Den Verlauf der L 395 (ehemalige B 40) vor allem im Landstuhler Bruch erkennt man auf Landkarten sofort an ihren für die Region eher untypischen, sehr langen Geraden. Das liegt daran, dass es sich hier um die historische Kaiserstraße handelt, die Kaiser Napoleon einstmals zwischen Paris und Mainz errichten ließ. Damals natürlich noch ohne Wegelchen. Heute sind die Verhältnisse, die Radfahrer dort erwarten, nicht grade als „kaiserlich“ zu bezeichnen. Vor allem am Landstuhler Gewerbegebiet West (Torfstraße) ist die Radverkehrsführung chaotisch und in ihrer derzeitigen Form vollkommen indiskutabel.
Einmündung L 470 – L 395
Beginnen wir am Knotenpunkt ein Stück weiter westlich, direkt unter der langen Autobahnbrücke der A 62. Dort nimmt man Radfahrern schon seit Jahren mittels der üblichen „kleinen“ die Vorfahrt, obwohl jene eigentlich auf einem zur
L 395 gehörenden
unterwegs sind:
Das wird dort übrigens (wohl) nicht so bleiben. Ich wollte vor einiger Zeit auch einen Beitrag speziell zu dieser Einmündung schreiben, die (wie auch jene an der L 502 an der Breitenau ebenfalls) als Unfallschwerpunkt eingestuft ist. So findet man in der Liste der Planfeststellungsverfahren des LBM Rheinland-Pfalz auch die Dokumente zum Umbau dieses Knotenpunkts in einen Kreisverkehr. Gemäß Lageplan (pdf, 8,13 MB) dürfen Radfahrer hier zukünftig einen noch weiteren Bogen fahren als jetzt schon. Und natürlich wird ihnen dort auch weiterhin die Vorfahrt genommen werden, denn Furten sind in den Plänen keine eingezeichnet.
Das liegt übrigens auch daran, dass die RAL der FGSV sogar gezielt „empfehlen“, die Entfernung, mit der derartige Schikanen für Radfahrer an Einmündungen von der Fahrbahn abgesetzt werden, von der Entwurfsklasse der jeweiligen Straßen abhängig zu machen. Und da ist nur an sehr unbedeutenden Nebenstraßen vorgesehen, Radfahrern nicht mittels künstlich hinausgezogener Absetzung des Weges die Vorfahrt zu nehmen. Für mich ein Offenbarungseid in jeder Hinsicht. Zeigt sich doch, dass es mit der Sicherheit von „Radverkehrsanlagen“ auch außerorts genauso schlecht steht, wie innerorts. Man sucht übrigens in den RAL sogar vergeblich nach einer Rechtsgrundlage dafür, warum es überhaupt möglich sein soll, straßenbegleitenden Geh- und Radwegen die Vorfahrt zu nehmen. Aber: sind ja nur Radfahrer…
Altlast Richtung Landstuhl
Das einseitige Zweirichtungs-Wegelchen auf der Südseite der L 395 ist auch allgemein in einem schlechten Zustand. Jenes verfehlt mit einer „Breite“ von teils unter 2 Metern auch deutlich die Soll- (2,4 m) und absoluten Mindestwerte (2,0 m) der VwV zur StVO. Am folgenden Rechtsknick wird das besonders deutlich; ein „umgekippter“, genau 1 m hoher Leitpfosten dient als Maßstab für die absolute Mindestbreite von 2 m. Nebenbei werden hier auch die 1,75 m Sicherheitsabstand zur Fahrbahn nicht eingehalten. Wenn einem da bei den entsprechenden Windverhältnissen ein Lkw entgegenfährt, kann man froh sein, wenn man nicht vom Wegelchen gepustet wird:
Der mich grade passiert habende Radfahrer verdeutlicht ebenfalls, wie schmal dieses Radfahrer-Ghetto dort ist:
Aber Mindestbreiten interessieren die Kreisverwaltung Kaiserslautern als auch deren (rennradfahrenden!) Landrat Leßmeister grundsätzlich nicht, wenn es darum geht, Radfahrern auch weiterhin die Nutzung der Fahrbahn zu verbieten. Man bekräftigt dies auch durch neue Anordnungen im Zuge des Baus neuer Schikanen.
Kreisel Torfstraße
Nach einer Weile erreichen wir dann den Kreisel zur Torfstraße. Immerhin, an der Einmündung des Weges zum Schützenhaus hat es sogar eine Furt:
Nun fehlt hinter der Einmündung ein . Was bedeutet, dass das ab dort offenkundig nur ein Gehweg sein soll? Allerdings findet man, wenn man ganz genau hinschaut ein alternatives
auf der gegenüberliegenden Seite des Kreisels, hier die Einfahrt auf der Fahrbahn:
Ja, wo denn…? Da!
Dieser Kreisel ist eher untypisch, da die ansonsten radikale Bebläuuung sämtlicher um ihn herumführenden Wegelchen fehlt. So dürften Radfahrer, die vom Gewerbegebiet kommen, nur den linksseitigen Weg (hinter den Büschen) in Richtung der Landstuhler Stadtmitte benutzen. An den kleinen hat man allerdings nicht gespart. Das linksseitige
steht übrigens (wenn auch knapp) innerorts.
Ein weiterer Offenbarungseid in Sachen „Sicherheit“ von „Radverkehrsanlagen“ findet sich dann ein Stück weiter an der Einmündung zum Kaufland:
Auf dem Zusatzzeichen findet man das allseits beliebte „Radfahrer absteigen“. Man kommt da fahrend aber wirklich nur relativ schwer durch. Konsequenterweise hat man natürlich die Furt gelassen:
Hinter den Einmündungen steht auch jeweils kein weiteres , also müsste man ab dort ja eigentlich auf die Fahrbahn?
Beidseitige Benutzungspflicht…?
Besonders absurd ist, dass in Richtung Westen derzeit sogar eine beidseitige Benutzungspflicht angeordnet wurde; erkennbar auf dieser mapillary-Aufnahme. Linksseitig steht ein sehr seltenes , natürlich ohne die „sichere Querungsmöglichkeit“, die die Verwaltungsvorschrift zur StVO vorschreibt. Grade hier wegen des durchaus starken Verkehrs nach links auf das schmale Wegelchen zu wechseln, ist an zynischem Blödsinn kaum zu überbieten. Jedenfalls führt ja das ein Stück vor dem
stehende linke blaue Schild dazu, dass wir das rechte eigentlich nicht benutzen dürften. Das ist aber auch schon deshalb logisch, weil Radfahrern der Zugang zu diesem Weg von einem hohen Bordstein in Verbindung mit einem Zeichen 298 verunmöglicht wird. Fußgänger dürfen hier also eigentlich nur auf dem rechten Weg gehen.
Blaue Anarchie im Kreis Kaiserslautern
Auch dieses absurde Chaos hatte ich vor mehreren Monaten der zuständigen Kreisverwaltung mitgeteilt. Inzwischen bin ich zur Erkenntnis gelangt, dass diese Behörde sich keinen Millimeter bewegen wird, wenn man sie nicht vor ein Verwaltungsgericht zerrt. Was mich persönlich wieder in meiner Ansicht bestätigt, dass die Selbstbindung der Verwaltung an Recht und Gesetz in Deutschland nicht funktioniert. Vor allem dann, wenn es um Fahrbahn- oder Verkehrsverbote für Radfahrer geht. Was ich persönlich vor allem deshalb nicht nachvollziehen kann, wenn es in diesem Kreis einen Landrat gibt, der (angeblich) selber viel Rennrad fährt – und vorher genau diese Straßenverkehrsbehörde geleitet hatte. So weigert man sich auch weiterhin, die Benutzungspflicht eines schmalen, linksseitigen, sehr steilen Wegelchens bei Martinshöhe aufzuheben.