Es ist immer wieder frustrierend, Behörden auf Fehler, Missstände, Versäumnisse und Gefahren hinzuweisen, welche von diesen jedoch vollständig ignoriert werden. So war es auch mit einem Hinweis meinerseits an die (wahrlich nicht für ihre Kooperationsbereitschaft bekannte) Verbandsgemeinde Dahner Felsenland bzgl. einer nicht ganz eindeutigen Vorfahrtregelung in Ludwigswinkel. Am 28. März 2025 befuhr ich den Schleichweg zur Bremendell aus Frankreich kommend. Am Ende der Bitscher Straße wurde mir dort nicht zum ersten Mal von einer von links aus der Landgrafenstraße mit ihrem Pkw angefahren kommenden älteren Dame relativ kackdreist die Vorfahrt genommen. Denn an dieser Kreuzung gilt § 8 (1) S. 1 StVO. Also „Rechts vor Links“.
So sah das übrigens aus. Es hätte auch knapper ausgehen können, wenn ich nicht kurz zuvor wegen eines einparkenden Autos hätte abbremsen müssen. Die (vermutlich sogar in diesem Örtchen lebende) ältere Frau verschwendete offenkundig noch nie auch nur einen Gedanken daran, dass hier „Rechts vor Links“ gelten könne. Sie hielt sich mir gegenüber schlicht für vorfahrtberechtigt.
Am 1. April wies ich per e-mail (am Rande meiner Einwände in Sachen Bremendell) auf die Situation hin und bat darum, mir mitzuteilen, ob die zuständige Straßenverkehrsbehörde meine Ansicht hinsichtlich der Vorfahrtsituation teilt. Ich bat um die Anordnung von Zeichen 102 sowie Zeichen 342 StVO (sog. „Haifischzähnen“). Die Route über die Bitscher Straße werde von relativ vielen, aus Frankreich kommenden Radfahrern benutzt.
Am 4. April erhielt ich die folgende Auskunft:
1. Kreuzung Landgrafenstraße – Bitscher Straße in Ludwigswinken
Hierzu können wir Ihre Meinung aus unserer Sicht bestätigen, hier gilt rechts vor links.
Auf meine Rückfrage, ob man die Vorfahrt straßenverkehrsrechtlich klarstellen werde, erhielt ich erst einmal keine Antwort mehr, weshalb ich am 12. Mai daran erinnerte. Man teilte mir noch am selben Tage mit, dass die Prüfung noch nicht abgeschlossen wäre. Am 19. Juli drohte ich die Einschaltung der Bürgerbeauftragten an. Dies wurde ignoriert. Ich dachte aber auch eine Weile nicht mehr an das Thema. Am 20. November fragte ich noch einmal an, warum sich in Ludwigswinkel immer noch nichts getan hatte. Da ich auch darauf keine Antwort erhielt, musste ich mich am 20. Dezember einmal mehr an die Bürgerbeauftragte des Landes wenden.
Mit Schreiben vom 16. Januar 2026 teilte man mir dann u. a. mit, dass man (immer) noch keine endgültige Entscheidung getroffen habe. Diesbezüglich könnte ich jetzt erneut ein Fass hinsichtlich des Sinn und Zwecks des Straßenverkehrsrechts aufmachen, welches in erster Linie der Gefahrenabwehr dient. Dies bedeutet, dass eigentlich zeitnah, wenn nicht gar unmittelbar auf potenzielle Gefahren reagiert werden muss. Was aber sehr viele Behörden (einschließlich der VG Hauenstein) bis heute nicht verstanden haben. Wie dem auch sei: Man spielt weiterhin auf Zeit:
Die Gemeinde Ludwigswinkel will überprüfen, ob bauliche Maßnahmen (Entfernung der Pflasterfläche mit durchgehendem Laufband) umsetzbar, das heißt insbesondere finanzierbar ist.
Statt an dieser Einmündung einfach ein paar (kostengünstige) Dreiecke (also „Haifischzähne“) aufzumalen und / oder einen Verkehrszeichenpfosten mit einem Zeichen 102 zu setzen, will man lieber die Bagger rollen lassen?
Das Aufbringen von Markierungen wird im Hinblick darauf, dass nur eine Einmündung im Ort kenntlich gemacht wird, kritisch gesehen, insbesondere wegen des „Vorfahrtverhaltens“ an anderen Kreuzungen und Einmündungen.
Bitte was? Was hält die Straßenverkehrsbehörde davon ab, im Zuge der ehemaligen Ortsdurchfahrt (also in der Landgrafenstraße und Petersbächler Straße) dann halt durchgehend Haifischzähne anzuordnen? Das würde doch ganz allgemein der Verkehrssicherheit zugute kommen?
Sollte sich die Gemeinde gegen den Umbau entscheiden, werden wir die Einmündung entsprechend mit Zeichen 102 StVO ausschildern.
Nein! Straßenverkehrsrechtliche gehen baulichen Maßnahmen vor. Eine aufgrund einer uneindeutigen baulichen Gestaltung basierende Gefahr muss insbesondere bis zu deren baulicher Behebung mittels straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen entschärft werden. Doch das möchte man auch weiterhin nicht tun. Schließlich sei ja noch nix passiert.
Wir weisen aber darauf hin, dass an beiden Stellen bisher keine Verkehrsunfälle zu verzeichnen sind, die auf fehlende oder veraltete Beschilderung zurückzuführen ist.
Wenn ich andernorts darauf hinweise, dass z. B. auf der Fahrbahn einer Kreisstraße noch nie ein Radfahrer verunfallt ist, auf dem „Radweg“ jedoch bereits mehrere, dann interessiert das auch niemanden. Aber egal. Die Taktik der VG ist hier relativ klar: Bevor sie ihrer Aufgabe nachkommt und die Ortsgemeinde per Anordnung dazu verpflichtet, die Vorfahrt (nicht nur) an dieser Einmündung klarzustellen, dreht man aufgrund sachfremder Erwägungen (in Gestalt eines unnötigen und unwahrscheinlichen Umbaus) lieber weiter untätig Däumchen.
Die folgende Aufnahme zeigt übrigens die Einmündung von der Petersbächler Straße kommend. Am rechten Laternenpfosten hängen auch die HBR-Wegweiser u. a. für die „Freundschafts-Tour“ und eine Mountainbikepark-Route.

Ich gehe übrigens stark davon aus, dass die (bauliche) Situation auch aufgrund einer fragwürdigen Abstufung der ehemaligen Ortsdurchfahrt entstanden ist. Zumindest die Landgrafenstraße war (laut der historischen Karten bei maps.rlp.de) bis in die frühen Nuller Jahre als K 47 gewidmet. Diese endet heute bereits kurz hinter dem Abzweig von der K 43 hinter dem zweigeteilten Klößweiher.
Vermutlich erfolgte die Abstufung auch, um quasi den gesamten Ort in eine Tempo-30-Zone zu integrieren. Vor dem Abzweig zur Bitscher Straße gibt es zwar einen kurzen Pflasterstreifen; die durchgehende Asphaltierung davor suggeriert jedoch (auch im Hinblick auf die bauliche Gestaltung anderer, komplett gepflasterter Einmündungen in Ludwigswinkel) eine Vorfahrt, die gar nicht existiert.
In der VwV zu Zeichen 342 (also den „Haifischzähnen“) kann man übrigens in der Rn. 3 Folgendes lesen:
Eine Anordnung zur Hervorhebung einer Wartepflicht für den Fahrverkehr infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen kommt insbesondere an schlecht einsehbaren Kreuzungen und Einmündungen in Betracht, die besondere Sorgfalt erfordern.
Was interessiert auch das bitteschön die zuständige Behörde? Stattdessen erlebe ich auch hier wieder mal, welch übertriebene und eigentlich auch gar nicht zulässige Rücksicht auf die Belange der von einer Anordnung betroffenen Ortsgemeinde genommen wird. Woanders hätte man noch am selben Tag eine Anordnung erlassen und die Dreiecke wären eine Woche später aufgemalt gewesen. Aber nicht hier. Und nicht, wenn ich derjenige bin, der so etwas anregt.
Danke. Für nichts.