Auch ein Thema, über welches ich in den letzten Jahren immer wieder mal schreiben wollte. Die Piste von der Bitscher Straße in Ludwigswinkel zur Bremendell (und weiter in Richtung D 35) verdient vor allem auch aufgrund der Skandale um den illegalen „Radweg“ zwischen dem französischen Örtchen Wengelsbach und Schönau mehr Beachtung. Denn im Endeffekt ist die Situation dort nicht anders: Eigentlich handelt es sich bei der zugewachsenen Rumpelpiste, die allerdings seit Jahrzehnten für den „kleinen Grenzverkehr“ genutzt wird, um keine öffentliche Straße. Folglich dürfte auf dieser überhaupt kein motorisierter Durchgangsverkehr zwischen Deutschland und Frankreich fließen. Tut er aber. Und dies vor allem zu Lasten von Wanderern und Radfahrern.
Bei der Durchsicht meiner alten Fotos fand ich im Ordner „Ludwigswinkel“ u. a. auch das Beitragsbild. Ich hatte am 7. Oktober 2019 die straßenverkehrsrechtliche Beschilderung am Ende der Bitscher Straße in Ludwigswinkel fotografiert. Damals hatte man, um zumindest den größeren Schwerlastverkehr von der Nutzung des sich in einem katastrophalen Zustand befindlichen Forststräßchens effektiv abzuhalten, noch eine Höhenbegrenzung aufgebaut. Das unkonventionell angebrachte Zeichen 250 StVO verbot damals auch den Radverkehr.
Den bis heute überdauert habenden aktuellen Zustand kann man sich auf den im Juli 2023 dokumentierten Streetview-Aufnahmen ansehen. Verboten ist dort inzwischen überhaupt nichts mehr. Stattdessen führt nun auch eine „(nicht-)amtliche“ HBR-Route in Richtung Frankreich.
Man erkennt auch auf der Streetview-Aufnahme ein Zeichen 274-10, welches die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt. Als „Service“ wurde noch ein allgemeines Gefahrzeichen aufgestellt und mittels eines Plastik-„Zusatzzeichens“ gar zweisprachig vor einer „schlechten Wegstrecke“ bzw. „Chaussee Deformee“ gewarnt. Dies war bereits im Jahre 2019 so, als ich kurz hinter der französisch-deutschen Grenze die Beschilderung in Richtung Ludwigfswinkel fotografierte.
Unter dem 10-km/h-Verkehrszeichen hängt noch ein „Zusatzzeichen“ mit der Aufschrift „Achtung Radfahrer und Fußgänger“. Nun fangen hier bereits die Probleme an. Denn man könnte ja auf die Idee kommen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nur für Radfahrer und Fußgänger gelten soll?
Die auf dem Foto zu sehende (kurze) Stelle wurde damals neu asphaltiert. Von der ansonsten grauenhaften Rumpelpiste an sich habe ich leider nie detailliertere Fotos angefertigt. Die einzigen, die ich in meinem Archiv fand, stammen vom 13. Juni 2014 und zeigen den dicht überwachsenen und daher auch stets sehr dunklen Forstweg in Richtung Frankreich.
Was mich (neben meinem Ärger über die Situation zwischen Schönau und Wengelsbach) letzten Endes dazu bewog, auch dieses Thema gegenüber den Behörden wieder aufzugreifen, war u. a. auch jenes (auf dieser Strecke gar nicht so unübliche) Erlebnis vom 4. April 2025, als ich mit dem Mountainbike für das erste Sonnenbad des Jahres über den Zollstock an den Schöntalweiher fuhr.
Zu Beginn des Clips sieht man auch die modifizierte Beschilderung hinter der Grenze. Besonders amüsant ist, dass am inzwischen angebrachten „Zusatzzeichen“ mit der Aufschrift „Schlaglöcher“ die Buchstaben „g“ und „e“ abgefallen sind. Vermutlich aufgrund der starken Vibrationen bzw. Erdbeben, welche durch den regen Kfz-Verkehr verursacht werden.
An die 10 km/h hält sich absolut niemand. Ich natürlich auch nicht. Der einzige Zweck dieser Beschilderung ist, wie auch in Zweibrücken, der Haftungsausschluss. Auto- erwarten allerdings von Radfahrern auch ganz selbstredend, dass sie im Begegnungsverkehr auf die unbefestigte Bankette oder halt mitten in die Schlaglöcher ausweichen. Das mag mit dem MTB (wie in meinem Fall) noch einigermaßen möglich sein; mit dem Renn- oder Cityrad kann man sich am Rande der eh schon miserablen Piste dann auch schnell mal auf die Schnauze legen. Der Franzose fuhr jedenfalls völlig ungerührt weiter. Die Französin dahinter entschuldigte sich für ihren Landsmann; sie würde auf der Strecke, wenn sie sie mit dem Rad befährt, meistens auch nichts anderes erleben.
Wie bereits erwähnt, ist die Strecke über die Rumpelpiste HBR-beschildert. Unter anderem zeigt dieser Wegweiser in der Petersbächler Straße nach links in die Bitscher Straße. Die beiden Wimpel darunter stehen für eine Route des Mountainbikeparks Pfälzerwald und die grenzüberschreitende „Freundschafts-Tour„. Diese verläuft bis zum Abzweig zur Rösselsquelle auf dem Forstweg und biegt dann links in Richtung Stürzelbronn bzw. Obersteinbach ab. Man kann aber natürlich auch weiter in Richtung Bremendell fahren.
In der Bremendell in Frankreich liegt ein kleiner Campingplatz und ein beliebtes Restaurant. Jenes hatte ich im Jahre 2014 zuletzt fotografiert.
Ein mit der Situation in Wengelsbach vergleichbares Problem war seit jeher, dass die Franzosen den auf deren Seite nicht minder katastrophalen Forstweg (Siehe auch den folgenden Link zu Streetview) nie für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt haben. Am Park- und Wendeplatz hängt nur ein Verkehrszeichen, welches Fahrzeugen über 3,5 Tonnen die Durchfahrt verbietet. Wobei das dann eigentlich auch für (schweren) forstwirtschaftlichen Verkehr gilt. Hinter der französisch-deutschen Grenze hing aber (meinen Erinnerungen nach) auf deutscher Seite auch noch nie ein den Verkehr an sich verbietendes Verkehrszeichen. Sondern nur das bereits weiter oben gezeigte 10-km/h-Schild.
Auch um jene Geschwindigkeitsbegrenzung drehte sich eine am 1. April 2025 gestellte Anfrage meinerseits an die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland. Der eigentliche Auslöser war eine kurz zuvor erfolgte Vorfahrtnahme an der ebenfalls bereits erwähnten Kreuzung zwischen der Bitscher-, Petersbächler- und Landgrafenstraße, über deren Vorfahrtregelung ich demnächst auch noch etwas schreiben werde.
Ich bat um die Überprüfung der Sinnhaftigkeit der angeordneten(?) Zeichen 274-10 StVO auf dem in Richtung Bremendell führenden Forstweg. Als Radfahrer würde sich mir deren Sinn nicht erschließen, dort nur mit 10 km/h fahren zu dürfen; zumal diese Regelung gemäß „Zusatzzeichen“ ja dem Schutz von Radfahrern und Fußgängern erlassen wurde. Ich berichtete darüber, dass ich in der Vergangenheit sogar hin und wieder angehupt wurde, weil mich irgendwer überholen wollte. Kontrollen fänden auch keine statt. Ich äußerte mein allgemeines Unverständnis, dass dieser Weg nicht für den Kfz-Verkehr gesperrt ist.
Darauf erhielt ich – wie üblich – über Wochen und Monate keine inhaltliche Auskunft. Man teilte mir lediglich am 4. April mit, dass man eine Überprüfung durchführen werde. Am 12. Mai war man damit genauso wenig fertig wie am 19. Juli, als ich die Einschaltung der Bürgerbeauftragten androhte. Am 30. Juli erhielt ich dann die folgende Auskunft vom stellvertretenden Fachbereichsleiter und Sachbearbeiter Brand- und Katastrophenschutz, Straßenverkehr.
die Beschilderung (10 km/h) auf oben genanntem Wirtschaftsweg wurde weder von uns angeordnet noch aufgestellt. Wir haben in diesem Bereich keine Zuständigkeit, es handelt sich um einen Weg der Forstverwaltung. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an das Forstamt Dahn.
Ich fühlte mich mal wieder bestätigt; schließlich hatte ich in meiner Anfrage hinter dem Wort „angeordneten“ in weiser Voraussicht ein „(?)“ gesetzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind Scheinverwaltungsakte. Dennoch beleidigte diese Stellungnahme einmal mehr meinen Sachverstand, denn die Verbandsgemeindeverwaltung ist sehr wohl für die straßenverkehrsrechtliche Beschilderung auf diesem Forstweg, auf welchen öffentlicher Radverkehr geleitet und auf dem Kfz-Verkehr geduldet wird, sachlich und örtlich zuständig.
Die Forstbehörden hatten schlicht kein Recht, diese Verkehrszeichen aufzustellen. Die VG Dahner Felsenland (und nicht ich) hat die Forstbehörde (wohl das Forstamt Wasgau) aufzufordern, die Beschilderung zu entfernen. Und selbst eine Regelung anzuordnen. Nicht nur hinsichtlich der Geschwindigkeit, sondern auch der allgemeinen Öffnung (bzw. Schließung) für den (motorisierten) Verkehr.
Jener Forstweg mag zwar straßenverkehrsrechtlich nicht gesperrt sein, aber ggf. forstrechtlich? Schließlich gibt es im § 22 (4) Nr. 1 LWaldG ja noch die folgende Regelung:
Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig: das Fahren und Abstellen von Kutschen, Pferdeschlitten, Kraftfahrzeugen und Anhängern im Wald,
Wobei ich ganz allgemein die Ansicht vertrete, dass Verkehrsregelungen nur im Rahmen der StVO erfolgen dürfen. Die VG Dahner Felsenland wird also nicht umhin kommen, mir demnächst mitzuteilen, warum sie diesen Weg, der niemals dem öffentlichen Verkehr gewidmet wurde und auf dem eigentlich gar kein öffentlicher Verkehr fließen darf, nicht wieder (wie 2019) für den Kraftfahrzeugverkehr sperrt.
Ein Problem in dieser Ecke ist (und das belegen auch die Probleme zw. Schönau und Wengelsbach), dass zwischen Ludwigswinkel und Obersteinbach bzw. Stürzelbronn niemals öffentliche, dem deutschen und französischen Straßenrecht genügende Verbindungen über Kreis- und Departementstraßen gebaut wurden. Der einzige offizielle Grenzübergang liegt in Hirschthal. Und dies bedeutet Umwege von teilweise über 22 Kilometern Länge.
Es mag auch nicht einmal besonders viel Verkehr sein, der dort fließt – aber die Zustände auf dem Schleichweg zwischen Ludwigswinkel und der Bremendell sind genauso wenig hinnehmbar wie zwischen Wengelsbach und Schönau. Vor allem sind sie klar rechtswidrig. Wenn man dort (motorisierten) Verkehr haben will, dann muss man eben Straßen bauen, die in der Lage sind, diesen Verkehr aufzunehmen.