In diesem Beitrag habe ich vor geraumer Zeit das schon Jahre andauernde Planfeststellungsverfahren zu einem Bau eines weiteren, eigentlich vollkommen überflüssigen Geh- und Radwegs entlang der K 36 zwischen der B-10-Anschlussstelle Ruppertsweiler und Lemberg behandelt. Darin erwähnte ich auch das Stummelwegelchen am Ständenhof. Jener Gasthof ist insbesondere bei Truckern sehr beliebt, weshalb es gegenüber einen riesigen LKW-Parkplatz gibt. Beim vierspurigen Ausbau wurde die B 10 „hinter“ den Ständenhof verlegt, weshalb dann eben auch eine neue Anschlussstelle notwendig wurde. Die K 36 führt seitdem auf einem Teil der ehemaligen B 10 Richtung Münchweiler. Beim Bau hat man damals die Gelegenheit beim Schopf gepackt – und natürlich ein schmales, blaues und vom Rest der Radwegewelt völlig isoliertes Wegelchen in die Landschaft gebastelt.
Münchweiler – Ruppertsweiler
Von Münchweiler (Norden) kommend wird man dann an der Auf- und Abfahrt von Landau / nach Pirmasens von einem kleinen genötigt, diesen Geh- und Radweg zu benutzen. Auch hier dürfen wir wieder die großartige Arbeit der Verkehrsbehörde bewundern, die dem Gehwegradler (man darf dort gar nicht radeln; siehe unten) hier das übliche „kleine“
vor die Nase stellt – dem ausfahrenden Kraftverkehr auf der rechten Fahrbahnseite allerdings auch ein „Großes“! Während ein weiteres (auf der Verkehrsinsel) erst hinter der (gedachten) Radverkehrsführung steht. Also gewährt einfach wieder jeder jedem Vorfahrt, der nach rechts Abbiegende nach § 9 (3) StVO. Unter Umständen kann einem hier auch immer noch wegen § 10 StVO („anderer Straßenteil“) ein Strick gedreht werden.
Alles klaro! Noch Fragen, warum ich generell lieber auf der Fahrbahn bleibe…!? Das hier ist nix anderes als zivil- und strafrechtliches Fallenstellen stets zu Lasten des Radverkehrs!
Ein paar Meter weiter müssen wir unter der B 10 durch und erreichen die Ab- und Auffahrt von Pirmasens / nach Landau. Wie üblich mit den kleinen , obwohl hier der Geh- und Radweg noch nicht einmal die berühmten 5 Meter von der Fahrbahn der K 36 abgesetzt ist. Der von der B 10 abfahrende Verkehr wird mit einem
und zwei gegenläufigen Pfeilen vorgewarnt. Dessen beide „großen“
stehen hier jedoch wieder uneinheitlich einmal vor (am rechten Fahrbahnrand) und einmal hinter (Verkehrsinsel) der fehlenden Furt! Radfahrer müssen dann noch die paar Meter bis zur Einmündung des Forstweges „Im Teich“ auf dem Wegelchen zurücklegen, ehe sie wieder auf die Fahrbahn dürfen. Ganze 230 Meter wurden sie so von den tödlichen Schrecken der Fahrbahn „geschützt“…!
Ruppertsweiler – Münchweiler
In der Gegenrichtung dürfen wir hingegen erst über die Linksaabiegespur zur B 10 auf das Wegelchen wechseln, da an der Einmündung „Im Teich“ das „fehlt“. Ganz im Gegensatz zum standardmäßigen kleinen
. Dafür ist der Weg insgesamt satte 50 Meter länger benutzungspflichtig als in der Gegenrichtung. Jaahaa; schließlich soll sich das Rüberwechseln auf die linke Fahrbahnseite und der Geisterradelzwang ja auch rentieren!
Auf diesem Foto erkennt man (an der Form) auch das vor der (theoretischen) Furt (die ja aber eigentlich keiner mit dem Rad befahren dürfte…) stehende große :
Wir erreichen dann wieder die andere Ab- und Auffahrt von bzw. zur B 10 kurz vorm Ständenhof. Dem kleinen ist wohl auch schon ganz schlecht geworden von so viel Radwegemurks, es ist so blass:
Anschließend müssen wir dann (angeordnete Geisterradelpflicht, obwohl man aus der Gegenrichtung dort nicht einmal radeln darf!) noch unbedingt den linksseitigen Hochbordweg bis zur Einfahrt zum Ständenhof benutzen, die Sicht ist wegen der Hauskante äußerst dürftig:
Das Ende des Weges ist auch nicht ausgeschildert. Dieses Eck hier ist grade wegen der oft vom Parkplatz ein- und ausfahrenden Lkw als auch wegen des Pkw-Parkplatzes direkt vor dem Ständenhof sehr heikel und bisweilen regelrecht chaotisch.
Nunja, ist es ist immerhin nicht alles schlecht; es gibt dort wenigstens einen ordentlichen StVO-Tabellenwegweiser, auf welchem dem die B 10 nicht befahren dürfenden Verkehr eine alternative Route aufgezeigt wird.
Leider landet man dann als Radfahrer in Richtung Pirmasens trotzdem auf einem Radweg, der im Winter nicht geräumt wird.
Nö, es ist halt einfach nur ein handelsübliches Ghetto, welches die Verkehrsführung unnötig verkompliziert, bei der widersprüchliche und rechtswidrige Vorfahrtregelungen getroffen wurden und die Anzahl der Konfliktpunkte vervielfacht wird. Alles nur zum Schutze
des Radfahrersder Haftpflichtversicherung des Kfz-Nutzers.Es ist schon Irrsinn, den eigentlich unbeeinflussten Radverkehr Richtung PS zweimal über die Straße zu schicken, um dann überhaupt erst in die Situation des Konfliktes mit der Einmündung gebracht zu werden.
Schon. Ist aber bei Radwegen aller Art kein Bug, sondern ein Feature! ;o) Überholunfälle kommen nur extrem selten vor – trotzdem baut man deshalb Abertausende von km „Radwege“ neben die Straßen und schildert sie benutzungspflichtig aus; natürlich nur zur Sicherheit des unmündigen Radfahrers.
Ich weiß nicht seit wann, aber die Schilder am Ständenhof sind weg 🙂
Seit letzten Herbst. 😉