Das kommt davon, wenn man von Seiten des rheinland-pfälzischen Ministeriums nur elend lange Antwortzeiten gewöhnt ist. Man fragt dann erst nach über einem halben Jahr mal nach, wann man denn bitteschön mal eine Antwort bekäme? So erging es mir nun zum leidigen Thema, wie der Radverkehr im Zuge der Planung und Ausweisung von Umleitungen, insbesondere bei Vollsperrungen von Ortsdurchfahrten, permanent ignoriert – und einfach pauschal mit ausgesperrt wird. Aufhänger für meine Eingabe bei der Bürgerbeauftragten war die Vollsperrung der OD Lemberg im Frühjahr. Wie nicht anders zu erwarten, hat das MWVLW den Kern dieser Eingabe vollkommen ignoriert. Das leider nie bei mir angekommene Schreiben vom 4. Mai erhielt ich heute per e-mail.
Dieses Thema ist nach dem bundesverkehrspolitischen Skandal im Zuge der B 10 eigentlich mein Zweitwichtigstes. Weil sich auch hier ganz offen zeigt, dass der Radverkehr auf öffentlichen Straßen von Seiten des LBM, aber auch allen anderen Behörden, schlicht und ergreifend überhaupt nicht ernst genommen wird; schon gar nicht auf der rechtlichen Ebene. Er spielt keine Rolle; der LBM sperrt bspw. hin und wieder auch Landesstraßen gerade wegen des Baus beschissener einseitiger Zweirichtungswegelchen – und verliert in den Pressemeldungen hierzu kein einziges Wort, ob die Radfahrer da nun eigentlich auch während der Bauarbeiten überhaupt noch durchkommen? Oder ob sie dann halt auch die elend lange (gerade für die Art von Radfahrern, die man mit solchen Wegelchen überhaupt anspricht, vollkommen ungeeignete) „Kfz-Umleitung“ benutzen sollen?
Ich möchte darüber auch keine großartigen weiteren Worte mehr verlieren, dazu habe ich in unzähligen Beiträgen alles geschrieben. Ich dokumentiere im Folgenden einmal mehr das bewusst zur Schau gestellte ministerielle Desinteresse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit einer rechtlich interessanten Fragestellung.
Sehr geehrter Herr Schneble,
zu Ihrer Eingabe hat mir das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau mitgeteilt, dass Ihre Angelegenheit überprüft wurde.
Das Ministerium erklärt, dass zuständig für die Einrichtung einer Umleitung von Radwegen bei Baustellen im Zuge von klassifizierten Straßen die jeweiligen regionalen Dienststellen des Landesbetrieb Mobilität (LBM) sind, wenn die Baustelle auch vom LBM veranlasst wurde. Bei sonstigen Eingriffen in das Netz mit Hinweisen zur wegweisenden und touristischen Beschilderung für Radverkehr in Rheinland-Pfalz (HBR) sei die räumlich betroffene Kommune zuständig, mit der seinerzeit
die HBR-Wegweisung abgestimmt wurde.Nach Auskunft des Ministeriums ist wichtigster Prüfungsschritt die Entscheidung, welche Bedeutung die Baustelle bzw. die Sperrung für den Radverkehr hat. Nicht jede Baustelle bzw. Straßensperrung erfordere eine Umleitungsbeschilderung für den Radverkehr; umgekehrt könne aber eine Straße oder Brücke im Radwegenetz auch dann Bedeutung haben, wenn dies für Ortsunkundige nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist. Hinweise für radverkehrsrelevante Strecken könnten u. a. sein:
- die gesperrte Strecke ist im Routenplaner als radgeeignete Verbindung eingestellt und wird bei der Routensuche bevorzugt (das sog. „gelbe Netz“, siehe www.radwanderland.de)
- die gesperrte Strecke ist bereits nach HBR ausgeschildert.
Das Ministerium erklärt weiter, dass die Umleitungsstrecken mit dafür im Rahmen der HBR entwickelten Schilder gekennzeichnet werden und bei Entscheidungssituationen helfen. Bei besonders lang andauernden oder für den Radfahrer besonders schwerwiegenden Umleitungen könne überdies die Verwendung einer besonderen Streckeninfomiation die Akzeptanz für die Maßnahme erhöhen. Bezüglich der Durchführung der Umleitungsbeschilderung werden nach Auskunft des Ministeriums dem Träger der Baumaßnahme die Berücksichtigung folgender Schritte nahegelegt:
- Phase 1: Klärung der Vorgehensweis inklusive Zeitplan.
- Phase 2: Prüfung und Abstimmung der Umleitungsstrecke inklusive Befahrung und Dokumentation,
- Phase 3: Planung der Umleitungsbeschilderung mit Feststellung des Materialbedarfs,
- Phase 4: Umsetzung der Umleitungsbeschilderung,
- Phase 5: Wiederherstellung der ursprünglichen HBR-Beschilderung.
Weiterhin könnten Umleitungsstrecken auch auf www.radwanderland.de gemeldet sowie bei längerer Dauer im Routing des Radroutenplaners berücksichtigt werden. Daher sei eine frühzeitige Meldung (in der Regel vier Wochen vor Beginn der Baumaßnahme) an den LBM Rheinland-Pfalz hilfreich (radwege@lbm.rlp.de).
(…)
Es ging mir in meiner Eingabe ausdrücklich nicht um das (vom Ministerium ja in rechtlicher Sicht ebenfalls überhaupt nicht mal annähernd ernst genommene) Thema HBR. Das rheinland-pfälzische „HBR-System“ ist ein vollkommen untaugliches, rechtlich inexistentes und auch ansonsten vollkommen irrelevantes „Angebot“ für vollkommen anspruchslose, auch mit groben Schotterpisten keine Probleme habenden Schönwetter-Radtouristen. Mir ging es um die Frage der Verhältnismäßigkeit einer den das öffentliche Straßennetz ganz normal benutzenden Radverkehr rechtlich stets von möglichen innerörtlichen Alternativrouten ausschließenden Willkür des LBM, aber auch anderer Behörden wie z. B. der VG Dahner Felsenland im Falle Busenberg.
Jedenfalls habe ich nun definitiv keine Lust mehr, mich mit diesem ignoranten, das Thema nicht zum ersten Mal vorsätzlich komplett verfehlenden Ministerium weiter herumzuärgern. Die haben dort nachweislich kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung mit I…!
Dies beruht inzwischen auch auf Gegenseitigkeit.