„Schutzstreifen“ in der Lemberger Straße

Nachdem ich bereits 2019 im Rahmen der Sitzungen zum neuen „Verkehrsentwicklungsplan“ der Stadt Pirmasens eine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn u. a. auch von „Schutzstreifen“ forderte, aber natürlich bis zum heutigen Tage diesbezüglich vollkommen ignoriert wurde, macht man unbeirrt weiter mit diesem Unfug. So nun auch im abschüssigen Teil der Lemberger Straße, wo der nicht genauer definierbare, mit durchgezogener Linie markierte „Irgendwas-Streifen“ nun abgeschabt und durch einen „Schutzstreifen“ im Sinne der StVO ersetzt wurde. Merkwürdig, dass das ausgerechnet jetzt stattfindet, während mir die Polizei die Nichtbenutzung des bisherigen Nichtschutzstreifens vorwirft?

Eine Sache, die ich seit längerer Zeit vor mir herschiebe, ist ein Zusammenschnitt der übelsten Clips, die ich seit März 2024 auf einzelnen Pirmasenser Straßenabschnitten gesammelt habe. Die Lemberger Straße ist eine der von mir am häufigsten befahren werdenden Straßen im Stadtgebiet. Und auch eine der problematischsten; vor allem gerade auch auf jenen Abschnitten mit den bereits erwähnten Streifchen. Was auch die folgende, stark gekürzte Clip-Zusammenstellung in einer mehr als eindrücklichen Weise veranschaulichen dürfte. Der von mir zusammengeschnittene Film ist gut 12:26 Minuten lang; zu lang und zu groß, um ihn auf diesem kleinen Blog-Server laufen zu lassen.

Das ungewohnte Format (am besten im Vollbild anschauen) liegt u. a. daran, dass ich die Clips anfangs nur in einer Auflösung von 640 mal 360 Pixeln geschnitten habe. Inzwischen verwende ich eine Auflösung von 1024 mal 576 Pixeln.

„Fahrradfreundliche Stellen“

Was ich ebenfalls bislang immer wieder nur punktuell aufgegriffen habe, ist das sogenannte „Radverkehrskonzept“ der Stadt Pirmasens. Man hatte von Seiten der Verwaltung viel lieber mäßig kompetente Verkehrsplaner aus Darmstadt (für viel Geld) damit beauftragt, ein solches „Konzept“ zu erarbeiten. Anstatt sich mit einem kompetenten und engagierten Bürger zusammenzusetzen und letzten Endes wirklich sinnvolle Maßnahmen, die eigentlich auch größtenteils dem gesetzlichen Auftrag einer nach rechtsstaatlichen Grundsätzen handelnden Verwaltung entsprechen, umzusetzen.

Jedenfalls fühle ich mich auch gerade angesichts der Zustände in der Lemberger Straße durch das „Radverkehrskonzept“ besonders gegaslightet, denn ausgerechnet die Abschnitte jener Straße, in welcher die (alte und neue) Markierung (wie auch in der Blocksbergstraße) Autofahrer zum Überholen ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern motiviert bzw. anstiftet, gilt als „fahrradfreundlich“!

Ja, ernsthaft! Siehe auch die Grafiken auf den Seiten 83 und 84. Ich hatte dies ja in meinem vorherigen Beitrag zum absurden Vorwurf von Seiten der Polizei bereits angesprochen. Dieses in Wahrheit mehr Probleme und Gefahren verursachende Gestrichel verzückt also einen Großteil derjenigen Pirmasenser Radfahrer, die sich im Rahmen der sogenannten „Öffentlichkeitsbeteiligung“ (Siehe Abschnitt 5) am „Radverkehrskonzept“ beteiligt haben? Ich zitiere hier u. a. noch einmal das, was auf Seite 14 geschrieben steht:

Der Großteil (35 Meldungen) bezog sich auf die mit dem Fahrrad bereits nutzbaren, jedoch nicht StVO-konformen, Radverkehrsanlagen entlang der Lemberger Str. zwischen Ruhbank und dem PLUB (Pirmasenser Luft- und Badepark).

Insgesamt 21 Meldungen bezogen sich auf die mit dem Fahrrad zwar nutzbaren, jedoch ebenfalls nicht StVO-konformen, Radverkehrsanlagen entlang der Blocksbergstraße zwischen L600 und Meßplatz.

Es ist mir unbegreiflich, wie leicht Menschen, die sich an so einer Umfrage beteiligen, auf so eine billige Bauernfängerei reinfallen können? Die meisten Radfahrer haben bekanntlich generell Angst vor zu engem Überholen. Dann malt die Stadt Pirmasens diesen Leuten irgendwelche bescheuerten Striche auf die Fahrbahn, die u. a. dafür sorgen, dass man (wie ich) in der Blocksbergstraße förmlich mit Gewalt in den Aufklappbereich von Autotüren genötigt wird – und die bewerten so etwas als „fahrradfreundlich“?

Geht noch mehr orwellsches Gaslighting? Ebenso finden sie freigegebene Gehwege toll, auf denen sie regelmäßig hemmungslos mit ihren E-Bikes herumrasen, weil die Stadtverwaltung diesen Leuten auch noch nie unmissverständlich kommuniziert hat, dass man auf diesen Wegen generell nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren darf.

Wenn man sich derartige Rückmeldungen von Seiten jener „Radfahrer“ (wobei ich mich frage, wer das überhaupt gewesen sein soll, denn ich sehe im Alltag ja kaum welche, die mal nicht auf dem Gehweg rumeiern) an die Stadtverwaltung vergegenwärtigt, braucht man sich nicht wundern, dass jene sich auch noch bestärkt darin fühlt, noch mehr von diesem aktionistischen, die Situation in Wahrheit verschlimmernden Schwachsinn zu planen und umzusetzen. Über die Absicht, auch die Zweibrücker Straße mit diesem Unfug zu verschandeln, hatte ich ja bereits im verlinkten Beitrag zum letzten Gespräch mit dem „Radverkehrsbeauftragten“ berichtet.

Überholen von Radfahrern verboten!

Der ehemalige Irgendwas-Streifen wurde nun also kurz hinter der Bushaltestelle vor der abknickenden Vorfahrt neu markiert. Diese neue Markierung wurde übrigens gerade in der Kurve während meines kurzen Fotostops genauso übel von zahlreichen Autofahrern geschnitten wie die alte; sie dürfte daher auch sehr schnell wieder weggerubbelt sein. Im Übrigen scheint die Markierung auch nicht dem zu entsprechen, was in den ERA 2010 hierüber geschrieben steht, denn die einzelnen Schmalstriche sollen, wie auch die Lücken zwischen jenen, genau einen Meter lang sein. Dies scheint mir jedenfalls bereits am Beginn der neuen Markierung nicht der Fall zu sein.

Was ist also nun mein Hauptproblem mit diesem neuen „Schutzstreifen“? Schauen wir uns zur Verdeutlichung meiner Kritik einfach mal den folgenden Screenshot meiner Lenker-Kamera an.

Der bergab in Richtung Innenstadt führende Fahrbahnteil (einschließlich des alten Irgendwas- und nun neuen „Schutzstreifens“) ist laut Google Maps und maps.rlp.de etwa 4,00 m breit. Der neue „Schutzstreifen“ erhielt offenkundig ca. 10 cm mehr Raum als die Mindestbreite von 1,25 m (ich habe es nicht exakt vor Ort nachgemessen, sondern mich anhand der Breite der alten und neuen Markierung orientiert). Der alte Irgendwas-Streifen war ziemlich genau 1 m schmal. In der Summe ändern ggf. minimale Ungenauigkeiten nichts an den folgenden Feststellungen.

Der Fahrer des Hyundai I 30 dürfte bereits mit seinem linken Seitenspiegel leicht über die durchgezogene Linie hinausgeragt haben. Er hat somit mehr als den ihm zur Verfügung stehenden Raum genutzt. Obwohl er sein Bestmöglichstes getan hat, hat er bei seinem Überholvorgang gegen § 5 (4) S. 2 und 3 StVO verstoßen und somit eine 30 Euro teure Ordnungswidrigkeit begangen.

Gehen wir mal allgemein davon aus, dass ein durchschnittlicher Radfahrer den „Schutzstreifen“ in der Mitte befährt und einen 60 cm breiten Lenker hat. Die Enden seines Lenkers wären folglich jeweils 37 cm von der Markierung und dem Fahrbahnrand entfernt.

Ein Hyundai I 30 ist mit Spiegeln 2,05 m breit. Fährt der Autofahrer mit seinem linken Außenspiegel ganz links an der durchgezogenen Linie des 2,55 m breiten Fahrstreifens, ist sein rechter Außenspiegel noch 50 cm von der Markierung des „Schutzstreifens“ entfernt. Hinzu käme dann noch die Markierung (12 cm) und der Abstand des Radfahrers zur Markierung (37 cm).

Folglich beträgt der Abstand zwischen rechtem Außenspiegel und linkem Lenkerende ca. 1 m. Also deutlich zu wenig. Das Überholen von Radfahrern ist dort also faktisch für die meisten mehrspurigen Kraftfahrzeuge eindeutig verboten. Auch aus diesem Grund hatte ich in meiner Strafanzeige vom 27. Juni abschließend noch das Folgende angemerkt:


Ich möchte hinsichtlich dieses leider regelmäßig zu beobachtenden Verhaltens zahlreicher Autofahrer auch anmerken, dass ich die Stadt Pirmasens in den letzten Jahren mehrfach aufgefordert habe, die rechtswidrige und inzwischen auch völlig inkonsistente Markierung am Fahrbahnrand zu entfernen. Dieser Streifen lädt, wenn man ihn denn als Radfahrer benutzt, regelmäßig zum Überholen ohne den vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern förmlich ein. Radfahrer dürfen unabhängig von der Markierung bergab nicht überholt werden. Gegebenenfalls wäre die Stadt Pirmasens aufzufordern, dort klarstellende Zeichen 277.1 StVO anzuordnen.


Die die Anzeige bearbeitende Polizeikommissarin hat diese Anmerkung allerdings einfach vollständig ignoriert und mir stattdessen gemeinsam mit dem mich nötigenden Ehepaar eine Anzeige wegen „Nichtbenutzung eines Schutzstreifens“ verpasst! Wie sollte man als Beamtin auch sonst mit berechtigten und begründeten Einwänden eines genötigten Radfahrers umgehen? Etwa die Stadt Pirmasens auffordern, Überholverbote anzuordnen? Da friert eher die Hölle zu!

Für den Fahrbahnteil links des „Schutzstreifens“ verbleiben auch bis runter zum Hugo-Ball-Gymnasium jedenfalls ganz allgemein nur (gerundete) 2,55 m. Was auch ziemlich genau der Maximalbreite von Kraftfahrzeugen gemäß § 32 (1) Nr. 1 StVZO entspricht. Ein solcher Lkw bretterte auch am Ende meiner kurzen Fotosession mit der Spiegelreflexkamera in Höhe der Feuerwache an mir vorbei.

Das wäre auf jeden Fall, hätte er nicht die durchgezogene Linie bzw. die Sperrfläche überfahren, sehr „kuschelig“ geworden. Wie das halt so ist, im Zuge „fahrradfreundlicher Stellen“ in Pirmasens. Deren Verwaltung also auch hier Kraftfahrzeugnutzer mittels einer überflüssigen und kontraproduktiven Markierung eines „Schutzstreifens“ zum vorsätzlichen Rechtsbruch motiviert.

Doppelt durchgezogene Linie?

Ein Detailproblem in der Lemberger Straße ist übrigens auch, dass die Markierung der drei Fahrstreifen (überwiegend zwei berghoch, einer bergab) ganz allgemein der Erläuterung zur laufenden Nummer 68 der Anlage 2 zur StVO und der Verwaltungsvorschrift zum Zeichen 295 StVO widerspricht. Denn sobald zwei Richtungsfahrstreifen von einem einzelnen Gegenfahrstreifen abgegrenzt werden sollen, ist im Regelfall (und der liegt hier meines Erachtens auch vor) eine doppelt durchgezogene Linie zu markieren. In Rn. 1 heißt es:

Das Zeichen ist zur Trennung des für den Gegenverkehr bestimmten Teils der Fahrbahn in der Regel dann anzuordnen, wenn die Straße mehr als einen Fahrstreifen je Richtung aufweist. In diesen Fällen ist die Fahrstreifenbegrenzung in der Regel als Doppellinie auszubilden.

Dies hat die Stadtverwaltung Pirmasens in der Lemberger Straße seit jeher unterlassen. Vermutlich, weil es dann mit der Fahrbahnaufteilung ganz allgemein nicht mehr klappen würde. Sie lässt daher auch weiterhin sogar Anlieger aus ihren Grundstücken ganz legal rückwärts in eine dreistreifige Straße ausparken.

Dabei behauptet sie auch weiterhin, dass genau das an der Ausfahrt der Schillerstraße für Radfahrer (und nur für die!) viel zu gefährlich wäre.

Schlechte Zeiten für Falschparker

Das einzig „Positive“ an der neuen Markierung ist, dass jetzt relativ eindeutig die Bußgeldtatbestände zum Halten und Parken auf „Schutzstreifen“ greifen. Denn bei der vorherigen Markierung haben sich Falschparker meines Erachtens auch mit guten Erfolgschancen herausreden können, dass das ja gar kein „Radweg“ wäre.

So darf nun auch ein Gewerbetreibender, welcher am 4. November bei meiner Jungfernfahrt auf dem „Schutzstreifen“ erst hielt und dann parkte, lernen, dass das mit Vorsatz (er beantwortete meine Frage, ob er wegfährt, mit „Nein“) schlappe 140 Euro + Gebühren kostet und ihm einen Punkt in Flensburg einbringt. Seine Behauptung, dass das mit dem Ordnungsamt abgesprochen wäre, war übrigens eine Lüge. Er stand dort allerdings auch nicht zum ersten Mal.

Wenn man mich nun faktisch auf diesen Scheißstreifen zwingt, dann zeige ich auch jeden an, der mich auf diesem Scheißstreifen behindert. Auch wenn die Stadt Pirmasens diese Einnahmen überhaupt nicht verdient. Was sie viel eher verdient hätte, wäre, dass ich sie vor dem Verwaltungsgericht Neustadt zur Aufstellung der ersten Zeichen 277.1 StVO in Pirmasens verklage. Doch da meine Arbeit weiterhin von niemandem honoriert wird, bleibt auch dies ein unerfüllbarer Wunsch.

2 Gedanken zu „„Schutzstreifen“ in der Lemberger Straße“

  1. Wenn du mich fragst, handelt es sich hierbei um eine illegale Markierung des Schutzstreifens. Die ERA-Richtlinien sind für die meisten Verwaltungen bindend weil gerichtlich oft als Maß heran gezogen. Dort wird ein Schutzstreifen mit mindestens 1,5m Breite angegeben. Das würde für diese Straße bedeuten, dass entweder die Mittelleitlinie entfernt werden muss, oder der Schutzstreifen weg muss. So wird daraus lediglich ein legitimationsstreifen für enge Überholmanöver. Wenn du magst, frage ich die Stadtverwaltung mal, wie sie sich das vorstellen, dass Autos oder gar LKW hier Radfahrende legal überholen.

    1. Sehe ich im Grunde genauso. In meiner ERA 2010 stehen allerdings als Minimum 1,25 m und 1,50 m Regelbreite. Kannst gerne mal eine Anfrage stellen. Würde mich wundern, wenn du eine Antwort erhieltest. 😉

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