Meine Motivation ist aktuell mal wieder nahe dem absoluten Nullpunkt. Vermutlich werde ich auch bald auf der Straße sitzen. Dann ist es auch mit dem Geblogge hier endgültig vorüber. Aber egal. Interessiert ja eh keinen. Wie auch die folgenden Zeilen, im Rahmen derer ich über ein Erlebnis mit der zentralen Bußgeldstelle in Speyer berichte. Normalerweise erhalte ich, obwohl ich regelmäßig im Rahmen meiner Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen ausdrücklich darum bitte, weder das Aktenzeichen des Verfahrens, noch eine Information hinsichtlich dessen Ergebnisses. Ich hatte hierbei auch schon oftmals die Vermutung, dass erst gar keine Verfahren eingeleitet werden bzw. dass die Polizei sich allgemein scheut, gerade die schwerwiegenderen Bußgeld-Tatbestände anzuwenden.
Dies wurde mir im Oktober aus Versehen bestätigt, als man mir irrtümlicherweise einen Zeugenfragebogen zusendete, der eigentlich an den Halter eines Pkw mit Emsländer Kennzeichen gehen sollte. Dieses Schreiben bezog sich auf eine von mir am 11. September 2025 direkt bei der ZBS eingereichten Ordnungswidrigkeiten-Anzeige gegen den Fahrer eines silbergrauen Skoda Karoq, der mich am Fußgängerüberweg in der Winzler Straße viel zu eng überholte.
Er tat dies meines Erachtens auch vorsätzlich, weil ich ca. 8 Sekunden zuvor bereits bei einem anderen Überholvorgang den Abstand mittels meines ausgestreckten linken Arms bemängelte. Was er gesehen haben muss. Und ihn wohl auch dazu motivierte, mich vorsätzlich mit vielleicht 30 bis 40 cm Abstand zu überholen. Ich folgte der Person am Steuer anschließend durch die Stadt und versuchte, ihn an zwei rot zeigenden Ampeln darauf anzusprechen. Der ca. 70 Jahre alte Fahrer meinte nur, ich solle ihn gefälligst in Ruhe lassen. ICH! IHN! Ursache? Wirkung?
Egal. Die 30 Euro für ein viel zu enges Überholmanöver halte ich ganz allgemein für einen schlechten Witz. Wirklich „lohnenswert“ ist eine Anzeige eines derart asozialen Verhaltens höchstens dann, wenn der Fahrer eindeutig strafrechtlich relevant agiert – oder gleichzeitig wesentlich teurere Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände verwirklicht.
So, wie dies auch bei dem gezeigten Überholmanöver der Fall war, denn der Skoda-Fahrer verstieß somit auch gegen das Überholverbot an Fußgängerüberwegen. Der Überholvorgang war auch ziemlich eindeutig erst hinter dem Zebrastreifen abgeschlossen. In meiner Anzeige erwähnte ich daher auch ausdrücklich die laufende Nummer 113 der Anlage zur BKatV. Der Regelsatz beträgt hierfür 80 Euro und bringt dem Fahrer einen Punkt in Flensburg.
Dies sah die Sachbearbeiterin bei der ZBS aber trotz der eingereichten drei Beweisaufnahmen offenkundig anders, denn sie verwarnte den Fahrer lediglich wegen des zu geringen Seitenabstands und des Überfahrens einer durchgezogenen Linie mit 30 Euro. Die er vermutlich noch nicht einmal bezahlen musste, wenn er sich nicht daran erinnern konnte, wer zur fraglichen Zeit in Pirmasens sein Auto benutzt hatte. Die ZBS hat auch nie nach einer genaueren Personenbeschreibung oder der Aufnahme mit seiner Visage angefragt.
Als ich die ZBS per e-mail darauf hinwies, dass man den Bogen versehentlich mir zuschickte und nicht dem Halter des Pkw, fragte ich nebenbei noch, warum er nicht auch wegen des Verstoßes gegen das Überholverbot belangt wird? Man bedankte sich kurz für den Hinweis – und ignorierte meine Frage.
Und genau deshalb lernen Leute wie er auch nichts aus ihrem grob rücksichtslosen und asozialen Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. Auch hier bleibt mir nur die Feststellung, dass das hier kein „Rechtsstaat“ ist, sondern nicht mal mehr eine schlechte Karikatur eines solchen.