Bickenalbtal: Radfahrer verstirbt nach Sturz

Pressemeldung der PI Zweibrücken vom 2. März 2018:

Zweibrücken (ots) – Am Freitag, den 02.03.2018, gegen 12.25 Uhr, kam es auf der Verbindungsstraße K83 zwischen Eichenhof und L465 zu einem Verkehrsunfall mit einem 67-jährigen, männlichen Fahrradfahrer. Der Fahrradfahrer stürzte aus unerklärlicher Ursache neben einem Verkehrszeichen kopfüber in den rechten Straßengraben. Der bewusstlose Fahrradfahrer wurde von einem Verkehrsteilnehmer festgestellt, die im Anschluss die entsprechenden Rettungskräfte verständigt hatte. Bisher liegen keine Erkenntnisse bzw. Hinweise auf Fremdverschulden vor. Der Fahrradfahrer verstarb, nach vergeblicher Erstversorgung vor Ort, zum späteren Zeitpunkt im UKS Homburg.

Hinweise zum Unfallgeschehen nimmt die Polizeiinspektion Zweibrücken unter der Telefonnummer 06332/760 oder per E-Mail (pizweibruecken@polizei.rlp.de) entgegen.

Auch der Pfälzische Merkur berichtet.

Sofern die Ortsangabe stimmt, müsste der Unfall wohl auf dem kurzen Teilstück zwischen dem Bickenalb-Radweg und der Brücke über die Bickenalb (also noch im Kreis Südwestpfalz) passiert sein.

Etwas seltsam ist für mich die exakt angegebene Uhrzeit; als wenn der Unfall von einem Augenzeugen beobachtet wurde – dabei herrscht dort (Zufahrt zu einem einsamen Gehöft) sehr wenig Verkehr. An der (schmalen) Brücke über die Bickenalb sind übrigens die reflektierenden Warnbaken total verdreht, weil da wohl schon das ein oder andere Mal dagegengefahren wurde.

Über die Ursachen kann man nur spekulieren; der Unfallhergang und das Alter lassen einen Schwächeanfall vermuten.

3 Gedanken zu „Bickenalbtal: Radfahrer verstirbt nach Sturz“

  1. Es ist zumindest für viele Pressestellen offenkundig recht schwierig, bei Pressemeldungen auf den in der Ausbildung systematisch einstudierten klassischen Behördensprech zu verzichten. Da will man übergenau sein – wirft aber damit nicht selten noch mehr Fragen auf. Ich kann nur von meinem ÖD-Studium berichten: „Schriftstellerische Qualitäten“ spielten da gar keine Rolle. Im Gegenteil wurde einem durch die fast ausschließliche Fixierung auf juristische Termini und Klausuren im Gutachten-Stil jegliche sprachliche Kreativität vollkommen restlos ausgetrieben.

    Dass das „H-Wort“ nicht erwähnt wurde, kann unterschiedliche Gründe haben. Aber das wäre halt auch nur Spekulation.

    1. Ich weiß, das habe ich damit auch gemeint. 😉 Da wir in dem Fall aber nicht wissen, was genau war, ist das nur (überflüssige) Spekulation. Ich werde bei Gelegenheit mal einen Beitrag über das übliche Vicitm-Blaming bei Radfahrer-Kopfverletzungen verfassen.

      Die anderen Pressestellen leisten sich halt hin und wieder „Profis“. Bei Polizeibehörden hingegen erledigt das eben in der Regel: ein Polizist.

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