Als ich den Beitrag zur Sackgasse bei Wilgartswiesen (entlang der B 10 Richtung Pirmasens) verfasste, hatte ich gar nicht dran gedacht, dass man als Ortsunkundiger in Richtung Rinnthal ja ebenfalls in einer Sackgasse strandet, weil die anschließende HBR-Route in eine ganz andere Richtung (Spirkelbach) abzweigt. Auch hier ist wieder nirgendwo eine StVO-Umleitung mittels gelber Schilder eingerichtet, obwohl es der § 45 (1) S. 1 StVO ausdrücklich vorschreibt. Man muss sich also einmal mehr anhand der unbrauchbaren HBR-Wegweiser orientieren. Ich unterstelle angesichts der vor allem auch rechtlich skandalösen Zustände die „Radwege“ entlang der B 10 betreffend auch mehr und mehr, dass das alles (also z. B. auch die fehlenden Umleitungen) genau so gewollt ist. Weil man sich in jeder Hinsicht aus jeglicher Verantwortung stehlen will.
Das fängt eben schon bei der grundsätzlich unterlassenen Widmung vermeintlicher „Wirtschaftswege“ an, welche allerdings teils mit Bundesmitteln explizit für Radverkehrszwecke ausgebaut wurden, geht über die fragwürdigen Besitzverhältnisse, die mangelhafte Pflege, den grundsätzlich fehlenden Winterdienst hinaus – und beinhaltet auch das völlige Fehlen ausgewiesener Umleitungsstrecken im Sinne der StVO.
Im Zuge der „Begründung“ der Staatsanwaltschaft Zweibrücken macht das auch aus der Warte der Beteiligten zynischerweise ja sogar „Sinn“: Wenn man sich schon grundsätzlich weigert, auch touristisch beworbene „Radwege“ überhaupt dem Radverkehr zu widmen – und stattdessen aberwitzige „Warnhinweisschilder“ hinstellt, um dem Radfahrer (und unmotivierten Staatsanwälten) klarzumachen, dass sie auf „Wirtschaftswegen“ unterwegs seien – und dies auch stets „auf eigene Gefahr“, macht man ja offensichtlich alles richtig? Weil man damit durchkommt…
Mich wundert ein wenig, dass die Staatsanwaltschaft nicht auch auf die Tatsache hingewiesen hat, dass der Abschnitt des Queichtalradwegs dort nix mit der B 10 zu tun habe, weil da ja nicht einmal Umleitungsschilder stünden. Allerdings wurden diese „Radwege“ ja bereits in der Anordnung aus dem Jahre 1993 als Solche bezeichnet. Aber auch hier gilt wieder: Wir drehen es uns so, wie es uns passt – und es uns nicht schadet.
Aber genug der Schelte über den in jeder Hinsicht jämmerlichen Zustand deutscher Radverkehrspolitik, von der Bundesebene hinunter bis zu den Gemeinden.
Wie bereits erwähnt, stranden ortsfremde Radfahrer (bspw. über die K 54 aus Spirkelbach oder über die K 38 aus Hauenstein kommend) auch in östlicher Richtung in einer faktischen Sackgasse, da hinter dem Abzweig des in Richtung Spirkelbach führenden, HBR-beschilderten (asphaltierten) Radwegs „Wirtschaftswegs“ (in der OSM-Karte blau eingezeichnet) halt ein steht. Grade als Rennradfahrer ist sowas eine regelmäßig tierisch nervige Erfahrung, weil man dann umkehren und sich eine Alternative suchen darf. In diesem Falle sind wir dann 2 mal 750 Meter für die Katz gefahren.
An der Kreuzung K 56 – K 54 (aus westlicher Richtung kommend) weist jedenfalls nichts darauf hin, dass man in Richtung Osten hier mit dem Rad gar nicht weiterkommt:
Links gibt es ein paar HBR-Wegweiser; der nach links zeigt Richtung Annweiler / Rinnthal:
Die K 56 sieht auch so aus, als käme man da auch anschließend über die B 10 in Richtung Rinnthal; kein Hinweis auf ein Verkehrsverbot oder eine Sackgasse für Radfahrer:
Jenes bemerken wir wie bereits erwähnt halt eben erst nach ca. 750 Metern. Die Alternative über den
Queichtalradweg Queichtal-„Wirtschaftsweg“ (in der OSM-Karte orange eingezeichnet) ist 3,6 km lang. Insgesamt sind wir dann 5,1 km gefahren. Die direkte Route über die B 10 ist übrigens 300 m (also 8 %) kürzer als jene über den (landschaftlich ja durchaus seine Reize habenden…) „Wirtschaftsweg“:
Solange aber auch dieser Weg weiterhin nicht ordentlich gepflegt und vor allem im Winter nicht geräumt und gestreut wird, bleibt dies – neben dem Fehlen jeglicher Hinweise auf den StVO-Wegweisern und Umleitungsschilder – in der Summe inakzeptabel! Oder muss sich dort wirklich noch jemand schwer verletzen?
Das Problem hat man übrigens ja auch nur in Richtung Rinnthal. Dank der vernünftigen und geltendes Recht beachtenden Straßenverkehrsbehörde des Kreises Südliche Weinstraße darf man die B 10 ja in der Gegenrichtung bis zum Abzweig Wilgartswiesen als Radfahrer noch benutzen. Obwohl die VG Hauenstein als auch die Kreisverwaltung Pirmasens damals die Verschiebung der bis in den Kreis SÜW hinein (zum Abzweig Wellbachtal) angeregt hatten. Es ist somit der einzige Abschnitt der ohne Einschränkungen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten (also nicht teileingezogenen!) B 10, den man als Radfahrer noch befahren darf…!
Abschließend noch die Lizenzbedingungen von openstreetmap.de zum Beitragsbild.