Schwarzbachtalschmalweg

In diesem Beitrag hatte ich mal kurz angerissen, dass der Radverkehr im südwestpfälzischen Schwarzbachtal zwischen Zweibrücken und der Biebermühle insgesamt betrachtet recht willkürlich mal auf straßenbegleitenden Wegen (mit Fahrbahnverbot durch Gemeinsamer Geh- und Radweg) geführt wird, mal auf abgesetzten Wegen. Der letzte Abschnitt zwischen Thaleischweiler-Fröschen ist so eine merkwürdige Zwischenlösung; inbs. wegen einer umständlichen Trassierung des Weges unter dem Zubringer zur A 62 hindurch.

Thaleischweiler – Gewerbegebiet Ost

So weist bereits der Beginn des mit Gemeinsamer Geh- und Radweg beschilderten und sogar für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen Sonderwegs am östlichen Ortsausgang von Thaleischweiler-Fröschen eine interessante Eigenheit auf.

Wenn man diesem vermeintlich „straßenbegleitenden“, zur L 477 gehörenden Weg folgt, landet man in einer anderen Straße mit der Bezeichnung „Gewerbegebiet Ost„. Folglich kann hier ein Gemeinsamer Geh- und Radweg keine Benutzungspflicht einer anderen Straße bewirken, somit besteht meiner Ansicht nach auf der L 477 auch kein Fahrbahnverbot. Schließlich besagt § 2 (4) S. 2 StVO:

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist.

Zumal der Sonderweg die L 477 auch um mehr als 5 Meter verlässt; die VwV zu § 9 StVO stellt fest:

Der Radverkehr fährt nicht mehr neben der Fahrbahn, wenn ein Radweg erheblich (ca. 5 m) von der Straße abgesetzt ist. Können Zweifel aufkommen oder ist der abgesetzte Radweg nicht eindeutig erkennbar, so ist die Vorfahrt durch Verkehrszeichen zu regeln.

Ein Radweg, der die Fahrbahn um mehr als 5 Meter verlässt, ist somit nicht mehr straßenbegleitend, also nicht mehr der „jeweiligen Fahrtrichtung“ der Straße im Sinne des § 2 StVO zuzuordnen, sondern ein eigenständiger Verkehrsweg. Dieser Logik folgend können somit abweichend von der Vorfahrtregelung der (offenkundig nicht mit dem Radweg in unmittelbaren Zusammenhang stehenden) Straße eigene Vorfahrtregelungen durch das Aufstellen „kleiner“ Vorfahrt gewähren getroffen werden.

Nebenbei fehlt am südlichen Ende (Wendeplatz) des „Gewerbegebiets Ost“ ein Zeichen, welches die Benutzung des vermeintlichen Geh- und Radwegs in Richtung Thaleischweiler-Fröschen regelt. Da dort ein konkreter, räumlicher Bezug zur L 477 fehlt und es sich somit m. E. nicht um einen dieser zugehörigen, „natürlichen“ Gehweg handelt, dürften dort meiner Ansicht nach gegenwärtig sogar motorisierte Fahrzeuge fahren.

Gewerbegebiet Ost – Biebermühle

Wenn wir weiter Richtung Biebermühle (B 270) fahren, resultiert aus dem wieder in der Straße „Gewerbegebiet Ost“ stehenden Gemeinsamer Geh- und Radweg kein Fahrbahnverbot auf der L 477. Zumal der Geh- und Radweg dann wieder einmal die Fahrbahn verlässt und in einem großen Bogen unter der Talbrücke des Autobahnzubringers hindurchführt. Bis zur ersten Wiederauffahrmöglichkeit (unter der Schwarzbachtalbrücke der A 62) auf die L 477 ist dieser Weg 1200 m lang. Nimmt man die Fahrbahn (siehe auch die Strava-Analyse), beträgt die Wegstrecke nur 850 m. Wer den abgesetzten Geh- und Radweg wählt, fährt also eine 1,4-fache Wegstrecke.

Beginnen wir am kurzen, die Definition von „straßenbegleitend“ (einigermaßen…) erfüllenden Abschnitt zwischen der erwähnten Zufahrt und der Biebermühle die fotografische Dokumentation dieses Wegelchens. Zuerst der Blick in Richtung Thaleischweiler; der Weg ist hier noch relativ „breit“ ausgebaut – was daran liegt, dass hier auch landwirtschaftlicher Verkehr erlaubt wurde:

Ein wiederholendes Gemeinsamer Geh- und Radweg fehlt hier. Bereits am Bildvordergrund erkennen wir, dass es in der anderen Richtung nicht so „luxuriös“ weitergeht:

Am an der Engstelle in den Weg ragenden schiefen Zaunpfosten hängt keine Leitbake. Das Wegelchen dürfte hier keine 1,70 m breit sein, da mein Rennrad (1,65 m) nicht quer drüber passte. Auch hier wurde der „Radweg“ mal wieder nach dem Motto „was nicht passt, wird passend gemacht“ neben die Fahrbahn gequetscht – und darf jede Geländeerhebung gnadenlos mitnehmen. Was ich von der Kombination von kurzzeitig starkem Gefälle, Kurve und schmalem Weg halte, dürfte man sich denken können. Hier noch der Blick in Richtung Thaleischweiler:

Ein Stück weiter wird die Zufahrt zu einem Baustoffhandel gequert; natürlich ohne Furt. Das zwischenzeitlich wieder etwas an Breite gewonnen habende Wegelchen wird nun wieder deutlich schmäler. Es gibt da sogar (ohne Foto) ein Gemeinsamer Geh- und Radweg – es steht allerdings längs zur Fahrbahn und zeigt genau in Richtung der Grundstückszufahrt. Die der Baustoffhändler somit nur mit Fahrrädern befahren dürfte…

Anschließend kommen dann noch „lustige“ Bodenwellen hinzu:

Es folgt eine erneute Achterbahnfahrt:

Der entgegengesetzte Blick Richtung Thaleischweiler:

Nachdem wir wieder mit Schwung die erneute Linkskurve genommen haben und hoffen, dass uns hier kein Radler oder Auto(!) entgegenkommt (dessen Fahrer z. B. auf dem Schotterstreifen unter dem Strommast parken möchte) befinden wir uns neben dem Gelände des Schwimmbads Biebermühle. Von dichten Hecken wird der eh schon schmale Weg noch einmal zusätzlich eingeengt; immerhin mit Leitbake:

Die Böschung zerbröselt es gerade auch ein wenig:

Eine total sichere und übersichtliche Stelle, nicht wahr…?

Eine erneute Falle stellt der Eingangsbereich zum Schwimmbad dar; auch hier fehlt selbst eine Mindestanforderung wie eine markierte Furt, die z. B. achtlos aus dem Bad in Richtung des Parkplatzes auf der gegenüberliegenden Straßenseite laufende Fußgänger drauf hinweist, dass hier Radverkehr stattfindet. Die Leute kommen hier von rechts:

Von der anderen Straßenseite kommen (nach Passage zweier Umlaufsperren und der Querungshilfe) noch jene Radfahrer, die von der Moschelmühle kommend den der B 270 auf der anderen Talseite folgenden, eigenständigen (und wie so oft Verbot für Fahrzeuge aller Art immer noch nicht für Radfahrer freigegebenen…) Schwarzbachtalradweg gefolgt sind. Die sehen dort im dichten Grün auch das gegenwärtig einzige, längs zum Weg stehende Gemeinsamer Geh- und Radweg, welches diesen Abschnitt auch Richtung Thaleischweiler (zumindest in der Theorie) benutzungspflichtig macht:

Einfahrt Parkplatz

Nun denn, ist uns kein Badegast ins Rad gerannt, geht es über den Bahnübergang der Biebermühlbahn. Hier der Blick in Richtung Thaleischweiler während der Durchfahrt einer RB Richtung Kaiserslautern, am Leitpfosten (1 m) vorne kann man wieder gut die „Breite“ des Wegelchens abschätzen:

Nun erreichen wir eine „historisch bedeutsame“ Stelle – denn ohne jene würde es diesen Blog nicht geben: die ebenfalls früher sehr unübersichtliche und enge Rechtskurve an der Einmündung der L 477 in die B 270. Die Hintergründe kann man hier (2. Unfall) nachlesen. Der frühere Zustand ist bei mapillary dokumentiert. Die grade noch erkennbaren Reste der Furt an der Zufahrt zum Bauunternehmen am ehemaligen Heizkraftwerk verdeutlichen, wie schmal das Wegelchen auch dort früher war.

Der Blick in Richtung Thaleischweiler verdeutlicht ebenfalls, wie viel ein paar Zentimeter Asphalt und ein zurückgesetzter Zaun doch ausmachen können; der Weg müsste hier nun tatsächlich 2,50 m breit sein:

Trotzdem wirft auch nach dem aufwändigen Umbau an dieser Ecke noch eine Sache eine ganz interessante Frage auf, der ich mich in einem weiteren Beitrag widmen werde. ;o)

Fazit

Nun ist die Sache so, dass abgesehen vom in den Hecken am Schwimmbadeingang versteckten Gemeinsamer Geh- und Radweg linksseitig wegen der deutlich abgesetzten Lage des Sonderwegs (auch auf dem Abschnitt Rtg. Thaleischweiler) im Grunde gegenwärtig gar keine Benutzungspflicht besteht. Wer aus Richtung Waldfischbach über die B 270 angefahren kommt, sieht erst an der Stelle des 1. Fotos ein Gemeinsamer Geh- und Radweg, muss den nicht straßenbegleitenden Weg aber meiner Ansicht nach (auch wegen des riesigen Umwegs) nicht benutzen. Grade deshalb hatte ich auch im Rahmen meiner damals bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz erhobenen Einwände vorgeschlagen, dass dieser Weg besser mit Verbot für Kraftfahrzeuge, statt Gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert werden solle. Dieser Abschnitt stand auch auf dem Programm der 1. Verkehrsschau im September 2017. Was hier beschlossen wurde, hat man mir leider immer noch nicht mitgeteilt.

Rechtsseitig wird das Wegelchen erst so wirklich eindeutig durch das Gemeinsamer Geh- und Radweg vorm Bahnübergang benutzungspflichtig. Aber auch nur kurz, wenn man z. B. nicht gleich wieder links auf die B 270 Richtung Kaiserslautern auffahren möchte.

Der Abschnitt entlang der B 270 Richtung Rodalben und Pirmasens weist ebenfalls einige Mängel und gefährliche Stellen auf; hierzu habe ich ebenfalls einen weiteren Beitrag verfasst.

Anmerkung

Der Beirag wurde am 12. Juli 2019 geringfügig überarbeitet, unter anderem wurden zwei bislang fehlende Fotos ergänzt.

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