Vollsperrung zw. Wallhalben und Saalstadt

In der Pressemeldung vom 25. Juni 2018 kündigt der LBM Kaiserslautern die Vollsperrung der L 473 zwischen Wallhalben und Saalstadt an.

Am 9. Juli 2018 beginnen die Arbeiten zur Sanierung der L 473 zwischen Wallhalben und Saalstadt und werden voraussichtlich bis Mitte 2019 andauern. Aufgrund des Umfangs der Arbeiten muss die Baumaßnahme unter Vollsperrung durchgeführt werden.

Da nordwestlich der L 473 ein HBR-beschilderter, asphaltierter Wirtschaftsweg liegt, (der allerdings wie üblich per Verbot für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich auch für den Radverkehr gesperrt ist,) bin ich gespannt, wie die Baustellenabsperrung am Ortsausgang von Saalstadt beschildert werden wird. Auch hier wäre wie an der Bärenhalde der Radverkehr insgesamt freizugeben, am besten per Verbot für Kraftfahrzeuge. Es wäre daher eine mehr als gute Gelegenheit, diesen Wirtschaftsweg dann auch endlich offiziell für den Radverkehr freizugeben.

Auf diesem ist dann allerdings während der Bauzeit mit einer starken Nutzung durch Kfz zu rechnen.

Update 2. Januar 2019

Im Rahmen meiner Neujahrs-Tour schaute ich mal nach, wie weit die Sanierung der L 473 vorangekommen ist. Fast gar nicht! Die Straße ist nun schon ein halbes Jahr gesperrt – und man hat bislang noch nicht einmal diesen 1 km langen Abschnitt fertig; die Trasse war nur notdürftig geschottert und an der Entwässerung wird wohl auch noch gearbeitet.

Zu allem Überfluss hat man natürlich bei der Vollsperrung wie vermutet und wie üblich Nägel mit Köpfen gemacht und wegen der Verbot für Fahrzeuge aller Art an der Absperrung am Ortsausgang dem Radverkehr auch einmal mehr verboten, den oben erwähnten Feldweg zu benutzen. Was aber wiederum auch nicht so tragisch ist, da ja jener HBR-Weg selber (wie ebenfalls üblich) niemals für den Radverkehr freigegeben wurde…

Deutlicher kann der LBM seine Geringschätzung für meine Hinweise kaum zum Ausdruck bringen, denn auch hier hatte ich vorab drum gebeten, dafür zu sorgen, dass man da als Radfahrer legal durchkommt. Man wird sich dort wohl denken: „Warum? Radfahrer halten sich eh nie an die Regeln“. Mag sein; in diesen Fällen sogar aus vollkommen nachvollziehbaren Gründen! Der Landesbetrieb Mobilität hält sich hingegen ja auch nicht an „die Regeln“! Und ich halte das bei einer Behörde – die „Regeln“ für andere aufstellt und auch aus purer Faulheit gar nicht erst prüft, ob immer alle Verkehrsarten gesperrt werden müssen – um Welten verächtlicher, als der Regelverstoß eines einzelnen Bürgers…!

Update 25. Juli 2019

Der LBM Kaiserslautern teilte in einer Pressemeldung vom 22. Juli mit, dass die Bauarbeiten abgeschlossen sind und die Vollsperrung aufgehoben wurde.

Folgebeiträge

Auch Autofahrer nutzen „Radwege“

„Radweg“ Wallhalben – Saalstadt

Kreiselunfall in Offenbach (a. d. Queich)

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:

Offenbach/Queich (ots). 30.06.2018, 16.54 Uhr. Eine Autofahrerin fuhr in Offenbach von der Ortsmitte kommend in den Kreisel in der Landauer Straße ein. Hierbei übersah sie offensichtlich einen bereits im Kreisverkehr fahrenden 22-jährigen Radfahrer und fuhr diesem in die Seite, wodurch er stürzte und sich leicht an der Hand verletzte.

Die Meldung ist etwas ungenau. Was meint man eigentlich mit „übersah offensichtlich„…? Befuhr der Radler die Kreisfahrbahn oder die Furt? An diesem Kreisel scheint es ein linksseitiges Wegelchen zu geben, welches wieder mal mit einem uralten Zeichen 244 beschildert ist. Zumindest verrät das der Blick aus Richtung Landau kommend. In der Gegenrichtung ist der handelsübliche Bürgersteig natürlich auch wieder zu einem Gemeinsamer Geh- und Radweg umetikettiert worden. So von wegen innerorts, Gefahrenlage und Kreisverkehre. Auch hier herrscht also selbst im Jahr 2018 immer noch blaue Anarchie, die einer Bananenrepublik, aber sicher keines Rechtsstaats würdig ist! An der Einmündung Pommernring gibt es nicht einmal eine Furt.

Ein paar Meter hinter dem Ortsausgang endet dann die Benutzungspflicht per Verbot für Fahrzeuge aller Art Radverkehr frei schon wieder. Das ist in der Form in der Vorderpfalz ja nicht ganz untypisch. Könnte ggf. dran liegen, dass diese Parallelwege ursprüngliche Wirtschaftswege sind und immer noch privaten Landwirten gehören. Und die haben natürlich eher keinen Bock, ggf. mal bei Unfällen in Haftung genommen zu werden oder auch Winterdienst zu leisten. Zumindest zeigt sich hier, dass man grade außerorts grundsätzlich auch jeden Radweg mit Verbot für Kraftfahrzeuge beschildern könnte – wenn man nur wöllte.

Es ist wohl anzunehmen, dass der Radfahrer aus der Europaallee kam und in Richtung des Wegelchens oder Pommernring wollte – ehe ihm von der „offensichtlich“ blinden Frau im Kreisverkehr die Vorfahrt genommen wurde.

Update vom 21. Juli 2018

Antwort der PI Landau:

Hier befahren die Radfahrer von Landau kommend einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, der nördlich der L 509 (alt) verläuft. Die Radfahrer werden nördlich um den Kreisel nach Offenbach geleitet. Der gemeinsame Fuß- und Radweg (VZ 240) ist gegenläufig ausgeschildert.

Bei dem Unfall befand sich der Radfahrer bereits im Kreisel und dessen Vorfahrt wurde von einem Autofahrer missachtet. Der Radfahrer kam aus der Straße „Europaallee“ und fuhr in den Kreisverkehrsplatz ein.

Überholunfallflucht in Landau

Pressemeldung der PD Landau vom 1. Juli 2018:

Landau (ots). Ein 54-jähriger Landauer Radfahrer befuhr den Radweg der Annweiler Straße in Richtung Innenstadt. Ein an ihm vorbeifahrender Lkw streifte den Radfahrer, wodurch dieser stürzte und sich leicht verletzte. Der Lkw-Fahrer entfernte sich von der Unfallstelle, ohne sich um den gestürzten Radfahrer und die Schadensregulierung zu kümmern. Hinweise bitte an die Polizeiinspektion Landau.

Die Annweilerstraße geht in Richtung Stadtmitte in die Westbahnstraße über, die ob ihres miserablen Wegelchens hier schon thematisiert wurde. So stellte ich mir auch gleich die Frage, was für einen „Radweg“ die PD Landau meinen könnte? Aus eigener Erinnerung kenne ich keinen und auch bei mapillary findet man nur in der Gegenrichtung (stadtauswärts) eben den im angesprochenen Beitrag markierten (vom Standort der Radweg nicht korrekt beschilderten) Radfahrstreifen.

Ich hatte bei der PD nachgefragt, wo genau der Unfall geschah, habe bislang aber noch keine Antwort erhalten. Wahrscheinlich eher im östlichen Teil, dort gibt es aber nur Gehweg Radverkehr frei bzw. einen sehr schmal wirkenden „Schutzstreifen“. Bei mapillary ist aber wohl das Datum der Aufnahmen nicht immer ganz korrekt angegeben, da der „Schutzstreifen“, der in den Aufnahmen aus 2017 zu sehen ist, auf jenen aus dem vermeintlichen Jahr 2018 (oder ist das da hinten bei der Jahreszahl etwa eine „6“…?) aber fehlt. Das Streifchen beginnt auf diesen Aufnahmen erst ein Stück weiter östlich.

Mal gespannt, ob es sich in diesem Fall also um ein Schutzstreifenopfer handelt!

Update vom 21. Juli 2018

Die PI Landau antwortete mir am 20. Juli dann doch noch.

Seit diesem Jahr werden die Radfahrer stadteinwärts auf die Straße gebracht und können auf einem Angebotsstreifen bis zur Einmündung Zweibrücker Straße fahren. Die bisherige Möglichkeit den Gehweg zu benutzen entfällt. Der Unfall passierte in Höhe der Hausnummer Annweiler Straße 16 (ehemalige Stadtgärtnerei).

Auswärts können die Radfahrer den Radfahrstreifen (VZ. 237) benutzen. Ihre Angaben sind richtig.

Interessant finde ich hier einmal mehr, wie schwer sich die Polizei damit tut, die korrekten Begrifflichkeiten zu verwenden. Ich hatte extra in der Anfrage darum gebeten, in Pressemeldungen einen „Schutzstreifen“ nicht zu einem „Radweg“ umzutaufen.

Kontrolle auf der Rheinbrücke

Pressemeldung der PD Landau vom 30. Juni 2018:

Wörth (ots) – Am 29.06.18 wurden auf den Fahrradwegen der Rheinbrücke zwischen 06.00 und 08.00 Uhr Verkehrskontrollen hinsichtlich der vermehrten Fahrrad, E-Bike und Rollerdiebstählen durchgeführt. Hierbei wurden insgesamt 25 Fahrräder und Roller einer Kontrolle und Fahndungsüberprüfung unterzogen. Es mussten unter anderem sechs Verwarnungen wegen Benutzung des Radwegs in falscher Richtung und vier Verwarnungen wegen unzulässigem Benutzen des Radweges, beispielsweise durch Kleinkraftrad, ausgesprochen werden.

Da fehlen mal wieder zwei Ergänzungsstriche: „Fahrrad-, E-Bike- und Rollerdiebstähle“.

Von 25 Kontrollierten „nur“ 6 Geister- und 4 Knatterradler? Okay, es war wohl auch relativ früh. ;o) Über die Rheinbrücke bei Maximiliansau bin ich das letzte Mal vor einer halben Ewigkeit gefahren. Bei einer meiner allerersten Touren über 100 km (als ich einen Kumpel in Karlsruhe besuchte) fand ich wegen miserabler Beschilderung den Geh- und Radweg Richtung Karlsruhe erst gar nicht.

Senioren-Unfälle in Hagenbach und Neuburg

Pressemeldung der PD Landau vom 27. Juni 2018:

Hagenbach (ots) – Ein 20-jähriger Autofahrer befuhr am Montag, dem 25.06.2018, um 19.30 Uhr, die Friedenstraße in Richtung Ortsausgang. Ein 89-jähriger E-Bike Fahrer missachtete die Vorfahrt des Autofahrers und überquerte von rechts kommend die Fahrbahn. Der 89-Jährige wurde von dem Auto erfasst und schlug auf der Frontscheibe auf. Er wurde schwer verletzt in ein Krankenhaus verbracht. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Wörth zu melden.

89 Jahre – und ein E-Bike; ich werde diese Kombination wohl auch zukünftig mit eher gemischten Gefühlen betrachten.

In der Nähe des Ortsausgangs mündet von rechts nur ein namenloser Weg an der Bushaltestelle ein. Scheinbar schlüpfen dort auch gerne mal welche durch die Hecken. In der Straße gibt es auf der westlichen Seite natürlich mal wieder einen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Weg, auch gut versteckt hinter jenen Hecken. Bei mapillary findet sich leider nur ein brauchbares Foto aus der Gegenrichtung.

Pressemeldung der PD Landau vom 27. Juni 2018:

Neuburg/Rhein (ots) – Ein 69-jähriger Fahrradfahrer befuhr mit seinem Fahrrad die Bahnhofstraße, bog nach links in die Siedlerstraße und direkt danach rechts in die Gartenstraße ab. Hierbei fuhr er in der Fahrbahnmitte. Eine 35-jährige Autofahrerin kam ihm in der Gartenstraße entgegengefahren, wobei es zum Zusammenstoß kam. Der Fahrradfaher wurde leicht verletzt. Die Unfallbeteiligten beschuldigten sich gegenseitig den Verkehrsunfall verursacht zu haben. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 1700 Euro.

Unübersichtliche Ecke auf jeden Fall. Normalerweise dürfte man da (zumal mit 69) jetzt kein so hohes Tempo draufhaben, dass es einen beim Rechtsabbiegen förmlich in die Fahrbahnmitte trägt.

70-jähriger auf Radweg bei Hochstadt verstorben

Pressemeldung der PD Landau vom 26. Juni 2018:

Landau (ots). Am 26.6.2018, gg. 10:45h ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem Radfahrer auf dem Radweg neben der K 40 in Fahrtrichtung Offenbach auf Höhe des ehemaligen Hochstadter Bahnhofes. Zeugen fanden den 70-jährigen Radfahrer mit Kopfverletzungen, leblos auf dem Radweg über seinem Rad liegend. Eingeleitete Reanimationsmaßnahmen durch den verständigten DRK Rettungsdienst und den mit einem Rettungshubschrauber eingeflogenen Notarzt blieben erfolglos. Der Auffindesituation nach einschätzend wird von einem Alleinunfall des Radfahrers durch Sturz ausgegangen. Die Staatsanwaltschaft Landau hat einen Gutachter zur Klärung des noch nicht feststehenden Unfallherganges hinzugezogen.

Es müsste sich hierbei um den zweiten dritten, wohl aufgrund eines Schwächeanfalls verstorbenen Radfahrer im Zuständigkeitsbereich der PDen Pirmasens, Landau und Kaiserslautern im Jahr 2018 handeln.

Betrunkener kollidiert mit Sperrschranke

Pressemeldung der PD Landau vom 26. Juni 2018:

Landau (ots). Am 25.6.2018, gg. 22.30h ereignete sich ein Verkehrsunfall mit einem Radfahrer. Dieser befuhr in LD-Mörlheim den Bornheimer Weg in Richtung Süden und kollidierte mit der Schranke, die als Durchfahrtsbegrenzung für Pkw dort installiert ist. Hierbei zog sich der Radfahrer Verletzungen im Kopfbereich zu, die in einem Landauer Krankenhaus versorgt werden mussten. Bei der Unfallaufnahme wurde eine Alkoholisierung des Radfahrers festgestellt. Ein Atemalkoholtest wurde verweigert, weshalb eine Blutprobe entnommen und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Wo genau sich diese Sperrschranke befindet und wie jene genau aussieht, konnte ich auf den Luftbildern nicht erkennen. Aus dieser mapillary-Aufnahme geht aber zumindest hervor, dass man auch in Landau keinen großen Wert auf eine radfahrerfreundliche Sackgassenbeschilderung legt.

Immerhin tauchte das Wort „Fahhradhelm“ mal nicht auf. Wie schon bei einer anderen Meldung scheint man da bei Betrunkenen etwas gnädiger zu sein.

So ganz nebenbei ergeben sich beim Durchklicken immer wieder neue Einblicke in Sachen Blauschild-Idiotie. Auf obiger Aufnahme sieht man ein altes, innerörtlich angeordnetes, linksseitiges Z 244. Der auf dieser Aufnahme zu sehende (grade noch bei Grün über die Rad-Ampel gefahrene) Radler war offensichtlich ein Gehwegradler, da ich am vorherigen Kreisel kein blaues Schild erkennen konnte. Süß ist auch das Hinweisschild „Radverkehr Lichtzeichen beachten“ unter dem kleinen Vorfahrt gewähren – welches direkt vor einem Vorfahrtstraße steht! In Richtung Landau wird der Radverkehr dann per Gemeinsamer Geh- und Radweg gänzlich ungeniert von der Fahrbahn weg – oder anders betrachtet zu einer Bushaltestelle ohne Wiederauffahrmöglichkeit auf die Fahrbahn geführt.

Liebe Juristen / Anwälte – hättet ihr keine Lust auf folgendes Geschäftsmodell: Ich suche und dokumentiere rechtswidrige Radwege, ihr klagt dagegen – und wir teilen uns die von den Behörden zu zahlenden Anwaltskosten…!? ;o)

Rennradfahrer prallt gegen Verkehrszeichen

Pressemeldung der PD Landau vom 25. Juni 2018:

Jockgrim (ots) – Am Montag, dem 25.06.2018, um 04.45 Uhr, befuhr ein 30-jähriger Rennradfahrer den parallel zur Landstraße 540 verlaufenden Radweg von Jockgrim in Fahrtrichtung Wörth. Ohne Fremdbeteiligung kam er in Höhe der Wilhelmsruhe nach links vom Radweg ab und stieß frontal gegen ein Verkehrszeichen. Hierbei zog sich der Rennradfahrer schwere Gesichtsverletzungen zu und wurde stationär in einem Krankenhaus aufgenommen. Ersten Ermittlungen zufolge trug er keinen Fahrradhelm.

Was heißt hier bitte „Ersten Ermittlungen zufolge“? Sieht man das nicht, sofort, wenn der Unfall aufgenommen wird? Und wie verhindert ein handelsüblicher Radhelm eigentlich Gesichtsverletzungen…!? Bei so einem Unfallhergang bricht man sich damit wohl noch einfacher den Unterkiefer.

Aber alles wie gehabt; die übliche „Selber-Schuld“-Häme der PD Landau. Ich weiß nicht, ob ich demnächst mal wieder eine e-mail an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Westpfalz schicken soll? Das hält man ja auf Dauer wirklich nicht aus, ohne die Schreibtischkante zu zerbeißen…!

Jedenfalls ein in mehrfacher Hinsicht ungewöhnlicher Unfall; Viertel vor Fünf in der Früh Richtung Wörth – evtl. ein Fahrrad-Pendler unterwegs zum Mercedes-Benz-Werk? Ist es wirklich sicher, dass sonst keiner beteiligt war? Könnte dann auch eine Erklärung dafür sein, warum er trotz Rennrad keinen „Radhelm“ getragen haben könnte. Wobei ich mir das bei der gefühlt 95-prozentigen Helmquote bei meinen „Sportskameraden“ inzwischen ja auch schon fast gar nicht mehr vorstellen kann.

Und dann wieder auf einem ach so sicheren Außerorts-Radweg. Bei der „Wilhelmsruhe“ müsste es sich um die Einmündung der K 10 in die L 540 handeln. Eine kurze Recherche ergibt, dass es sich hier offensichtlich um einen Unfallschwerpunkt handelt. Das Wegelchen daneben erscheint jedenfalls auch nicht sonderlich breit zu sein und die Führung an der abknickenden Vorfahrtstraße auch recht chaotisch. Joachim, deine Ortskenntnis ist mal wieder gefragt. ;o)

Unfall durch Wendemanöver auf Radweg

Pressemeldung der PD Landau vom 24. Juni 2018:

Berg (Pfalz) (ots). Ein Rennradfahrer befuhr am 23.06.2018, 15:40 Uhr ordnungsgemäß den Radweg entlang der L 545 von Scheibenhardt nach Neulauterburg. Auf Höhe der Mülldeponie Berg wendete der in die Gegenrichtung fahrende Lenker eines Mercedes unerlaubt auf dem Radweg. Hierbei übersah er den entgegenkommenden Radfahrer und kollidierte mit diesem. Der Rennradfahrer zog sich beim Sturz Verletzungen zu, welche eine stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus erforderlich machten. An dem hochwertigen Fahrrad entstand ein Totalschaden in Höhe von 4000 Euro. Am PKW dürfte sich die Schadenshöhe auf etwa 5000 Euro belaufen.

Ich finde es wirklich interessant, welches Bild sich durch die gezielte Sammlung der Radverkehrs-Unfallmeldungen aus der Region so ganz langsam entwickelt: das meiste steht im Zusammenhang mit irgendwelchen Wegelchen. Es dürfte sich auch hier wohl um einen gem. Geh- und Radweg und keinen „reinen“ Radweg handeln; Joachim weiß bestimmt bescheid, wie das m. E. überflüssige Wegelchen da beschildert ist? Warum es dort einen braucht, erschließt sich mir außer dem Wunsch, „dem Kraftfahrer freie, sichere Bahn“ zu schaffen, nicht. Im Bereich Bienwald war ich schon eine halbe Ewigkeit nicht mehr unterwegs; leider plant man auch in Richtung Steinfeld neue Wegelchen, um die Verkraftfahrstraßierung weiter voranzutreiben.

Dieser Unfall zeigt eine weitere unerwünschte Nebenwirkung dieser permanenten „Verschwenkerei“ bei straßenbegleitenden Gemeinsamer Geh- und Radweg auf; der Mercedesfahrer fuhr wohl einfach nach links mitten durch die Insel! Diese Bauweise ist ja meiner Ansicht nach in Asphalt geronnene Radfahrerbenachteiligung; nicht unwahrscheinlich, dass da evtl. auch noch ein paar „kleine“ Vorfahrt gewähren stehen? Eine Furt gibt es ja offensichtlich keine…!

69-jährige beim Linksabbiegen angefahren

Pressemeldung der PD Landau vom 23. Juni 2018:

Maikammer (ots). Am 22.06.2018, gegen 11:10 Uhr, befuhr eine 55-jährige Pkw-Fahrerin die Weinstraße Süd in Maikammer in Richtung Ortsausgang und überholte eine 69-jährige Radfahrerin. Es kam zum Zusammenstoß zwischen den beiden Beteiligten aus Maikammer, als die Radfahrerin nach links zum Gelände des Wasgau-Marktes abbiegen wollte. Die Radfahrerin, welche keinen Helm trug, stürzte und zog sich schwere Kopfverletzungen zu. Sie wurde durch den Rettungsdienst zum Krankenhaus Hetzelstift nach Neustadt verbracht. Am Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 1000 EUR. Der Verkehrsunfall wurde von mehreren Ersthelferinnen gemeldet, die sich um die Radfahrerin kümmerten.

Was geht mir diese ständige Opferverhöhnung der PD Landau in Sachen „Fahrradhelm“ auf den Zeiger! Warum bitte schreibt man bspw. bei schweren Autounfällen nicht auch, dass der Fahrer (im Gegensatz zu DTM-Piloten oder Rallyefahrern) keinen Helm trug und keinen ordentlichen Gurt verwendete? Oder sich der verarmte Student kein Auto mit Airbag leisten konnte? Warum wird bei von Autofahrern über den Haufen gefahrenen Fußgängern nicht erwartet, dass sie einen „Helm“ tragen…?

Es gibt keine Helmpflicht, also ist die Herstellung eines von der Polizei stets vermuteten Zusammenhangs von Kopfverletzungen und dem Nichttragen eines „Radhelms“ vollkommen unsachlich – und reines victim-blaming! Schließlich erleiden nicht selten auch Radfahrer trotz ihres „Helms“ schwere Kopfverletzungen, es existiert bis Heute kein wissenschaftlicher oder statistischer Nachweis, dass das Ding mehr ist als ein alberner Fetisch!

Und dann wieder „zog sich zu“ – das steht doch offensichtlich gar nicht fest, wer hier die Hauptschuld am Unfall und somit auch an den Verletzungen der Rentnerin trägt? Ist die Frau unachtsam mal eben ohne Schulterblick und Handzeichen nach links gezogen, um den dortigen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Stummel oder den schmalen Fußpfad zum Supermarkt-Parkplatz zu erreichen – und dem Pkw in die Seite gefahren? Eventuell gar vom Gehweg aus? Oder „übersah“ die Pkw-Fahrerin die Frau – und ist in sie reingesemmelt? Dann wurde sie von einer rücksichtslosen Autofahrerin verletzt – und hat sich diese Verletzungen nicht selbst „zugezogen“! Ob sie nun einen „Helm“ trug – oder nicht, ist dabei in jedem Fall vollkommen irrelevant.