Der LBM und die Querungshilfen

Ich muss dann doch mal wieder etwas über den Umgang des LBM mit geltenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ schreiben. Denn das Elend betrifft vor allem auch die allgemeine Haltung des LBM, ohne ausdrücklichen gesetzgeberischen Auftrag die „Trennung der Verkehrsarten“ (ich hingegen nenne es „Verkehrsmittel-Apartheid“) zu planen und in Blech, Asphalt und Beton gerinnen zu lassen. Dies gilt auch für die aktuellen Planungen, den gerade einmal 500 m kurzen, jedoch in beiden Richtungen mit Zeichen 240 versehenen „Geh- und Radweg“ an der K 15 zwischen Schaidt und Vollmersweiler im Landkreis Germersheim über den Schaidter Bahnübergang hinaus zu verlängern.

Als Straßenbaubehörde schafft der LBM regelmäßig die baulichen Grundlagen dafür, Radfahrer mittels (nicht minder willkürlich, gar auf seinen bloßen Wunsch hin angeordnet werdenden) blauen Schildern von den Fahrbahnen zahlreicher Kreis-, Landes- und Bundesstraßen auf schikanöse Pisten zu verbannen.

So, wie das offenkundig auch an der K 15 schon seit Jahrzehnten der Fall ist. Am Beginn des Weges kurz vor der Schaidter Ortstafel steht ein Zeichen 240. Der „Geh- und Radweg“ ist allerdings aufgrund der durchgezogenen Linie nicht legal erreichbar. Die Breite dürfte nur knapp über 2 m betragen. Im weiteren Verlauf kreuzt man auf eine nicht unproblematische Weise einen die Kreisstraße querenden Feldweg.

Nicht minder absurd ist die Verkehrsführung am anderen Ende des 500 m kurzen Stummelchens bei Vollmersweiler. Ich erspare mir im Rahmen dieses Beitrags die Interpretation dieser „Radverkehrsführung“ vor allem auch im Hinblick auf die HBR-Wegweiser. Radfahrer werden bspw. aus Vollmersweiler heraus mittels „Schutzstreifen“ auf den Gehweg(!) geleitet, wo sie dann statt des Zeichen 206 ein Zeichen 205 beachten müssen. Wer mag, kann sich ja via Google Streetview dort genauer umsehen. Die Benutzungspflicht des „Geh- und Radwegs“ ist übrigens auch wegen des stärkeren Gefälles zwischen Schaidt und Vollmersweiler rechtswidrig.

Ich kann mich nicht erinnern, dort (obwohl innerhalb meines Rennrad-Radius‘ gelegen) jemals mit dem Rad unterwegs gewesen zu sein. Bereits der Blick auf das Straßennetz zeigt, dass dort sehr wenig Verkehr unterwegs ist. Laut Mobilitätsatlas wurden dort im Jahr 2021 1.027 Kraftfahrzeuge am Tag gezählt. Die Anordnung eines Fahrbahnverbots ist also auch in dieser Hinsicht vollkommen hirnrissig.

Aber noch nicht hirnrissig genug. Denn in seinem aktuellen Planfeststellungsverfahren plant der LBM Speyer eben die Verlängerung des „Geh- und Radwegs“ an der K 15 über den Bahnübergang hinaus in die Schaidter Ortslage. Er nennt dies auch noch allen Ernstes „Lückenschluss“. Im Erläuterungsbericht heißt es hierzu einleitend:

Der geplante Lückenschluss im Bereich des BÜ Schaidt schafft die fehlende Verbindung zu den regionalen Radwegen im Umkreis von Vollmersweiler und Schaidt sowie die Verbindung zum großräumigen Radwegenetz zwischen Rheinstetten und Bad Bergzabern.

Es geht hier also mal wieder de facto ausschließlich um Radtourismus. Dies wird auch anhand der weiteren Ausführungen deutlich, die ich hier allerdings nicht gesondert zitieren möchte. Da man ja anspruchslosen Radtouristen nicht zumuten kann, auf nicht einmal 45 Metern(!) die Fahrbahn einer faktisch unbefahrenen Kreisstraße zu benutzen, erarbeitet man beim LBM also im Rahmen eines extrem aufwändigen Planfeststellungsverfahrens die notwendigen Grundlagen, um einen „Lückenschluss“ herzustellen, indem man das gegenwärtige Stummelchen über den Bahnübergang hinaus verlängert. Andere nennen so etwas ja „Verschwendung von Steuergeldern“. Oder regen sich nur über die Förderung ominöser „Radwege in Peru“ auf. Wofür oder für wen macht man das eigentlich? In Abschnitt 2.4.2 heißt es:

Zusätzlich zu den erfassten Kfz kreuzen im Durchschnitt 11 Fußgänger/24h und 11 Radfahrer/24h den BÜ.

Das Beitragsbild zeigt einen Ausschnitt aus dem Lageplan (497 KB), welcher aufgrund der nicht nach Norden ausgerichteten Grafik ein wenig irritiert. Wie man sieht, ist keine sichere Querungsmöglichkeit im Sinne der Verwaltungsvorschriften zur StVO und den ERA 2010 eingeplant. Zu diesem Thema möchte ich mich an dieser Stelle allerdings auch nicht zum wiederholten Male inhaltlich äußern.

Schließlich hatte ich das bereits vor ein paar Jahren anlässlich der Planungen an der B 48 zwischen Hochspeyer und Fischbach erfolglos durchexerziert. Die Ignoranz des LBM wurde gar abschließend im Planfeststellungsbeschluss verewigt. Es ist erschreckend, dass der LBM auch weiterhin den Ausbau von Straßen mit „Geh- und Radwegen“ plant, ohne die Verwaltungsvorschriften zur StVO zu beachten.

Ich bin mir allerdings sicher, dass auch die Kreisverwaltung Germersheim (bzw. die Stadt Wörth) keine Skrupel haben wird, die bereits gegenwärtig klar rechtswidrige Beschilderung mit Zeichen 240 StVO vor dem Bahnübergang neu anzuordnen, obwohl jene dann auch deutlich innerhalb der geschlossenen Ortschaft liegen wird.

Hierbei ignoriert man u. a. auch mit Sicherheit das, was der LBM Koblenz einstmals in seiner Stellungnahme gegenüber der Kreisverwaltung Südwestpfalz zum Ausdruck brachte. Dieses Schreiben lasse ich mir übrigens noch mittels LTranspG-Antrag übermitteln.

Man muss sich halt schon die Frage stellen, warum der LBM Koblenz sich in dieser (sachlichen) Weise zum Thema Querungsmöglichkeiten äußert, aber der LBM Speyer aktuell (wie schon der LBM Kaiserslautern 2019 bei Hochspeyer ) wieder einen „Geh- und Radweg“ ohne eine solche Querungsmöglichkeit plant?

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