Das Pirmasenser Radroutennetz

Ganze 10 Seitenaufrufe bislang für meine 20 Druckseiten lange Kritik am Pirmasenser Radverkehrskonzept. Ist es nicht immer wieder ein tolles Gefühl, wenn sich die Arbeit eines engagierten Bürgers so richtig auszahlt? Indem er damit auf ein riesiges Interesse stößt? Ja, ich bitte vielmals um Verzeihung für meinen vollkommen verzweifelten Zynismus. Jedenfalls krankt das „Radverkehrskonzept“ nicht nur an seiner eigentlichen Überflüssig-, sondern auch an einer völligen Unübersichtlichkeit. Denn es ist alles andere als einfach, die in den auf den Seiten 26 bis 42 in tabellarischer Form zusammengefassten Maßnahmenvorschläge zum sogenannten „Radroutennetz“ konkreten Örtlichkeiten zuzuordnen. Im folgenden Beitrag will ich dies zumindest mal anhand einer Route versuchen.

Im Gegensatz zu den immerhin bebilderten Maßnahmen-Steckbriefen findet man also zum eigentlichen Kernelement (dem „Radroutennetz“) nur eine dreifarbige Tabelle, ohne dass aus dieser direkt hervorginge, welche Straße bzw. welcher Abschnitt nun eigentlich gemeint ist.

Man muss also (das Konzept liegt ja nicht in gedruckter Form vor) unzählige Male zwischen den beiden Plänen 9.1 und 9.2 und der Tabelle hin- und herspringen. In einem immerhin gute 64 MB großen PDF-Dokument. Was für meinen inzwischen älteren Rechner auch alles andere als unproblematisch ist. Obendrein muss man, um in den mit unzähligen, sich teils überlappenden Markern übersäten Dokumenten überhaupt etwas zu erkennen, in die Pläne sehr stark hineinzoomen.

Für die Darstellung der jeweiligen Örtlichkeiten setze ich jeweils einen Link zu Google Streetview bzw. verwende, soweit vorhanden, eigene Aufnahmen. Nehmen wir uns also einfach mal die erste, quer von Nordwest nach Südost von Fehrbach durch die Kernstadt nach Erlenbrunn und weiter in Richtung Kettrichhof führende Route vor:

Fehrbach – Zweibrücker Str. – Schloßstr. – Alleestr. – Lemberger Str. – Erlenbrunner Str. – Erlenbrunn

Als Überblick soll grob die folgende OSM-Karte dienen. Die insgesamt 37 Marker konnte ich in dieser kleinen Grafik natürlich auch nicht einzeichnen.

Bereits der Maßnahmenvorschlag mit der ID 1 eignet sich hervorragend, um mich auf die Palme bringen. Denn es geht um die Situation am B-10-Kreisverkehr zwischen der L 484 und der K 9 / K 15 bei Petersberg.

Die Profis aus Darmstadt schlagen also vor, das von mir entbläute, teils sehr schmale, jedoch (natürlich) HBR-beschilderte Stummel-Gehwegelchen (auf dem eigentlich niemand radfahren darf) am und vorm Kreisverkehr in einen Zwangsradweg umzuwandeln und somit Radfahrern wegen ein paar Metern die Nutzung der Fahrbahn zu verbieten:

StVO-Beschilderung Radweg ergänzen, Verbreiterung Geh-/ Radweg prüfen

Der Vorschlag an sich ist schon hirnrissig und überflüssig, denn die Stadt Pirmasens hat darauf keinen wirklichen Einfluss, da die Baulast hier beim Bund bzw. Land liegt. Man könnte ja aber unter die kleinen Vorfahrt-gewähren-Schilder auch hier noch das allseits beliebte „Radfahrer absteigen“ hängen?

Die Ernsthaftigkeit dieser Routenplanung wird mit der anschließend geplanten Führung über die ehemalige Trasse der B 10, welche nur noch ein ungewidmeter Wirtschaftsweg ist, ebenfalls hinreichend dokumentiert. Zur sogar grün eingefärbten Maßnahme mit der ID 2 schreibt man:

Wirtschaftsweg bereits nutzbar

Ja, genau. Im Sommer vielleicht; bei schönem Wetter. Im Winter sieht es dort halt auch gerne mal so aus:

Oder halt auch mal so wie am 5. November 2024:

Einen Link zu dieser Verbindung wert wäre vielleicht noch diese Geschichte aus dem Jahr 2020. Damals war der „Pirminius-Radweg“ immerhin ausnahmsweise mal zeitweise legal mit Rädern benutzbar.

Gerade hinter dem B-10-Kreisel missachten unzählige Autofahrer das Zeichen 260 und parken sehr häufig auch im absoluten Haltverbot, um dort zu pausieren oder spazieren zu gehen. Der LBM interessiert sich ja generell nicht für Recht und Gesetz.

Die teils erheblichen Schotter-Verschmutzungen in der 180-Grad-Kurve enstehen ebenfalls durch die überwiegend illegale Nutzung, aber auch durch den zugelassenen landwirtschaftlichen Verkehr.

Bereits zu diesem frühen Zeitpunkt habe ich also einen eindeutigen Beleg dafür herausgearbeitet, dass das vorgeschlagene Radroutennetz der Stadt Pirmasens gerade nicht dem ganzjährig sicheren Alltags-Radverkehr dienen soll. Denn eigentlich müssten die Verkehrsplaner ja wissen, dass auf „Wirtschaftswegen“ in Rheinland-Pfalz keine Verkehrssicherungspflichten gelten und man dort (selbst im Falle einer ausgewiesenen „Radroute“) nur „auf eigene Gefahr“ unterwegs ist.

Im gesamten Radverkehrskonzept findet man konsequenterweise auch kein einziges Mal das Wort „Winter“ bzw. „Winterdienst„. Demzufolge auch keine Feststellungen darüber, wie die Stadt eigentlich überhaupt sicherstellen soll, dass man diese „Radrouten“ tatsächlich ganzjährig sicher nutzen kann. Die Darmstädter Experten kamen bspw. auch nicht auf die Idee, diesen „Wirtschaftsweg“ in eine Fahrradstraße umzuwandeln.

Dass auf dieser Relation (Petersberg – Fehrbach) seit dem vierstreifigen Ausbau der B 10 ganz generell eine Kreisstraßen-Verbindung zwischen dem Landkreis und der Stadt Pirmasens fehlt? Egal! Geht uns ja in Wahrheit eh nur um Schönwetter-Radfahrer.

Kreisstraße Petersberg – Fehrbach?

Noch abstruseres lesen wir zum Kreisel am Staffelhof, welcher die (ebenfalls grün hinterlegte) ID 3 trägt:

Führung auf der Fahrbahn im Kreisverkehr bereits nutzbar, ggf. Führung über Trampelpfad prüfen und entsprechend ertüchtigen

Was zum Geier meinen die mit einer Führung über einen „Trampelpfad“? Eventuell diesen hier zur zugewachsenen Sitzgruppe? Ach, egal. Die Radroute soll im Folgenden auch nicht über die Galerie, sondern über die ehemalige Ortsdurchfahrt von Fehrbach führen. Damit spart man u. a. auch gekonnt dieses Problem am Fehrbacher Wasserturmkreisel aus. Der Vorschlag mit der ID 4 ergibt allerdings sogar (einigermaßen) Sinn:

Beginn T-30 Zone Tiroler Str. verlegen, hierfür an Einmündung Baumgartenstraße VZ 306 Vorfahrtsstraße durch VZ 301 Vorfahrt ersetzen

„Einigermaßen“ schreibe ich, weil an der Einmündung der Baumgartenstraße generell keine Vorfahrtregelung nötig ist. Zur Tempo-30-Zone in Fehrbach hatte ich übrigens vor 5 Jahren einen Beitrag verfasst.

Abknickende Vorfahrt in Fehrbach

Radfahrer sollen also auch weiterhin am Abzweig der K 7 in Richtung Hengsberg aus einer Tempo-30-Zone heraus Vorfahrt haben. Die Führung durch jene Zone ist der ID 5 zugeordnet und grün markiert. Es ist allerdings auch nicht immer ganz eindeutig, ob die ID nun für einen Punkt oder einen Abschnitt gelten soll. Ab der Einmündung der Hengsberger Straße bzw. ab dem Übergang zum geradeaus führenden Pirmasenser Weg als auch der abknickenden Vorfahrt zur Steiggärtenstraße soll jedenfalls gemäß ID 6 und ID 7 eine „Temporeduzierung“ geprüft werden.

Da man diese Route ja auch entgegen den Bestimmungen des LStrG nicht als Kreisstraße gewidmet hat (Siehe den verlinkten Beitrag), wäre grundsätzlich auch hier die Ausweisung einer Tempo-30-Zone möglich; dieser Bereich ist allerdings laut des Konzepts hierfür nicht vorgesehen; die abknickende Vorfahrt müsste dann nämlich auch weg. Die zahlreichen Fahrbahn- und Gehwegparker (man klicke sich durch die Streetview-Aufnahmen) auf dieser Verbindung erwähnt man natürlich ebenfalls nicht.

Vor der Einmündung in die Zweibrücker Straße (hinterm Hornbach) kommt man gemäß ID 8 nun auf die folgende bescheuerte Idee:

1. Variante: Führung im Mischverkehr bei geringen Kfz-Mengen, Temporeduzierung prüfen,
2. Variante (perspektivisch umsetzbar, da öffentliche Stellplätze aktuell noch von Baumarkt-Anlieferung benötigt werden): Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen, dafür Wegfall des Parkstreifens.

Was glauben diese Experten eigentlich, wo diese ganzen Lkw (gegenüber vom Hornbach ist übrigens noch eine gut frequentierte Lkw-Werkstatt) dann parken werden? Und was genau soll hier ein dann beidseitig aufgemalter „Schutzstreifen“ auf 150 Metern Kürze genau bewirken? Also außer vor allem an den jeweiligen Enden und generell Kfz-Nutzer zu bescheuerten Überholmanövern motivieren? Nichts als grober Unfug.

Nicht besser wird es an der Einmündung zur Zweibrücker Straße. In ID 9 wird Folgendes vorgeschlagen:

Querung herstellen, Mittelinsel mit Aufstellfläche für Radfahrer (Zweibrücker Straße – Pirmasenser Weg)

Hä? Man würde sich schon wünschen, dass die Verkehrsplaner in irgendeiner konkreteren Weise erläutern, was und wo sie sich da eigentlich was genau vorstellen. Man benutzt dort als Radfahrer die Fahrbahn – und biegt über den Abbiegestreifen links ab. An dieser Stelle kann es gar kein derartiges Konstrukt geben.

Die (allerdings auf der Karte ganz woanders positionierte) ID 10 lässt zumindest erahnen, was man eventuell meinen könnte:

Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen, ordnungswidriges Parken auf Grünstreifen Zweibrücker Straße unterbinden (ca. 80 m)

Es wird tatsächlich vor der Einmündung zum Pirmasenser Weg seit jeher gewohnheitsmäßig ordnungswidrig auf dem Grünstreifen geparkt. Wo genau man hier angesichts des gar nicht zur Verfügung stehenden Raums gar auf beiden Seiten einen „Schutzstreifen“ aufmalen will, von dem aus man Radfahrer dann über die in ID 9 genannte Mittelinsel führen will? Was für ein Quatsch. Ebenso die damit einhergehende durchgehende Markierung eines neben dem bislang freigegebenen Gehweg verlaufenden „Schutzstreifens“ in Richtung Fehrbach.

Auf dem „Schutzstreifen“ in der Gegenrichtung sah es übrigens am 4. Dezember mal wieder so aus. „Schützt“ halt leider nicht auch vor Falschparkern. Da er ein polnisches Kennzeichen hatte, wird meine Anzeige wohl auch ins Leere laufen. Kostet mit Vorsatz schlappe 168,50 Euro und gibt einen Punkt.

Richtig kompliziert wird es hinsichtlich der ID 11, die den Knoten mit der Turnstraße und der B 270 betrifft. Hierzu schreibt man:

Verbreiterung Knotenpunkt zugunsten RV prüfen und
1. Variante: Beidseitige Führung auf der Fahrbahn
mit Piktogrammspur/
2. Variante: Richtung Norden Verbreiterung Gehweg zur Freigabe RV prüfen, Führung über die Furten und zusätzliche Signalisierung der Querung über freien Rechtsabbieger der Überleitung B10 auf Zweibrücker Str., Richtung Süden Führung auf der Fahrbahn mit Piktogrammspur

Die Überleitung kommt von der B 270 und nicht von der B 10. Dass Piktogrammspuren nicht gehen, habe ich ja bereits in meiner allgemeinen Kritik erwähnt. Man fragt sich auch, warum man in Pirmasens überhaupt mit dem Quatsch anfangen sollte? Schließlich ist und war hier (im Gegensatz zu vielen verradwegten Städten) die Fahrbahn schon immer das natürliche Habitat des Radfahrers gewesen. Man muss hier niemanden zurück zum Normalfall umerziehen.

Jedenfalls will man den Gehweg vor der Aral-Tankstelle also auch für Radfahrer freigeben. Als ich 2021 mit dem Radverkehrsbeauftragten durch die Stadt fuhr, hatte ich ihn u. a. auch gefragt, wem die Freigabe neben dem Burger King eigentlich nutzen soll? Legal kommt man dort nämlich nur hin, wenn man von der B 270 kommt. Die HBR-Wegweiser stiften Radfahrer allerdings auch dort seit vielen Jahren zum ordnungswidrigen Gehwegradeln an. Dass man am freilaufenden Rechtsabbieger eine weitere Ampel fordert, passt irgendwie auch ins Bild. Das wäre doch allerdings nur rausgeschmissenes Geld. Wie wäre es stattdessen auch hier mit der sich bereits an der L 600 bewährt habenden Schilder-Kombination?

„Radfahrer absteigen“ an der L 600

Wie „sicher“ diese umständliche Führung für Radfahrer ist, zeigt übrigens auch der folgende Clip. Der junge Mann beging genau genommen nicht einmal einen Rotlichtverstoß, weil dort nur Fußgänger-Streuscheiben installiert sind. Das Gehwegradeln ist vor der Kreuzung natürlich dennoch verboten.

Nun geht es die Zweibrücker Straße runter in Richtung Innenstadt. Die ID 12 ist an der Aral-Tankstelle lokalisiert.

Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen, Wegfall Aufstellfläche Linksabbieger Tankstelle Zweibrücker Str. und Carl-Schurz-Str.

Sorry. Aber was soll der Schwachsinn? Was glaubt man denn, wie sich der Wegfall der Linksabbiegespuren auf den Verkehrsfluss in der Zweibrücker Straße auswirken wird? Das würde immer wieder mal zu Rückstaus bis in den Kreuzungsbereich Turnstraße / B 270 führen. Der „Schutzstreifen“-Stummel stadteinwärts müsste eh bereits ein paar Meter weiter wieder an der Fahrbahnverengung am Lidl enden. Hier finden wir dann auch die ID 13:

Einseitigen Radschutzstreifen Richtung Nordwest herstellen, Richtung Südost Führung auf der Fahrbahn mit Piktogrammspur, Temporeduzierung prüfen, Mittellinie demarkieren, Alternativ: Beidseitige Piktogrammspur

Warum? In Richtung Nordwest ist kein Platz! Der „Schutzstreifen“ müsste wegen der zahlreichen Abbiegespuren eh gleich wieder enden. Temporeduzierung geht auch nicht, da die Zweibrücker Straße als K 1 gewidmet ist.

Die ID 14 ist hinter der Einmündung Im Grundbirngarten bzw. Hillstraße markiert.

Einseitigen StVO-konformen Schutzstreifen Richtung Norden herstellen mit zusätzlichem Trennstreifen zu den Parkständen, Richtung Süden Führung auf der Fahrbahn mit Piktogrammspur, Mittellinie demarkieren, Temporeduzierung prüfen, Alternativ: Beidseitige Piktogrammspur

Gegen die Demarkierung der Mittellinie hätte ich zumindest ganz allgemein nichts einzuwenden. Aber was zur Hölle soll ein „Schutzstreifen“ auf dieser nur 5,50 m breiten Fahrbahn denn bringen? Der dann auch noch an einem Längsparkstreifen vorbeiführen würde.

Die IDs 15, 16 und 17 sind identisch und betreffen die Zweibrücker Straße runter bis zur Parkbräu-Kreuzung. Faktisch soll in Richtung Fehrbach also in der gesamten Straße ein „Schutzstreifen“ angelegt werden. Das entspricht leider auch dem, was mir der Radverkehrsbeauftragte bei unserem letzten Treffen mitgeteilt hatte.

Die ID 18 betrifft den unmittelbaren Bereich vor der Parkbräu-Kreuzung.

Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen dadurch Wegfall der Aufstellfläche der Linksabbieger erforderlich, vorgezogene Aufstellfläche an LSA für Radfahrer markieren (Kreuzung Rodalber Str.)

Sind das wirklich studierte Verkehrsplaner? Seit Monaten kann man an diese Kreuzung aufgrund der Sperrung der Geradeausspur vor der ehemaligen Musik-Kneipe „Parkplatz“ beobachten, wie vor allem Linksabbieger in die Dankelsbachstraße regelmäßig den gesamten Verkehr in Richtung Exerzierplatz aufhalten.

Die ID 19 macht dann einen Sprung in Richtung Schloßstraße vor der Pirminiuskirche.

Aus Lärmaktionsplanung ist Temporeduzierung erforderlich.
1. Variante: Beidseitige Führung auf der Fahrbahn mit Piktogrammspur/
2. Variante: weitere Verkehrsberuhigung prüfen

Endlich mal keine „Schutzstreifen“! Eine Temporeduzierung wäre prinzipiell möglich. Aber auch nur, weil die Stadt entgegen den Bestimmungen des LStrG die innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen (und dazu zählt eben auch die Verbindung über die Schloß-, Allee- und Friedhofstraße) nicht als Stadt-Kreisstraßen widmet Diese Verbindung wäre eigentlich die logische Fortsetzung der K 1.

Die ID 20 taucht jedenfalls erst kurz nach dem Übergang von der Allee- in die Friedhofstraße zwischen der Berg- und Darmstädter Straße (deren Ampel übrigens keine Radfahrer erkennt) auf. Man weiß daher wieder nicht, auf welchen Abschnitt die Planer sich beziehen. Der Verzicht auf „Schutzstreifen“ währte auf jeden Fall nicht lange:

Einseitigen StVO-konformen Schutzstreifen Richtung Nordwesten herstellen, Richtung Süden Führung auf der Fahrbahn mit Piktogrammspur, Mittellinie demarkieren, Temporeduzierung prüfen

Es ist davon auszugehen, dass man damit die gesamte Alleestraße meint? In der u. a. aufgesetztes Parken auf dem Gehweg erlaubt ist. Weiter unten folgt ein Längsparkstreifen. Schwachsinn.

Es wird auch nicht besser hinsichtlich der ID 21 in der Friedhofstraße hinter der Einmündung der Darmstädter Straße. Wieder nur der übliche Streifchen-Aktionismus:

Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen, Mittellinie demarkieren, Temporeduzierung prüfen

Weiter geht es mit der ID 22 in Richtung Carolinensaal vor der Kreuzung mit der Buchsweiler Straße. Hier kann ich leider nur ein mapillary-Bild anbieten. Viel kreativer wird man nicht:

Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen, Wegfall Aufstellflächen Linksabbieger, Mittellinie demarkieren, Temporeduzierung prüfen

Erneut sollen auch für Radfahrer und den Verkehrsfluss sinnvolle Linksabbiegestreifen unnötigen „Schutzstreifen“ weichen. Dasselbe fordert man übrigens auch in der ID 23 vor der Kreuzung mit der Landauer Straße und Kaiserstraße. Auch hier soll der wichtige Linksabbiegestreifen in die Landauer Straße wegfallen. Was muss man als Verkehrsplaner eigentlich rauchen, um so einen Blödsinn vorzuschlagen?

Es folgt die ID 24 in der Landauer Straße vorm Walhalla-Kino.

1. Variante: Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen, dafür Richtung Nordwesten Wegfall Linksabbiegestreifen/
2. Variante: Beidseitig Führung auf der Fahrbahn mit Piktogrammspur, Temporeduzierung prüfen

Dort ist kein Platz für bescheuerte „Schutzstreifen“! Man kann dafür nicht einfach den für Linksabbieger in die Kaiserstraße unabdingbaren Fahrstreifen opfern, ohne dort ein regelmäßiges Verkehrschaos auszulösen. Eine Temporeduzierung scheidet obendrein auch aus, weil wir uns inzwischen wieder auf einer als Landesstraße 484 bzw. 486 klassifizierten Straße des überörtlichen Verkehrs befinden.

Den Vorschlag mit der ID 25 kann man auch getrost in die Tonne treten. In der Lemberger Straße soll ebenfalls ein „Schutzstreifen“ neben den (legalen) Gehwegparkern aufgemalt werden.

Einseitigen StVO-konformen Schutzstreifen herstellen dadurch Wegfall der Stellplätze und Eingriff (ca. 50 cm) in den Seitenraum erforderlich

Keine Sorge, es wird noch schlimmer. Hinter der Kreuzung zur Charlottenstraße will man gemäß der ID 26 auf beiden Seiten aus dem Gehweg einen (dann natürlich benutzungspflichtigen) „Geh- und Radweg“ machen! In der nicht minder bescheuerten 2. Variante sollen es natürlich mal wieder „Schutzstreifen“ werden, für die der notwendige Linksabbiegestreifen wegfallen soll.

1. Variante: Beidseitige Führung im Seitenraum als gem. Geh-/ Radweg dadurch beidseitig Wegfall der Stellplätze/
2. Variante: Beidseitig StVOkonforme Schutzstreifen herstellen, hierdurch Wegfall des separaten Aufstellstreifens, Schutzstreifen Richtung Nordwest mit zusätzlichem Trennstreifen (Parken im Seitenraum), Parken im Seitenraum Richtung Südost aufheben

Beides ist zum Glück sehr unwahrscheinlich, denn Pkw-Stellplätze werden für so einen Schwachsinn garantiert nicht geopfert.

Kommen wir zur ID 27 vorm PLUB. Hier spinnt man u. a. die aberwitzige Idee mit der Verbannung der Radfahrer auf den Gehweg fort.

1. Variante: Beidseitige Führung im Seitenraum als gem. Geh-/ Radweg an Südseite Verbreiterung des Wegs erforderlich, ggf. Wegfall Grünstreifen/
2.Variante: Beidseitig Gehweg (Rad frei) einrichten, an Südseite Verbreiterung des Wegs erforderlich, ggf. Wegfall Grünstreifen

Man will für diesen Blödsinn sogar Bäume opfern! Der „Geh- und Radweg“ wäre übrigens insgesamt nur 380 m kurz. Hinter der Einmündung der Hans-Sachs-Straße müsste man wieder auf die Fahrbahn, um die bereits vorhandenen, phantastischen, großartigen, phänomenalen, galaktischen „Schutzstreifen“ genießen zu dürfen! Wie genau der Wechsel zurück auf die Fahrbahn von statten gehen soll, interessiert die Darmstädter Verkehrsplaner allerdings auch nicht. Mich wundert jedenfalls, dass sie an den vorhandenen „Schutzstreifen“ doch tatsächlich etwas auszusetzen haben. Denn in der ID 28 kann man den folgenden Vorschlag lesen:

Mittellinie demarkieren und
1. Variante: Fehlenden Trennstreifen zwischen Parkständen und Schutzstreifen durch Verbreiterung des Schutzstreifens erreichen/
2. Variante: Parkstände weiter in den Gehweg verlagern

Die Mittellinie müsste tatsächlich weg, denn sie ist ein Hauptgrund für das von mir zigfach dokumentierte Verhalten vieler Autofahrer, trotz Gegenverkehr mit bestenfalls einem halben Meter Abstand zu überholen. Die (teilweise) Verbreiterung der Streifchen zwecks Trennstreifen wird überhaupt nichts bewirken. Die Längsparkplätze sind eh überflüssig.

Kommen wir zur ID 29, die kurz vor der Einmündung zur Hahenruh positioniert ist. Hier hat die Stadt ja erst neulich bereits herumgepfuscht. Ohne auf die Verkehrsplaner zu hören.

1. Variante: Beidseitig StVO-konforme Schutzstreifen herstellen (Neuordnung der Markierung in der Fahrbahnmitte)/
2. Variante: Zusätzlich ggf. Gehweg für den Radverkehr freigeben, dafür Gehwegverbreiterung prüfen

Denn man hat ja (bergab) nur den Irgendwas- in einen „Schutzstreifen“ umgewandelt. Berghoch könnte es nur einen geben, wenn man den zweiten Fahrstreifen aufgibt. Dass man „Schutzstreifen“ selbst für Schwachsinn hält, belegt allerdings auch die Forderung, (bergab) noch zusätzlich den Gehweg freizugeben. Berghoch ist er ja schon länger freigegeben.

Wir nähern uns mit der ID 30 allmählich dem Ende. Der Stadtrat hatte sich ja beim Beschluss ein wenig eingemischt und gemeint, die Situation an der Abzweigung in Richtung Erlenbrunn müsse nochmal ganz besonders durchdacht werden. Aus dem, was die Verkehrsplaner schreiben, werde ich jedenfalls auch nicht wirklich schlau.

StVO-konformen Schutzstreifen entlang der Vorfahrtsstraße herstellen, in Fahrtrichtung Süden Fahrstreifen geradeaus weniger fahrdynamisch führen, ggf. separaten Fahrstreifen wegnehmen

Wie soll das gehen? Wie will man da neben den Fahrstreifen noch einen der nach links abknickenden Vorfahrtstraße folgenden „Schutzstreifen“ hinpinseln? Das größte Problem für den Durchschnittsradfahrer ist dort doch eh, sich im fließenden Verkehr zeitig links einzuordnen.

Jetzt haben wir es im Prinzip geschafft. Denn die ID 31 bis 36 haben für die Führung durch die Ruhbänker und Erlenbrunner Ortsdurchfahrt alle den identischen Vorschlag:

Führung im Mischverkehr bei geringen Verkehrsmengen, Temporeduzierung prüfen

Blöd nur, dass die Verkehrsmengen dort gar nicht so gering sind und dass es sich mit der Kreisstraße 4 um eine klassifizierte Straße des überörtlichen Verkehrs handelt. Und daher eine Temporeduzierung faktisch ausscheidet. Auf die fehlenden abgesenkten Bordsteine für Gehwegraser hat man wohl auch bei den Punkt- und Streckenmängeln übersehen.

Zu schlechter Letzt hebt man sich für die ID 37, welche weit hinter dem Abzweig zum Rodalberhof positioniert wurde, die Forderung nach dem Bau eines einseitigen Zweirichtungswegelchens auf.

Straßenbegleitend gem. Geh-/Radweg im Zweirichtungsverkehr herstellen (2,50 m – 3 m)

Niemals! Das wurde übrigens bereits vor Jahren, als die Kreisstraße 4 grundlegend saniert wurde, vom ein oder anderen in Gestalt eines parallel verlaufenden Wirtschaftsweges gefordert. Man hielt das dann doch für überflüssig, weshalb man den parallelen Wirtschaftsweg auch nur bis zum ersten Feldweg führte. Diese ziemlich ruhige Kreisstraße benötigt definitiv kein Ghetto.

Fazit

Schutzstreifen. Schutzstreifen. Schutzstreifen, Schutzstreifen, Schutzstreifen, …

Tja. In meiner allgemeinen Kritik zitierte ich die folgende Aussage der Verkehrsplaner:

Auf der anderen Seite gilt der Grundsatz: „Lieber keine Radverkehrsanlage als eine schlechte Radverkehrsanlage.“

Und ich erklärte auch, warum sie sich genau daran leider nicht halten können. Denn sie müssen der Verwaltung ja am Ende irgendetwas(!) liefern. An diesen 37 Vorschlägen ist nahezu ausnahmslos alles schlecht. Denn sie belegen eigentlich nur den einzigen wahrhaftigen Zweck dieses Werks: Feigenblatt-Aktionismus.

Man kleistert lieber die gesamte Hauptverkehrsachse durch die Stadt mit hirnlosen „Schutzstreifen“ (ganz allgemein mit die schlechteste „Radverkehrsanlage“ überhaupt) zu, die absolut nichts Positives bewirken werden. Anstatt den Leuten einfach zu verklickern, dass sie sich nur auf ein Rad setzen und fahren müssen. Und den Autofahrern endlich mal für ihr oftmals asoziales Verhalten in den Arsch zu treten.

Eventuell werde ich noch eine Fortsetzung zu diesem Beitrag verfassen. Alle Routen und 208 Vorschläge werde ich garantiert nicht kommentieren. Aber vielleicht erstelle ich noch ein Worst of aus den verbliebenen Vorschlägen. Dasselbe gilt für die Maßnahmen-Steckbriefe, die sich teilweise mit den tabellarischen Vorschlägen überschneiden. Welchen Sinn auch immer das gehabt haben soll.

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