Pedelecfahrer auf Radweg die Vorfahrt genommen

Pressemeldung der PD Landau vom 31. Juli 2018:

Maximiliansau (ots). Am 30.07.2018 befuhr um 10:40 Uhr ein PKW Fahrer die Seestraße in Richtung Pfortzer Straße. An der Einmündung wollte der PKW Fahrer nach rechts abbiegen und übersah hierbei einen auf dem Radweg fahrenden Pedelecfahrer. Durch den Zusammenstoß wurde der Zweiradfahrer leicht verletzt.

Scheint eine recht ruhige Straße zu sein, warum es da bebläute Radwege braucht, weiß wohl nur die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Jedenfalls ein geradezu „klassischer“ Radwege-Unfall.

Nebenbei: Die „Seestraße“ heißt nicht „Seestraße“, sondern „Am See“! Und:

ein PKW Fahrer

Ist „Fahrer“ etwa eine neue, mir noch nicht bekannte Automarke…? Oder meint man etwa einen PKW-Fahrer? Grauenhaft, dass sich diese Deppenleerzeichen immer weiter ausbreiten… :oP

Schwerverletzte Pedelec-Fahrerin in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 21. Juni 2018:

Landau (ots) – 20. Juni 2018, 11:10 Uhr Eine 21-jährige PKW-Fahrerin fuhr mit ihrem Fahrzeug die Straße im Justus in Richtung Hainbachstraße. Im Kreuzungsbereich kam es dann zum Zusammenstoß mit einer 70-jährigen Pedelec-Fahrerin. Die 70-jährige Zeiskamerin wurde schwer verletzt, die PKW-Fahrerin leicht. Beide wurden vom verständigten DRK in ein Krankenhaus gebracht. Beiden muss ein Vorwurf am Zustandekommen des Unfalls gemacht werden.

Ich habe bei der PD Landau nachgefragt, inwiefern hier beiden ein Vorwurf zu machen sei. Leider geht aus der PM nicht hervor, wo genau und in welche Richtung die Pedelec-Fahrerin eigentlich unterwegs war? In der Hainbachstraße liegt in nördlicher Fahrtrichtung ein mind. ab der Kreuzung August-Croissant-Straße mit einem „alten“ Getrennter Geh- und Radweg beschildertes, viel zu schmales Wegelchen.

Die Benutzungspflicht gilt auch über die Einmündung „Im Justus“ hinaus. In der Gegenrichtung gibt es ebenfalls wieder ein Getrennter Geh- und Radweg-Wegelchen. Der einzig halbwegs logische Vorwurf in Richtung Pedelec-Fahrerin wäre jener, das schmale Wegelchen als Geisterfahrerin benutzt zu haben. Das hat in Landau ja aber scheinbar Tradition (siehe darin die mapillary-Links). Auf der Fahrbahn wird sie eher nicht gefahren sein.

Update vom 22. Juni

Die PD Landau teilte mir Folgendes mit:

der Autofahrerin wird wegen der Vorfahrtsmissachtung (sie kam aus der untergeordneten Straße ‚Im Justus‘) der Vorwurf gemacht und die Pedelecfahrerin hat eine Mitschuld, weil sie aus ihrer Sicht den linken Radweg (gegenläufig) benutzte. Sie trug einen Helm, was vorbildlich war, obwohl es als Pedelecfahrer keine Helmpflicht gibt.

Also wie vermutet eine Geisterradlerin. Die Helmwerbung (in der Hinsicht ist die PD Landau ja besonders fleißig) hätte man sich sparen können; ich wollte nur wissen, ob sie einen trug oder nicht. Ich persönlich fände es wesentlich vorbildlicher, (als gestandene Seniorin) nicht auf dem Radweg auf der falschen Straßenseite zu radeln. Dann baut man nämlich auch seltener vermeidbare Unfälle, für die man dann erst einen Helm zu benötigen glaubt.

Pfingst-Radunfälle in der Vorderpfalz

Pressemeldung der PD Landau vom 22. Mai 2018:

Landau/Ilbesheim/Birkweiler (ots). (…) Gleich drei Radfahrunfälle mit schweren Verletzungen der Radfahrer ereigneten sich über das verlängerte Pfingstwochenende.

Am Samstagnachmittag befuhr ein 41-jähriger Mann aus Karlsruhe mit seinem Rad die Weißenburgerstraße stadteinwärts. Rund 300 Meter vor dem Bahnübergang wollte er die Straßenseite wechseln um auf dem dortigen Radweg weiterzufahren. Als er über den Bordstein fuhr verlor er sein Vorderrad und er stützte. Mit einer blutenden Nase und vermutlich einem Ellenbogenbruch kam er ins Krankenhaus.

Bei dem genannten „Radweg“ handelt es sich um dieses zweifelhafte Konstrukt hier. 🙄 Wieso man da freiwillig linksseitig drauf fahren will, entzieht sich meiner Fantasie. Ebenfalls, wie man sein Vorderrad während der Fahrt verlieren kann.

Am Montagmorgen verunglückte eine Pedelec-Fahrerin in der Hauptstraße in Ilbesheim. Die 53-jährige Fahrerin stieß aus Unachtsamkeit mit ihrem Lenker gegen ein Verkehrszeichen und kam auf dem Gehweg zum Sturz. Sie verletzte sich am Hinterkopf und am Schlüsselbein. Die Frau kam ins Krankenhaus.

Offenbar war sie also mit dem Pedelec auf dem Gehweg unterwegs (in einer typisch schmalen Ortsdurchfahrt eines Weinstraßendorfes; einen Gehweg muss man dort meist erst einmal finden…); anders stößt man eher nicht so leicht gegen Verkehrszeichen. Es sei denn, hier wurde mal wieder Schmu bei der Baustellenabsicherung betrieben? Interessantes Verletzungsbild übrigens: Schlüsselbein (also vorne) und Hinterkopf. Da hier kein Helm erwähnt wird, wurde wohl einer getragen. Anders im folgenden Fall:

Am Nachmittag des gleichen Tages wurde einem 61-jährigen Radfahrer in der Weinstraße (in Birkweiler, evtl. hier – Anm. d. Autors) die Vorfahrt von einem VW-Fahrer genommen. Der Radfahrer stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen und eine Rippenprellung zu. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in das Klinikum nach Karlsruhe geflogen. Lebensgefahr besteht jedoch nicht.

Bevor man wieder mal victim-blaming betreibt und von Radfahrern ständig indirekt das Tragen eines „Helms“ fordert, sollte man vielleicht zu diesen Anlässen eher Forderungen an rücksichtslose Autofahrer richten, beim Abbiegen gefälligst auch die Vorfahrt von Radfahrern zu achten bzw. einfach mal die Augen aufzumachen; dann brauchen Radler nämlich auch keinen „Helm“ – oder Rippenprotektoren! 😡

Der Radfahrer trug keinen Helm. An den beiden Fahrzeugen entstand kein Schaden.

Wenigstens das Heiligs Blechle blieb von Kratzern verschont!

Pedelecfahrerin bleibt an Sperrpfosten hängen

Pressemeldung der PD Landau vom 12. Mai 2018:

Venningen (ots). Am 11.05.2018, gegen 18:20 Uhr, befuhr eine 47jährige mit ihrem Pedelec den Radweg von Großfischlingen in Richtung Venningen. Vor ihr fuhr ihr Ehemann. Kurz vor Venningen übersah sie die Sperrstange in Höhe der Brücke, blieb daran hängen und kam zum Sturz. Durch diesen Unfall wurde ein Finger der rechten Hand teilweise abgerissen. Sie wurde mit dem DRK in ein nah gelegenes Krankenhaus verbracht.

Klingt übel. Da ich u. a. nicht nachvollziehen konnte, was in der Pressemeldung mit „Sperrstange“ gemeint ist, hab ich bei der PI Edenkoben nochmal nachgefragt.

Der Unfall geschah auf der Brücke über den Triefenbach. Ob der Weg dort mit Zeichen 240 StVO (oder anderweitig) beschildert ist, wurde erst gar nicht ermittelt. 🙄

Man meint jedenfalls mit der „Sperrstange“ einen (senkrechten) rot-weiß lackierten Sperrpfosten im Sinne des § 43 (1) StVO. Auf Radwegen halte ich die Dinger jedoch eher für Verkehrshindernisse gem. § 32 (1) S. 1 StVO.