Ein Taxifahrer blockiert die Schillerstraße

Gestern war wieder ein ereignisreicher Nachmittag. Gegen Ende einer 58,6 km langen Rennradtour musste ich unter anderem wegen eines Einkaufs im Lidl noch einmal durch die Stadt. Hierbei durfte ich mich in der Schillerstraße auch noch über das Verhalten eines Taxifahrers ärgern, welcher die per Zeichen 295 markierte Ausfahrt in die Bitscher Straße blockierte, indem er dort einen Fahrgast aussteigen ließ. Ich dürfte in der Schillerstraße zwischenzeitlich auch schon eine zweistellige Zahl an rücksichtslosen Autofahrern wegen des Beparkens der Ein- und Ausfahrten angezeigt haben. Ob im Einzelfall etwas daraus wurde, weiß ich nicht. Bislang wurde ich jedenfalls noch nicht als Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung eingeladen. Vielleicht ja dieses Mal?

Denn am gestrigen Abend ging eine weitere Ordnungswidrigkeiten-Anzeige raus ans städtische „Ordnungsamt“. Denn es war nicht nur der reine, mich zum anhalten und warten nötigende Verstoß, der mich aufregte, sondern auch die vollkommen fehlende Einsicht von Seiten des Taxifahrers. Der nicht nur mich, sondern auch den hinter ihm ebenfalls in die Schillerstraße einbiegen wollenden Autofahrer behinderte. Er beschwerte sich nicht nur, dass ich ihn doch rauslassen solle (ich stand ganz rechts), sondern er war auch noch so dreist, zu behaupten, dass er dort als Taxifahrer halten dürfe. Hätte er sich einfach entschuldigt, hätte ich ihn noch einmal mit „Bewährung“ davonkommen lassen. Aber so definitiv nicht.

Wie hoch das Bußgeld für das Halten auf einem „Radweg“ (als solchen muss man die markierten Ein- und Ausfahrten betrachten) ist, konnte ich leider nicht unmittelbar aus der Anlage zur BKatV herauslesen. Dort ist nur das Parken eindeutig geregelt. Diverse Bußgeldrechner geben (wie auch die Google-KI) hierfür 55 Euro an. Nach § 3 (4a) ist das Bußgeld bei Vorsatz zu verdoppeln, wenn der Regelsatz mehr als 55 Euro beträgt. Und diesen hat er mir ja mehr als eindeutig mit seiner Aussage belegt. Einen „Punkt in Flensburg“ gibt es hierfür allerdings (leider) noch nicht.

2 Gedanken zu „Ein Taxifahrer blockiert die Schillerstraße“

  1. Das Ordnungsgeld für das halten auf dem Radweg mit Behinderung sind 70€ und ein Punkt. Das Ordnungsgeld ist ja das eine. Aber der Punkt ist hier in meinen Augen ausschlaggebend

    1. Leider nein. Die 70 Euro bei Behinderung gelten gemäß Anlage zur BKatV ausdrücklich nur fürs Parken. Ich finde in dieser eigentlich überhaupt keine wirklich passende Tatbestandsnummer hinsichtlich des Haltens auf „Radwegen“.

      Und einen Punkt gibt es fürs Halten auf einem „Radweg“ (im Gegensatz zum Halten auf einem „Schutzstreifen“) auch nicht. Siehe lfd. Nr. 3.2.7b der Anlage 13 FeV.

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