Vor ziemlich genau einem Jahr ging ich meiner herzallerliebsten Stadtverwaltung mal wieder mit einem „Klassiker“ auf die Nerven: Mit Zeichen 250 StVO pauschal gesperrte Gemeindestraßen im Stadtgebiet. Warum das ganz allgemein rechtswidrig ist, will ich an dieser Stelle nicht wiederholen; hierzu reicht ein Verweis auf die inzwischen auch schon über fünf Jahre alten Beiträge zu diesem leider ebenfalls unendlichen Thema. Ich stellte am 9. Juni 2024 gegenüber Oberbürgermeister Zwick einen Antrag im Sinne des LTranspG. Er möge mir doch bitte die maßgeblichen Allgemeinverfügungen übermitteln, aufgrund derer einstmals die Strobelallee mit Zeichen 250 StVO für den allgemeinen Verkehr gesperrt wurde.
Bei den von mir angeforderten Dokumenten handelte es sich um
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- die verkehrsbehördliche Anordnung zu den Zeichen 250 StVO in der Strobelallee ab den Einmündungen Ottostraße und Luisenstraße sowie
- das Dokument, mit welchem eine straßenrechtliche Widmungsbeschränkung bzw. Teileinziehung des Gemeingebrauchs für jene Straße verfügt wurde.
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Außerdem enthielt mein Antrag diese abschließende Anmerkung:
Nebenbei weise ich darauf hin, dass im sogenannten „Radverkehrskonzept“ der Stadt unzählige (rechtswidrige) Beschilderungsmängel dieser Art aufgeführt sind, auf welche ich Ihre Verwaltung in den letzten rund 8 Jahren im Rahmen unzähliger Einzeleingaben ebenfalls mehrfach hingewiesen hatte. Kein einziges Zeichen 250 StVO, welches das Befahren dieser Straßen auch mit Fahrrädern verbietet, wurde in den letzten 14 Monaten seit dem Beschluss im Stadtrat ausgetauscht oder entfernt. Nicht einmal jenes in der Blumenstraße, durch welche seit mindestens einem Jahrzehnt(!) eine offizielle HBR-Route führt.
Fast schon standesgemäß erhielt ich vom Büro des Oberbürgermeisters keine Antwort, weshalb ich am 10. Juli (mal wieder) den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einschalten musste. Es dauerte bis in den August hinein, ehe mir die Stadtverwaltung ein Schreiben mit Datum vom 7. August zustellte, in welchem sie mir mitteilte, dass der Verwaltung keine verkehrsbehördliche Anordnung mehr vorliegen würde. In Sachen Widmung äußerte man sich folgendermaßen:
Eine explizite Verfügung, mit welcher eine straßenrechtliche Widmungsbeschränkung oder Teileinziehung des Gemeingebrauchs verfügt wurde, ist nicht bekannt. Aufgrund Ihrer Anfrage wird nun geprüft, ob eine Aufhebung der Beschränkung möglich wäre.
Die Stadtverwaltung steht also mal wieder mit heruntergelassener Hose da. Und ich bin das kleine Kind, welches lauthals lachend mit dem Finger auf den nackten Kaiser zeigt. Doch im Gegensatz zu Hans Christian Andersens Märchen tun alle um mich herum mal wieder so, als würde der Kaiser die tollsten Gewänder tragen. Einschließlich der Hofberichterstatter.
Vom Pöbel abgeschottetes Reichenviertel
Die Strobelallee ist quasi das „Beverly Hills“ von Pirmasens. Die wunderschöne Alleestraße schlängelt sich im Ostteil der Stadt ein Mal um den Horeb herum und bietet an vielen Stellen schöne Ausblicke in Richtung des Pfälzerwaldes. An die Straße schließt sich in Richtung der Landauer Straße noch die ebenfalls überwiegend von wohlhabenderen Pirmasensern bewohnt werdende Parkwaldsiedlung an.
Und genau das wird auch der einzige (rechtswidrige) Grund gewesen sein, warum die Stadt Pirmasens einstmals fast alle Gemeindestraßen in diesem Bereich mit Zeichen 250 StVO sperrte und sie nur noch für Anlieger freigab. Dass das im Beitragsbild zu sehende Zusatzzeichen nicht der StVO entspricht und auch daher nicht angeordnet werden durfte? Egal. Wie fast alles in dieser Stadt.
Ich hätte meine Vermutung an dieser Stelle unheimlich gerne anhand einer Kopie der verkehrsbehördlichen Anordnung belegt. Aber das geht leider nicht, weil die Stadtverwaltung Pirmasens eine „Aktenführung“ hat, die diesen Namen nicht verdient. Auch hinsichtlich dieses allgemeinen Dilettantismus‘ müsste ich mich allerdings ebenfalls nur wiederholen.
Als ich im April 2023 (kurz nach meiner gescheiterten Schillerstraßen-Klage) vor dem Stadtrat meine zornige Anfrage zur illegalen Umleitung zwischen Winzeln und Gersbach stellte, merkte ich nebenbei im Rahmen meiner kurzen Einleitung noch an, dass das an jenem Tage vom Stadtrat beschlossene „Radverkehrskonzept“ niemandem etwas nützen würde, außer den Verkehrsplanern aus Darmstadt, die es der Stadt verkauft hatten. Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, jenes Konzept auch hier im Blog mal detailliert auseinanderzunehmen. Das nicht vorhandene Interesse an meinem Engagement hält mich allerdings bislang von dieser mehrere Tage umfassenden Arbeit ab.
So werde ich vorerst nur einige Kritikpunkte daraus zu passenden Gelegenheiten aufgreifen; wie zum Beispiel auch hinsichtlich des „Schutzstreifens“ in der Blocksbergstraße. Ich behielt jedenfalls mit meiner vorm Stadtrat geäußerten Kritik recht, denn das größtenteils aus Beschilderungsmängeln bestehende „Konzept“ wurde fast noch nirgends umgesetzt; auch nicht die besonders tief hängenden Früchte in Gestalt unzähliger rechtswidriger Zeichen 250 StVO in Gemeindestraßen, aber auch im Zuge von Feld- und Waldwegen. Das absolute Negativ-Beispiel stellt hierbei die Blumenstraße dar, deren absurde Beschilderung ich auch anhand eines Fotos den Richtern der dritten Kammer des VG Neustadt präsentierte.
Jedenfalls hat auch die Strobelallee im „Radverkehrskonzept“ auf Seite 201 einen Steckbrief erhalten.
Man beachte die Prioritätsstufe „geringer Aufwand“ und den Umsetzungshorizont „kurzfristig“. Nun ist fast ein ganzes Jahr seit meiner Anfrage vergangen und über zwei Jahre seit dem Beschluss des Konzepts. Die Strobelallee war heute immer noch für den Verkehr gesperrt.
Wozu hat sich die Stadt Pirmasens ein „Radverkehrskonzept“ geleistet, wenn sie nicht einmal in der Lage ist, klar rechtswidrige Verkehrsverbote zu überprüfen und aufzuheben? Doch nicht etwa nur, um gegenüber den unkritischen Medien Aktivität vorzutäuschen, wo weiterhin nur Stillstand herrscht?
Und wozu mühe ich mich in dieser ihre engagierten Bürger regelrecht verhöhnenden Stadt überhaupt noch ab, an einem derartigen Schwachsinn jemals irgendetwas ändern zu wollen?