Nach dem Beitrag über die Entscheidung des neuen Kioskpächters, keine alkoholischen Getränke mehr anzubieten, befasse ich mich heute mit den grundlegenderen Problemen des Schöntalweihers. Mir tat es auch in diesem Sommer weh, die überwiegend leere Liegewiese zu sehen. So sehr ich die Ruhe an meinem Lieblingsort schätze, bedaure ich es, dass kaum mehr Menschen hierher zum Schwimmen, Sonnenbaden oder Picknicken kommen. Dieser prinzipiell schöne Badesee verharrt schon seit viel zu langer Zeit in einem regelrechten Dornröschenschlaf (statt an Rosen- sollte man hierbei allerdings eher an Brombeerdornen denken), aus dem ihn die Verantwortlichen allerdings auch weiterhin nicht aufwecken wollen.
Der Gestattungsvertrag
Zu Beginn sollten wir erst einmal klären, wem das Gelände überhaupt gehört und wer eigentlich für was zuständig ist. Im vergangenen Jahr hatte ich gegenüber dem Forstamt Wasgau einen Antrag nach dem LTranspG gestellt, man möge mir den Gestattungsvertrag zwischen dem Forstamt (als Vertreter des Landes, dem die „Liege- und Spielwiese“ gehört) und der Verbandsgemeinde (VG) Dahner Felsenland übermitteln. Das Forstamt war zuerst der Meinung, dass mich das nichts anginge. Nach einer Beschwerde beim LfDI (Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) sendete man mir im März dann aber doch eine Kopie des Vertrages zu. Man strich hierbei allerdings das Gestattungsentgelt, welches die VG jährlich an das Forstamt bezahlt.
Diesem Vertrag ist auch ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit den entsprechenden Flurstück-Nummern beigefügt. Die Liegewiese am Nordufer (1090/19) als auch der Parkplatz (1469/4) sind lediglich Teilflächen sehr großer Flurstücke.
Der aktuelle Gestattungsvertrag für diese Teilflächen läuft vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2030. Die VG ist unter anderem im vollen Umfange verkehrssicherungspflichtig; u. a. auch für die Bäume im unmittelbaren Umfeld der Liegewiese, hat fachkundige Personen zu beschäftigen und zweimal jährlich schriftliche Nachweise über durchgeführte Kontrollen zu erbringen. Auch die Haftung liegt faktisch vollständig bei der Verbandsgemeinde, welche auch für die Müllentsorgung zuständig ist.
Darüber hinaus ist die VG verpflichtet, die Liegewiese mehrmals jährlich zu mähen und den Grünschnitt zu beseitigen. Die teilweise zusammengebrochenen Sitzgruppen am Kiosk hat die Verbandsgemeinde erst im vergangenen Jahr erneuert. Nicht ganz eindeutig formuliert ist die Zuständigkeit für das (nicht genauer definierte) Weiherufer. Die Unterhaltung, Pflege und Gestaltung des Weiherrandes (der früher mal aus Palisaden bestand, welche allerdings inzwischen komplett weggefault sind) obliegt dem Land. Für eine Änderung des Baumbewuchses auf der Wiese bedarf es einer Genehmigung des Landes.
Das eigentliche Problem dieses Gestattungsvertrages ist in meinen Augen der § 6, welcher die Verbandsgemeinde berechtigt, alle Rechte und Pflichten aus jenem (mit Zustimmung des Landes) an Dritte zu verpachten. In der Regel bürdet nämlich die Verbandsgemeinde diese dem Kioskpächter auf. Der Kiosk und die beiden Nebengebäude sind allerdings nicht Teil dieser Vereinbarung, denn die Fläche hat eine eigene Flurstück-Nummer. Meines Wissens gehören diese Gebäude der Verbandsgemeinde.
So läuft das, gemäß meiner bisherigen Gespräche mit dem neuen Kioskpächter, Udo Buhles aus Kaiserslautern, auch in diesem Jahr. Die Verbandsgemeinde bürdet ihm quasi alle Lasten aus dem Vertrag auf – und kümmert sich selbst nicht um die eigentlich ihr obliegenden Pflichten. Dass das so auf Dauer nicht (mehr) funktionieren kann, interessiert allerdings weder sie, noch das Land in Gestalt des Forstamts Wasgau, welchem das Gelände gehört.
Letzten Endes führt diese fragwürdige Praxis dazu, dass die Attraktivität des Geländes vor allem mit dem persönlichen und finanziellen Engagement des Kioskpächters steht und fällt. Pflegt dieser das Gelände und die Einrichtungen rund um das Kiosk und macht auch der Verbandsgemeinde und dem Forst ein wenig Druck, ihren Anteil daran zu leisten (beispielsweise, indem die Bäume am Ufer regelmäßig zurückgeschnitten oder gefällt werden), kommen die Menschen gerne an diesen Badesee und genießen eine schöne Zeit. So lief das, nach meinen Beobachtungen, etwa bis 2015 herum. Doch bereits gegen Ende der Nuller Jahre tauchte aus den „Tiefen“ des Weihers ein neues Problem auf: Grünalgen.
Die unregelmäßig auftauchende Grünalgenplage
Ich fahre seit 1998 Rennrad und hierbei auch regelmäßig am Schöntalweiher vorbei. Liegt dieser doch am Rande der unter Pirmasenser Rennradfahrern sehr beliebten „Hausstrecke“ über den Braunsberg und die Eselsteige. Seit etwa 2003 besuchte ich den Schöntalweiher zunehmend auch als Badegast vor und während meiner Touren mit dem Rennrad und ab 2009 auch mit dem MTB. In jenem Jahr begann ich auch intensiver mit der Fotografie und konnte so über die Jahre auch die Entwicklung am Schöntalweiher dokumentarisch festhalten. Die erste richtig üble Grünalgenplage fotografierte ich am 17. Juni 2012, als große Teile des Weihers mit einer dicken Algenschicht bedeckt waren.

Die Algen sind grundsätzlich gesundheitlich unbedenklich und angeblich ein Anzeichen für die gute Wasserqualität. In dieser Algengrütze schwimmen kann und will aber natürlich auch niemand.

Außer vielleicht ihm hier?

Der Algenteppich löste sich allerdings mit der Zeit wieder auf bzw. sank wieder auf den Weiherboden herab. Im Juli war das Wasser wieder deutlich unbelasteter, wie zum Beispiel die folgende Aufnahme vom 7. Juli 2012 zeigt. Das Foto konnte so übrigens nur aufgenommen werden, weil damals die Uferränder noch regelmäßig freigeschnitten wurden.

Wie genau die Algenplage entsteht, weiß keiner; zumindest niemand, mit dem ich mich bislang über das Thema unterhielt. Da hat jeder so seine eigenen Theorien. Ich habe über die Jahre allerdings auch kein wirkliches Muster erkannt, warum der Weiher in manchen Jahren und oft auch nur zeitweise in einer ähnlichen Weise wie 2012 von der Algenplage heimgesucht wird. Bei den zuständigen Stellen scheint allerdings auch niemand eine grundlegende Untersuchung für nötig zu halten oder nach (umweltverträglichen) Mitteln zu forschen, wie man den Weiher zukünftig von der Algenplage befreien könnte.
Jedenfalls reichten diese gelegentlichen Zustände bereits um 2010 herum aus, um viele Menschen dauerhaft vom Schöntalweiher zu vergraulen. So führte ich vor allem während und nach meiner Zeit im Finanzamt (von 2008 bis 2011) ein paar Gespräche mit Kollegen, die mir dort auch gelegentlich über den Weg liefen. Einige meinten, dass sie wegen der zunehmenden Algenplage nur noch ungerne hinfahren würden. Auch eine ehemalige Mitschülerin aus der Berufsschule nebst ihrer Mutter sah ich ab 2010 herum eigentlich gar nicht mehr.
Am 26. Juni 2014 fertigte ich noch einige Fotos vom Südufer her an. Der Algenbefall war zu dieser Zeit relativ schwach ausgeprägt.

Auch am Nordufer schwammen nur einige kleinere „Libellenträger“ herum.

Im Jahr 2016 versuchte man dann doch behördlicherseits, dem weiterhin auftretenden Algenproblem Herr zu werden. Allerdings nicht, indem man das grüne Übel endlich an der Wurzel packen würde. Stattdessen zog man zwei Schwimmleinen über den Weiher. Das folgende Foto stammt vom 27. August 2016.

Im Vordergrund erkennt man die sich in Richtung des Damms anstauenden Algen. Der Plan war, so die damaligen Verlautbarungen, bei einem stärkeren Befall des Weihers die Algen mittels eines extra angeschafften Bootes innerhalb der „Schwimmspur“ abzufischen und so zumindest jene einigermaßen badetauglich zu halten. Das hat man aber nach meinen Beobachtungen nicht wirklich lange durchgehalten. Ich persönlich habe die „Algen-Patrouille“ auch niemals in Aktion erlebt.
Die Schwimmleinen blieben jedenfalls einige Jahre drin, ehe sie sich irgendwann um 2022 herum in Wohlgefallen auflösten. Hiervon habe ich allerdings keine Bilder mehr; auch, weil ich zunehmend den Spaß am Fotografieren verlor. Die letzten Fotos, die ich „vor Corona“ vom Weiher aufgenommen hatte, stammen vom 6. Mai 2018.

Im Sommer 2023 verhängte die Kreisverwaltung dann ein Badeverbot. Weil sich auch niemand mehr darum bemühte, die inzwischen nicht mehr existente „Schwimmspur“ freizuhalten.
Bade- und / oder Fischweiher?
Gemäß den Angaben auf der Seite des Landesamts für Umwelt und einem gleichlautenden Aushang am Kiosk ist der Schöntalweiher nicht nur ein Bade-, sondern auch ein Fischgewässer. Die Angelrechte seien seit 1961 verpachtet. Im laufenden Jahr fielen mir auch erstmals Angler auf, welche ich dort noch nie zuvor gesehen hatte.
Der Kioskpächter berichtete mir, dass bis Ende September Angler im Auftrag der VG Karpfen fangen sollen. Diese hätten sich zu stark vermehrt bzw. seien schon viel zu lange im Weiher heimisch. Der aktuelle Angelpächter sei ein älterer Herr aus Pirmasens, der nur relativ selten mit einem Boot über den Weiher fahren und ein paar Fische angeln würde.
Nun wäre die Tatsache, dass der Weiher auch als Fischgewässer dient, eine mögliche Erklärung dafür, warum ich den Schöntalweiher noch nie ohne Wasser, also in einem abgelassenen Zustand gesehen habe. Selbst im tiefsten Winter ist die Talsperre geschlossen. Neulich zeigte mir Udo ein Foto eines riesigen, aus dem Weiher geangelten Karpfens, der mindestens 30 Jahre alt gewesen sein soll. Das letzte Ablassen des Weiherwassers müsste daher auch schon einmal mindestens 30 Jahre her sein.
Ich bin inzwischen überzeugt davon, dass die Probleme hinsichtlich der Badequalität des Weihers auch mit der Tatsache zusammenhängen, dass der Weiher nie teilweise oder vollständig geleert wird. Selbst als man die neue Einstiegsstelle am Nordufer anlegte, ließ man das Wasser nicht vorher teilweise ab, sondern arbeitete mit einer Sandsack-Barriere zwecks (aufwändiger) Trockenlegung des Arbeitsbereichs. Ich war an jenem Tag auch zufällig vor Ort, habe aber leider keine Fotos oder Clips davon angefertigt.
Im Winter fahre ich auch regelmäßig am Clausensee (zwischen Waldfischbach-Burgalben und Leimen) vorbei. Jener Badesee wird im Winter regelmäßig vollständig abgelassen. Man sieht dann den von pflanzlichen und biologischen Rückständen völlig freien Sand- und Felsboden. Das, was sich ggf. im Laufe der Badesaison an Schlamm ansammelt, wird bei der Leerung und durch den Regen mit rausgespült. Nebenbei kann der entleerte Clausensee auch zum Hochwasserschutz genutzt werden, was insbesondere im Jahr 2024 ja gerade im Einzugsgebiet des Schwarzbachs nicht unbedeutend war.
Am Grund des Schöntalweihers hingegen haben sich nun über Jahrzehnte die biologischen Ausscheidungen und Überreste unzähliger verstorbener Tiere sowie Wasserpflanzen angesammelt. Wenn man mit den Füßen ein wenig vom Uferrand entfernt durch den immer schlammiger werdenden (und mit Algen übersäten) Boden pflügt, bemerkt man übelriechende Gasbläschen, die vom Boden her aufsteigen. Eine andere Badegästin, die ebenfalls schon seit Jahren diese Zustände beklagt, berichtete u. a. auch von kleinen Saugwürmern, die sie sich wohl in diesem Faulschlamm eingefangen hatte und anschließend von ihren Beinen pulen musste. Einen kleinen Ausschlag hätte sie danach auch bekommen. Außerdem würde das Wasser ziemlich stinken.
In meinen Anfragen gegenüber der VG und dem Forstamt habe ich natürlich auch schon mehrfach gefragt, warum man das Wasser schon seit Jahrzehnten nicht abgelassen hat. Ich habe hierauf keine befriedigende Antwort erhalten; außer, dass man damit die Tiere schützen wolle. Natürlich könnte man es für problematisch erachten, große Teile des Fischbestandes in den etwas weiter östlich gelegenen Mühlweiher (am Saarbacherhammer) zu spülen. Es würde meines Erachtens aber auch reichen, ggf. einige Vertiefungen als zeitweise Rückzugsräume für die Fische anzulegen bzw. das Wasser eben nicht vollständig abzulassen. Doch man wird weiterhin weder das eine, noch das andere tun.
Ein natürliches Abfallen des Wasserspiegels durch Austrocknung (wie z. B. gelegentlich am Seehofweiher bei Erlenbach) ist aufgrund des starken Zuflusses durch den Saarbach am Schöntalweiher allerdings auch ausgeschlossen.
Verwilderte Uferränder und Brombeerbüsche
Kommen wir nun zum nächsten großen Problem des Geländes: Der faktisch nicht mehr existenten Pflege der Liege- und Spielwiese, der Uferränder und des Baumbewuchses im Allgemeinen; vor allem am Nordufer. Ich verweise hierzu insbesondere auch auf meine im Januar 2024 angefertigte fotografische Dokumentation, in welcher ich nebenbei über die Weigerung des Forstamts Wasgau berichtete, mir den Gestattungsvertrag zu übermitteln.
Im Jahr 2023 wurde ich dann auch auf eigene Initiative hin selbst aktiv – und entfernte den wilden, immer größere Teile der Liegewiese überwuchernden Brombeerbusch vor „meiner“ Birke in einer mich viel Zeit und Schweiß gekostet habenden (und von absolut niemanden honorierten) Kraftanstrengung.
Es war mir hierbei auch egal, dass ich das ohne Erlaubnis oder Auftrag getan hatte. Ich „erhoffte“ mir fast schon insgeheim einen Anschiss durch das Forstamt oder die Verbandsgemeinde, welchen ich dann allerdings auch gewillt war, öffentlich bekannt werden zu lassen. Aber man ließ mich in Ruhe. War wohl auch besser so. So bekamen sie meine Arbeitsleistung gratis. Und seit zwei Jahren liegen wieder regelmäßig Badegäste dort, wo im Jahr 2023 noch ein dichter Brombeerurwald spross.
Meine erneut geübte Kritik und eine Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landes bewirkten eventuell tatsächlich ein minimales Umdenken beim Forstamt und der Verbandsgemeinde, denn im Jahr 2024 waren erstmals Aktivitäten im Außenbereich zu erkennen. Bei meiner Jungfernfahrt mit der neuen Actioncam konnte ich am 29. Februar zufällig dokumentieren, wie im Bereich des Einstiegs Bäume gefällt und die Brombeerbüsche am Ufer gerodet wurden.
Am 6. April dokumentierte ich das Zwischenstadium. Der neue Einstiegsbereich hat zumindest für ein wenig mehr an freier Sicht auf das Gelände am Nordufer gesorgt.

Noch konnte man aber nicht ahnen, wie jener neue Einstieg genau aussehen würde.

Der Brombeerbusch an einem der Bäume auf der westlichen Seite der Liegewiese wurde noch einmal gerodet. Allerdings erneut, ohne die Wurzeln zu entfernen und den Boden neu zu mulchen.

Dasselbe gilt für den Uferbereich.

Am 1. Mai nahm ich noch einmal die dicke Kamera mit auf Tour und konnte so den neu gestalteten Einstieg am Nordufer dokumentieren. Was genau dieser Sandkasten bringen soll, erschließt sich mir allerdings auch bis heute nicht; Kinder nehmen ihn aber inzwischen ganz gut an. Immerhin fiel dieser (an sich eher überflüssigen) Baumaßnahme ein Teil des dichten Baumbewuchses zum Opfer.

Die Wiese war an diesem Tag immerhin frisch gemäht, vermutlich durch die VG selbst. Allerdings wuchsen im Uferbereich, auf der gerodeten Fläche, schon wieder neue Brombeerbüsche heran. Auch, weil die Wurzeln nicht entfernt, der Boden nicht umgegraben, gemulcht und auch kein neuer Rasen ausgesät wurde.


Warum man zwischenzeitlich auch die vorletzte der ehemals vier großen Birken gefällt hatte, erschloss sich mir auch nicht. Sie sah für mich nicht krank aus. Auch der Stamm scheint nicht beschädigt gewesen zu sein. Ersatz hat man natürlich, wie schon bei den beiden anderen zuvor gefällten Birken, keinen gepflanzt. Im Hintergrund erkennt man die von mir im vorigen Jahr sanierte und nun (mangels Saat) mit wilden Gräsern zuwachsende Brache.

Die völlig verlotterten Sitzgruppen am Kiosk wurden erst in den folgenden Wochen erneuert. Am Südufer gab es zu dieser Zeit auch noch keinen neuen Einstieg.
Am 28. Mai 2024 erhielt ich (nach rund 16 Monaten!) dann auch die relativ kurze abschließende Stellungnahme der Verbandsgemeinde zu meiner Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landes:
Die Verbandsgemeindeverwaltung erklärt, dass Ihrem Ansinnen Rechnung getrogen wurde. Der Schöntalweiher sei in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt. Die Einstiegsstellen seien bereits erneuert worden bzw. werden erneuert. Die Liegewiese sei gepflegt und überflüssige Gehölze seien beseitigt worden. Das Mobiliar werde erneuert. Zur Badesaison werde eine algenfreie Schwimmspur hergestellt.
Das hat mich natürlich nicht überzeugt. Und ich behielt auch recht. Denn auch in diesem Sommer musste ich mich wieder mit der (nun) ehemaligen Kioskpächterin rumärgern, die wieder keine Lust hatte, die Liegewiese regelmäßig mähen zu lassen. Außerdem wurde auch der völlig zugewachsene Uferbereich nicht zurückgeschnitten. Es fehlt weiterhin vom Kiosk und der Liegewiese aus jede freie Sicht auf das Gewässer. Zum Vergleich zu den Fotos in den verlinkten Beiträgen hier noch einmal ein paar Aufnahmen vom 7. und 23. Juli 2012, nachdem zum bislang letzten Mal ein größerer Freischnitt des Uferbereichs erfolgt war.


Verwilderte und unebene Liege- und Spielwiese
Die Liege- und Spielwiese befindet sich inzwischen leider auch ganz allgemein in einem indiskutablen Zustand. Sie ist an vielen Stellen nur noch eine einzige unebene Buckelpiste. Auch, weil hin und wieder mit Baggern, Kraftfahrzeugen, Traktoren und anderem schwereren Gefährt über die Wiese gefahren wird, wenn dann doch mal ein Baum gefällt oder wie in diesem Mai noch einmal am Einstieg gearbeitet wird. Die folgenden Fotos vom 5. Juli 2009 zeigen eine top gepflegte, absolut ebene Liegewiese, auf der man sogar hätte Golf spielen können.

Leider sind diese Zeiten schon sehr lange vorbei. Die Birke rechts, an der ich mein Rennrad geparkt hatte, wurde in den folgenden Jahren gefällt.

Am 13. März 2022 stellte ich mit Schrecken fest, dass auf der Wiese Wildschweine gewütet hatten. Diese Schäden wurden im Laufe des Jahres eher notdürftig beseitigt. Anstatt den gesamten Bereich umzupflügen, einzuebnen und neuen Rasen zu säen, wurde das Gehubbel wohl nur notdürftig zusammengestückelt.



Auch die Maulwürfe tragen ihren Teil dazu bei, dass man quasi nirgends mehr bequem liegen kann. Im Hintergrund sieht man noch einmal den von mir inzwischen vollständig (und nachhaltig) entfernten Brombeerbusch.

Ende April 2025 beschwerte ich mich einmal mehr bei der Verbandsgemeinde, die mangels Pächter nun tatsächlich wieder unmittelbar für das Gelände zuständig war, über den Zustand des auch zu Saisonbeginn komplett verwilderten Geländes. Es folgen exemplarisch ein paar Aufnahmen vom 28. April.

Die beiden Stämme am Einstieg wurden außerhalb der Saison auf jeden Fall sehr gut als Toilette für Enten, Gänse und Schwäne angenommen.

Über den Winter hatte es den Sand vom Einstieg größtenteils in den See gespült.

Brombeeren kommen halt immer wieder, wenn man sie nicht an ihren Wurzeln bekämpft.

Insekten freuen sich sicherlich auch über so eine wilde Wiese.

Am selben Abend sendete ich eine mit diesen Fotos versehene e-mail an die VG und informierte in Kopie u. a. die Pirmasenser Zeitung und das Landesamt für Umwelt. Man solle doch ob der Zustände den Schöntalweiher aus der Auflistung der Badeseen entfernen.
Am 1. Mai tauchte dann tatsächlich ein Mitarbeiter der Verbandsgemeinde auf und mähte zum ersten Mal in diesem Jahr mit einem großen Rasenmäher-Traktor den einer Kraterlandschaft gleichenden wilden Rasen, damit man sich dann doch mal wieder auf einem gemähten Rasen in die Sonne legen oder picknicken kann.
Große Teile der Liegewiese gehören vor der nächsten Badesaison vollständig umgegraben, eingeebnet und neuer Rasen ausgesät.
Von Besuchern und Behörden ignorierte Regeln
Ebenfalls ein nicht unerhebliches Problem stellt der Umgang mit Regeln dar, welche an den Zugängen zum Weiher in Gestalt blauer Tafeln bekanntgegeben wurden, für welche der Ortsbürgermeister von Ludwigswinkel verantwortlich zeichnet. Ich habe zwar meine Zweifel daran, ob er für dieses Gelände überhaupt ordnungsrechtlich zuständig ist, habe hierzu aber noch nicht ausgiebiger recherchiert. Der aktuelle Ortsbürgermeister scheint jedenfalls auch nicht zu wissen, für welche Bereiche er ordnungsrechtlich zuständig ist. So teilte er mir im Sommer 2024 hinsichtlich einer Beschwerde wegen des von vielen Besuchern ignorierten Hundeverbots das Folgende mit:
die Ortsgemeinde ist nicht zuständige Ordnungsbehörde und hat auch das Hundeverbot auf dieser Uferseite nicht erlassen!
Ich schickte ihm dann das folgende Foto vom 6. September 2023, woraufhin er mir nicht mehr antwortete.

In meiner (entbrombeerten) Ecke tauchen ab und an zwei bis drei Frauen auf, die einen kleinen Hund (Typ Jack Russell) mit dabei haben. Meinen Kumpel „baten“ sie, sein an die jüngere Birke angelehntes Rennrad umzuparken, weil ihr Hund ihm ansonsten garantiert ans Rad pinkeln würde. Soviel dazu. Ich musste mich arg zusammenreißen, um mich nicht gleich völlig unbeliebt zu machen. Der Hund ist ansonsten auch schlecht erzogen, bellt ständig und nervt.
Auf dem gesamten Gelände waren Hunde noch nie erlaubt; auch nicht, bevor im Jahr 2023 die neuen Tafeln aufgestellt wurden. Nun bin ich selbst Hundefreund und unterhalte mich auch immer wieder mal mit einer netten Frau, die ihre Hündin auch jedes Mal mit dabei hat. Aber: Hunde gehören einfach nicht auf so ein Gelände. Niemand würde auf die Idee kommen, seinen Hund mit ins Freibad nehmen zu dürfen. Am Schöntalweiher hingegen könnte an manchen Tagen der Eindruck entstehen, es handele sich um einen Hundeplatz mit Badestelle.
Laut Aussagen des aktuellen Pächters hätte er auf dem Gelände das Hausrecht. Er ist allerdings keine Amtsperson und hat auch faktisch gar keine unmittelbare Handhabe, die vom Ortsbürgermeister aufgestellten Regeln zu kontrollieren oder durchzusetzen.
Hierfür wäre, das ergab sich aus einer „Diskussion“ mit dem Fachbereichsleiter Bürgerdienste der VG in diesem Jahr, das Ordnungsamt der VG zuständig. Im Oktober 2024 teilte man mir mit, man werde das Hundeverbot zukünftig kontrollieren. Im Juni 2025 fragte ich anlässlich des unveränderten Verhaltens vieler Hundebesitzer noch einmal nach, warum man das Hundeverbot offenkundig noch kein einziges Mal kontrolliert hätte. Als Antwort erhielt ich die folgende, vor Häme und Hohn förmlich triefende Stellungnahme des Fachbereichsleiters:
wieder einmal vielen Dank für Ihre E-Mail und die darin enthaltenen Ausführungen.
Wie Ihnen bereits am 08.10.2024 mitgeteilt wurde, führt das Ordnungsamt natürlich inzwischen Kontrollen durch.
Allerdings können wir verständlicherweise nicht rund um die Uhr den Schöntalweiher bestreifen, da uns hierzu einfach die personellen Möglichkeiten fehlen.
Umso dankbarer sind wir Ihnen, da Sie sich ja in besonderer Art und Weise der öffentlichen Sicherheit und Ordnung annehmen.
Wir werden Ihre E-Mail nochmals zum Anlass nehmen, unsere Streifentätigkeit um den Schöntalerweiher zu intensivieren.
Der aktuelle Kioskpächter hat bislang noch kein einziges Mal Leute vom Dahner Ordnungsamt am Weiher gesehen. Ich auch nicht. Meine Rückfrage, wie oft man das Verbot kontrolliert hätte, blieb unbeantwortet. Ich unterstelle der VG, dass sie in dieser Angelegenheit bewusst lügt.
Die Kioskpächter stehen bzgl. des Hunde-Themas seit jeher zwischen allen Stühlen. Das Verbot wurde nach meinen Beobachtungen bis vor circa 10 Jahren auch beachtet. Erst mit der Zeit entwickelte sich wohl auch aufgrund „hundefreundlicher“ (bzw. aufgrund des Besucherschwunds zunehmend verzweifelter) Kioskpächter die Unsitte, seine Hunde nicht nur mit ans Kiosk und auf die Liegewiese, sondern auch mit ins Wasser zu nehmen. Die vorherigen Pächter meinten, Hunde seien überall erlaubt, nur nicht im Wasser. Der aktuelle Pächter unterhielt sich hierzu auch vor der Übergabe mit der VG, erhielt von dieser allerdings auch keine klaren, mit dem Aushang übereinstimmenden Aussagen. Auch er duldet momentan die Anwesenheit von Hunden auf dem Gelände, diese dürften halt nur nicht mit ins Wasser.
Doch die Tafeln an den Eingängen enthalten ja nicht nur Regelungen (in Form von Piktogrammen) zum Thema Hunde. Verboten sind auf dem gesamten Gelände außerdem das Rauchen, offenes Feuer, Pkw, Motorräder, Motorbote, Pferde und das Campieren.
Auch an diese Verbote wird sich nicht wirklich gehalten. Es wird z. B. auch munter geraucht. Einige Motorradfahrer parken ihren Bock auf der Schotterfläche vorm Kiosk. Momentan sind (wie oben bereits erwähnt, meist in den Abend- und Morgenstunden) Angler am Weiher aktiv, die teils mit ihren Pkw auf die Wiese fahren und ihre Kippen auf den Rasen werfen. Über das ebenfalls auf diesen Tafeln verkündete Verbot, außerhalb der „Schwimmspur“ zu schwimmen, werde ich noch einen eigenen Beitrag verfassen.
Auch anlässlich dieser Zustände könnte man (vor allem auch im Bezug zur Corona-Zeit, als der Besuch des Schöntalweihers gar per Verordnung – willkürlich und ohne jede Evidenz – verboten wurde) die Frage stellen, warum Behörden Regeln aufstellen, sich aber nicht um deren Einhaltung scheren?
Stattdessen prallen auch am Schöntalweiher auch aufgrund dieser (ignorierten) Regeln regelmäßig gegensätzliche Interessen aufeinander. Es gibt nun einmal auch Menschen, die Angst vor Hunden haben oder wie ich auf so einem Gelände grundsätzlich für nervig und unhygienisch halten. Ebenso wollen Menschen (einschließlich meiner Wenigkeit) nicht vom Zigarettenrauch anderer belästigt werden.
Die beschissenste Position hierbei hat wieder einmal (und das belegen auch einige gehässige Rezensionen bei Google) der Kioskpächter. Es ist aber nicht dessen Aufgabe, diese Regeln durchzusetzen oder zwischen den Betroffenen zu vermitteln. Es ist die verdammte Aufgabe der Ordnungsbehörden, die erlassenen Regeln auch durchzusetzen. Andernfalls hat sie diese eben aufzuheben.
In diesem Jahr hatte übrigens offenkundig auch irgendein Witzbold die Hunde-Piktogramme auf den Verbotstafeln mit einem Krokodil-Piktogramm überklebt. Die Verbandsgemeinde antworte mir allerdings auch nicht auf meine (ironische) Anfrage, ob das das Hundeverbot ersetzende Krokodilverbot am Schöntalweiher von der Orts- bzw. Verbandsgemeinde angeordnet worden sei?

In der Zwischenzeit wurde zumindest der Aufkleber am Kiosk wieder entfernt. So darf man nun zumindest wieder sein Krokodil zum Planschen mitbringen. Oder auch seinen Bernhardiner. Interessiert ja eh keinen.
Fazit
Dieser Beitrag ist dann doch wesentlich länger geworden als geplant; im Detail ließe sich meine Kritik noch weiter vertiefen. So dürfte man im Bereich der Liegewiese gerne noch (wie am gegenüberliegenden Ufer) ein oder zwei Wellenliegen aufstellen. Die Spielgeräte sind auch in die Jahre gekommen; eine Tischtennisplatte würde sicher auch von jüngeren und älteren Besuchern gut angenommen. Dass die Mülltonnen am Weiher nur ein Mal im Monat(!) geleert werden, ist auch noch einmal eine Absurdität für sich.
Kern des Problems ist (wie bereits zu Beginn dieses Beitrags angerissen) die völlige Vernachlässigung der Einrichtung durch die VG. Es ist – gemäß Gestattungsvertrag – deren Aufgabe, sich um den Zustand und die Attraktivität des Geländes zu kümmern. Die VG macht es sich aber seit vielen Jahren leicht – und bürdet faktisch alle Lasten dem jeweiligen Pächter des Kiosks auf, von dem sie auch noch eine nicht gerade niedrige Pacht verlangt.
Ich hatte der VG noch einmal anlässlich der Ausschreibung im Frühjahr angeboten, mich zukünftig im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig um den Außenbereich zu kümmern. Darauf hat man natürlich nicht reagiert. Für die Arbeiten zur Neugestaltung des Einstiegs und die Sanierung der Sitzgruppen vorm Kiosk einschließlich der Mäh- und Sensarbeiten dürfte die VG im Jahr 2024 einiges an private Gartenbau-, Forst- und Bauunternehmen bezahlt haben. Als auch in Gestalt von Lohnkosten für die eigenen Angestellten.
Wovor sie sich allerdings weiterhin scheut, ist die vollständige und nachhaltige Beseitigung des Algen- und Brombeerproblems, den Freischnitt der Uferbereiche und die grundsätzliche Sanierung der Liegewiese. Vermutlich, weil sie weiterhin der Ansicht ist, dass das gar nicht notwendig oder wenn, Aufgabe des Kioskpächters wäre. Genau diese Erwartungshaltung wird über kurz oder lang dazu führen, dass sie in absehbarer Zeit niemanden mehr finden wird, der zu diesen Konditionen den Kiosk betreibt.
Denn aufgrund des kontinuierlichen Besucherschwunds ist dieser nicht mehr kostendeckend zu betreiben. Das Verhalten der Vorpächterin, aus dem Gelände einen regelrechten Biergarten zu machen, steht hierfür sinnbildlich. Diese Umorientierung war (denke ich) auch aus der Not geboren, nachdem man (zudem mitten in der irren Corona-Zeit) bemerkte, dass sich mit Badegästen kein Geld (mehr) verdienen lässt. „Investieren“ wollte diese ja allerdings noch nicht einmal in Form einer regelmäßig gemähten Liegewiese.
Ich mache dbzgl. jetzt auch kein größeres (volkswirtschaftliches) Fass auf, dass der Betrieb öffentlicher Einrichtungen nicht davon abhängen darf, dass irgendwer daraus einen Profit zieht. Bestand und Pflege öffentlicher Einrichtungen dürfen nicht von der Finanzlage der zuständigen Gebietskörperschaften abhängen. Ich habe aber am Schöntalweiher seit mindestens 10 Jahren genau diesen Eindruck: Weder das Land, noch die VG möchten die notwendigen finanziellen „Investitionen“ leisten, um diesen einstmals von vielen Menschen geschätzten Badesee wieder zu einer beliebten und attraktiven öffentlichen Einrichtung zu machen.
Die Erwartungshaltung, der Kioskbetreiber habe nicht nur das Geschäftsrisiko zu tragen, sondern auch diese Investitionen oder laufenden Kosten selbst zu schultern, welche eigentlich der VG obliegen, wird meines Erachtens in absehbarer Zeit zur Schließung dieser Einrichtung führen. Denn das wird und kann unter den gegebenen Voraussetzungen nicht funktionieren.