Unfallursache persönliches Fehlverhalten

Die umfangreichen Tabellen des Statistischen Bundesamtes zum Unfallgeschehen im Jahr 2016 im Straßenverkehr hatte ich ja schon mehrfach thematisiert. Für diesen Beitrag habe ich mal einen Blick auf die Daten im Kapitel 6.1 (pdf, Fachserie 8 Reihe 7 – 2016, S. 274 ff.) geworfen und die (leider nur in Textform vorliegenden) Zahlen in eine Excel-Tabelle übertragen. In jenem Kapitel geht es um persönliches Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer, die zu Unfällen mit Personenschäden führten. Auffällig ist die relativ hohe Anzahl an „anderen Fehlern“, die sich nicht in die allgemeinen Kategorien einsortieren ließen.

Insgesamt wurden 369.242 Fehlverhaltens-Merkmale erfasst. Dabei sind gemäß der methodischen Erläuterungen auf Seite 12 pro Unfall bis zu drei Nennungen je Beteiligten möglich (also z. B. mit dem Auto unter Alkoholeinfluss beim Rechtsabbiegen einen Fußgänger auf einer Fußgängerfurt angefahren).

Unfallursachen

Die Unfallursachen werden nach dem seit 1975 geltenden Ursachenverzeichnis von den aufnehmenden Polizeibeamten entsprechend ihrer Einschätzung in das Erhebungspapier
eingetragen. Es wird unterschieden nach allgemeinen Ursachen (u. a. Straßenverhältnisse, Witterungseinflüsse, Hindernisse), die dem Unfall und nicht einzelnen Beteiligten zugeordnet werden, sowie personenbezogenem Fehlverhalten (wie Vorfahrtsmissachtung, zu schnelles Fahren usw.), das bestimmten Fahrzeugführern oder Fußgängern – d. h. den Beteiligten – zugeschrieben wird.

Je Unfall können bis zu zwei allgemeine Ursachen angegeben werden. Beim ersten Beteiligten (Hauptverursacher) und einem weiteren Beteiligten sind jeweils bis zu drei Angaben möglich, so dass je Unfall bis zu 8 Unfallursachen eingetragen sein können.

Addiert man die erfassten Unfallursachen von Kfz-Nutzern (312.448) und Radfahrern (53.870), kommt man nicht exakt auf die oben genannte Gesamtsumme; die leichte Differenz müsste auf das Fehlverhalten „anderer Verkehrsteilnehmer“ (wie z. B. Fußgänger, Reiter usw.) zurückzuführen sein.

Radfahrer-Fehlverhalten

Schauen wir uns zuerst an, welches Fehlverhalten von Radfahrern (nach Ansicht der Polizei) am häufigsten zu Unfällen mit Personenschäden führt:

Und was liegt erstaunlicherweise mit großem Abstand auf Platz 1? Das (missachtete) Verbot, die Fahrbahn oder andere Straßenteile zu befahren! 7.251 mal haben Radfahrer offensichtlich benutzungspflichtige Radwege Zeichen 237 StVOZeichen 240 StVO und Zeichen 241 StVO missachtet, befuhren mit Zeichen 254 StVO oder Zeichen 250 StVO gesperrte Straßen (oder Wirtschaftswege…) oder gar auf Kraftfahrstraßen bzw. Autobahnen. Fehlverhalten gegenüber Fußgängern (also hpts. Gehweg- und Fußgängerzonen-Radeln) wurde dabei noch einmal gesondert (S. 276) erfasst; im Kreisdiagramm unter „Fußgänger (andere Orte)“.

Andererseits: es gibt wohl keine andere Sorte von Fahrzeug, welche im Straßenverkehr auch nur annähernd so häufig von Fahrbahnsperrungen betroffen ist, wie eben Fahrräder. Dann ist es nicht verwunderlich, dass sich das auch in den Unfallursachen niederschlägt. Etwas hoch erscheint mir das trotzdem; hoffentlich hat da der ein oder andere Polizist keinen benutzungspflichtigen Radweg gesehen, wo eigentlich gar keiner war?

Jedenfalls: unangepasste Geschwindigkeit ist (auch bei Radfahrern) die zweithäufigste Unfallursache. Auch der Alkohol spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei Radfahrerunfällen. Auf Platz 4 finden wir wieder ein klassisches Radfahrer-Problem: Das Auf- bzw. Einfahren auf die Fahrbahn, wohl vor allem am Ende von Radverkehrsanlagen oder wenn man wegen blockiertem (also unbenutzbarem) Radweg auf die Fahrbahn wechselt. Dass Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot auf Platz 5 rangieren, hätte ich mir auch nicht so wirklich vorstellen können, wenn man überlegt, wie viele Radfahrer sich völlig an den äußersten Rand der Fahrbahn drängen lassen. Dahinter folgen missachtete Vorfahrtzeichen. Erstaunlich – wo doch grade an unzähligen Radwegen haufenweise kleine Zeichen 205 StVO herumstehen, die eigentlich zu nix anderem dienlich sind, als genau dem Radfahrer ein Fehlverhalten zu attestieren. 🙄 Mit Einbahnstraßen haben ja manche Radfahrer so ihre Probleme. Unzureichender Seitenabstand („Dooring“ = Mitschuld per Rechtsprechung…) wird in 1,1 % der Fälle notiert. Oft beklagen sich ja andere Verkehrsteilnehmer über die mangelnde Beleuchtung – die spielte aber nur in 0,5 % der Fälle eine Rolle. 😉

Fehlverhalten insgesamt

Kommen wir zu den Top 19 ingesamt, also zur Gegenüberstellung des Fehlverhaltens von Kraft- und Radfahrern (ohne „andere Verkehrsteilnehmer“):

In fast 50.000 Fällen war die Unfallursache unzureichender Abstand. Rund 40.000 mal führte nicht angepasste Geschwindigkeit zu Unfällen mit Personenschäden; rund 35.000 mal wurden Zeichen 205 StVO und Zeichen 206 StVO missachtet. Insgesamt erkennt man, wie stark das Fehlverhalten der Kraftfahrzeugführer jenes der Radfahrer in der Summe übersteigt. Lediglich in Sachen Fahrbahnverbote können die Kfz-Führer dem gemeinen Rüpelradler einfach nicht das Wasser reichen! 😉 Interessant aus Radfahrersicht dürften hier noch die 3.061 Fälle sein, in denen Fehler beim Ein- und Aussteigen gemacht wurden, also klassische „Dooring-Unfälle“.

Update 3. April 2019

Die obige Schlussfolgerung ist falsch, das Fehlverhalten von Radfahrern hinge ausschließlich mit dem Ignorieren von Fahrbahnverboten zusammen. Gemeint ist hier in erster Linie die „falsche Straßenbenutzung“ im Sinne der Anlage zur BKatV (lfd. Nr. 2 bis 7.3.3). Also bspw. auch das Befahren von mit Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrten Wegen, Fußgängerzonen, Gehwegradeln oder das Geisterradeln auf Radwegen.

Außerdem muss darauf hingewiesen werden, dass aufgrund des hohen Anteils von Alleinunfällen es in erster Linie die Radfahrer selbst sind, die sich bei den entsprechenden Unfällen verletzen.

2 Gedanken zu „Unfallursache persönliches Fehlverhalten“

  1. Hi Dennis,

    tolle Aufarbeitung, die Du da machst. Allerdings muss ich ein bisschen was zu bedenken geben: Die Datenbasis ist für Unfälle mit Radfahrer-Beteiligung aus meiner Sicht nur eingeschränkt belastbar, da die Ursachenangaben auf den Einschätzungen der unfallaufnehmenden Polizeibeamten beruhen. Da ich auch schon das eine oder andere mal „verunfallt“ wurde hab ich etwas Erfahrung mit manchen dieser „Einschätzungen“ und ich durfte erleben, dass auf die radverkehrsbezogenen StVO-Kenntnisse der Polizeibeamten teilweise nicht allzuviel Verlass ist. Wenn Du beispielsweise zu längs parkenden Fahrzeugen den von der Rechssprechung geforderten (und wegen der Dooring-Problematik auch dringend erforderlichen) Abstand von etwa 1,5 Metern hälst und von einem rücksichtslos eng überholenden Autofahrer umgenietet wirst, so werden nicht wenige Polizeibeamte vermutlich einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot zumindest mit als Unfallursache aufführen. Habe ich selbst schon so erlebt und wegen schwerer Verletzungen konnte ich das am Unfallort nicht klarstellen.

    1. Hallo Eric,

      Ja, deine Bedenken sind mehr als berechtigt; in dieser Statistik wird dem Ersteindruck der Polizei eine meines Erachtens zu große Bedeutung beigemessen. Und der muss nicht immer berechtigt sein; wäre eine Untersuchung wert, wie stark die Ansicht der Polizei von der von Gutachtern oder Gerichtsurteilen abweicht. Andererseits würde es dann wohl auch methodisch quasi unmöglich, die unheimlich große Zahl von Verkehrsunfällen überhaupt irgendwie nach den Ursachen statistisch zu erfassen. Und da kann ich mir vorstellen, dass das für Polizeibeamte eher eine lästige Angelegenheit ist, die man nicht unbedingt mit der größten Sorgfalt erledigt. Dass man evtl. auch einfach mal keinen Bock auf Papierkram hatte, lässt die große Zahl „anderer Fehler“ zumindest vermuten.

      Mich würde da aber wirklich mal interessieren, warum grade der Punkt „Verbotswidrige Nutzung der Fahrbahn“ so weit vorne rangieren soll…?

      Wenn Du beispielsweise zu längs parkenden Fahrzeugen den von der Rechssprechung geforderten (und wegen der Dooring-Problematik auch dringend erforderlichen) Abstand von etwa 1,5 Metern hälst und von einem rücksichtslos eng überholenden Autofahrer umgenietet wirst

      Und wenn du wie ich ein Stück zu weit rechts fährst und gedoort wirst, biste auch dran zum Teil mit Schuld – wegen unzureichenden Seitenabstands. Also egal, was du machst, es ist verkehrt…! 😉 Das ist ja inzw. aber leider sogar gefestigte Rechtsprechung. 🙁

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