Viele Behörden versuchen gar nicht erst, mit kritischen Bürgern, die sich auf die bestehenden Gesetze und Vorschriften berufen, einen konstruktiven Dialog zu führen. Stattdessen wird man ignoriert, über Monate hingehalten und dann auch noch mit „Begründungen“ konfrontiert, die regelmäßig meinen Sachverstand beleidigen. So war das auch mit dem Zeichen 240, welches an der L 477 vor der Ortstafel von Thaleischweiler-Fröschen in Richtung Biebermühle hing. Es hatte (als einziges Zeichen 240 an dieser Landesstraße) die größeren Entbläuungswellen der Jahre 2019 und 2021 nur deshalb überlebt, weil es innerorts stand. Und somit nicht die Kreisverwaltung Südwestpfalz, sondern die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben örtlich zuständig war.
Wer möchte, kann sich den sogenannten „Geh- und Radweg“ an der L 477 bei Google Streetview betrachten. Das Beitragsbild stammt vom 4. August 2025. Man wird dann auch recht schnell erkennen, warum ich nie gewillt war, diesen auch noch für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen „Geh- und Radweg“ zu benutzen, denn er ist nicht straßenbegleitend.
Nach 150 Metern verlässt er die L 477 schon wieder deutlich, um recht bald ins „Gewerbegebiet Ost“ einzumünden. Aus Richtung des Gewerbegebiets ist er übrigens überhaupt nicht beschildert und darf daher auch uneingeschränkt mit Kraftfahrzeugen befahren werden. Im Gewerbegebiet fehlt übrigens auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung; man darf dort also grundsätzlich auch mit bis zu 100 km/h fahren.
Mit ziemlicher Sicherheit handelt es sich bei diesem „Geh- und Radweg“ um keinen Straßenteil der L 477, denn er hat gleich mehrere eigene Flurstück-Nummern. Ein durch das Zeichen 240 verkündetes Fahrbahnverbot auf der L 477 bestand dort also faktisch eh noch nie. Aber das weiß man ja nur, wenn man hierzu tiefgründiger recherchiert.
Am 10. Juni 2024 stellte ich einen Antrag im Sinne des LTranspG, die VG möchte mir doch bitte die verkehrsbehördliche Anordnung für das Zeichen 240 übermitteln. Am 14. Juni erhielt ich ein vom 25. November 2002 datierendes Schreiben der Kreisverwaltung Südwestpfalz an den Landesbetrieb Straßen und Verkehr Kaiserslautern. Dieses Schreiben wird nicht einmal als „verkehrsbehördliche Anordnung“ (oder ähnlich) bezeichnet und erfüllt auch sonst keine halbwegs tragfähige Ermessensausübung in straßenverkehrsrechtlicher Hinsicht. Die eigentliche Motivation für das Zustellen der L 477 mit Zeichen 240 war, darauf deutet auch der abschließende Absatz hin, der Radtourismus.
In meiner ebenfalls am 14. Juni 2024 übermittelten Antwort verwies ich auf die vollständige Entfernung der in Richtung Biebermühle führenden Zeichen 240 durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz. Ich bat darum, man möge Rücksprache mit der Kreisverwaltung halten und forderte die Entfernung des Zeichen 240 vor dem Ortsausgang von Thaleischweiler-Fröschen. Am 8. Juli erinnerte ich erfolglos daran, um am 4. Oktober bzgl. meiner (sich im Übrigen auch auf die seit Jahren völlig ungeklärte Situation am Parkplatz des Schwimmbads Biebermühle beziehenden) Anfrage die Einschaltung der Bürgerbeauftragten des Landes anzudrohen.
Am 7. Oktober teilte man mir mit, dass man sich den Parkplatz (ohne mich) ansehen würde. Außerdem werde, wie von mir gefordert, das Zeichen 240 an der L 477 beseitigt werden. Okay.
Ich ging also davon aus, dass das alte Blech bald verschwinden wird. Tat es aber nicht. Am 10. November erinnerte ich erneut daran. Wie auch am 3. März 2025. Auch auf weitere Erinnerungen vom 8. April und 19. Mai erhielt ich keine Antwort. Also musste ich, über ein halbes Jahr nach der angekündigten Entfernung des Verkehrszeichens, in dieser banalen Angelegenheit erneut die Dienste der Bürgerbeauftragten des Landes in Anspruch nehmen.
Diese Eingabe hatte sich dann aber doch noch „gelohnt“, denn so wurde mir einmal mehr vor Augen geführt, wie rheinland-pfälzische Behörden nicht nur mit ihren eigenen Zusagen umgehen, sondern was sie sich in ihrer Not aus den Fingern saugen, um ihre Untätigkeit in irgendeiner Weise zu rechtfertigen. Mit Schreiben vom 29. Juli wurde mir Folgendes mitgeteilt:
zu Ihrer Eingabe hat mir die Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben mitgeteilt, dass sie seit einigen Monaten damit beschäftigt ist, mehrere Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises Südwestpfalz umzusetzen. Dabei habe man einen für die Verbandsgemeinde neuen Weg beschritten und hätte mehrere ehrenamtliche Radwegepaten für die Umsetzung der kleineren Maßnahmen gewinnen können. Dazu zähle auch der Austausch des Verkehrszeichens an der L 477. Aufgrund der Vielzahl der kleineren Maßnahmen und der ehrenamtlichen Unterstützung durch mehrere Bürgerinnen und Bürger hätten noch nicht alle Maßnahmen zu Ende geführt werden können. Die nötigen Materialien seien aber bei dem für diesen Bereich zuständigen Bürger angekommen, sodass man täglich die Meldung erwarte, dass die Maßnahmen umgesetzt wurden.
Das ist doch eindeutig Realsatire, oder? Was sind „Radwegepaten“? Und warum obliegt es nun plötzlich Privatpersonen, aufs Leiterchen zu steigen und Verkehrszeichen zu entfernen, die an Landesstraßen hängen? Auch mit diesen Fragen versuchte ich mich am 2. August noch einmal direkt an den zuständigen Sachbearbeiter zu wenden. Ich ging jedenfalls davon aus, dass auch das Zeichen 240 damals vom Vorgänger des LBM (auf „Anordnung“ des Landkreises hin) angebracht wurde. Und auch von diesem wieder zu entfernen sei.
Da es sich bei besagtem „Geh- und Radweg“ aber wohl eh noch nie um einen Straßenteil der L 477, sondern um einen ungewidmeten „Wirtschaftsweg“ handelte, war wohl in der Tat die Ortsgemeinde verpflichtet, das Zeichen 240 auf Anordnung der VG zu entfernen. Die Anordnung zur Entfernung wollte man mir übrigens auch nicht übermitteln. Mit Schreiben vom 27. August teilte mir das Büro der Bürgerbeauftragten u. a. mit, dass
der Austausch der betreffenden Verkehrszeichen erfolgt ist. Die Verbandsgemeindeverwaltung betrachtet die Angelegenheit damit als erledigt und beabsichtigt in dieser Angelegenheit keine weitere Korrespondenz zu führen.
Danke für die Ehrlichkeit. Am 4. September fiel mir erstmals das neue Zeichen 260 auf. Man hat die Freigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr entfernt und nun den Anliegerverkehr freigegeben.
Als auch noch zusätzlich den durch das Zeichen 260 ja gar nicht verbotenen Radverkehr. Nur ein Mal mit Profis arbeiten.