Schwerverletzte Pedelec-Fahrerin in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 21. Juni 2018:

Landau (ots) – 20. Juni 2018, 11:10 Uhr Eine 21-jährige PKW-Fahrerin fuhr mit ihrem Fahrzeug die Straße im Justus in Richtung Hainbachstraße. Im Kreuzungsbereich kam es dann zum Zusammenstoß mit einer 70-jährigen Pedelec-Fahrerin. Die 70-jährige Zeiskamerin wurde schwer verletzt, die PKW-Fahrerin leicht. Beide wurden vom verständigten DRK in ein Krankenhaus gebracht. Beiden muss ein Vorwurf am Zustandekommen des Unfalls gemacht werden.

Ich habe bei der PD Landau nachgefragt, inwiefern hier beiden ein Vorwurf zu machen sei. Leider geht aus der PM nicht hervor, wo genau und in welche Richtung die Pedelec-Fahrerin eigentlich unterwegs war? In der Hainbachstraße liegt in nördlicher Fahrtrichtung ein mind. ab der Kreuzung August-Croissant-Straße mit einem „alten“ Getrennter Geh- und Radweg beschildertes, viel zu schmales Wegelchen.

Die Benutzungspflicht gilt auch über die Einmündung „Im Justus“ hinaus. In der Gegenrichtung gibt es ebenfalls wieder ein Getrennter Geh- und Radweg-Wegelchen. Der einzig halbwegs logische Vorwurf in Richtung Pedelec-Fahrerin wäre jener, das schmale Wegelchen als Geisterfahrerin benutzt zu haben. Das hat in Landau ja aber scheinbar Tradition (siehe darin die mapillary-Links). Auf der Fahrbahn wird sie eher nicht gefahren sein.

Update vom 22. Juni

Die PD Landau teilte mir Folgendes mit:

der Autofahrerin wird wegen der Vorfahrtsmissachtung (sie kam aus der untergeordneten Straße ‚Im Justus‘) der Vorwurf gemacht und die Pedelecfahrerin hat eine Mitschuld, weil sie aus ihrer Sicht den linken Radweg (gegenläufig) benutzte. Sie trug einen Helm, was vorbildlich war, obwohl es als Pedelecfahrer keine Helmpflicht gibt.

Also wie vermutet eine Geisterradlerin. Die Helmwerbung (in der Hinsicht ist die PD Landau ja besonders fleißig) hätte man sich sparen können; ich wollte nur wissen, ob sie einen trug oder nicht. Ich persönlich fände es wesentlich vorbildlicher, (als gestandene Seniorin) nicht auf dem Radweg auf der falschen Straßenseite zu radeln. Dann baut man nämlich auch seltener vermeidbare Unfälle, für die man dann erst einen Helm zu benötigen glaubt.

Fahrradschuh geht unfreiwillig baden

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 18. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Ein Fahrradfahrer hat am Sonntagnachmittag einige Kinder angesprochen von seinen Sachen wegzubleiben. Doch vermutlich war es bereits zu spät…

Der Mann hielt sich am Glanufer, einige Meter entfernt von seinem Fahrrad und Rucksack auf. Plötzlich bemerkte er die Kinder bei seinen Gegenständen. Er sprach sie an, worauf sich die Kids entfernten. Als er schließlich weiterfahren wollte, stellte er fest, dass sein rechter Fahrradschuh fehlte. Der Biker suchte daraufhin nach den Kindern und kam schließlich erfolglos auf die in der Nähe befindliche Polizeidienststelle um Anzeige zu erstatten. Drei Mädchen und zwei Jungs sollten in der Nähe gewesen sein. Während dem Gespräch konnten die Kinder vor dem Dienstgebäude gesehen und nach kurzer fußläufiger Verfolgung zur Rede gestellt werden. Dabei stellte sich heraus, dass ein 11-jähriger Junge den Schuh in den Glan geworfen hatte. Der Schuh konnte letztlich durch die Polizisten gefunden und aus dem Glan gefischt werden. Für die Angler ist im Rapport vermerkt, dass der „gelungene Fang“ mit viel Glück erfolgte. Die Kids wurden ermahnt und der Elfjährige seinen Eltern mit entsprechenden Erläuterungen zum „unlauteren Streich“ übergeben.

Tststs… diese Lümmel!

Vor einer Weile hatte ich mal auf dem Kaufland-Parkdeck in Pirmasens etwas Ähnliches erlebt. Ich schloss mein Rad ab, während ein vielleicht 8jähriger mir erst mitteilte, sein Rad (ein fürchterlicher Baumarkthobel…) sei besser als meins – um dann großspurig anzukündigen, dass er mir das Rad klauen würde. Sehr klug, das vorher groß anzukündigen…!

Als ich dann 5 Minuten später zurückkam, stand die Satteltasche offen; scheinbar hatte der Bengel wirklich gekuckt, ob er was stehlen könnte; er hatte sich wohl mehr als einen Ersatzschlauch erhofft. Auf dem Nachhauseweg sah ich ihn dann am Winzler Tor mit seiner „Clique“ rumsitzen und geigte ihm ordentlich die Meinung, dass er von fremdem Eigentum seine Finger lassen solle. Das beeindruckte den coolen Nachwuchsgangster aber nicht sonderlich. Tja, die Jugend von heute…!

Ein paar Wochen vorher wurde mir an der gleichen Stelle das Rücklicht und der Ersatzschlauch geklaut und mein (zum Glück nicht teurer) Radcomputer mutwillig mit Schmackes auf den Boden geschmissen (er war dann defekt).

Damen-Trio stürzt auf der B 427

Pressemeldung der PD Landau vom 14. Juni 2018:

Bad Bergzabern (ots). Am Mittwochmittag befuhren kurz nach 15.00 Uhr drei Radfahrerinnen hintereinander die Bundesstraße 427 von Bad Bergzabern in Richtung Kapellen. Auf Höhe der Einmündung mit der B 38 bremste die Vorausfahrende wegen einem Fahrzeug ihr Fahrrad ab, womit die nachfolgende Freundin offensichtlich nicht gerechnet hatte. Die beiden Räder berührten sich und die nachfolgende 50jährige Frau stürzte auf die Fahrbahn. Mit Verdacht auf Gehirnerschütterung wurde sie in ein Krankenhaus eingeliefert. Die dritte Frau im Bunde kam ebenfalls mit ihrem Rad zu Fall und erlitt diverse Prellungen, weshalb auch sie in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Die drei Frauen aus dem Umland von Landau waren mit ihren Zweirädern bei einer Radtour ins Bergzaberner Land unterwegs und hatten vorbildlich Schutzhelme getragen.

Immerhin hat das Trio nicht den dort auf der nördlichen Fahrbahnseite verlaufenden Gehweg benutzt; sehr untypisch…! In Bad Bergzabern besteht ja seit einer Weile entlang der B 427 keine Benutzungspflicht, aber auch kein Benutzungsrecht der Bürgersteige mehr. Die Unfallstelle finde ich trotzdem etwas seltsam. Wollte die Vorausfahrende etwa einen Linksabbieger vorlassen? Wurde ihr die Vorfahrt genommen? Tja, man weiß es nicht! Mitten in der Fahrt unerwartet abbremsen ist aber allgemein keine wirklich gute Idee!

Ich werde es jedenfalls wohl nie verstehen, wie man es schafft, am Ende einer Meldung, bei der sich eine Radlerin trotz „vorbildlich“ getragenen „Schutzhelmen“ eine Gehirnerschütterung zugezogen und sich eine weitere ebenfalls schwer verletzt hat, sich noch schnell plumper Volkserziehung zu widmen.

Rennradfahrer kollidiert mit Jogger

Pressemeldung der PD Landau vom 13. Juni 2018:

Hagenbach (ots). Am Sonntag, dem 10.06.2018, um 11.30 Uhr, ereignete sich auf dem Radweg auf dem Rheindamm bei Hagenbach ein Verkehrsunfall zwischen einem 37-jährigen Rennradfahrer und einem 31-jährigen Jogger. Der Rennradfahrer fuhr infolge unangepasster Geschwindigkeit mittig in eine unübersichtliche Rechtskurve ein, als ihm zwei Jogger begegneten. Der Rennradfahrer versuchte nach links in ein Feld auszuweichen und stieß mit einem der beiden Jogger zusammen, der durch die Aufbauten am Rennrad schwer verletzt wurde. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen.

Wenn es ein reiner „Radweg“ wäre (was ich mir so spontan eher nicht vorstellen kann), hätten Jogger darauf ja auch nichts verloren, oder…? Ich frage mich, warum die Polizei was die Bezeichnung von Verkehrswegen betrifft, immer so ungenau ist? Das erklärt dann jedenfalls auch unbrauchbaren statistischen Blödsinn wie jenen. Andererseits missfällt mir die Fahrweise mancher Radler auf relativ schmalen, eigenständigen, für den Radverkehr freigegebenen Forstwegen auch sehr; bei Busenberg wäre ich z. B. vor ein paar Jahren beinahe mal frontal mit einem in einer engen und unübersichtlichen, abschüssigen Kurve trotzdem nebeneinanderfahrenden Mountainbiker-Pärchen kollidiert. Und nein, ich hielt meine Geschwindigkeit dort nicht für „unangepasst“. Man muss sich auch drauf verlassen können, dass sich der mögliche Gegenverkehr an Grundregeln wie das Rechtsfahrgebot hält.

Wo der „Rheindamm“ sich genau befindet, konnte ich nicht herausfinden; evtl. irgendwo am Hagenbacher Altrhein.

Autofahrer nimmt Mädchen die Vorfahrt

Helmprogaganda Pressemeldung der PD Landau vom 12. Juni 2018:

Germersheim (ots). Eine blutende Lippe und Sachschaden sind das Ergebnis eines Verkehrsunfalls am Montagmittag gegen 15 Uhr im Bereich der Einmündung Königstraße/Paradeplatz in Germersheim. Ein 44 jähriger Autofahrer hatte einem achtjährigen Mädchen, welches mit ihrem Fahrrad unterwegs war, die Vorfahrt genommen. Weiterhin wird geprüft, ob das Mädchen auf der „falschen“ Fahrbahnseite unterwegs war. Der Schaden an den beteiligten Fahrzeugen wird auf zirka 500 EUR geschätzt. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Schutzhelm und hatte Glück, dass es keine schwereren Verletzungen erlitt. Die Polizei Germersheim weist in diesem Zusammenhang nochmals daraufhin, dass das Tragen eines Schutzhelms vor schwerwiegenden Kopfverletzungen schützen kann.

Aufhören, ich kann nicht mehr…! Die Polizei verliert sich in einer Pressemeldung wieder mal in wildesten Spekulationen.

Es gibt keine Helmpflicht, also haben Radfahrer keinen zu tragen; weshalb eine solche Information in einer Pressemeldung bestenfalls noch (unzulässige) kommerzielle Werbung für den Erwerb eines (überflüssigen) Gegenstandes darstellt! Der letzte Satz kommt einmal mehr ohne jeden Beleg daher; insb. im Hinblick auf die vorherige PM zum Unfall bei Mörlheim (schwere Kopfverletzung trotz „Schutzhelm“) in einer besonders zynischen Weise. In vorliegenden Fall hätte ein „Schutzhelm“ schließlich auch die leichte Verletzung an der Lippe nicht verhindert!

Polizisten sollten meiner Ansicht nach auch bitteschön nur noch mit Helm in ihren Streifenwagen steigen. Schließlich verletzen sich mehr Autofahrer am Kopf als Radfahrer! Außerdem könnte ja auch beim nicht seltenen Widerstand gegen Polizeibeamte ein Helm ganz nützlich sein, oder?

PKW überschlägt sich bei Miesau

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 12. Juni 2018:

Bruchmühlbach-Miesau (ots). Glück im Unglück hatten drei junge Männer aus dem Kreis Kusel. Sie waren am Montagabend mit einem Pkw von Schönenberg-Kübelberg in Richtung Miesau unterwegs, als der 18jährige Fahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Er kam von der Fahrbahn ab, prallte gegen einen Baum. Der Pkw überschlug sich mehrfach. Die Insassen wurden nach bisherigen Erkenntnissen leicht verletzt, dennoch aber vorsorglich in umliegende Krankenhäuser gebracht. Man sei einem Reh ausgewichen, so die Angaben der Pkw-Insassen. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.

Der ein oder andere wird sich nun fragen: Was hat diese Meldung mit dem Thema Radverkehr zu tun…? Das in der Pressemeldung veröffentlichte Foto zeigt, wo das Auto (und nebenbei auch der umgefahrene Baum) gelandet ist: Auf dem hier sogar ziemlich genau 5 Meter von der Fahrbahn abgesetzten (und natürlich für eine beidseitige Benutzungspflicht zu schmalen…) Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weg auf der Südseite der L 356. Nicht einmal die Bäumchen konnten den Irrflug des Wagens aufhalten.

Soviel dazu, dass (sogar überdurchschnittlich weit von der Fahrbahn entfernte) „Radwege“ einen im Zweifel vor Kollisionen mit Autos bewahren. Man kann sich vorstellen, wie es da ausgesehen hätte, wenn in diesem Moment dort zufällig eine Familie oder eine Rentnergruppe unterwegs gewesen wäre.

Laut ERA 2010 soll bei Zwei-Richtungs-Radverkehrsanlagen außerorts mind. ein Abstand („Sicherheitstrennstreifen“) von 1,75 Meter zur Fahrbahn eingeplant werden. In der Praxis sind es natürlich meist deutlich weniger.

Unfall auf dem Queichtalradweg

Pressemeldung der PD Landau vom 11. Juni 2018:

Offenbach (ots). 10. Juni 2018, 15 Uhr Am Sonntagmittag war eine 20-köpfige Radfahrergruppe aus der Schweiz auf dem Queichtalradweg von Mörlheim in Richtung Offenbach unterwegs. Auf einer leichten Gefällstrecke verbremste sich eine 78-jährige Radfahrerin und kam ohne Fremdeinwirkung zu Sturz. Dabei erlitt sie einen Oberarmbruch und Kopfverletzungen, die eine Verlegung in ein Ludwigshafener Krankenhaus mit dem Rettungshubschrauber erforderlich machte. Eine akute Lebensgefahr besteht nach Auskunft des Arztes nicht. Die Frau trug einen Fahrradhelm, der den Aufprall auf die Fahrbahn minderte.

Achja; was liebe ich diese Beliebigkeit…! Versagt ein Radhelm völlig, indem er die Trägerin nicht vor offensichtlich schweren Kopfverletzungen bewahrt (die gar den Einsatz eines Rettungshubschraubers erforderten), behauptet man einfach, er hätte trotzdem irgendeine nennenswerte Wirkung entfaltet. Besonders schnell wird sie auch nicht unterwegs gewesen sein.

Hätte die Dame hingegen keinen getragen, hätte man sie einfach wie so oft alleine für ihre Verletzungen verantwortlich gemacht.

Unfall auf Draisinenstrecke im Glantal

Pressemeldung der PD Kaiserslautern vom 10. Juni 2018:

Lauterecken (ots) – Am Samstagmittag wird der Polizei ein Draisinen Unfall mit einer schwer verletzten Person gemeldet. Eine Vereinsgruppe aus Weiler bei Bingen war mit vier Fahrrad-Draisinen unterwegs. Auf der ersten Draisine wollte eine Person eine Flasche Wasser zur zweiten Draisine reichen. Hierbei kam der 50Jährige Mitfahrer ins Straucheln und stürzte ins Gleisbett. Die zweite und dritte Draisine fuhren über die im Gleisbett liegende Person hinweg, weil sie aufgrund zu geringen Sicherheitsabstands nicht mehr bremsen konnten. Es erfolgte jedoch zum Glück keine Berührung mit den Rädern. Durch den Sturz verletzte der Mann sich am Bein und an der Wirbelsäule. Er wurde mit dem Rettungshubschrauber in die Uniklinik nach Mainz geflogen. Es wird ausdrücklich durch die Kreisverwaltung Kusel als Betreiber der Draisinenstrecke auf die Verhaltensregeln hingewiesen, insbesondere dass man nicht aufstehen soll und einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten muss!

Draisinen kann man ja in irgendeiner Form als „Fahrräder“ betrachten. In Offenbach-Hundheim gab es am Rande der Strecke kürzlich ja erst einen Unfall, bei dem zwei Rentner auf dem Radweg kollidierten.

Leider machen sich auch in Polizeiberichten vermehrt die von mir verhassten „Deppenleerzeichen“ breit; es heißt „Draisinenunfall“ oder „Draisinen-Unfall“. Aber nicht „Draisinen Unfall“!

Gehwegradler-Unfallflucht in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 8. Juni 2018:

Landau (ots). Am Donnerstag saß ein 70-jähriger Mann auf einem Hocker auf dem Gehweg in der Horststraße und strich das Gartentor zu seinem Grundstück. Ein bisher unbekannter Radfahrer befuhr verbotswidrig den Gehweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung und streifte beim Vorbeifahren den Mann am Arm. Dieser stürzte von seinem Hocker und verletzte sich. Der Radfahrer konnte einen Sturz verhindern, hielt kurz an und verließ anschließend unerlaubt die Unfallstelle ohne sich um den verletzten Mann zu kümmern. Beschreibung des Radfahrers: Etwa 15-16 Jahre alt, kräftig gebaut, trug eine dunkelblaue Basecap.

Die Dreistigkeit, mit der manch Gehwegradler unterwegs ist, haut einem sprichwörtlich vom Hocker!

Verzeihung – aber ich konnte nicht widerstehen! ;o) Gute Besserung an das Unfallopfer, hoffentlich kommt der Flüchtende nicht ungeschoren davon.

Zwei Schülerinnen auf Zebrastreifen angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 6. Juni 2018:

Landau, 06.06.2018, 13:30 Uhr (ots). Am 06.06.2018, um 13.30 Uhr, ereignete sich am Zebrastreifen vor dem Otto-Hahn-Gymnasium in 76829 Landau, Westring, ein Verkehrsunfall, bei dem zwei 12-jährige Mädchen schwer verletzt wurden. Eine 35-jährige Pkw-Fahrerin aus dem Raum Germersheim hatte die beiden Schülerinnen, welche radfahrenderweise den Zebrastreifen überquerten, übersehen und mit ihrem Pkw erfasst. Die beiden 12-jährigen Mädchen, welche keinen Fahrradhelm trugen, wurden durch den Zusammenstoß auf die Fahrbahn geschleudert und mussten durch einen Notarzt behandelt werden. Im Anschluss wurden die beiden Mädchen in ein Landauer Krankenhaus verbracht, wo sie aufgrund ihrer Verletzungen stationär aufgenommen wurden. Zum derzeitigen Stand der Ermittlungen besteht bei den beiden Mädchen jedoch keine Lebensgefahr. Die Pkw-Fahrerin erlitt bei dem Unfall einen Schock und musste ebenfalls in ein Landauer Krankenhaus verbracht werden. Der Unfall wurde durch zahlreiche Schüler beobachtet, welche sich ebenfalls auf dem Heimweg von der Schule befanden. Diese wurden durch Eltern und Lehrer vor Ort betreut. Bei dem Unfall entstand ein Sachschaden von ca. 2000,- EUR.

Ich wünsche baldige Genesung!

Erneut ein unnötiger Verweis, dass kein „Fahrradhelm“ getragen worden sei. Man kann es einfach nicht lassen; es gibt keine Helmpflicht, also hat eine derartige Information in einer Polizei-Pressemeldung nix zu suchen! Die Mädchen trugen schließlich auch keine Protektoren, die die sicher nicht ebenfalls unproblematischen erlittenen Verletzungen an Armen, Beinen oder dem Torso evtl. auch mindern hätten können. Mal gespannt, noch ein oder zwei Jahrzehnte, dann wird man auch das in Polizeiberichten lesen können.

Jaja, mal wieder „Übersehen“. Was die Autofahrerin da grade getrieben haben mag, weiß wohl auch nur sie selbst. Radfahrer mögen zwar auf Zebrastreifen keinen Vorrang haben – deshalb muss man sie aber nicht gleich von der Straße pusten…!

Ergänzend noch Links zu Mapillary, jeweils der Blick in die südliche und in die nördliche Richtung. Als auch der Blick aus der Badstraße nach Westen (hinten erkennt man übrigens noch einen Gehwegradler).