Parkbräu-Kreuzung umbeschildert

Die Stadt Pirmasens ist um eine „Attraktion“ ärmer. Heute fiel mir zum ersten Mal auf, dass die widersprüchliche, nicht der StVO und den Verwaltungsvorschriften entsprechende Beschilderung an der Parkbräu-Kreuzung geändert und somit u. a. auch das legendäre „2 x“-Zusatzzeichen unter einem Zeichen 209 Vorgeschriebene Fahrtrichtung Rechts entfernt wurde. Als Retourkutsche für das weiterhin bestehende Linksabbiegeverbot aus der Schillerstraße hatte ich die Stadt Pirmasens aufgefordert, die grundsätzlich fehlerhafte Beschilderung an allen Ampelkreuzungen der Stadt zu korrigieren. Aufgrund deren (üblicher) Weigerung musste ich letzten Endes den LBM Rheinland-Pfalz einschalten, welcher die Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte ausübt.

Der Mitarbeiter des LBM Rheinland-Pfalz wollte allerdings auch nicht so recht, denn es war ja wieder mal dieser „Besserwisser“, der immer wieder nervige Eingaben einreicht, die einem nur unnötig Arbeit machen. Dass eigentlich nicht ich, sondern die mit der StVO und den Verwaltungsvorschriften ganz allgemein auf Kriegsfuß stehende Pirmasenser Straßenverkehrsbehörde auch für diese (überflüssige) Posse verantwortlich zeichnet, erinnerte mich ganz allgemein mal wieder an ein berühmtes Zitat von Kurt Tucholsky:

Im übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht.

Für „gefährlich“ halten sie mich ja allerdings nun wirklich nicht; denn sie wissen ja, dass ich sie bestenfalls auf diese Weise ein wenig ärgern kann. Jedenfalls wird sich zumindest von Seiten des LBM Rheinland-Pfalz in Zukunft auf jeden Fall etwas ändern.

Denn als ich am 29. Oktober wegen der weiterhin unveränderten Situation am Pirmasenser Waldfriedhof eine e-mail an den zuständigen Mitarbeiter sendete, erhielt ich eine automatische Rückantwort, welche besagte, dass jener nicht mehr im Dienst des LBM stehe. Seine Vertretung teilte mir am 4. November aufgrund meiner weitergeleiteten Nachricht mit, dass er plötzlich verstorben wäre. Das tat mir dann doch, trotz der regelmäßigen Ärgernisse, irgendwie leid. Am 21. September hatte ich nämlich noch einmal versucht, ihm meine persönliche Motivation zu erläutern.


… dass ich mir von meiner ersten Eingabe an vom LBM nichts anderes erwartet und erhofft hatte als das, was ich damals im Rahmen meines Studiums gelernt hatte: Die Einhaltung der Gesetze, Verwaltungsvorschriften und der einschlägigen Rechtsprechung. Im Rahmen eines sachlichen und konstruktiven Dialogs, wie ich ihn bspw. mit dem Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises SÜW führen kann.


Ob er diese e-mail noch zur Kenntnis genommen hat, weiß ich nicht. Ich hoffe jedenfalls, dass sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin meine Eingaben zukünftig in einer objektiven und professionellen Weise bearbeiten wird.

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