Radweg-Planung am Potzberg

In die Liste der Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz zu schauen, ist immer wieder interessant. Vor allem im Hinblick auf den Bau von Radwegen.

Ein meines Erachtens recht überflüssiges Exemplar wird wohl demnächst im Rahmen der Sanierung der K 34 zwischen Neunkirchen am Potzberg und Föckelberg errichtet. Jene Kreisstraße ist grade bei Rennradfahrern in der gesamten Pfalz besonders durch die Tatsache bekannt, da hier in aller Regel die Abfahrt vom Potzberg erfolgt, einer der härtesten Anstiege des Nordpfälzer Berglandes, wenn man ihn von Mühlbach am Glan aus befährt. Aufgrund der Straßenschäden kann man die Sanierung auch von Radfahrerseite her eigentlich nur begrüßen!

Radweg-Stummelchen

Beim geplanten Geh- und Radweg handelt es sich wieder einmal um einen klassischen „Stummel-Radweg“, denn jener wird nur an einem verhältnismäßig kurzen Abschnitt der insg. 1475 Meter langen Ausbaustrecke neu angelegt. Seine Länge beträgt dem Erläuterungsbericht (pdf, 916 KB) nach 410 Meter (190 und 220 Meter), dabei wechselt er etwa in der Mitte der Strecke einmal die Fahrbahnseite. Die beste Übersicht liefert der Lageplan Blatt L 3 (pdf, 2,48 MB). Auch hier gilt wieder: Die Dokumente bleiben nicht ewig im Netz, also ggf. abspeichern! 😉

Meines Erachtens erfüllen derart kurze Abschnitte an Straßen nicht den Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der VwV zu § 2 StVO, Rn. 16 und 25:

die Benutzung des Radweges nach der Beschaffenheit und dem Zustand zumutbar sowie die Linienführung eindeutig, stetig und sicher ist.

die Linienführung im Streckenverlauf und die Radwegeführung an Kreuzungen und Einmündungen auch für den Ortsfremden eindeutig erkennbar, im Verlauf stetig und insbesondere an Kreuzungen, Einmündungen und verkehrsreichen Grundstückszufahrten sicher gestaltet sind.

Jene Vorschrift bezieht sich auf benutzungspflichtig beschilderte Radwege. Theoretisch ist natürlich auch möglich, dass dieser Geh- und Radweg (der in den Planungsunterlagen aber nur als „Radweg“ bezeichnet wird) von Beginn an mit Zeichen 239 StVO Zeichen 250 StVO  oder Zeichen 260 StVO beschildert werden soll. Wenn man sich jedoch ansieht, wie im Rest des Kreises Kusel zweifelhafte und die Vorgaben der VwV ignorierende Sonderwege außerorts beschildert sind (nämlich mit dem Zeichen 240 StVO), besteht zumindest auch hier die Gefahr, dass ein Radfahrer wegen der Anlage eines Radwegs mehrfach die Fahrbahnen wechseln und dabei auch noch Wirtschaftswege queren muss.

Wäre der Radweg wirklich in irgendeiner Weise notwendig und erforderlich, würde man ihn auf der gesamten Strecke anlegen. Dass jener nur etwa an einem Drittel gebaut werden soll, ist eigentlich der beste Beweis dafür, dass er insgesamt eben nicht „stetig“ ist. Der Radfahrer wird anschließend wieder auf unbefestigte (und wahrscheinlich nicht einmal freigegebene) 🙄 Wirtschaftswege geleitet.

Vom Verkehrsaufkommen her ist er sowieso vollkommen überflüssig; der Erläuterungsbericht dazu in Kapitel 2.4.2:

Die K 34 benutzen täglich im Schnitt etwa 623 Fahrzeuge bei einem Schwerverkehrsanteil von 3 % (gemäß elektronischer Verkehrszählung aus dem Jahr 2015).

Gefälle

Wie am Ohmbachsee ist der geplante Radweg aufgrund des Gefälles sowieso nicht für eine Mischnutzung mit Fußgängern als auch Gegenverkehr geeignet, jenes Gefälle beträgt zwischen dem geplanten nördlichen Ende des Weges und der Einmündung der L 364 in Neunkirchen durchschnittlich ca. 5,3 %. Da nur die Mindestbreite von 2,50 Metern vorgesehen ist, werden die Anforderungen der ERA 2010 an Radwege mit starkem Gefälle deutlich verfehlt.

Übrigens: Direkt unterhalb der K 34 liegt die L 364 zwischen Neunkirchen und Oberstaufenbach. Auch dort gibt es einen in beide Richtungen benutzungspflichtig beschilderten Geh- und Radweg – trotz starken Gefälles über 5 % und der üblichen Mängel wie Verschmutzungen, schlechter Wegqualität und unzureichender Wegbreiten. 🙄

Querungshilfen

Ein allgemeines Ärgernis sind regelmäßig fehlende Querungshilfen, die gem. VwV zu § 2 StVO, Rn. 36 angelegt werden sollen.

Am Anfang und am Ende einer solchen Anordnung ist eine sichere Querungsmöglichkeit der Fahrbahn zu schaffen.

Hier sind aber keine geplant, stattdessen werden die Zufahrten zu Wirtschaftswegen gleichzeitig als Auf- und Abfahrten zum Radweg genutzt. Auch an der Stelle, an der die Fahrbahnseite gewechselt werden soll, ist keine Querungshilfe vorgesehen.

Warum überhaupt?

In Kapitel 4.5.3 des Erläuterungsberichts wird der Grund genannt, warum dort überhaupt ein Radweg angelegt werden soll:

Im Zuge der Erstellung des Vorentwurfes wurde die Einrichtung einer Rad- und Gehwegverbindung zwischen den Ortslagen Föckelberg und Neunkirchen am Potzberg angeregt.

Die Gemeinden wollten wohl einen solchen Weg. Dass die Gefahr besteht, jener könne benutzungspflichtig beschildert werden, geht auch aus folgender Aussage hervor:

Nach überqueren der K 34 wird der Rad- bzw. Fußgänger auf dem neu anzulegenden Rad- und Gehweg (Bau-km 1+067 bis Bau-km 1+272) bis zum bestehenden Radweg geführt.

Was ist eigentlich ein „Radgänger“…? 😉 Warum dort die Rede von einem bereits bestehenden Radweg ist, ist mir nicht ganz klar – denn bislang existiert dort meines Wissens nach kein Solcher, auch auf google Maps sieht man keinen.

Jedenfalls könnte dieser Radwegbau hier evtl. auch im Zusammenhang mit gewissen, ominösen Förderrichtlinien stehen – wonach der Bau von Radwegen nur dann finanziell unterstützt wird, wenn jene benutzungspflichtig beschildert werden. Selbst dann, wenn dies rechtswidrig wäre. Nicht selten versuchen Gemeinden so, sich eigentliche Gehwege vom Land oder Bund mitfinanzieren zu lassen. Mehr dazu bei Gelegenheit in einem eigenen Artikel. 😉

Fraglich war jedenfalls wohl auch, ob das Ding überhaupt eine Asphaltdecke benötigt:

Der Rad- und Gehweg wird mit einer Asphaltdeckschicht hergestellt. Die Möglichkeit den Rad- und Gehweg mit einer wasssergebundenen Decke herzustellen wurde geprüft, allerdings wieder verworfen. Die Langlebigkeit dieser Decke ist nicht gegeben und es könnte durch Aufweichungen Beeinträchtigungen in der Verkehrssicherheit geben. Des Weiteren werden wassergebundene Decken nur in Wasserschutzgebieten verwendet. Dies ist hier nicht der Fall.

Fazit

Meiner Ansicht nach vollkommen rausgeworfenes Geld. Touristischer Radverkehr ist dort oben recht spärlich bis nicht vorhanden – und jenem täte es auch nicht wirklich weh, auf einer Straße mit nicht einmal 1.000 Kfz am Tag die 410 Meter (wie bisher auch) auf der Fahrbahn zurückzulegen, zumal wohl eh gem. Kapitel 4.1.1  angeordnet werden wird:

Die Entwurfsgeschwindigkeit beträgt Ve = 70 km/h.

Sicherheitshalber werde ich der Kreisverwaltung Kusel meine Bedenken hinsichtlich der Beschilderung schon einmal vorab mitteilen. 😈

Folgebeitrag

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4 Gedanken zu „Radweg-Planung am Potzberg“

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