Heute streifte ich während einer knapp über 100 km langen Tour mit dem Rennrad mal wieder die Sickingenstadt Landstuhl. Hierbei konnte ich einen kleinen Erfolg feiern, denn das Handtuch-Wegelchen auf der Atzel wurde endlich von seinem Zeichen 240 StVO befreit. Über sechs Jahre alt ist der verlinkte Beitrag, dem noch weitere folgten. So wurde trotz meiner damaligen Einwände über ein halbes Jahrzehnt an der Beschilderung eines nicht straßenbegleitenden „Geh- und Radwegs“, welcher vor allem auch viel zu schmal ist, festgehalten. Vernunft kehrte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Landstuhl erst ein, als ich im Mai 2024 auf die Widersprüche hinwies, die sich aufgrund eines in unmittelbarer Nähe neu angelegten Wegelchens förmlich aufdrängten.
So wurde wohl um 2023 herum zwischen der Einmündung zum Bildschacherhof und dem Neubaugebiet „Am Rothenborn, 2. Teil“ ein Asphaltstreifen neben die Fahrbahn der L 470 gebaut, welcher mit
beschildert wurde. Der folgende Screenshot stammt vom 8. Februar 2025.
Siehe hierzu auch die Aufnahmen von Google Streetview. Obwohl der neue Weg sogar wesentlich breiter ist als das Handtuch wurde also keine Benutzungspflicht angeordnet. Die man allerdings aufgrund der Kürze des Weges (320 Meter) und der aberwitzigen Vorfahrtnahme vor der Zufahrt zu jenem Neubaugebiet wirklich nicht mehr hätte rechtfertigen können. Diese Beschilderung fiel mir übrigens just an jenem Tage auf, als ich über die Sickinger Höhe zum Autofreien Wallhalbtal 2024 fuhr.
So sendete ich dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde der VG Landstuhl nach vielen Jahren dann doch mal wieder eine e-mail, wies auf diese Widersprüche hin – und forderte einmal mehr die Entfernung des etwas weiter östlich. Ich kritisierte die offenkundige Inkonsistenz sowie völlig unverhältnismäßige Willkür und zog eine Verpflichtungsklage in Erwägung. Am 27. Mai 2024 antwortete man mir von Seiten der VG Landstuhl folgendermaßen auf meine Kritik:
wie Sie sicherlich wissen, wurde die Entscheidung in 2019 nicht nur von uns als Straßenverkehrsbehörde getroffen, sondern erfolgte nach Absprache mit den Vertretern des Landesbetriebs Mobilität Kaiserslautern, der Straßenmeister, der Polizeiinspektion Landstuhl und der Kreisverwaltung Kaiserslautern.
Auf der L 470 liegt heute wie damals keine unerhebliche Verkehrsbelastung. Zudem kann die Anschlussstelle (A 62) umfahren werden. Insofern wirkte und wirkt sich die Benutzungspflicht nicht unbedeutend auf die Verkehrssicherheit aus. Daher weisen wir den Vorwurf der Willkür von uns.
Ungeachtet dessen werden wir, analog zur gegenüberliegenden Beschilderung, Ihrer Bitte entsprechen und auch in Richtung Martinshöhe eine Gehwegfreigabe anordnen.
Muss man sich so winden? Nun, egal. Ich war erst einmal erfreut, dass das alte Blech, welches ja zwischenzeitlich sogar erneuert wurde, nun endlich wegkommt. Dachte ich. Ehe ich eben am 8. Februar 2025 mal wieder mit dem Rennrad dort vorbeikam. Und feststellen musste, dass über ein halbes Jahr nach der Ankündigung der VG Landstuhl das Zeichen 240 immer noch hing.
Auf meine Kritik, was das bitteschön soll, erhielt ich am 10. Februar 2025 die folgende, sehr kurze Antwort:
die Umsetzung ist in Bearbeitung.
Heute, wieder ein halbes Jahr später, konnte ich endlich den Vollzug bestätigen: Das Handtuchwegelchen auf der Atzel ist nun (Siehe das Beitragsbild) unzweifelhaft nicht mehr benutzungspflichtig! Hat ja nur 6 Jahre gedauert. Wieder habe ich die Arbeit mehrerer Behörden erledigt, ohne hierfür jemals auch nur einen einzigen Cent an Lohn oder sonst irgendeine Anerkennung zu erhalten.