Aus dem Polizeibericht (Teil 27)

In Katzweiler nimmt ein linksabbiegender Pkw-Fahrer einem 49-jährigen die Vorfahrt. Ein 27-jähriger wird in Landau auf einer „Fahrradspur“ von einer Rentnerin angefahren. Ebenfalls in Landau wurde eine 24-jährige in einem Kreisverkehr geschnitten. Die Polizei in Kaiserslautern lässt einem Betrunkenen die Luft aus den Reifen. Auch in Kaiserslautern fährt ein Linksabbieger in das E-Bike-Gespann einer 36-jährigen; die im Anhänger sitzenden Kinder bleiben unverletzt. Bei Eußerthal begeht ein Mountainbiker nach einem Zwischenfall mit einer verletzten Reiterin Unfallflucht. In Neustadt nimmt eine linksabbiegende Radfahrerin einem Pkw die Vorfahrt.

Linksabbieger nimmt Vorfahrt

Pressemeldung des PP Westpfalz vom 28. Februar 2019:

Katzweiler (Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg) (ots). Ein Fahrradfahrer ist am Donnerstag auf der Bundesstraße 270 zwischen Katzweiler und Hirschhorn bei einem Verkehrsunfall verletzt worden. Ein 63-jähriger Pkw-Fahrer übersah den Mann beim Abbiegen. Der Autofahrer wollte nach links auf die Landstraße nach Mehlbach einbiegen, als es zur Kollision mit dem entgegenkommenden Radfahrer kam. Der 49-Jährige wurde durch die Wucht des Aufpralls gegen die Windschutzscheibe des Wagens geschleudert. Dabei verletzte sich der Fahrradfahrer. Er trug keinen Helm. Vom Rettungsdienst wurde der Mann ins Krankenhaus gebracht. Zur Art und zum Umfang der Verletzungen ist aktuell nichts bekannt. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf etwa 5.000 Euro. Zu nennenswerten Verkehrsbeeinträchtigungen ist es durch den Unfall nicht gekommen.

Nein. Der Pkw-Fahrer hat den Radfahrer nicht „übersehen“, sondern ihm die Vorfahrt genommen! Und der Radfahrer hat sich auch nicht (selbst) verletzt, sondern er wurde von einem rücksichtslosen Autofahrer verletzt. Und ob er einen „Helm“ getragen hat oder nicht, hat in einer Polizeipressemeldung schlicht und ergreifend rein gar nichts verloren.

Auf „Fahrradspur“ angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 28. Februar 2019:

Landau (ots). Beim Befahren der Maximilianstraße in nördlicher Richtung kam eine 78-jährige Pkw-Fahrerin nach rechts auf die dortige Fahrradspur und erfassten den parallel fahrenden 27-jährigen Radfahrer. Der stürzte und zog sich leichte Verletzungen am Knie zu.

Ein seltener Überhol-Unfall im Längsverkehr – trotz (oder wegen?) „Fahrradspur“. Wird vielleicht Zeit für die Dame, den Führerschein abzugeben? Dass der Polizei keine exaktere Bezeichnung als „Fahrradspur“ einfällt, könnte an der Vielfalt der Randbepinselung in dieser Straße liegen, denn da wüsste ich auch nicht, wie ich das bezeichnen soll. Wer mag, kann sich ja bei mapillary durchklicken; der genaue Unfallort wurde ja leider nicht angegeben. Mal Schutzstreifen, mal durchgezogener Schmalstrich, mal Breitstrich, mal gar nichts.

Im Kreisel angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 27. Februar 2019:

Landau (ots). Am 26.2.19, gegen 13.00 Uhr, kam es im Kreisel in der Haardtstraße zu einem Verkehrsunfall zwischen einer 59-jährigen Pkw-Fahrerin und einer 24-jährigen Radfahrerin. Der Pkw berührte an der Ausfahrt zur Horststraße beim Abbiegen der im Kreisel fahrenden Radfahrerin. Diese stürzte und wurde leicht verletzt.

Den Text hätte der Verfasser evtl. nochmal durchlesen sollen. Offenbar hat die Pkw-Fahrerin die Radfahrerin im Kreisel überholt und sie dann geschnitten?

Betrunken durch Lautern

Pressemeldung des PP Westpfalz vom 26. Februar 2019:

Kaiserslautern (ots). Am Montagabend konnte ein Fahrradfahrer dabei beobachtet werden, wie er beinahe in ein Fahrzeug gefahren wäre und im Nachgang die kurz darauf folgende rechts-vor-links-Regelung missachtete. Auf die anschließenden Haltezeichen der Polizei reagierte der Fahrradfahrer nur auf Nachdruck. In der Kanalstraße konnte der 68-Jährige letztlich einer Verkehrskontrolle unterzogen werden. Währenddessen bemerkten die Polizisten deutlichen Alkoholgeruch. Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab 0,86 Promille. Aufgrund seines Fahrverhaltens wurde dem Fahrradfahrer die Weiterfahrt untersagt. Zusätzlich war sein Fahrrad nicht verkehrssicher, da wichtige Beleuchtungseinrichtungen fehlten. Anschließend wurde ihm, zur Durchsetzung der Verhinderung der Weiterfahrt, die Luft aus den Reifen gelassen.

Luft-aus-den-Reifen-lassen ist ja die Alternative zum Schlüsselwegnehmen. Wenn ich mir allerdings so anschaue, mit was für platten Reifen einige unterwegs sind, kann ich mir durchaus vorstellen, dass da einer auch mal auf der Felge weiterfährt…

Frau mit Kinderanhänger übersehen

Pressemeldung (mit Foto) des PP Westpfalz vom 26. Februar 2019:

Kaiserslautern (ots). Zwei Kleinkinder im Alter von drei und fünf Jahren sind am Montagnachmittag bei einem Unfall in der Trippstadter Straße glücklicherweise unverletzt geblieben. Ihre 36-jährige Mutter kam verletzt ins Krankenhaus.

Die 36-Jährige fuhr mit ihrem E-Bike auf der Trippstadter Straße stadtauswärts. Ihre Kinder saßen im Fahrradanhänger. An der Einmündung Trippstadter Straße / Gerhart-Hauptmann-Straße wollte die Frau nach links abbiegen. Sie hielt an. Ein 45-jähriger Pkw-Fahrer, der seinerseits aus der Gerhart-Hauptmann-Straße nach links in die Trippstadter Straße abbiegen wollte, übersah das Fahrradgespann. Er kollidierte mit dem Rad der 36-Jährigen. Die Mutter wurde dabei verletzt. Ein Fahrradhelm schütze sie vermutlich vor Schlimmerem. Der Rettungsdienst brachte die Frau ins Krankenhaus. Die Kinder kamen mit dem Schrecken davon. Sie blieben unverletzt. Gegenüber den Polizeibeamten gab der mutmaßliche Unfallverursacher an, von der tiefstehenden Sonne geblendet gewesen zu sein, deshalb habe er die 36-Jährige übersehen.

Schön, dass den Kindern nichts passiert ist. Man muss sich aber schon fragen, wie blöd man sein muss, beim Linksabbiegen eine Radfahrerin samt Anhänger derart abzuschießen. Ich frage mich allerdings, ob jene auf der missglückten „Fahrradspur“ (rot, gestrichelte Linie, Breitstrich, gestrichelte Linie…) wartete oder ob sie sich auf der Fahrbahn links eingeordnet hatte?

Den Satz mit dem „Fahrradhelm“ hätte sich die in dieser Frage ja generell äußerst beliebig verhaltende Polizei sparen können. Diese hat in einer Pressemeldung nichts zu vermuten! Hätte die Frau keinen aufgehabt, hätte man es ihr garantiert vorgeworfen…

Mountainbiker erschreckt Pferd

Pressemeldung der PD Landau vom 24. Februar 2019:

Eußerthal, 23.02.2019 13.30 Uhr (ots). Am Mittag des 23.02.2019 gegen 13.30 Uhr war eine 44-jährige Frau auf ihrem Pferd in Eußerthal unterwegs. Auf Höhe des Vogelstocker Hofes kam plötzlich ein Mountainbiker mit überhöhter Geschwindigkeit angefahren. Um eine Kollision mit dem Pferd zu vermeiden, vollzog der Biker eine Vollbremsung. Vor Schreck bäumte sich das Pferd auf und warf seine Reiterin ab. Hierbei erlitt die Frau leichte Verletzungen im Schulterbereich. Ohne der gestürzten Reiterin zu helfen, oder sich um den Unfall zu kümmern entfernte sich der Biker unmittelbar von der Unfallstelle. Im Anschluss an die Verkehrsunfallaufnahme konnte die Reiterin mit ihrem Pferd eigenständig nach Hause gehen.

Vor dieser Art von Zwischenfall hab ich auf dem MTB so ziemlich am meisten Schiss: man fährt irgendwo im Wald rum und kommt dann an einem Gaul vorbei, der plötzlich durchgeht. Genau dann wird einem auch noch die übliche Beschilderung mit Verbot für Fahrzeuge aller Art zusätzlich zum Verhängnis. Ob der Mountainbiker da mit „überhöhter Geschwindigkeit“ unterwegs war, ist aber erst einmal auch nur eine Behauptung der Reiterin, welche ihr Pferd offensichtlich auch nicht wirklich unter Kontrolle hatte. Einfach abhauen geht in so einem Fall aber natürlich gar nicht!

Mit Auto kollidiert

Pressemeldung der PD Neustadt (Weinstraße) vom 24. Januar 2019:

Neustadt/Weinstraße (ots). Am Samstag, den 23.02.2019, kam es an der Einmündung Winzinger Straße/Spitalbachstraße am Vormittag zu einem Verkehrsunfall zwischen einem PKW und einer Fahrradfahrerin. Die Radfahrerin wollte nach links in die Spitalbachstraße einbiegen und übersah hierbei den ihr entgegenkommenden PKW. Trotz einer Vollbremsung des selbigen kam es zum Zusammenstoß, in dessen Folge sich die Fahrradfahrerin am Kopf verletzte. Erschwerend trat hier der Umstand zu Tage, dass seitens der Radfahrerin kein Helm getragen wurde. Aufgrund ihrer Kopfverletzung wurde die Fahrradfahrerin in das naheliegende Krankenhaus verbracht.

Die Radfahrerin trug keinen „Helm“, weil sie keinen tragen muss – und deren Nutzen bislang weder statistisch, noch wissenschaftlich nachgewiesen wurde. Und die Polizei hat auch überhaupt keine Kompetenz, um zu beurteilen, ob das Nichttragen „erschwerend“ gewesen sei. Also hat ein derart doofer Spruch in einer Pressemeldung einer zur Objektivität verpflichteten Behörde nix verloren! Die Schilderung des Unfallhergangs ist auch etwas nebulös. So hatte sich die aus nördlicher Richtung kommende Radfahrerin offenkundig in die Linksabbiegespur eingeordnet, um dann abzubiegen. Wie man dort einen aus der anderen Richtung kommenden Pkw übersehen kann, ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

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