Der LBM leugnet den § 45 (1c) StVO
Es ist gut fünfeinhalb Jahre her, da stellte ich in einem Beitrag die Tempo-30-Zone im Bereich des Zweibrücker Fashion Outlets vor. Dass die Stadt Zweibrücken zuvor noch größeren Bockmist gebaut hatte, indem sie eine „Tempo-50-Zone“ erfand und die damalige Leiterin der Straßenverkehrsbehörde noch nicht einmal wusste, dass sie für jene „Verkehrszeichen“ örtlich und sachlich zuständig … Der LBM leugnet den § 45 (1c) StVO weiterlesen
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