„Radfahrer absteigen“ in Annweiler

Joachim hat mir kürzlich wieder zwei Fotos von einem seiner Streifzüge zugesandt. Es geht dabei um das allseits beliebte Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“. Bernd Sluka hat sich auf seiner informativen Seite damit schon vor Jahren beschäftigt.

Auch in Annweiler gibt es am so gennanten „Schipkapass “ ein solches Zusatzzeichen in Kombination zu einem Zeichen 240 StVO. Da jener „Pass“ direkt an der Queich liegt, muss es mit dem Namen also irgendwas Besonderes auf sich haben. Zumindest weniger bergtaugliche Radfahrer kriegen so die Gelegenheit, daheim zu erzählen, sie hätten einen echten Pass überwunden.

Jedenfalls sollen hier also Radfahrer auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg (der Teil des Queichtal-Radwegs ist) also absteigen. Ein abgestiegener Radfahrer ist aber ein Fußgänger. Oder „Radgänger„…? Wozu braucht es hier dann ein Zeichen 240 StVO? Ein Zeichen 239 StVO wäre auf einem touristischen Radweg aber halt auch irgendwie doof – auch wenn diese Schilderkombination im Ergebnis nichts anderes aussagt. Viel schmäler als so manch benutzungspflichtiges Wegelchen an einer Landstraße ist diese „hohle Gasse“ zudem ja auch nicht. Touristisches Fußgängeraufkommen ist aber in der historischen Altstadt von Annweiler durchaus vorhanden, weshalb die dort verlaufende Radroute halt Kompromisse mit dem Fußgängerverkehr erfordert. Die im Verkehr übliche Rücksichtnahme sollte hier aber meines Erachtens völlig ausreichen.

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