Als ich vor ca. 3 Jahren begann, mich etwas genauer mit den rechtlichen Hintergründen im Zusammenhang mit dem Thema Radverkehr zu befassen, tauchte vor allem bei de.rec.fahrrad oder im Verkehrsportal immer wieder das Kürzel „Msdwgi“ auf. Das erschreckende daran ist, dass ich ziemlich schnell von selbst darauf kam, was diese Abkürzung bedeutet. Es tauchte nämlich vor allem regelmäßig im Zusammenhang mit fragwürdiger „Beschilderungskunst“ auf – weshalb ich diesen Code eben sehr bald knacken konnte.
Msdwgi bedeutet: Man sieht doch was gemeint ist! Das ist im Wesentlichen die Standard-Ausrede von Behörden, wenn man sie mit ihren Schildbürgerstreichen konfrontiert. Und das ist auch der Tenor der Nachricht, die mir der Fachbereich Eigenbetriebe der Verbandsgemeindewerke Pirmasens-Land (anstatt der Straßenverkehrsbehörde) heute nach ziemlich langer Wartezeit zur Beschilderung an der Schelermühle zukommen ließ.
das Zeichen 250 unter dem Zeichen 123 und dazu noch der Hinweis, dass ein Fahrrad geschoben werden soll, ist doch ziemlich eindeutig.
Die Regelungen des Zeichens 250 und das Hinweisschild gelten nur in der Baustelle (Zeichen 123).
Sie dürfen demnach nicht durchfahren, also müssen Sie Ihr Fahrrad im Baustellenbereich schieben. Nach der Baustelle dürfen Sie wieder fahren.
Sie brauchen also nicht bis Niedersimten das Fahrrad zu schieben. (…)
In der StVO findet sich an keiner Stelle eine Regelung, die Radfahrern das Absteigen befiehlt. Logisch, sonst wären sie ja keine Radfahrer mehr – und auch nicht mehr von der Regelung betroffen.
Ich wiederholte in meiner Antwort die bereits im vorherigen Beitrag ausgeführten Argumente; insbesondere, dass die VG PS-Land hier gar nicht zuständig ist. Da wohl an einer von der Pirmasenser StVB vorgeschlagenen „pragmatischen Lösung“ von Seiten der VG kein Interesse zu bestehen scheint, habe ich nun noch einmal die Pirmasenser StVB darum gebeten, die Schilder zu entfernen und eine eigene Anordnung zu treffen.
Nebenbei wies ich die VG PS-Land dann auch darauf hin, dass auch die HBR-beschilderte Verbindungsstraße von der Schelermühle nach Vinningen in beiden Richtungen wegen des üblichen ebenfalls für Radfahrer gesperrt ist. Und dies ist auch beileibe nicht die einzige Radroute im Gebiet der VG, welche immer noch nicht freigegeben wurde, obwohl die HBR-Wegweiser dort schon seit rund 15 Jahren herumstehen müssten. Ich hab aber der VG angeboten, sie in dieser Sache gerne zu beraten; gegen ein angemessenes Honorar, versteht sich. 😉
Nur bedingt. Man darf sein Rad ab hier schieben. Oder man denkt sich als Radfahrer seinen Teil und fährt einfach weiter. Das Z 250 hat für uns ja eh keine Bedeutung; siehe die generelle Nichtfreigabe des anderen HBR-Weges in Richtung Vinningen…
Naja. Bring die Leute nicht noch auf dumme Ideen. 😉 Diese Zz gelten doch (logischerweise, wie die Kombi mit dem Gefahrzeichen) auch nur für Strecken- und nicht Verkehrsverbote.
Für eine Planskizze bräuchte man ja aber auch erst einmal eine Umleitung.
Oh, schön.
Passend fände ich da auch Z 357-51 (Sackgasse, durchlässig für Fußverkehr), dann wäre klar, was geht und was nicht: bis zur Baustelle fahren, dann wird es eng.
Zwei Fragen:
1. Gibt es da überhaupt eine Anordnung des Zusatzzeichens?
Oder ist das der „Standard-Tannenbaum“ (Kugel, Bäumchen, Fuß) der Baufirma?
2. Ist das wirklich HBR?
Hab erst kürzlich gelernt, dass das „echte“ HBR über den LBM abgestimmt ist.
Daneben gibt es allerdings besonders bauernschlaue Verbandsgemeinden, die einfach irgendwelche weißen Schilder mit grüner Schrift aufstellen, die Routen ausweisen, von denen dem Land bzw. LBM dann nichts bekannt ist also in deren digitalen Karten nicht auftauchen und bei Planungen des LBM auch nie und nimmer berücksichtigt werden.
Zu 1. Vermutlich nicht. Da mir nicht einmal die StVB der VG geantwortet hat, sondern eine ganz andere Abteilung, halte ich das für mehr als wahrscheinlich. Geprüft wurde das vermutlich so oder so nicht. In Berlin müssen Verkehrszeichenpläne übrigens ausgehängt werden – wär auch mal eine schöne Forderung für den Landes-ADFC Rheinland-Pfalz!?
Zu 2. Ja, das dort ist „echtes“ HBR; ist auch beim „Radwanderland“ alles so eingezeichnet. Die „Qualität“ betreffend macht das nach meinen Erfahrungen eh keinen Unterschied, ob das vom LBM abgesegnet wurde oder nicht, denn dessen „Planungen“ kannste ja auch völlig vergessen. Wie schon öfters erwähnt: Ich hab mich vor rund 2 Jahren an den LBM gewandt, damit der dafür sorgt, dass die ganzen Z-250-Beschilderungen angepasst werden. Geschehen ist seitdem rein gar nichts. Dass dort links überhaupt ein Z 260 steht, ist ja auch nur mir und meinem Gemecker direkt bei der Stadverwaltung zu verdanken.