Eines der Wegelchen in Kreis Südwestpfalz, die den „Blauen Herbst“ unbeschadet überstanden haben, ist jenes entlang der K 36 zwischen Lemberg und Ruppertsweiler. Eine Dokumentation hatte ich mal anhand mehrerer Schnipsel im vergangenen September zusammengebastelt. Auch die Entschilderung des Kreisels an der Altenwoogsmühle führte nicht dazu, ein aberwitziges, auf der linken Seite vor einer Sperrfläche stehendes zu entfernen. Stattdessen hat man dort im Zuge der Vollsperrung der Lemberger Ortsdurchfahrt – die auch das definitive Ende meiner Geduld mit dem LBM in Sachen Umleitungen bei Vollsperrungen darstellte – eine Informationstafel aufgestellt, die blöderweise deutlich in das Wegelchen hineinragt.
Mir ist das erst kürzlich aufgefallen, als ich jenes mit dem MTB von Ruppertsweiler kommend genutzt hatte. Mit dem Rennrad oder in Richtung Ruppertsweiler bleibe ich da meist ganz frech auf der Fahrbahn. Also ging eine e-mail an die Kreisverwaltung, die Verbandsgemeinde Pirmasens-Land und die Polizei. Ich sähe hier nämlich einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Das Beitragsbild zeigt den Zustand von heute Abend; in Fahrtrichtung Lemberg. Als ich dort eben vor einigen Tagen zuletzt vorbeifuhr, ragte die Tafel noch ein Stück weiter ins Wegelchen hinein – und es gab auch keine Warnbake; stattdessen lag nur deren Sockel auf dem Boden. Da die Rückseite der Tafel natürlich für linksseitige Radfahrer (und natürlich auch Fußgänger) nicht reflektiert, wäre es da durchaus möglich, dass da einer im Dunkeln einfach dagegen fährt. Aufgrund der Kurvenlage kann hier auf dem nur knappe 2 m schmalen Wegelchen auch schon ganz normaler Gegenverkehr problematisch werden.
Statt der Kreisverwaltung meldete sich (obwohl außerorts) die Verbandsgemeindeverwaltung. Ich erspare es euch, diese Auskünfte hier zu zitieren. Ich wies nebenbei auf die RSA 95 hin und monierte erneut, dass der Radverkehr entgegen der ursprünglichen Ankündigung die innerörtliche U 5 nicht benutzen darf. Man scheint dort aber immer noch nicht die Bedeutung eines und des Rechtsbegriffs „Anlieger“ verstanden zu haben.
Jedenfalls hätte bei der örtlichen Kontrolle ja ganz nebenbei auch noch diese Gefahrenstelle auffallen, festgestellt und behoben werden können, oder?
Naja, sind ja nur Radfahrer. Meines Erachtens hätte man diese Tafel eigentlich relativ umkompliziert, in einer ausreichenden Höhe am roten Geländer befestigen können. Klar, hätte mehr Arbeit gemacht, da man u. a. auch noch etwas von dem Grünzeug hätte wegschneiden müssen. Also stellt man es einfach auf einen in beiden Richtungen mit beschilderten, lebensnotwendigen „Geh- und Radweg“.