Es gibt im Rahmen meines Engagements regelmäßig Momente, in denen ich mich immer wieder fragen muss, warum offenkundig von jeder Sachkenntnis ungetrübte Leute in einer warmen Amtsstube sitzen und mit A 12 aufwärts besoldet werden, während ich mich als „gescheiterter“ Beamtenanwärter seit Jahren mit Müh und Not irgendwie durchs Leben schlagen muss? Das kann doch nicht sein, dass ich damals in einem brutalen Ausleseprozess gnadenlos in einem „Paragraphen-Bootcamp“ durch den Bulimie-Lern-Fleischwolf gedreht und aussortiert wurde – aber immer wieder teils sogar Sachgebietsleitern und -innen die einfachsten Grundlagen wie bspw. die Sache mit der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit ihrer Behörde erklären muss?
So erhielt ich heute früh nach sehr langer Zeit mal wieder eine e-mail der Sachgebietsleiterin der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde. Es ist ja ebenfalls schon wieder ziemlich genau ein halbes Jahr(!) her, dass ihr (vermutlicher) Stellvertreter sich zu mehreren „Baustellen“ in der „Rosenstadt“ äußerte. Jene teilte mir mit, dass sie wegen gesundheitlicher Probleme längere Zeit krank war und daher nicht die Zeit hatte, die „Diskussion“ aufzunehmen. Auch hier kann ich nur einmal mehr drauf verweisen, dass der ständige neoliberale Personalabbau in den Ämtern zu inakzeptablen Zuständen führt!
Tempo-50-Zone?
Zuerst ging es um die Situation am Zweibrücker Flughafen – wo unter anderem „Verkehrszeichen“ zu finden sind, die die StVO als auch der Verkehrszeichenkatalog gar nicht kennen.
Die von der L 700 abgehenden Straßen sind nicht im Eigentum der Stadt. Sie gehören dem ZEF! Sie sind daher auch nicht mit einem Ortsschild versehen.
Vom Grundsatz her sind sie wie ausgelagerte Gewerbegebiete der Stadt dar gelegen und von der Bauweise wie in der Stadt, sodass dort die gleiche Geschwindigkeit wie § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO gelten sollte.
Tatsächlich sind sie teilweise mit Zone 30 und teilweise mit Zone 50 oder auch gar nicht beschildert, aber wie gesagt es sind nicht unsere Straßen.
Schon hier hatte ich im Grunde schon gar keine Lust mehr, weiterzulesen, denn man „verwechselte“ erneut die straßenverkehrsrechtliche Zuständigkeit mit der straßenrechtlichen Baulast. Wem diese Straßen dort oben gehören, ist vollkommen egal. Wenn die Voraussetzungen für Ortstafeln nach den Verwaltungsvorschriften gegeben sind, hat die StVB der kreisfreien Stadt Zweibrücken dort eben solche anzuordnen! Dass die „Zone 50“-Schilder Scheinverwaltungsakte sind und m. E. keinerlei Rechtswirkung entfalten, wird spätestens dann auch der Öffentlichkeit bekannt, wenn in diesem Bereich ein Raser einen Menschen verletzt oder tötet – und wegen des Verstoßes noch nicht einmal belangt werden kann, weil hier (auch von Privat…?) „Verkehrszeichen“ aufgestellt wurden, die es gar nicht gibt!
Ich halte es für höchst fahrlässig, wie diese Behörde mit derartigen Themen – wie auch den Benutzungspflichten von abenteuerlichen Radwegen – umgeht. Denn auch entlang der L 700 hat man sehr viele Gründe zum meckern!
Bickenalb-Radwegelchen
So kommen wir auch zum nächsten Punkt, dem schmalen und sich ganz allgemein in einem indiskutablen Zustand befindlichen Wegelchen im Bickenalbtal an der L 465 zwischen Mittelbach und Ixheim.
Die Sachgebietsleiterin hierzu:
Dieser liegt rechtlich außerhalb der OD, wenn auch das Ortsschild hier anders steht. Die Grenzen Ortsschild und tatsächliche Eigentumsverhältnisse decken sich hier nicht.
Somit obliegt der GW/RW dem LBM und hier kennen Sie die Einstellung! GW/RW straßenbegleitend bleibt verpflichtend!
Es nützt hier auch nichts über meine Zuständigkeit für die rechtliche Anordnung der VZ zu diskutieren. Das ist lediglich eine Formsache.
Auch hier wieder der selbe Quatsch; die Eigentumsverhältnisse sind vollkommen irrelevant, wenn es um die Frage geht, ob dieser unter 2 m schmale Weg weiterhin mit Z 240 beschildert bleiben darf. Es mag sein, dass der LBM hier Baulastträger dieses Weges ist – das spielt aber für die Frage der Benutzungspflicht keinerlei Rolle. Regelrecht schockierend ist dann aber die Aussage, dass straßenbegleitende Wegelchen grundsätzlich verpflichtend bleiben. BASTA! Und zwar allein deshalb, weil der LBM das so will…! Wen interessieren da schon die Verwaltungsvorschriften oder die ERA 2010, wenn der LBM Radfahrer gerne von der Fahrbahn verbannen möchte? Die ureigene und alleinige sachliche Zuständigkeit bezeichnet man dann auch noch als „ledigliche Formsache“! Keine Ahnung, woher diese „Ehrfurcht“ kommt, sie ist sachlich jedenfalls vollkommen unberechtigt; der LBM wird zu dieser Sache bei einer Verkehrsschau angehört – und seine möglichen Einwände werden nur zur Kenntnis genommen – er hat aber keinerlei Mitsprache- oder Vetorecht!
Geisterradelpflicht Homburger Str.
Als Nächstes steht die absurde Situation in der Homburger Straße an, die ich bereits in einem meiner allerersten Blogbeiträge genauer geschildert hatte.
Dies ist nicht so einfach. Wir werden die Problematik im Arbeitskreis Verkehrsausschuss dieses Jahr im Frühjahr diskutieren.
Problem ist, wenn ich wie in der fortführenden Hofenfelsstr. ein GW, „RF frei“ mache und diesen Zustand des GW/RW belasse, geht das nicht, da dort Längsborde eingebaut sind die teilweise noch aus der Trennung GW/RW herkommen und teilweise aus ehemaligen „Grünbeeten“, die dann asphaltiert wurden. Im Zwischenbereich Oltschstr. _ Speckgärten wird teilweise noch geparkt da nicht eindeutig ersichtlich ist dass es sich um einen GW handelt bei diesen Grünwucherungen.
Erst einmal möchte ich anmerken, dass laut Verkehrsstärkenkarte des LBM 2015 die Belastung des westlichen Teils der L 469 sich nur unwesentlich von der Belastung der anderen Bundes- und Landesstraßen im Zweibrücker Stadtgebiet unterscheidet, hierzu die aus der o. g. Quelle in eine OSM-Karte übertragenen Werte, die Homburger Straße wurde von mir blau markiert:

So gibt es im weiteren Verlauf der L 469 in Richtung Westen (Niederauerbach) zwar ähnliche Verkehrsstärken, aber keine benutzungspflichtigen Radwege; oft sind nicht einmal Freigaben angeordnet. Wer möchte, kann sich durch die Aufnahmen bei mapillary durchklicken!
Rechtsseitig (in Richtung Stadtmitte) gibt es auch wegen der baulichen Abgrenzung zwischen Radwegteil und Gehweg meines Erachtens überhaupt kein Problem – würden die entfernt, wäre dies immer noch ein „anderer Radweg“ (VwV zu § 2 StVO Rn. 30 ff. – auf den man ggf. noch ein paar Piktogramme auftragen könnte), der nicht benutzungpflichtig wäre. Auch sehe ich überhaupt keinen Grund, warum in Richtung Saarland nicht einfach der rechte Gehweg für ängstliche Radfahrer freigegeben werden sollte?
Da wir dem RF aber einen Schutz auf dieser Hauptdurchgangsstrecke auf dem GW gewähren möchten, haben wir noch keine Änderung der Beschilderung vorgenommen, da wir sie dann auf die Straße schicken müssten. Somit müsste erstmal der GW/RW in einen ordentlichen Zustand gebracht werden, was nach derzeitiger Kostenschätzung ca. 76.000,00 € kosten würde. Fraglich ist hier wer das bezahlen soll, da Änderungen am GW normaler Weise der Anlieger zahlen muss. Diese werden aber wohl nicht bereit sein für den „Radfahrer“ so viel Geld aufzubringen, zumal das Verständnis für die RF hier in der Stadt sowieso nicht so hoch ist. Es gab sogar schon Anfragen den, auch von Ihnen so gelobten, Fahrradschutzstreifen in der Alten Ixheimer Str. wieder zu entfernen, damit man dort parken könnte. Was wir natürlich nicht vorhaben.
Auch hier kann man nur mit den Augen rollen, wenn von „Straße“ statt „Fahrbahn“ die Rede ist. Und ebenfalls absurd ist, dass man lieber Radfahrer (mit einem uralten Zeichen 244 – sogar mit dem Fahrrad über dem Strich!) weiterhin verpflichtend auf einen linksseitigen Gehweg schickt, der teils (allerdings für Radfahrer nicht erkennbar) sogar als Parkstreifen ausgewiesen ist! Und diesen auch noch verschlimmbessern will!
Was das alles kostet und wer den Schrott bezahlen soll, ist mir doch schnurzpiepegal…!? Wobei „Radwege“ an einer Landesstraße innerorts ja auch dann das Land bezahlen müsste. Ich will nur die blauen Schilder weghaben. Dass man allerdings offenbar weiterhin an dem linksseitigen Blödsinn festhalten und diesen auch noch baulich aufhübschen will, verschlägt mir einmal mehr die Sprache. Wann kommt diese zentrale Aussage der Verwaltungsvorschrift zu § 2 StVO (Rn. 33) endlich in der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde an?
Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.
Ich habe in meiner Anwort darauf verwiesen, dass sobald ich von einem Unfall dort höre, ich den Geschädigten, seinen Anwalt und die Medien darauf hinweisen werde, dass diese eklatanten Mängel dem Amt seit über einem Jahr bekannt sind!
Somit wird dies ein großes Thema in unserem AKS sein und wenn dort befürwortet wird, dass wir den Umbau angehen, heißt das noch lange nicht, dass sich auch was tut, da das dann erst durch den Bauausschuss und Stadtrat muss.
Einmal mehr: Ich fordere keinen Umbau, ich fordere die Entsorgung des alten Blechs. In meiner Antwort forderte ich deshalb auch, mich zu diesem Arbeitskreis (wenn man nicht mehr weiter weiß, bildet man…) einzuladen; da es diesem ja offensichtlich an Fachkompetenz und Erfahrung fehle!
Folglich wird es hier keine schnelle Lösung geben. Wir werden Sie nach dem AKS entsprechend unterrichten.
Doch, es ist sogar eine sehr schnelle Lösung möglich; diese Schilder sind von einem Trupp innerhalb einer halben Stunde abgeschraubt!
Schikanen am Funkturm
Aber wir sind noch nicht fertig. Da war ja noch das schikanöse Wegelchen am Funkturm samt Turbo-Kreisel und der Weg entlang der L 700.
Hier warte ich immer noch auf den VZ-Plan im Gesamten, welchen der LBM erstellen sollte, aber bei denen gibt es eben auch einige personelle Engpässe und somit vorrangigere Aufgaben.
Ja, dass der Radverkehr beim LBM einen äußerst geringen Stellenwert besitzt (wenn er denn endlich von der Fahrbahn verbannt werden konnte), ist mir zu meinem Leidwesen bestens bekannt. Aber da sich dort ja eh nix verbessern, sondern durch kleine auch noch verschlimmern soll, sollen die sich ruhig noch Zeit lassen…
So, jetzt hoffe ich, dass ich Sie ausreichend auf den aktuellen Stand gebracht habe und Ihre Fragen ausreichend beantwortet sind und verbleibe…
Tut mir leid, haben Sie nicht, im Gegenteil! Inzwischen erhielt ich vom (vermutlichen) Stellvertreter auf meine Antwort (u. a. im Cc. an den Oberbürgermeister Wosnitza) eine e-mail, in der dieser mir versprach, die „Einwendungen abschließend zu klären“. Meine Erwartungen diesbezüglich können zumindest nur schwer unterboten werden!
Danke für den Suchanstoß mit der Verkehrsstärkenkarte! Nach einer Minute suchen habe ich das Pendant von Straßen.NRW gefunden … das hilft u.U. ein bisschen bei der Argumentatio!
Was die Zuständigkeiten mit Baulast und Beschilderung angeht, kenne ich die Problematik von hier auch ein bisschen. Auch hier wird „Empfehlungen“ und „Ansichten“ der übergeordneten Behörden oder der Polizei sklavisch gefolgt.
Nix zu danken; ich bin da vor einer Weile eher zufällig drübergestolpert. Ich hatte erst gar nicht vermutet, dass derart relevante Daten frei zugänglich im Internet zu finden sind.
Ich bin mir ja noch unsicher, ob die einen für so doof halten, denen das abzukaufen? Oder ob die das wirklich selber nicht wissen / verstehen? Ist ja nicht das erste Mal, dass mir einer mit der vermeintlichen Nichtzuständigkeit wegen der „Baulast“ kommt… Okay, das ist natürlich auch alles Zeitspiel. Mit Zweibrücken ärgere ich mich wegen der paar blauen Schilder ja auch schon weit mehr als ein Jahr herum.
Also vorm LBM scheinen hier alle gewaltigen Respekt zu haben, der muss sowas wie „der Pate“ sein. Keine Ahnung, vielleicht will man sich auch eine mögliche Beförderung dorthin nicht versauen? Mit „checks and balances“ hat dieser „Korpsgeist“ meiner Ansicht nach nur sehr wenig zu tun. Da sind ja oft noch mehr als 3 Behörden mit involviert – und alle schließen sich stets der getroffenen Entscheidung der einen an. Sei sie auch noch so klar rechtswidrig…
Keiner will einen Fehler machen, denn wer keine Fehler macht, wird befördert.
Wenn nun irgendeiner, z.B. der LBM, eine vage Andeutung macht, dann wird das gerne übernommen, denn man kann die Schuld ja weiterschieben und gleichzeitig die Schultern zucken, denn man kann ja als Dorf/Stadt nichts dazu, kommt schließlich von der „höheren“ Behörde. Und die interessiert das gar nicht, ist ja nicht deren Zuständigkeitsbereich.
Schön wär’s. 😉 Ich bin mir sicher, dass auch eine Klatsche vor einem Oberverwaltungsgericht wegen eines Radverkehrsverbots der Karriere nicht abträglich sein muss. Man hielt ja tapfer die Stellung!
Kann man (in den meisten Fällen) aber nicht, denn die einzelnen Behörden sind nicht immer „nach unten“ oder untereinander weisungsbefugt oder zuständig. Verantwortung trägt jeweils nur die Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen hat. Natürlich ist das dann auch regelmäßig eine politische Entscheidung, die von den anderen gestützt wird. Wie beispielsweise auch das Skandal-Urteil zur Sperrung der B 270 bei Kaiserslautern. Ich habe kürzlich vom Kläger alle (gruseligen) Unterlagen hierzu zugeschickt bekommen.
Die Hierarchien der Behörden sind mir schon einigermaßen klar (deshalb das „höhere“ ja in Gänsefüßchen), aber den meisten Menschen eben nicht.