Anlieger im Sinne des LBM

Es gibt ja leider nur sehr wenige Ansprechpartner beim LBM, die nicht den unausstehlichen Charme eines ganz klassischen Beamten der 60er Jahre versprühen würden. So kümmert sich wenigstens beim LBM Speyer eine in Punkto Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit geschulte Sachbearbeiterin um das hin und wieder vorkommende Gemecker von nervigen Leuten wie mir. Nach mehr als einem Monat erhielt ich heute eine Antwort auf meine Frage, warum es der LBM nicht gebacken bekommt, bei der Planung und Beschilderung von Baustellen die Interessen des Radverkehrs angemessen zu berücksichtigen? Als Beispiel diente die kurzzeitige Sperrung der B 427 in der Ortsdurchfahrt von Hinterweidenthal im vergangenen November.

Nun hatte ich gehofft, dass aufgrund der langen Antwortzeit wirklich mal etwas käme, was einen hoffen ließe, dass in dieser Hinsicht irgendein Lernprozess ausgelöst worden sei. Ich wurde bitter enttäuscht:

die großräumige Umleitung für die Radverkehre in Hinterweidenthal haben wir ja für den gesamten Zeitraum der Bauarbeiten in Hinterweidenthal eingerichtet. Leider steht nicht überall eine für alle Radfahrbelange perfekte Umleitung zu Verfügung. Nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmer, auch für Radfahrer sind dann bereichsweise auch Einschränkungen hinzunehmen, wie Sie bezüglich der Art und Weise im Bereich hinter der Tankstelle anführen.

Diese „Einschränkungen“ auch für den Radverkehr sind aber genau genommen nicht immer rechtmäßig und in den meisten Fällen sogar vollkommen überflüssig.

Für die Arbeiten, die unter Vollsperrung der B 427 erforderlich waren, haben wir eine Umleitung eingerichtet, die unter anderem auch das von Ihnen angemahnte Zeichen 250 am Kreisverkehrsplatz beinhaltete, welches den Verkehrsteilnehmern erlaubt, bis zur Baustelle zu fahren. Diese Umleitungsbeschilderung wurde zwischen uns und den zuständigen Verkehrsbehörden abgestimmt und ist – auch für Radfahrer – nicht zu beanstanden.

Das stimmt so nicht, es war ja für den Radverkehr überhaupt keine Umleitung im Sinne der StVO (gelbe Verkehrszeichen) eingerichtet. Warum auch – schließlich war die Zufahrt wegen der üblichen Sperrung mit Verbot für Fahrzeuge aller Art nur Verkehrsteilnehmern gestattet, die ein Anliegen „bis zur Baustelle“ hatten (also: zur Tankstelle fahren). Warum Radfahrer in diesen Fällen jedoch keine „Anlieger“ sind, möchte ich nicht wirklich noch einmal ausgiebiger erläutern müssen. Dort hätte also entweder ein Zusatzzeichen „bis Baustelle frei“ (also ohne Anlieger!) oder ein Verbot für Kraftfahrzeuge bzw. ein Radverkehr frei angeordnet werden müssen.

Natürlich nehmen wir Hinweise zur Verbesserung gerne auf und werden diese auch in zukünftige Umleitungsplanungen einfließen lassen.

Da das Grundproblem nicht verstanden wurde (oder eher: nicht verstanden werden wollte?), habe ich dbzgl. meine mehr als berechtigten Zweifel! So war ich bspw. an Neujahr mal nachschauen, wie weit die Bauarbeiten auf der gesperrten L 473 zwischen Wallhalben und Saalstadt fortgeschritten sind. Auch hier wird dem Radverkehr (wie von mir vermutet) wieder mehrfach durch Absperrungen mit Verbot für Fahrzeuge aller Art verboten, den (allerdings sowieso wie üblich niemals legalisierten) HBR-Weg in Richtung Wallhalben zu benutzen.

Ich stelle mal eine ganz verwegene Behauptung auf: dass „Radfahrer sich nie an die Regeln halten“ könnte evtl. auch mit Straßenverkehrs- und Baubehörden zu tun haben, denen die Regeleinhaltung (vor allem, wenn sie den Radverkehr betrifft) selber meilenweit am Hinterteil vorbeigeht! Denn das würde ja nur unnötige Arbeit bedeuten – und „die Radfahrer fahren ja schließlich eh, wo sie wollen“! Nur: Dann aber leider stets auf eigenes Risiko.

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