Gefahrenstelle am Parkplatz Biebermühle

Einfahrt Parkplatz

Eigentlich unglaublich. Über sieben Jahre ist es her, als ich hier im Blog die „Radroute“ zwischen der Moschelmühle (ein Ortsteil von Waldfischbach-Burgalben) und der Biebermühle dokumentierte. Nicht minder unglaublich ist, wie wenig sich dort in all den Jahren getan hat. Das gilt vor allem für die gemeingefährliche, überhaupt nicht geregelte Zufahrt zum Parkplatz des Schwimmbads Biebermühle, welcher gleichzeitig als Mitfahrerparkplatz des LBM fungiert. Obwohl ich die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben (VG TW) zuletzt mehrfach aufgefordert hatte, dort tätig zu werden, wurden meine Eingaben von dieser einfach konsequent ignoriert.

Am 14. Juni 2024 hatte ich am Rande meiner Eingabe zum hartnäckig seine Stellung haltenden Zeichen 240 am Ortsausgang von Thaleischweiler-Fröschen gegenüber dem zuständigen Sachbearbeiter angemerkt, dass ich mich gerne mit diesem, einem Vertreter des LBM sowie der Kreisverwaltung zeitnah an der Biebermühle treffen möchte, um die gefährliche Verkehrsführung im Bereich des Parkplatzes am Schwimmbad und der HBR-Route in Richtung Waldfischbach-Burgalben in Augenschein zu nehmen und zu besprechen.

Am 7. Oktober 2024 teilte man mir lediglich das Folgende mit:

in Ihrer angefragten Angelegenheit schauen wir bei anderem anderen Vor-Ort-Termin vorbei und werden die zukünftige Regelung besprechen.

Sobald wir hier vor Ort waren werde ich Sie informieren und die zukünftige Regelung mitteilen.

Am 22. Dezember 2024 monierte ich erneut, dass man mir weiterhin eine Stellungnahme zur Situation am Parkplatz Biebermühle verweigert. Am 3. März 2025 forderte ich die VG TW auf, mir das Protokoll zur einstmals angekündigten Verkehrsschau zu übermitteln. Auch diese Aufforderung wurde über mehrere Monate ignoriert, weshalb ich am 9. September Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) einreichte.

Ich erhielt dann per Post ein vom 15. September datierendes Schreiben der VG TW. Darin äußert sich eine andere Sachbearbeiterin am Thema vorbeigehend, denn offenkundig hatte man meine Eingabe mit den anderen Eingaben zum Zeichen 240 verwechselt. Hierfür wäre allerdings die Kreisverwaltung zuständig. Was bzgl. der Zuständigkeiten für die Verkehrsregelung am Parkplatz schlicht und ergreifend so nicht stimmt. Also musste ich noch einmal erklären, dass es mir um die Querung auf dem Parkplatz geht.

Mit Schreiben vom 3. November teilte man mir nun erstmals mit, dass es bzgl. der Situation auf dem Parkplatz nie eine Verkehrsschau gab. Man habe sich lediglich den Bahnübergang angesehen. Zur „gefährlichen Verkehrsführung im Bereich des Parkplatzes am Schwimmbad“ (so der Betreff) schreibt die VG TW:

Nach unserer Ansicht gibt es evtl. nur ein Problem bei der kurzen Überquerung der Zu- und Ausfahrt des Parkplatzes.

Ob die Aufstellung des VZ 138, wie im beigefügten Beschilderungsplan eingezeichnet, bei der geringen Verkehrsaufkommen notwendig bzw. gewünscht, müssen wir den Grundstückseigentümern (OG Thaleischweiler-Fröschen und VG Rodalben) absprechen.

Auch das LBM müsste einer Aufstellung des Verkehrszeichens zustimmen, da der Parkplatz ein Mitfahrerparkplatz des LBM ist.

Wir werden von allen Beteiligten eine Stellungnahme einholen und danach entscheiden, ob das Verkehrszeichen 138 wie im Beschilderungsplan vorgesehen aufgestellt wird.

Man hat sich nicht wirklich viel Mühe beim Verfassen dieses Textes gegeben. Der Inhalt spricht auch wieder mal für sich. Die Behörde kann die Beteiligten ja anhören – sie haben aber auch nicht mehr Mitspracherechte als ich, sondern müssen die Anordnung am Ende umsetzen. Das nun geplante Aufstellen zweier Gefahrzeichen halte ich aber für vollkommen unzureichend.

Die Mühe, den Verkehrszeichenplan einzuscannen, habe ich mir dann auch gespart. Er sieht jedenfalls nur die Aufstellung zweier Zeichen 138 jeweils vor der Querung der HBR-Route vor. Das Verkehrsaufkommen ist dort auch gar nicht so gering wie von der VG TW behauptet. Wobei die Schließung des Schwimmbades in diesem Jahr natürlich für einen Rückgang der Parkplatz-Nutzung gesorgt hatte.

Das eigentliche Problem wurde von der VG TW allerdings nicht erkannt, denn – wie bereits vor sieben Jahren angemerkt – ist die Vorfahrt dort überhaupt nicht geregelt. Wir haben hier sogar eine Situation, bei der strittig ist, ob die allgemeinen Regelungen nach den §§ 8 und 10 StVO hier überhaupt Anwendung finden. Denn die Zufahrt zum Parkplatz ist m. E. eben nur eine Zufahrt – und daher generell nachrangig nach § 10 StVO. Die HBR-Route wurde ja allerdings auch nie als „Geh- und Radweg“ im Sinne des LStrG gewidmet – und muss daher wohl auch nur als „Feld- oder Waldweg“ i. S. d. § 8 (1) S. 2 Nr. 2 StVO betrachtet werden. Gilt hier dann überhaupt „Rechts vor Links“?

Alles Anmerkungen meinerseits in Richtung der VG TW, auf die ich mir in absehbarer Zeit eine angemessene Antwort erhoffe. Jedenfalls hätte auch dbzgl. in all den Jahren mal irgendwer von Amts wegen darauf kommen müssen, dass diese Situation – spätestens seit dem Umbau der Zufahrt – alles andere als ideal gelöst ist.

Zum allgemeinen Zustand

Ich habe jene HBR-Route in den letzten Jahren nur relativ selten mit dem MTB benutzt. Zuletzt hatte ich im März auf die (mit Sicherheit immer noch nicht beseitigten) Schäden durch den Pipeline-Bau hingewiesen. Auch sonst ist der Weg halt immer wieder mal mehr oder weniger stark verdreckt. Oder es hängen, wie im Februar 2024 unweit des Steinenschlosses, halb umgestürzte Bäume drüber, um die sich keiner kümmert.

Ich hatte diese Gefahrenstelle im Straßenverkehr der zuständigen Polizeiinspektion Waldfischbach-Burgalben gemeldet. Wie lange es gedauert hat, bis der Radfahrer und Spaziergänger gefährdende Baum dann entfernt wurde, kann ich nicht sagen.

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