Pressemeldung der PD Landau vom 26. Juni 2018:
Landau (ots). Am 25.6.2018, gg. 22.30h ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem Radfahrer. Dieser befuhr in LD-Mörlheim den Bornheimer Weg in Richtung Süden und kollidierte mit der Schranke, die als Durchfahrtsbegrenzung für Pkw dort installiert ist. Hierbei zog sich der Radfahrer Verletzungen im Kopfbereich zu, die in einem Landauer Krankenhaus versorgt werden mussten. Bei der Unfallaufnahme wurde eine Alkoholisierung des Radfahrers festgestellt. Ein Atemalkoholtest wurde verweigert, weshalb eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.
Wo genau sich diese Sperrschranke befindet und wie jene genau aussieht, konnte ich auf den Luftbildern nicht erkennen. Aus dieser mapillary-Aufnahme geht aber zumindest hervor, dass man auch in Landau keinen großen Wert auf eine radfahrerfreundliche Sackgassenbeschilderung legt.
Immerhin tauchte das Wort „Fahhradhelm“ mal nicht auf. Wie schon bei einer anderen Meldung scheint man da bei Betrunkenen etwas gnädiger zu sein.
So ganz nebenbei ergeben sich beim Durchklicken immer wieder neue Einblicke in Sachen Blauschild-Idiotie. Auf obiger Aufnahme sieht man ein altes, innerörtlich angeordnetes, linksseitiges Z 244. Der auf dieser Aufnahme zu sehende (grade noch bei Grün über die Rad-Ampel gefahrene) Radler war offensichtlich ein Gehwegradler, da ich am vorherigen Kreisel kein blaues Schild erkennen konnte. Süß ist auch das Hinweisschild „Radverkehr Lichtzeichen beachten“ unter dem kleinen
– welches direkt vor einem
steht! In Richtung Landau wird der Radverkehr dann per
gänzlich ungeniert von der Fahrbahn weg – oder anders betrachtet zu einer Bushaltestelle ohne Wiederauffahrmöglichkeit auf die Fahrbahn geführt.
Liebe Juristen / Anwälte – hättet ihr keine Lust auf folgendes Geschäftsmodell: Ich suche und dokumentiere rechtswidrige Radwege, ihr klagt dagegen – und wir teilen uns die von den Behörden zu zahlenden Anwaltskosten…!? ;o)