Die illegale RLP-Radroute

Über das Thema HBR-Routen im Allgemeinen noch mehr Worte zu verlieren, ist eigentlich überflüssig. Ebenso wenig über das Verhalten der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde (VG) Pirmasens-Land, die zu diesem Thema beharrlich alle Grundlagen des Straßenverkehrsrechts, als auch der HBR-Regularien ad absurdum führt. Deren Leiter ist mit seiner Aufgabe seit Jahren fachlich heillos überfordert. Nachdem mich der ausscheidende Vinniger Ortsbürgermeister im Frühjahr regelrecht verhöhnt hatte, pflichtete die weiterhin konsequent untätige VG-Verwaltung ihm in der Weise bei, weiterhin keine Radrouten straßenverkehrsrechtlich freigeben zu wollen. Dies betrifft im Übrigen nicht nur irgendwelche popeligen regionalen Radrouten, sondern auch die offizielle Radroute des Landes Rheinland-Pfalz.

Diese führt auf dem Gebiet der VG u. a. vom Hochstellerhof in Richtung des Imsbacherhofes. Und jene durfte insbesondere in diese Richtung noch nie mit Rädern befahren werden. Denn auch am Hochstellerhof verbietet ein Zeichen 250 StVO den Verkehr mit Fahrzeugen aller Art. Freigegeben ist nur der Anliegerverkehr. Ein passendes Sackgassen-Zeichen hält man ebenfalls für überflüssig. Das folgende Foto hatte ich am 17. Juni 2023 mit der (leider inzw. aufgrund des faktisch defekten Objektivs kaum mehr benutzbaren) Spiegelreflexkamera aufgenommen.

Wie auch den Pfosten mit den HBR-Wegweisern vor der Bushaltestelle.

Unterhalb der beiden nach rechts zeigenden Wegweiser erkennt man die (auch das Beitragsbild zierenden) „Wimpel“ für die RLP-Radroute und des „Rückenwind-Radwegs„. Radfahrer begehen, wenn sie diesen Radrouten folgen, eine 25 Euro teure Ordnungswidrigkeit, welche sie vor allem im Falle eines Unfalls (bspw. mit Fußgängern, Hunden oder Pferden) oder auch eines mit dem Zustand des ziemlich rumpeligen Feldwegs im Zusammenhang stehenden Sturzes vor allem in zivilrechtlicher Hinsicht erheblich benachteiligen kann – und auch wird.

An der Beschilderung hatte sich jedenfalls bis zum 10. August 2025 nichts geändert, als ich den Zustand mal wieder mit meiner kleinen Action-Cam dokumentierte.

Nun hatte jener bereits erwähnte Leiter der VG-Straßenverkehrsbehörde angesichts der Posse bei Vinningen am 11. Juni 2025 noch einmal ganz allgemein ausdrücklich festgestellt, dass es in seinem Zuständigkeitsgebiet auch weiterhin keine Freigaben der HBR-Routen geben werde.

Sehr geehrter Herr Schneble,

wie Sie wissen, sind wir als Straßenverkehrsbehörde nicht für die Beschilderung von HBR-Radwegen zuständig. Wer, warum und wann welche HBR-Beschilderung angebracht oder entfernt hat, ist uns (zumindest mir) nicht bekannt.

Sehr wohl sind wir für die Beschilderung nach der StVO innerorts zuständig. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde werden ich den von Ihnen genannten Wirtschaftsweg erst für die Radverkehr freigeben, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind es derzeit nicht. Auch die neue Schranke, die die OG Vinningen installiert hat, entspricht nicht den Vorgaben für einen HBR-Radweg. Die nicht ganz korrekte Beschilderung auf Vinninger Seite haben Sie bereits mit dem Ortsbürgermeister zu klären versucht.

Solange also rechtliche Bedenken bestehen, erfolgt unsererseits keine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Die Umstände hatte ich Ihnen schon mehrfach versucht zu erklären. Sie können dies hinnehmen oder auch bleiben lassen und sich an „höherer“ Stelle darüber beschweren. Das überlasse ich Ihnen. Ich versuche jedoch davon völlig unbeeindruckt rechtlich fundierte Anordnungen zu erstellen und mich hier nicht in eine Grauzone treiben zu lassen. Derzeit gibt es also keine straßenverkehrsrechtliche Freigabe für diesen Wirtschaftsweg und das wird aus meiner Sicht so lange so bleiben, bis die rechtlichen Vorgaben erfüllt sind.

Hoffnungslos! Die HBR-Pfosten will er allerdings auch nicht entfernen lassen; stattdessen wirbt die VG Pirmasens-Land auf ihrer Internetseite weiterhin ausgerechnet mit einem Foto (das rechte zum Thema Themenradwege) des Feldkreuzes oberhalb des Imsbacherhofs, welches man mit Rädern gar nicht legal erreichen kann.

Mir war dieses Pamphlet jedenfalls (einmal mehr) schlicht zu primitiv, um hierauf noch einmal in einer sachlichen Weise zu antworten. Stattdessen folgte ich seinem Rat und beschwerte mich insbesondere in Bezug zur RLP-Radroute am 12. Juni 2025 an „höherer“ Stelle. Und zwar beim LBM Rheinland-Pfalz, der nicht nur für das HBR-System verantwortlich zeichnet, sondern auch noch höhere Verwaltungsbehörde in Sachen Straßenverkehrsrecht ist.


Sehr geehrte Damen und Herren,

da der LBM allgemein für das HBR-System verantwortlich zeichnet, möchte ich mich mit dieser Anfrage an jenen wenden.

Ich führe seit mehreren Jahren Auseinandersetzungen mit diversen unteren Straßenverkehrsbehörden bzgl. der straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung im Zuge von HBR-Routen und hatte mich in dieser Angelegenheit auch schon mehrfach mit Eingaben ans Ministerium gewandt, ohne, dass jenes zwischenzeitlich gegen die vorsätzlich untätigen unteren Behörden eingeschritten wäre.

So weigert sich bspw. die Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land seit über einem halben Jahrzehnt, HBR-Routen auf deren Zuständigkeitsgebiet straßenverkehrsrechtlich freizugeben. Angeblich wisse sie nicht, wer die Routen geplant oder genehmigt hätte und sei auch nicht hierüber informiert worden.

Ich möchte den LBM hiermit fragen, ob dies bspw. auch für die Rheinland-Pfalz-Radroute gilt, die u. a. zwischen dem Hochstellerhof und dem Imsbacherhof im Landkreis Südwestpfalz (wie auch der Rückenwind- und der Hornbach-Fleckenstein-Radweg) verläuft? Hat das Land Rheinland-Pfalz hier seine Landes-Radroute ausgewiesen, ohne vorher die zuständige VG-Verwaltung um eine straßenverkehrsrechtliche Freigabe zu bitten?

Dieser Weg darf bis zum heutigen Tage mit Rädern nicht befahren werden. Die Fotos stammen vom 17.06.2023, haben jedoch nichts an Aktualität eingebüßt.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Schneble


Ich setzte die VG Pirmasens-Land, die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südwestpfalz, bei der ich anlässlich der Route zwischen Vinningen und Kröppen eine (bislang nicht abschließend beurteilte) Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht hatte und das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) in Kopie.

Der LBM Rheinland-Pfalz antwortete mir am 23. Juni folgendermaßen:

Sehr geehrter Herr Schneble,

wir bedanken uns für Ihre Eingabe, zu der wir wie folgt Stellung nehmen:

Mit Einführung des Merkblattes zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr 2001 ist diese in enger Abstimmung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde durchzuführen (vgl. Einführungsschreiben Merkblatt Wegweisende Beschilderung Radverkehr 2001). Die Ausweisung der Rheinland-Pfalz-Radroute unterlag gleichen Vorgaben, so dass das Land folglich nicht seine eigene Landes-Route ohne Abstimmung mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden ausgeschildert hat.

Im Rahmen von Beschilderungsplanungen, die i.d.R. von dafür qualifizierten Büros durchgeführt wird, werden die zuständigen Straßenverkehrsbehörden bei Bedarf auf anzupassende Verkehrszeichen – auch fehlende Freigaben – vor Ort hingewiesen. Auch wurden bspw. Rundschreiben an die nachgeordneten Behörden versendet (vgl. RS StVO Freigabe Radverkehr), um auf diesen Widerspruch nicht nur aufmerksam zu machen, sondern ihn abzustellen.

Zusammenfassend halten wir fest, dass dem Aufstellen der wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr immer umfangreiche Abstimmungen vorausgehen, auch im Falle der Rheinland-Pfalz-Radroute. Darüber hinaus haben wir auch ein starkes Augenmerk auf das Thema der Freigaben für den Radverkehr und weisen auch die nachgeordneten Straßenverkehrsbehörden immer wieder darauf hin.

Nach Ansicht des LBM lügt also der Leiter der Straßenverkehrsbehörde der VG Pirmasens-Land. Auf meine weiteren Einwände, dass es nicht sein könne, dass diese Behörde weiterhin unter Ignoranz aller Vorschriften offiziell ausgewiesene Radrouten nicht für den Radverkehr freigibt, verwies mich der LBM allerdings zurück an die Kreisverwaltung Südwestpfalz. Die sich ebenfalls seit über einem halben Jahrzehnt konsequent weigert, zu dieser Frage aufgrund von Beschwerden meinerseits, als auch von Amts wegen fachaufsichtsbehördlich nicht nur gegen die VG Pirmasens-Land, sondern auch andere VG-Verwaltungen (wie z. B. jene der VG Thaleischweiler-Fröschen) vorzugehen.

Der Antwort war übrigens auch noch das erwähnte LBM-Rundschreiben vom 5. November 2020 beigefügt, in welchem sich der LBM (mit ziemlicher Sicherheit aufgrund meiner Eingabe bei der Bürgerbeauftragten des Landes) an alle Verkehrsbehörden des Landes wendet und insbesondere auch die Kreisverwaltungen auffordert, nicht nur im Zuge von HBR-Routen, sondern auch Umleitungen für eine rechtssichere straßenverkehrsrechtliche Beschilderung zu sorgen.

Es ist zwingend erforderlich, solche Bereiche entsprechend den Bestimmungen der StVO umzubeschildern und eine StVO-konforme Befahrung zu ermöglichen.

Auf meine wiederholte Bitte, der LBM Rheinland-Pfalz möge endlich unmittelbar als höhere Verwaltungsbehörde formell mittels einer dienstlichen Weisung gegen die VG Pirmasens-Land einschreiten, reagierte der LBM allerdings nicht mehr.

Das Land Rheinland-Pfalz vertritt also offensichtlich die Ansicht, es sei MEINE Aufgabe, mich nicht nur mit fachlich unfähigen Leitern von Dorfbehörden, sondern auch mit nicht minder ignoranten Kreisverwaltungen herumzuschlagen, damit DEREN RLP-Radroute irgendwann einmal legal mit Rädern befahren werden kann. Meine Arbeit (auch in Gestalt dieses Beitrags) hat natürlich auch weiterhin und vollkommen selbstverständlich völlig kostenfrei zu erfolgen.


Folgebeitrag

Der LBM leugnet die RLP-Radroute

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