Zähes Blau am Vollpfosten-Kreisel

Die gänzlich fehlende Rechtsgrundlage für die Einbahnstraßenregelung in der Schillerstraße in Gestalt einer verkehrsbehördlichen Anordnung war einer von mehreren vielversprechenden Wegen, über die mir das Gericht hätte Recht geben können. Es hatte aber leider keine Lust. Aktuell könnte ich wieder 483,- Euro Vorkasse leisten, um im Rahmen einer Anfechtungsklage die Gemeinsamer Geh- und Radweg am neuen Kreisel juristisch anzugreifen; da sie ein Fahrbahnverbot suggerieren, wo keines ist. Die Verkehrsfreigabe ist jetzt bereits über einen Monat her – und die Verwaltung schraubt weder die so nicht angeordneten (also nichtigen) Dinger ab, noch lässt sie sie verhüllen oder austauschen. Eine eindeutige Erklärung, wie es überhaupt dazu gekommen ist, mag man mir ebenfalls (zum wiederholten Male) nicht liefern.

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