Weltfahrradtag 2025 in Pirmasens

Ich persönlich halte von den unzähligen Weltdingsbumstagen wenig bis gar nichts. Noch nicht einmal, weil die meisten mehr oder weniger offiziell von der UN ins Leben gerufen wurden. Ich kann damit einfach generell nix anfangen; für mich ist jeden Tag Weltfahrradtag. Aber da ich vor ein paar Tagen gelesen hatte, dass anlässlich des Weltfahrradtags die Polizei und der ADFC für vier Stunden vor dem Rathaus am Exerzierplatz mit zwei Infoständen zugegen sein würden, dachte ich mir, es könne zumindest nicht schaden, mal kurz vorbeizuschauen und zumindest mit den Vertretern der Polizei ein paar relevantere Themen zu besprechen.

Das Interesse vorm Rathaus war stark überschaubar. Ich blieb dann insgesamt doch länger als ursprünglich geplant, denn neben dem Gespräch mit den Vertretern des Polizeipräsidiums kam ich noch mit einem ADFC-Mitglied aus Zweibrücken ins Gespräch, der sich auch recht bald als Mitarbeiter der Zweibrücker Lokalredaktion der Rheinpfalz zu erkennen gab. Er hätte aber derzeit Urlaub und sei privat hier.

Er fragte mich nach wenigen Minuten, ob ich derjenige wäre, der für die Entbläuung unzähliger Radweg-Stummel im Landkreis Südwestpfalz verantwortlich gewesen sei. Er hätte damals auch den Artikel seines Pirmasenser Kollegen Kadel-Magin gelesen und fand meine Motivation interessant und nachvollziehbar. Bei seiner Anfahrt aus Zweibrücken sei ihm u. a. auch an der L 477 zwischen der Faustermühle und Thaleischweiler aufgefallen, dass die früher dort hängenden Zeichen 240 entfernt worden sind.

Zwischenzeitlich unterhielt ich mich auch noch mit den beiden Vertretern der Polizei, die vom Polizeipräsidium Westpfalz nach Pirmasens geschickt wurden. Die Polizistin erkannte ich wieder; sie war vor einem Jahr auch in Wallhalben beim autofreien Wallhalbtal. Eigentlich hatte ich gehofft, mit einem Vertreter der Pirmasenser Polizeiinspektion oder -direktion über einige Themen reden zu können, für die eine Ortskenntnis von Vorteil gewesen wäre. Über diese verfügten die beiden aus Kaiserslautern entsandten Vertreter des Präsidiums leider nicht.

Ebenfalls eine interessante Erkenntnis war, dass sie mir keinen konkreten Ansprechpartner bei der Polizei zum Thema Straßenverkehrsrecht nennen konnten; stattdessen empfahl man mir, mich ggf. mal mit der ein oder anderen Frage an die Professoren an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung in Mayen zu wenden.

Hauptsächlich unterhielt ich mich mit den beiden unter Verweis auf meine erfolglose Strafanzeige gegen den mich in der Blocksbergstraße förmlich abgedrängt habenden Lkw-Fahrer über die regelrechte Anarchie auf den Straßen. Und die Folgenlosigkeit eines derartigen Verhaltens. Die Polizistin kommentierte die Begründung der Staatsanwaltschaft Zweibrücken, es habe sich hierbei nur um eine „rein private Streitigkeit“ gehandelt, mit einer sarkastischen Bemerkung. Davon könne ja eher keine Rede sein, wenn da einer in einem Lkw einen auf einem Fahrrad abdrängt.

Ihr Kollege fand es ebenfalls bedauerlich, dass die Nötigung, die er aufgrund meiner Schilderung auch als solche erkannte, keine wirklichen Konsequenzen hatte; außer, dass die Firma Post von der Polizei bekam und der Lkw-Fahrer für seine Aussage zur Vernehmung persönlich antanzen musste. Nebst der Zahlung eines 30-Euro-Bußgelds für den Abstandsverstoß.

Er bestätigte auch das allgemeine Problem, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund eines eklatanten Personalmangels maßlos überlastet seien. Jeden Morgen würde der Aktenberg wachsen, weshalb viele Sachen wie meine Anzeige eben zeitig eingestellt werden. Was im Übrigen auch auf viele Polizisten eine demotivierende Wirkung hätte; da sich deren Ermittlungsarbeit letzten Endes auch nicht wirklich lohnen würde. Meine Anmerkung, dass man auch auf den Straßen (vor allem außerorts) viel zu selten einem Streifenwagen begegnet, wurde mit einem Verweis auf den ebenfalls problematischen Personalmangel bei der Polizei beantwortet.

Ich bemängelte auch, dass die örtliche Polizeibehörde ganz allgemein keine große Motivation zeigen würde, bei besonders fragwürdigen behördlichen Entscheidungen mäßigend einzuschreiten, obwohl sie bei jeder verkehrsbehördlichen Anordnung zumindest in Kenntnis gesetzt wird. Der „Schutzstreifen“ in der Blocksbergstraße ist hierfür ein mehr als gutes bzw. abschreckendes Beispiel. Er verstößt nicht nur gegen das eigene „Radverkehrskonzept“, die VwV und ERA, sondern lädt Lkw- und Pkw-Fahrer förmlich ein, sich an Radfahrern ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand vorbeizuquetschen. Meine Einwände werden von der Stadtverwaltung allerdings seit Jahren konsequent ignoriert. Bis dort dann halt mal einer stirbt. Und selbst dann hätte es für die mitverantwortlichen Amtsträger in der Straßenverkehrsbehörde keine Konsequenzen.

Ebenfalls von beiden Seiten bedauert wurde, dass gegenwärtig trotz Kennzeichenpflicht für Kraftfahrzeuge faktisch kaum eine erfolgsversprechende Möglichkeit besteht, gegen alltägliche Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr wie z. B. zu enges Überholen (bei welchem man den nötigenden Vorsatz auch allgemein nur sehr schlecht beweisen kann) vorzugehen. Ich erhielt erst in der vergangenen Woche eine e-mail von der zentralen Bußgeldstelle des Landes Rheinland-Pfalz, dass das Verfahren wegen eines absolut rücksichtslosen Überholvorgangs am 19. März in der Lemberger Straße eingestellt worden, da der Fahrer nicht zu ermitteln gewesen sei. Der Halter braucht ja nur im Vernehmungsbogen anzugeben, dass er nicht wisse, wer an diesem Tag gefahren sei.

Zum Thema Zeichen 250 vor allem im Zuge von Radrouten und Gemeindestraßen merkte ich auch an, dass die beiden mir eigentlich ein 25-Euro-Ticket verpassen müssten, weil der Exerzierplatz mit Fahrrädern über die offizielle Zufahrt (die obendrein hinter der Einfahrt in den inzwischen mit Verbot der Einfahrt statt Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrten Busbahnhof liegt) legal nicht erreichbar ist. Ich schlüpfte allerdings durch eine unregulierte Lücke zwischen dem Rathaus und der Zufahrt zur Tiefgarage. Die Behörden ignorieren seit Jahren unzählige Hinweise; auch hinsichtlich der Anstiftung zum Gehweg- oder Fußgängerzonenradeln mittels HBR-Wegweisern.

Ein Thema, welches ich eigentlich noch mit der Polizei besprechen wollte, hatte ich leider vergessen. Und zwar, wie nachlässig auch die örtliche Polizei in Pirmasens mit Falschparkern umgeht; vor allem, indem sie die Anordnung von Abschleppmaßnahmen unterlässt. Mein inzwischen bis zum Innenministerium getriebenes (und natürlich wieder folgenloses) Exempel anhand einer weiteren demonstrativen Untätigkeit nicht nur des hiesigen „Ordnungsamts“ hatte ich in diesem Beitrag dokumentiert.

Bevor ich mich wieder mit dem Rheinpfalz-Mitarbeiter unterhielt, kam noch eine kurze Konversation mit Bernd Lohrum, dem Kreis- und Landesvorsitzenden des ADFC, zustande. Er berichtete mir von einem aktuellen Erlebnis in Homburg, welches ihn auch zu einer spontanen Anzeige bei einer zufällig anwesenden Streife motiviert habe. Da aber in diesem Moment wieder jemand zum Fahrrad-Codieren kam, war unser Gespräch an dieser Stelle schon wieder vorüber.

Dass ich und der ADFC keine wirklichen Freunde sind und auch nicht mehr werden, liegt halt auch daran, dass der ADFC das Thema Benutzungspflichten wenig bis gar nicht kritisiert. Er fordert einfach nur ganz allgemein „mehr Radwege“. Und jene lehne ich inzwischen selbst dann ab, selbst wenn sie (ausnahmsweise) mal nicht benutzungspflichtig sind. Weil sie den ein oder anderen Autofahrer eben dazu motivieren, „ihr Revier“ zu verteidigen; indem sie mich zu eng überholen, schneiden, anhupen, bepöbeln oder mit der Scheibenwaschanlage nassspritzen. Außerdem sehe ich „Radwege“ nicht als Beitrag zur Verkehrssicherheit, sondern zur Förderung des Kfz-Verkehrs.

So unterhielt ich mich anschließend noch ziemlich lange mit dem auch ernsthaft interessiert wirkenden, ein Cyclocross fahrenden Rheinpfalz-Mitarbeiter aus der Rosenstadt. Ich klapperte hierbei so ziemlich alle Themen ab, die mich in den letzten Jahren bewegt haben.

Zweibrücken betreffend, berichtete ich von der ebenfalls von mir bewirkten Entbläuung der Homburger Straße, den von mir schon vor dessen Bau kritisierten Schwachsinn am Ixheimer Kreisel und die rechtswidrige Tempo-30-Zone am Outlet. Sowie die verbliebenen Benutzungspflichten u. a. an der L 480, L 465 und L 700. Wir diskutierten auch eine Weile über die Sache mit dem Handy-Parken in Zweibrücken und das „Radfahrer absteigen“ an der K 3.

Nach einem erneuten Streifen des HBR-Themas und einem Bericht über meine Einbahnstraßen-Klage kamen wir recht bald zum nächsten Schwerpunkt meines Engagements: Der Situation an der B 10. Hierbei wurde mir mal wieder bewusst, wie unheimlich schwer es ist, auch grundsätzlich interessierten Radfahrern das eigentliche Problem und dessen Zusammenhänge zu erläutern. Dass es mir auch nicht in erster Linie darum geht, unbedingt auf der B 10 Rad zu fahren, sondern dass ich eine gleichwertige Alternative haben möchte. Und zwar eine, die den Bestimmungen des LStrG und FStrG entspricht.

Ich kritisierte im Übrigen auch seine Zeitung dafür, dass sie mich nicht nur bzgl. kleinerer Themen seit Jahren überwiegend ignoriert, sondern mir eben auch in Sachen B 10 in keiner nennenswerten Weise hilft. So hatte man ja auch von Seiten der Rheinpfalz im vergangenen Jahr zum 30-jährigen Jubiläum überhaupt nicht auf meine 13-seitige Ausarbeitung reagiert. Ich beschrieb dem Rheinpfalz-Mitarbeiter, der mich letzten Endes auch nur aufgrund eines einzigen Artikels (vage) kannte, warum es mit seinen Pirmasenser Kollegen zwischenzeitlich zum vollständigen Bruch kam. Er hätte mich einfach längst kennen müssen; nicht nur aufgrund der verschwundenen blauen Schilder im Landkreis Südwestpfalz.

Eine Sache, die wir in diesem Zusammenhang noch etwas umfangreicher diskutierten, war, warum ich bspw. wegen der Beschilderung am Outlet inzwischen sogar das Bundesverkehrsministerium eingeschaltet habe. Er fand das im ersten Moment sehr interessant, bis ihm klar wurde, dass es im Endeffekt „nur“ darum geht, die Zonen-Verkehrszeichen durch „normale“ Zeichen 274-30 auszutauschen. Das Thema Fußgängerüberwege hatte ich ausgeklammert. Nein; es geht mir hier eben nicht nur um die „reine Lehre“ (Zitat Kadel-Magin), sondern um etwas ganz Grundsätzliches.

Nämlich darum, dass auch die Verwaltung sich an Recht und Gesetz zu halten hat. Genau das tun unzählige Behörden auch in zahlreichen anderen Fällen vor allem im Bereich des Straßen- und Straßenverkehrsrechts grundsätzlich nicht – welche jedoch dem Laien zum Teil aufgrund der Komplexität und den Ermessensspielräumen wesentlich schwieriger zu vermitteln sind. Das eine baut aber auf dem anderen auf. Was kann ich von einer (letzten Endes von mir Gehorsam einfordernden) Verwaltung erwarten, wenn diese Gesetze nicht einfach nur falsch ausgelegt, sondern vorsätzlich bricht?

Dies lässt sich auch anhand der Situation am freilaufenden Rechtsabbieger zur L 600 belegen, worüber wir uns ebenfalls eine Weile unterhielten. Die Pirmasenser Verwaltung betreibt dort seit vielen Jahren ebenso einen offenen Rechtsbruch wie vor zwei Jahren, als sie die illegale Umleitung zwischen Gersbach und Winzeln eingerichtet hatte.

Warum? Weil sie es kann. Und weil sie niemand daran hindert; vor allem auch nicht die eigentlich für deren Kontrolle zuständigen Oberbehörden wie den LBM oder das MWVLW. Von der Presse hat sie ja letzten Endes auch nichts zu befürchten. Ein Thema, welches ich dbzgl. leider anszusprechen vergessen hatte, waren meine (leider ebenfalls folgenlosen) Strafanzeigen in Sachen Subventionsbetrug beim Bau von Fake-„Radwegen“.

Nun denn. Der Rheinpfalz-Mitarbeiter aus Zweibrücken versprach mir, sich nach seinem Urlaub mal meinen Blog anzusehen und anschließend bei mir zu melden. Ich bin gespannt.

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