Es gibt Neuigkeiten zum Schleichweg zur Bremendell. Da es heute nach einer komplett durchnässten Woche endlich mal wieder über den Nachmittag trocken bleiben sollte, nutzte ich den Sonntag für eine klassische Runde mit dem Rennrad über den Braunsberg und die Eselsteige. Leider musste ich angesichts der winterlichen Temperaturen von um die 8 °C auch erstmals in dieser Saison in die lange Radhose und Winterjacke schlüpfen sowie die dicken Handschuhe aus dem Schrank kramen. Jedenfalls hatte ich auch noch die Spiegelreflexkamera mit in den Rucksack gepackt, um einen Abstecher zur Rumpelpiste zu machen und sie mal (auf der deutschen Seite) detailliert zu dokumentieren. Hierbei fiel mir auf, dass sich an der Beschilderung etwas nicht unmaßgebliches verändert hat.
Zu meiner Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland habe ich übrigens inzwischen ein Aktenzeichen von der Kreisverwaltung Südwestpfalz erhalten. Ich rechne in diesem Jahr aber nicht mehr mit einer Entscheidung. Vielmehr vermute ich, dass man auch von Seiten der Kreisverwaltung auf die veränderte Beschilderung verweisen wird.
Das Beitragsbild zeigt jedenfalls die aktuelle Situation. Es hat sich straßenverkehrsrechtlich im Vergleich zum August nichts verändert. Weiterhin fehlt ein allgemeines Verkehrsverbotszeichen. Allerdings erkennt man im Hintergrund, dass das 10-km/h-Schild verschwunden ist und oben ein grün umrandetes, rechteckiges Schild und darunter ein „Zusatzzeichen“ angebracht wurde.

Das Forstamt Wasgau verkündet somit seine mir gegenüber verlautbarte Rechtsauffassung auch gegenüber der Allgemeinheit. Dieser Waldweg ist gemäß § 22 (4) Nr. 1 LWaldG für den Kraftfahrzeugverkehr (forstrechtlich) gesperrt. Dass das meiner Meinung nach nicht reicht bzw. eigentlich unzulässig ist, habe ich bereits im ersten Beitrag zu dieser Thematik geschrieben und werde mich hierzu noch einmal nach der Entscheidung der Kreisverwaltung äußern.
Ich bin zuerst einmal den gesamten Weg bis zur deutsch-französischen Grenze gefahren und habe nachgeschaut, ob die Beschilderung auch in der Gegenrichtung angebracht wurde. Ja, das wurde sie.

Hier im Detail.

Dann schauen wir uns die „schlechte Wegstrecke“ doch mal an. Der einigermaßen neu asphaltierte Abschnitt endet bereits wieder am Rechtsknick. Ich habe insgesamt ziemlich viele Fotos angefertigt und zeige hier nur eine kleine Auswahl.

Der Asphaltbelag ist uralt. Die Deckschicht hat sich größtenteils aufgelöst. Vorhanden ist meist nur noch eine sehr raue Grundschicht, die an der ein oder anderen Stelle geflickt wurde.

Natürlich werden die neuen Schilder von den Autofahrern vollständig ignoriert. Während meiner rund 45-minütigen fotografischen Dokumentation fuhren insgesamt sechs Pkw an mir vorbei. Fünf aus Deutschland und einer aus Frankreich.

In Richtung des Abzweigs zur Rösselsquelle ist die Fahrbahn weiter sehr rau und löchrig.

Auf einigen kürzeren Abschnitten wurde vor ca. 10 Jahren eine neue Deckschicht aufgetragen. Jene ist allerdings inzwischen an manchen Stellen auch schon rissig und wellig.

In meinen bisherigen Beiträgen hatte ich noch nicht belegt, dass auch der westliche Abschnitt des Schleichwegs zur Bremendell als Radroute ausgewiesen ist. Der HBR-Pfosten steht am Abzweig zur Rösselsquelle, an welchem die „Freundschafts-Tour“ nach links abzweigt.

Wie man sieht: Auch der Weg geradeaus zur Bremendell (ob nun mit einem oder zwei „m“) bzw. nach Stürzelbronn ist Teil des HBR-Systems.

Fährt man von hier aus weiter in Richtung Ludwigswinkel, muss man insb. am brüchigen Fahrbahnrand besonders vorsichtig sein. Außerdem sieht man aufgrund des starken Bewuchses am Wegesrand wenig bis gar nichts von dem, was hinter der Linkskurve auf einem zukommen könnte.

Das Geläuf bleibt insgesamt miserabel.


Die letzte Gerade vor Ludwigswinkel.


Wie man sieht, ist das keine wirklich verkehrssichere Strecke, die sich für den Radverkehr besonders gut eignen würde. Der nicht unerhebliche Kraftfahrzeugverkehr stellt hierbei ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial dar. Keine Ahnung, warum man sich im Rahmen des damaligen Subventionsbetrugs von der EU nicht noch ein paar Euro zusätzlich hat überweisen, um auch diese Rumpelpiste neu asphaltieren zu lassen?
Es ist – zumindest für den Anfang – auf jeden Fall zu begrüßen, dass das Forstamt Wasgau mit diesen Schildern zumindest auf die allgemeine Rechtslage nach dem LWaldG hinweist; auch wenn man Kontrollen weiterhin gezielt unterlassen wird. Autofahrer müssen nun auf jeden Fall damit rechnen, im Falle eines Unfalls mit einem Radfahrer oder Fußgänger im vollen Umfang zu haften. Außerdem riskiert man somit u. a. auch Regressansprüche durch die Haftpflichtversicherung.
Die Kreisverwaltung Südwestpfalz hat meines Erachtens keine andere Möglichkeit, als die Verbandsgemeindeverwaltung aufzufordern, dort Zeichen 260 StVO anzuordnen und den Kfz-Verkehr somit auch straßenverkehrsrechtlich ganz eindeutig und unmissverständlich zu verbieten. Denn genau hierfür hat der Bund die StVO erlassen.