(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 sind zulässig
1. kontaktfreies Training und Wettkampf einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1, (…)
§ 10 der 18. CoBeLVO RLP, konsolidierte Fassung vom 10. April. „Coronoia: Sport ist Mord“ weiterlesen