Der „Radweg“ auf dem Hochstellerhof

Manche Beiträge benötigen einen konkreten Auslöser. So eben auch für die folgende Dokumentation eines aberwitzigen Konstrukts, welches man vor etwa eineinhalb Jahren in der Ortsdurchfahrt des Hochstellerhofs erschaffen hatte. Fotografisch festgehalten hatte ich diesen Unfug bereits am 18. Juni 2024 im Rahmen einer langen MTB-Tour durch Frankreich. Wann genau dieses Kunstwerk geschaffen wurde, kann ich nicht sagen. Vermutlich (Siehe mapillary) im April 2024. Als im Oktober 2022 Google sein Streetview-Auto vorbeischickte, dokumentierte es noch den ursprünglichen Zustand. Nun – was oder wer hat mich denn nun im November 2025 dazu motiviert, diesem Unfug hier dann doch noch einen Beitrag zu widmen?

Nein, es war ausnahmsweise mal kein Autofahrer, der mich etwa unmissverständlich durch zu enges Überholen und entsprechende Gesten dazu genötigt hätte, den „Radweg“, der schon seit über sechs Jahren keiner mehr ist, zu benutzen. Wobei das auch dort ab und an natürlich immer wieder mal vorkommt.

Es war ein mir auf dem links gelegenen Wegelchen entgegenrennender Läufer, der mir – sprichwörtlich von oben herab – am heutigen Abend zurief, dass das hier ein Radweg wäre. Was mich natürlich spontan zu einer entsprechenden Gegenrede motivierte.

Ich empfinde meine Frage, warum der Mann denn dann überhaupt auf einem „Radweg“ rennt, auf dem er ja per Definition eigentlich zu Fuß nichts verloren hätte, mehr als berechtigt. Dieser hingerotzte „Hinweis“ des Läufers belegt mal wieder die vollständige Ahnungslosigkeit, die hinsichtlich des Themas „Radwege“ in den Köpfen der meisten Durchschnittsbürger herrscht. Ob sie dabei ein Auto unter dem Arsch haben oder nicht, ist dabei in aller Regel unerheblich.

Das, mein lieber Leichtathlet, ist kein „Radweg“! Denn er hat nicht einmal „Piktogramme“, die ihn eventuell zu einem nicht benutzungspflichtigen „Geh- und Radweg“machen würden. Und selbst wenn es einer wäre, dürfte ich ihn entgegen der Fahrtrichtung überhaupt nicht benutzen, denn es mangelt ihm an einer linksseitigen Freigabe.

Für die ganz Dummen (von denen es u. a. auch in zahlreichen Straßenverkehrsbehörden und beim LBM mehr als genügend gibt) zitiere ich hier jetzt einfach nochmal die Sätze 2 bis 4 des § 2 (4) StVO vollständig – und hebe die entscheidenden Tatbestandsmerkmale mittels Unterstreichung hervor.

Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist.

Die besondere Idiotie an der alten Beschilderung bestand damals u. a. darin, dass man links einer Sperrfläche ein Zeichen 240 aufgestellt hatte (Siehe das folgende Foto aus dem Jahr 2019). An dieser Grundproblematik hat sich bis heute auch nichts geändert; dieser Weg darf linksseitig nicht mit Rädern befahren werden.

Schauen wir uns also einfach mal an, was dort im Frühjahr 2024 verbrochen wurde. Vermutlich von der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Pirmasens-Land, die sich allerdings nur ein paar Meter weiter weiterhin beharrlich weigert, die RLP-Radroute (deren Teil übrigens auch der hier dokumentierte Abschnitt ist) für den Radverkehr freizugeben.

Eine junge E-Scooter-Fahrerin war jedenfalls an diesem grauen Juni-Tag so nett, uns gleich mal zu zeigen, wie es nicht geht. Denn sie befuhr zuerst den rechten Gehweg der Pirmasenser Straße in Richtung Felsenbrunnerhof.

Und wechselte dann rüber auf den linken bzw. den neuen „Radweg“. Man beachte hier auch die Rückseite des kleinen „Vorfahrt gewähren“-Schildes, wo es steht und was es im Zweifelsfall bedeuten kann, wenn man als Radfahrer an der folgenden Einmündung einen Unfall haben sollte. Auch hier hat sich die Behörde keinerlei Gedanken gemacht, sondern hat das alte Ding einfach stehen lassen. Auf der Rückseite hing früher ja ein Zeichen 240.

Der HBR-Wegweiser darunter darf auch nicht an einem Verkehrszeichenpfosten hängen. Er motiviert allerdings auch hier Radfahrer dazu, sich ordnungswidrig zu verhalten. Da sich in dieser Bananenrepublik hierfür allerdings außer mir generell absolut niemand interessiert, möchte ich hierüber auch keine weiteren Worte verlieren. Es braucht also wohl doch erst mindestens einen Toten?

Man erkennt auf dem vorherigen Foto auch den betriebenen Aufwand, die alten Markierungen (u. a. des Abbiegestreifens und der die linksseitige Benutzungspflicht einstmals zunichte machenden Sperrfläche) zu entfernen.

Von links mündet jedenfalls die Wasgaustraße ein. Gegenläufiger Radverkehr ist mangels Zusatzzeichen 1000-32 über dem Zeichen 205 hier offenkundig auch keiner vorgesehen.

Wenn da einer von links kommend das Hügelchen mit ordentlich Karacho runterrauscht, kann es mangels der Sichtbeziehungen durchaus relativ eng werden. Aber er muss ja dann auch Vorfahrt gewähren. Oder nicht?

Mein am Zaun abgestelltes Bike sieht man auch erst relativ spät.

Im Vergleich zu den damals angefertigten Fotos hat sich zwischenzeitlich nicht viel verändert. Es wurden lediglich an den jeweiligen Anfängen und Enden Rad-Piktogramme aufgemalt. Hierbei halte ich insbesondere jene auf der linken Seite für grob irreführend, denn diesen (vermeintlichen) „Radweg“ darf auf jeden Fall niemand linksseitig befahren.

Am Ende des linksseitigen Abschnitts vor dem Felsenbrunnerhof wird übrigens konsequenterweise auch nicht vor querenden Radfahrern gewarnt.

Keine Ahnung, was dieser aktionistische Schwachsinn dort bewirken soll. Ich muss bzw. darf dort jedenfalls gar nicht fahren! Also hört verdammt nochmal damit auf, mir auf den Sack zu gehen! So wie z. B. auch die junge Frau, die mich ein Stückchen weiter auf der Gerstfeldhöhe auf die folgende Weise überholt hatte; mit Sicherheit ebenfalls in der irrigen Annahme, ich hätte das links der K 6 gelegene Ghetto zu benutzen.

Aus diesem Grund hasse ich „Radwege“ aus tiefster Seele! Selbst wenn man sich letzen Endes das unbestreitbare Recht der Fahrbahnnutzung erstreitet, meinen fortwährend irgendwelche hirnverbrannten Vollidioten, ich hätte überall zu fahren, nur nicht dort, wo ich hingehöre.

2 Gedanken zu „Der „Radweg“ auf dem Hochstellerhof“

  1. auf jedem Fall ein sehr interessantes Konstrukt. Vielleicht sollte man sich einfach mal selbst anzeigen und dann vor Gericht das ganze vortragen. Keine Ahnung wie man sonst eine Änderung erzielen soll.
    Da fällt mir eine Story von gestern ein. Ich befahre einen Schutzstreifen. Dieser endet in einer Baustelle und ich umfahre ihn. Nach der Baustelle stand dann ein mobiles Schild Zeichen 237. Da wurde aus dem Schutzstreifen einfach mal schnell ein benutzungspflichtiger Radweg gemacht. Das zeigt, dass selbst hier in der Großstadt einige Planer einfach keine Ahnung von Fahrradinfrastruktur haben und einfach irgendwas basteln. Es fehlt in meinen Augen einfach an Bildung und Sensibilisierung zu dem Thema. Leider haben wir da noch einen weiten Weg vor uns und leider ist dieser Weg mehr als schwierig.

    1. Bei Baustellen ist es in der Regel ja so, dass die Beschilderungspläne von den Baufirmen erarbeitet werden. Die legen die dann der Behörde vor. Und die müsste eigentlich den gröbsten Unsinn abändern. Und anschließend kontrollieren. Theoretisch.

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