Kreisstraße 93 nach Obersteinbach?

Viele verstehen nicht, warum ich mich überhaupt verkehrspolitisch engagiere. Und was sie noch weniger verstehen, warum dann auch noch auf diese (Behörden unmittelbar mit Gesetzen konfrontierende) Weise? Als ich mich vor einer Weile am Schöntalweiher mal wieder mit einer netten Frau unterhielt, die einschließlich ihres Mannes inzwischen mal ein paar Beiträge in meinem Blog durchstöbert hatten, war man dann doch etwas skeptisch hinsichtlich meiner Aktivitäten den Schleichweg zur Bremendell betreffend. Ich könne doch nicht wirklich wollen, dass dort die Autofahrer zukünftig den weiten Umweg über Hirschthal neben müssten? Stimmt, das will ich (eigentlich) nicht.

Ich will nämlich im Endeffekt den Bau bzw. die Widmung einer die Orte Ludwigswinkel und Petersbächel (in Deutschland) sowie Obersteinbach (in Frankreich) verbindenden Kreisstraße. Den möglichen Verlauf dieser habe ich auf dem Beitragsbild (Siehe auch OpenTopoMap) rot eingezeichnet.

Das Forstamt Wasgau duldet seit Jahrzehnten den illegalen und regelmäßig Radfahrer gefährdenden Verkehr auf einem sich in einem katastrophalen Zustand befindlichen Forststräßchen zur Bremendell, ohne jenes für den öffentlichen Verkehr widmen zu wollen. Und die zuständige Straßenverkehrsbehörde bei der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland hält es nicht für nötig, diesen Weg (wieder) straßenverkehrsrechtlich für den Kfz-Verkehr zu sperren. Ähnlich verhält sie sich auch beim illegalen „Radweg“ von Schönau nach Wengelsbach, wo sie die Anordnung einer effektiven Sperre für den Kfz-Verkehr durch Verkehrseinrichtungen wie Poller und Schranken bislang kategorisch ablehnt.

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Diese Binse war damals an der Fachhochschule für Finanzen bei einigen unserer Dozenten sehr beliebt. Ich bin jedenfalls einer der wenigen rheinland-pfälzischen Bürger, die auch hin und wieder in das Landesstraßengesetz schauen. Dort wird vor allem in den ersten drei Paragraphen grundsätzlich erläutert, was öffentliche Straßen sind, welche Funktion diese haben und wie sie eingeteilt werden.

Wie der rege (illegale) motorisierte, aber behördlicherseits ausdrücklich geduldete Verkehr nicht nur zwischen Schönau und Wengelsbach, sondern eben auch zwischen der Bremendell und Ludwigswinkel verdeutlicht, besteht ein „Bedürfnis des überregionalen, regionalen (…) Verkehrs“ im Sinne des § 2 LStrG, zwischen Deutschland und Frankreich zu verkehren. Wie könnte man dieses Bedürfnis nun, den auch in § 4 genannten Gesetzen entsprechend, gewährleisten?

Mit dem Bau bzw. der Widmung einer neuen grenzüberschreitenden Kreisstraße 93, welche die K 43 zwischen Ludwigswinkel und Petersbächel über die „schwarze Tafel“ hinaus mit einer von französischer Seite her auszubauenden Departementstraße verbindet und jene an die D 3 westlich von Obersteinbach anschließt.

Man müsste hierbei noch nicht einmal größere Eingriffe in die Natur vornehmen, denn auf dieser Relation befinden sich immer noch breite, überwiegend in einem guten Zustand befindliche ehemalige Militärstraßen im Umfeld der ehemaligen Area 1. Vollständig neu anzulegen wäre nur ein ca. 500 m langer Abschnitt zur Grenze und ein 160 m kurzer Abschnitt zur K 43 hin. Der Weg zur Bremendell wäre zwar über diese neue Kreisstraße etwas länger, aber meines Erachtens zumutbar.

Auf einer dieser ehemaligen Militärstraßen verlaufen heute eben jene Radrouten („Friedens-Tour“ und „Freundschafts-Tour“), deren Mängel ich im Jahr 2022 in diesem Beitrag dokumentiert und kritisiert hatte. Mir wäre es um Welten lieber gewesen, man hätte dort vor allem auf deutscher Seite eben eine solche Kreisstraße gebaut als diese überflüssigen, teilweise nur mit „wassergebundener Decke“ hergerichteten Fake-„Radwege“, die mir damals auch eine Anzeige wegen Subventionsbetrugs wert waren.

Das folgende Foto zeigt die alte (und für eine Kreisstraße ausreichend breite) Militärstraße zwischen dem Rumberg und Großen Florenberg, über den nun eben die genannten Radrouten verlaufen. Sie führt über den Sattel zwischen dem Rumberg und Krähenstein und verzweigt sich im weiteren Verlauf zwischen der Area 1, Ludwigswinkel und Petersbächel.

Die beiden genannten Radrouten könnten natürlich auch weiterhin auf jenen dann zur Kreisstraße umgewidmeten Routen verlaufen. Dort wäre der dann völlig legale Verkehr immer noch um Welten sicherer als auf den gegenwärtig illegal befahren werdenden Verbindungen zur Bremendell und Wengelsbach.

Meines Erachtens gibt es keine nachvollziehbaren Gründe, den illegalen Verkehr vor allem auf den beiden oben genannten Relationen auch weiterhin zu dulden, obwohl es in der näheren Umgebung sogar ohne einen größeren baulichen und finanziellen Aufwand möglich wäre, eine echte, den Bedürfnissen des regionalen Verkehrs entsprechende Kreisstraße nach Obersteinbach zu bauen bzw. zu widmen.

Ich bin mir sicher, dass die Franzosen auf deren Seite sofort eine 600 m lange Departementstraße bis zur schwarzen Tafel hin bauen und widmen würden. Ich bin mir auch relativ sicher, dass das Land den Neubau dieser Kreisstraße, sofern beantragt, bezuschussen würde.

Aber auch das wird nicht passieren. Weil vor allem deutsche Behörden und Politiker dann auf Gesetze und Verordnungen (vor allem in Sachen Naturschutz) verweisen werden, die dies angeblich verunmöglichen würden. Während man auch zukünftig die Augen vor dem tagtäglichen Gesetzesbruch vor allem auf dem Schleichweg zur Bremendell ganz bewusst verschließen wird.

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