Am 21. Februar 2018 schrieb ich der Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Saarpfalz-Kreises eine e-mail mit u. a. folgenden Inhalt:
da ich heute wieder in Ihrem Zuständigkeitsgebiet unterwegs war: (…)
- An der (ehemaligen…?) L 208 („Zum Litzelbach“) zwischen Reinheim und Niedergailbach liegt ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger Z-240-Weg. Er dürfte aber kaum breiter als 2 Meter sein. Außerdem fehlen die Querungshilfen und das Ende bei Niedergailbach liegt direkt an einer uneinsehbaren Stelle hinter einer Kapelle. Mindestens die linksseitige Bpfl. ist aufzuheben.