Tempo 70 auf der L 471?

In den Beiträgen zur „Verkraftfahrstraßierung“ als auch zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 90 auf 80 km/h in Frankreich hatte ich die Widersprüche angesprochen, die sich vor allem durch die Herausnahme der Radwege außerhalb geschlossener Ortschaften aus dem Regelungsgehalt des § 45 (9) S. 3 StVO ergeben. So behauptete der Verordnungsgeber ja, es sei vor allem aufgrund der „Differenzgeschwindigkeiten“ unbedingt nötig, den Radverkehr auf Radwege zu verbannen – das Vorliegen einer besonderen örtlichen Gefahrenlage sei dazu nicht mehr nötig, weil es ja generell zu gefährlich sei.

Umgekehrt kann dies – dieser Logik folgend – ja aber auch nur bedeuten, dass dann das allgemeine Tempolimit von 100 km/h außerorts zu hoch wäre? Zumindest an Landstraßen, die über keine straßenbegleitenden oder sonstigen Wegelchen verfügen. Ich dokumentiere hier der Einfachheit halber meinen „Versuchsballon“, den ich in Richtung der Kreisverwaltung Südwestpfalz gestartet habe.


Tempo 70 auf der L 471

Sehr geehrter Herr xyz,

ich möchte hiermit die Anordnung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf den außerhalb der geschlossenen Ortschaften liegenden Abschnitten der L 471 zwischen dem westlichen Ortsausgang von Höheischweiler bis zum Beginn des dreistreifigen Abschnitts hinter der Einmündung der K 10 nach Nünschweiler anregen; in beiden Fahrtrichtungen.

Ich verweise hierzu auf die Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 274 StVO, Randnummer 4:

Außerhalb geschlossener Ortschaften können Geschwindigkeitsbeschränkungen nach Maßgabe der Nummer I erforderlich sein, wo Fußgänger oder Radfahrer im Längs- oder Querverkehr in besonderer Weise gefährdet sind; die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll auf diesen Abschnitten in der Regel 70 km/h nicht übersteigen.

Darüber hinaus verweise ich auf die Begründung des Verordnungsgebers in der Bundesrats-Drucksache 332/16 (Beschluss) vom 23.09.2016 zur Herausnahme der Außerorts-Radwege aus dem § 45 (9) StVO. So heißt es darin unter anderem:

Infolge der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeiten (hier sind Geschwindigkeiten bis zu 100 km/h üblich) besteht außerorts auch ohne Nachweis einer ungefähr 30-prozentigen höheren Gefahrenlage in der Regel per se die Notwendigkeit, infolge der hohen Differenzgeschwindigkeiten Radfahrer vom übrigen weitaus schnelleren Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zur Wahrung eines sicheren flüssigen Verkehrsablaufs zu trennen.

Nach Ansicht des Verordnungsgebers führt das allgemeine Tempolimit von 100 km/h gem. § 3 (3) S. 1 Nr. 2 Buchstabe c StVO wegen der „hohen Differenzgeschwindigkeiten“ zu einer allgemein „höheren Gefahrenlage“, weshalb er die „Trennung“ der Verkehrsarten als alternativlos betrachtet.

Im Umkehrschluss kann dies aber auch nur bedeuten, dass grundsätzlich an jeder Landstraße ohne einen straßenbegleitenden oder alternativen eigenständigen Radweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit zum Schutze von Radfahrern aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend herabzusetzen ist, um die „Differenzgeschwindigkeiten“ abzusenken.

Die L 471 eignet sich hierfür besonders, verfügt sie doch als ehemalige B 10 über eine breite Fahrbahn, längere Geraden und sanft geschwungene Kurven. Das geringe Verkehrsaufkommen lässt ebenfalls eine schnelle Fahrt zu. Diese Landesstraße verläuft darüber hinaus überwiegend in Waldgebieten; hier könnte die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch zusätzlich die Wahrscheinlichkeit von Unfällen durch Wildwechsel verringern. Aufgrund der parallel verlaufenden A 8 ist die Bedeutung für den überörtlichen Verkehr gering.

Im Zusammenhang mit der Anordnung von Tempo 70 entfällt darüber hinaus auch ein weiterer Grund für die Zeichen 206 an der Einmündung der von Windsberg kommenden K 10. Hier sind Zeichen 205 (wie an der Einmündung nach Nünschweiler) ausreichend.

Ich bitte um eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen.


Die Links sind von mir nur für den Blogeintrag eingefügt worden. Ich habe mir diesen Straßenabschnitt auch deshalb rausgesucht, weil hier die Anlage eines Wegelchens extrem unwahrscheinlich ist. Von daher bin ich gespannt, wie die Kreisverwaltung argumentieren wird, wenn sie mit Sicherheit die Aufstellung von 70 km/h ablehnen wird. Wenn sie es überhaupt für nötig hält, sich damit zu befassen. Vermutlich wird das auch eh wieder mindestens ein Jahr dauern.

Abschließend noch die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zum Beitragsbild.


Folgebeitrag

KV Südwestpfalz: Tempo 100 ungefährlich

2 Gedanken zu „Tempo 70 auf der L 471?“

    1. Aber sicher! Kann halt nur eine ganze Weile lang dauern. 😉 Ich werde mir aber auch im benachbarten Kreis (mit einer deutlich radverkehrsfreundlicheren Straßenverkehrsbehörde) noch einen weiteren Abschnitt aussuchen und dort ebenfalls Tempo 70 anregen.

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