Wenn man sich hin und wieder mal tiefere Gedanken über unser sogenanntes „Rechtssystem“ macht, fallen einem sehr schnell strukturelle Widersprüche auf, die man zwar als Gegeben akzeptiert hat, die aber trotzdem keinen wirklichen Sinn ergeben. Wie zum Beispiel die Unterscheidung zwischen gesetzlichen Pflichten oder Zwängen. Denn im Endeffekt bestehen keine Unterschiede. Sobald ich als Bürger irgendeinen rechtlichen Nachteil erleide, weil ich mich nicht irgendeinem gesellschaftlichen, gerade auch von staatlicher Seite ausgehenden Druck beuge, bin ich nicht mehr frei in meiner Entscheidung. Und dann ist es egal, auf welche Art und Weise ich zu einer gewissen Handlung, einer Duldung oder Unterlassung genötigt oder erpresst werden soll.
Um den Irrsinn unseres Rechtssystems zu veranschaulichen, bietet sich der Straßenverkehr stets hervorragend an. Denn schließlich ist jeder von uns im öffentlichen Straßenraum unterwegs; sei es nun per Rad, zu Fuß, mit dem Auto, dem Lkw oder dem Bus. Damit dieser Verkehr halbwegs sicher vonstatten geht, hat man irgendwann Regeln eingeführt. Dass man in unseren Breiten bspw. auf der rechten Fahrbahnhälfte fährt, ist so eine Grundregel. Nun, wie wird in diesem System versucht, zu erreichen, dass sich die Verkehrsteilnehmer auch an die Regeln halten?
Rote Ampeln und Tempolimits
Matthias Burchardt und Sven Böttcher haben sich in den letzten beiden Ausgaben Ihres grandiosen sonntäglichen Talks ein wenig lustig über den jeweils anderen gemacht. Böttcher fand es ungemein ulkig, dass Burchardt sich als zu den Menschen gehörig outete, die sich auch nachts um 3 Uhr an eine einsame, rote Fußgängerampel stellen. Die „Rache“ Burchardts sah so aus, dass er in der letzten Episode darauf anspielte, dass Böttcher wohl des öfteren mal einen Strafzettel wegen zu schnellen Fahrens erhält.
Also: Prinzipiell erhält jemand, der bei einem Regelverstoß erwischt wird, in der Regel ein Bußgeld. Er darf in aller Regel weiterfahren und sein Auto behalten. Er wird auch nicht, wie bei Demonstrationen in Berlin üblich, wegen unbedeutender Ordnungswidrigkeiten brutal von uniformierten Sadisten misshandelt, nur weil er (legal) spazieren geht oder keinen Maulkorb trägt.
Bei einigen Autofahrern hat sich in diesem Land über Generationen auch eine gewisse Mentalität verbreitet, die sich in der ironischen Aussage „zulässige Höchstgeschwindigkeit + Mehrwertsteuer“ widerspiegelt. Man weiß also, wie (zu) schnell man fahren kann, um nur ein paar Euro bezahlen zu müssen. Und man weiß sehr genau, ab wieviel Tempoüberschreitung dann Punkte und Fahrverbote, also wesentlich einschneidendere Konsequenzen drohen; ab da, wo es erst wirklich wehtun würde. Es ist anzunehmen, dass Böttcher dieser Auslegung der StVO gegenüber nicht unbedingt abgeneigt ist. 😉 Lustigerweise gab es bei der letzten StVO-Novelle auch einen gewaltigen Aufschrei; weil eben genau die bislang gewohnten „Mehrwertsteuersätze“ abgesenkt wurden – und man gleich den Führerschein in Gefahr sah, wenn man mal innerorts ein Tempo-30-Schild „übersieht“. Während man bei „Corona-Verstößen“ gar nicht wusste, was einen das am Ende kosten könnte.
Jedenfalls erkennen wir darin schon ein Grundprinzip von „Schuld und Buße“ im Straßenverkehr: Solange es nur Geld kostet – und du mehr als genug davon hast, können dir die Regeln bis zu einem gewissen Grad ziemlich egal sein. Du kannst diese Kosten einkalkulieren, dich freikaufen. Sie vielleicht gedanklich uminterpretieren, in eine nicht generell, sondern nur bei persönlichem Pech (Kontrolle) anfallende Straßennutzungsgebühr? Ja, eigentlich ist das doch sogar wesentlich besser als eine Maut? Die muss ich schließlich immer bezahlen.
Das gilt insbesondere auch für Wirtschaftswege, über die man – wie bei Maßweiler im Kreis Südwestpfalz – mit dem Pkw schon seit weit über einem Jahr tagtäglich eine vollgesperrte Landesstraße umfährt. Und da man weiß, dass die Polizei sowas hier in der Gegend auch dann nicht kontrolliert, wenn sich einzelne, querulatorische Nörgler gar mit Fachaufsichtsbeschwerden an die Polizeidirektion wenden, dann kalkuliert man doch die 50 Euro Bußgeld, die man evtl. ein einziges Mal im Jahr bezahlen muss, ein? Denn das kleine Risiko ist einem die tägliche Zeitersparnis doch auf jeden Fall wert.
Blaue Schilder und Fehlende „Helme“
Ich bin ja als geborener Rebell in dieser Hinsicht auch kein Kind von Traurigkeit. Wenn ich bspw. immer wieder mal (aus rechtlich meist sehr guten Gründen) irgendwelche blauen Schilder „missachte“, dann regen sich einige Autofahrer gerne mal darüber auf. Mehr aber auch nicht; mir ist es in rund 25 Jahren bislang nicht gelungen, jemals eine Knolle für die Missachtung einer „Radwegbenutzungspflicht“ zu bekommen. Wird mich das hierfür angedrohte Bußgeld von 20 bis 35 Euro (lfd. Nr. 7.1 ff. der Anlage zur BKatV) nun derart in Angst und Schrecken versetzen, dass ich mich das zukünftig nicht mehr trauen werde? Nein. Ich opfere mich für die Wissenschaft und werde weiter austesten, wie viele Jahrzehnte man blaue Schilder missachten kann, ohne angehalten und kontrolliert zu werden.
Das eigentliche Problem ist nämlich ein anderes. Angenommen, ich radle also auf der Fahrbahn, ein blaues Schild missachtend. Und ein mich zu eng überholender Lkw-Fahrer streift mich, ich stürze, knalle in ein geparktes Auto und beschädige dieses; der Lkw-Fahrer haut ab und wird auch nie ermittelt. Nicht lachen, ist genau so einem Radfahrer in Hamburg passiert. Was ist nun die eigentliche, die schlimmere „Strafe“? Das Bußgeld von 35 Euro, auf welches die Polizei durchaus auch noch aus Opportunitätsgründen verzichten kann? Oder die Rechnung von der Autowerkstatt? Und die des gegnerischen Anwalts und des Gerichts?
Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 5.354,56 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2017 sowie 571,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2018 zu zahlen.
Frage ausreichend beantwortet? Und versteht man mich vielleicht etwas besser, warum ich mir über viele Jahre sehr viel Mühe gegeben habe, um möglichst viele von diesen blauen Mistdingern abschrauben zu lassen? Und warum ich mich für die Legalisierung von (teils auf kriminelle Weise) ausgeschilderten „Radrouten“ einsetze? Und darum kämpfe, dass man die B 10 als Radfahrer benutzen dürfen muss?
Wie dem auch sei: Das zivilrechtliche Haftungsrisiko im Schadensfall übersteigt um Welten die eigentliche, von der StVO vorgesehene Buße. Und schüchtert mich wesentlich mehr ein, als das Bußgeldrisiko; die eigentliche (direkte) Pflicht ist in ihrer ursprünglichen Auswirkung wesentlich harmloser als der zusätzliche (indirekte) Zwang in Form des (auf der Pflicht aufbauenden) zivilrechtlichen Haftungsrisikos.
Nun könnte man die generelle Frage stellen, ob mit unserem Rechtssystem vielleicht etwas grundsätzlich nicht stimmt; wenn die eigentliche „Strafe“ gar nicht das Bußgeld, sondern der Schadenersatz nach § 823 BGB ist? Im geschilderten Fall muss ich dann auch von Glück (alte Rostlaube) oder Pech (Ferrari oder Lamborghini) sprechen, wenn mich ein Lkw-Fahrer von der Fahrbahn eben in ein teures oder billiges Auto abdrängt.
Speziell Radfahrer betreffend geht unser perverses Rechtssystem sogar noch weiter, denn man muss noch nicht einmal gegen eine konkrete gesetzlich geregelte Pflicht „verstoßen“, um rechtlich benachteiligt zu werden. Wer bspw. als Rennradfahrer keinen „Helm“ trägt und von einem Autofahrer verletzt wird, dem wird auf dem zivilrechtlichen Wege das Schmerzensgeld gekürzt; für weitere Details verweise ich auf den auch in Sachen „Impfung“ interessanten Beitrag.
Natürlich müssen gerade auch Autofahrer, die gegen Regeln verstoßen, indem sie bspw. auf besagtem, für Kfz gesperrten Wirtschaftsweg einen Radfahrer verletzen, nicht nur mit weitergehenden zivilrechtlichen, sondern auch strafrechtlichen Folgen rechnen. Doch in aller Regel gehen wir ja einfach davon aus, dass schon nix Schlimmes passieren wird. Und die deutsche Justiz ist Autofahrern gegenüber immer mehr als gnädig; auch wenn sie kleine Kinder totfahren.
Gentherapierungspflicht oder -zwang?
Fassen wir zusammen. Eine direkte Pflicht bedeutet, dass mir vor allem im Vergleich zu den sich gefügt habenden „Privilegierten“ Nachteile drohen, wenn ich bspw. nicht bereit bin, eine experimentelle medizinische Behandlung zu dulden. Diese Weigerung zieht exakt geregelte Konsequenzen nach sich, wie z. B. (maximale) Bußgelder, Strafen oder auch ersatzweise Freiheitsentzug (Siehe Georg Thiel aufgrund seiner Weigerung, den „Rundfunkbeitrag“ zu bezahlen) und wird ggf. auch final mittels körperlichem Zwang durchgesetzt; also wenn die Corona-Gesundheitsstaatspolizei mit dem schwarzen Jeep vor deinem Haus hält, die Tür eintritt und dir und deinen Kindern die Spritze in den Körper jagt. All das wird dann aber auch gesetzlich geregelt, von einer Behörde angeordnet – und ist daher auf vielen Ebenen, teils auch (je nach Zustand des „Rechtssystems“) mit aufschiebender Wirkung juristisch anfechtbar.
Zusammengefasst: Mein „Fehlverhalten“ führt zu persönlichen Nachteilen; vor allem in Form einer Schlechterstellung gegenüber Dritten.
Beim indirekten, repressiven Zwang geht man etwas weniger grobschlächtig, jedoch meist gar noch wesentlich freiheitseinschränkender vor. Man lagert die Konsequenzen der „Verweigerung“, sich als Versuchskaninchen für die neuen Mengeles zur Verfügung zu stellen, einfach in andere rechtliche Bereiche, wie z. B. das Privatrecht aus. Die „Strafe“ besteht dann nicht mehr darin, ein (im Verhältnis meist verschmerzbares) Bußgeld bezahlen zu müssen; sondern, dass einem bislang zustehende Grundrechte einfach entzogen werden. Von Staat und Privat. Gerade die Einstellung der Lohnfortzahlung bei Quarantänisierung oder die ab Mitte Oktober kostenpflichtigen „Tests“ sind meines Erachtens sogar mehr als eindeutige, unmittelbare, allerdings eben verschleierte finanzielle Strafmaßnahmen; die in meinen Augen gerade deshalb auch mindestens eine Nötigung im besonders schweren Fall oder gar eine Erpressung darstellen, §§ 240 (4) S. 2 Nr. 2, 253 StGB. Ich werde von Seiten des Unternehmens, in welchem ich lohnarbeite, auch bald vor die Wahl gestellt, mich zu fügen oder entlassen zu werden; das heißt, meinen existenzsichernden Lohn zu verlieren. Mein Studium an der Uni kann ich auch nur noch fortsetzen, wenn ich mich auf eigene Kosten permanent „testen“ lasse; wenn ich das Geld nicht habe, habe ich Pech und werde exmatrikuliert.
Das heißt, ich erleide ob meines „Fehlverhaltens“ ebenfalls persönliche Nachteile, die recht schnell existenzgefährdende Ausmaße annehmen können und damit sogar deutlich über eine exakter geregelte Buße oder Strafe (mit der die Sache dann meist abgegolten ist) hinausgehen. Mit einem „Rechtsstaat“ im Sinne des Artikels 19 (4) GG hat ein derartiges Vorgehen absolut nichts mehr zu tun.
Das, was der Staat hier treibt, ist nicht mal mehr die „Impfpflicht durch die Hintertür“, das ist de facto eine „Impfpflicht durchs Scheunentor„!
Umweg über „Pflichten 2. Grades“
Nun könnte man hier noch argumentieren, dass es einem ja – rein theoretisch – generell grundsätzlich frei stünde, zu lohnarbeiten, zu studieren oder auch – wie ich es als Ultra-Maulkorbverweigerer seit 1,5 Jahren leidvoll erdulden muss – frische Lebensmittel einzukaufen. Aber was ist, wenn der Staat noch weitergehen und einfach eine andere gesetzlich geregelte Pflicht nutzen wird, um dich dann doch über diesen „Umweg“ unmittelbar zum Tragen eines Maulkorbs oder eben auch zu einer Gentherapierung zu zwingen?
Ich hatte neulich darüber berichtet, dass die Kriminalpolizei Kaiserslautern Druck auf mich ausübte, weil ich es nicht einsah, mich als Zeuge in einem Gebäude vernehmen zu lassen, in welchem Maulkorbzwang herrscht; das stehe schließlich so auch nicht in der StPO. In den Schulen ist es ja bereits derart pervers, dass die Anwesenheitspflicht im Rahmen der Schulpflicht dazu führt, dass Kinder in der Tat dazu genötigt werden, den ganzen Tag Maulkörbe zu tragen – und sich dem auch nicht mehr durch Beschulung zuhause entziehen können. Das heißt, hier entsteht eine zunehmende Verkettung von Zwängen und Pflichten.
Meine Prophezeiung: Es wird sehr bald auch zunehmende Zutrittsverbote für öffentliche Gebäude geben, die (zumindest Anfangs) nur mittels eines selbst zu bezahlenden „Tests“ umgangen werden können; also „3G“. Perso verlängern? Bauantrag abgeben? Arbeitslosengeld beantragen? Erstmal einen teuren Test bezahlen; was für mich auch nicht infrage kommt. Dann wird man die Schraube immer weiterdrehen; du erhältst eine Einladung in das „Jobcenter“, um deine „Mitwirkungspflichten“ zu belegen. Problem: „2G“. Der Scherge im Jobcenter sanktioniert dich, weil du unentschuldigt gefehlt hast. Du sollst als Zeuge bei der Polizei aussagen? Bußgeldbescheid wegen unentschuldigten Fehlens. Du kannst nicht an einem Prozess vor Gericht teilnehmen, um dich dort zu verteidigen? Persönliches Pech. Der Maulkorb war vom ersten Tag an eben nichts anderes, als ein Platzhalter.
Also; wo genau ist jetzt im Endeffekt noch einmal der Unterschied zwischen einer Gentherapierungspflicht und einem -zwang? Wenn der Staat mich elementarster Menschenrechte beraubt und systematisch die rechtlichen Grundlagen schafft, mich (hier haben wir wieder starke Parallelen zum menschenverachtenden, repressiven Hartz-IV-System) meiner nackten Existenz zu berauben, weil ich mich nicht so verhalte, wie er es gerne hätte, dann kann er das nennen, wie er will; er nötigt oder (da auch finanzieller Druck ausgeübt wird) erpresst mich auf rechtswidrige Weise. Und beides ist – bzw. war einmal – strafbar. Und ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Dumm nur, dass die überwältigende Mehrheit mit so einem faschistischen Gebaren keinerlei Probleme hat.
Zur angeblichen Einstellung der Lohnfortzahlung bitte nochmal recherchieren. Das stellt sich etwas anders dar.
Hallo Helene,
danke für die Hinweise, das war mir noch nicht klar und daher freue ich mich über die neue Perspektive.
LG
T
P.S.: Mathegenies werden wir mit den Catchs hier alle 🙂
Liebe Helene,
ohje. Ich habe den ganzen Kladderadatsch von A – Z durchgelesen und es ist als wäre man in den März/April 2020 zurück katapultiert: Zwei Rechtsanwälte bemühen sich anhand von Gesetzestexten zu erklären, dass das so in unserem Rechtsstaat gar nicht gehen kann, weil § xyz und Entscheidung xyz das nicht hergeben und noch weniger sei derjenige gefragt worden, der eigentlich zuständig gewesen wäre, also nicht der Gesundheitsminister Spahn, der wäre es jedenfalls nicht…
Das hört sich an wie Markus Heintz bei seinen ersten Demo’s: Frisch und unverbraucht, wie dem zweiten Staatsexamen gerade entronnen und noch rotbackig erleuchtet vom festen Glauben an Recht und Gesetz. Wenn wir irgendetwas gelernt haben, dann das:
Es ist völlig egal, was irgendein Gesetz meint, es soll Druck ausgeübt werden, egal was im Gesetz steht und wer oberster Dienstherr ist und zum Schluss müsste man mit diesen beiden netten Anwältinnen klagen oder den Klagepaten. Oder irgendeinem Wald- und Wiesenanwalt und man müsste zwingend recht bekommen, gar keine Frage:
Anders wäre es ja willkürlich.
Es ist aber längst alles willkürlich und gäbe es einen Ausweg, den noch keiner vorher entdeckt hat – ein so verschachtelter Vortrag ist sowieso zum Scheitern verurteilt – dann hätten sie ihn spätestens jetzt nach allen Regeln der Rechtskunst dicht gemacht. Es kommt aber noch etwas hinzu: Wer an den Hebeln sitzt, der geht gar nicht mehr so feinziseliert vor – der haut drauf, weil er es kann.
Das wird dann zwar auch sein Verhängnis werden irgendwann, aber dann leben wir alle nicht mehr und es ist eh egal. Nichts für ungut für Defätismus, aber das stellt sich leider überhaupt nicht anders dar. LG Josi
Anm. DS: Haintz schreibt sich mit ai, nicht ei; da weise ich auch nicht zum 1. Mal darauf hin. Ich empfinde es als etwas despektierlich, jemandes (bekannten) Namen nach inzw. doch recht langer Zeit wiederholt falsch zu schreiben.
Rechtsstaat? Welcher Rechtsstaat? Dieser wurde (weltweit) längs zu Grabe getragen (und war immer nur eine Simulation). Aus gutem altem Brauch spielen wir das halt weiter, bis der Letzte kapiert hat wie es läuft. (dauert also noch …)
https://www.kopp-verlag.de/a/rechtsstaat-am-ende
Es läuft z.B. so
“ … Das bedeutet im Klartext, dass ein Vorstand von Pfizer dem US-Präsidenten schreibt, der solle gefälligst dafür sorgen, dass die ganze Welt Pfizer-Impfstoffe kauft und mindestens 70 Prozent der Weltbevölkerung damit geimpft werden. Und der US-Präsident setzt diesen Wunsch augenblicklich um und auch die EU steigt sofort mit Milliarden in das Vorhaben ein. Das ganze hat keine sechs Wochen gedauert. …“
https://www.anti-spiegel.ru/2021/die-netzwerke-die-die-pandemie-erschaffen-haben/