Und schon haben wir wieder November. Vor über eineinhalb Jahren hatte ich anlässlich des 30-jährigen Jubiläums der Verbannung des Radverkehrs noch einmal meine letzten Kräfte mobilisiert und die 13-seitige Zusammenfassung über die Zustände an der B 10 verfasst. Bis heute ohne jede Reaktion. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, dass es keinen einzigen Menschen gab, der sich das, was ich dort dokumentiert und kommentiert habe, vollständig durchgelesen hat. An der Situation wird sich auch im kommenden Winter nichts ändern. Die B 10 bleibt für den Radverkehr gesperrt. Und dieser wird auch weiterhin auf mehreren Abschnitten auf ungewidmete „Wirtschaftswege“ ohne jede Verkehrssicherung verbannt. Auf denen u. a. Traktoren verkehren.
Wie auch gestern. Unweit des Trampelpfades zum Frauenstein begegnete mir ein solcher Traktor eines privaten Forstunternehmers. Und wie man sieht, ist ein Ausweichen auf dem Weg nicht möglich. Juristisch betrachtet ist dies eine faktisch unauflösbare Situation, denn einer von uns müsste eigentlich zurücksetzen; bis zu einer Stelle, welche das sichere Ausweichen gewährleistet.
Als er mir entgegenkam, streckte ich daher kurz fragend den linken Arm aus. Er hielt dann auch an – und rief mir „Das ist nicht nur ein Radweg!“ entgegen. Dies verstand ich allerdings erst bei der zweiten Wiederholung, nachdem er den Motor seines lauten Traktors ausgemacht hatte. Ich verließ den mittels Subventionsbetrug asphaltierten „Wirtschaftsweg“ und hielt neben ihm an. Die Inhalte unseres Gesprächs brauche ich hier nicht großartig wiedergeben. Es war halt das, was man zu erwarten hat. Auch von wegen „Man dürfe nicht immer nur ICH, ICH, ICH denken!“
Dass das kein „Radweg“ ist, die B 10 jedoch seit über 31 Jahren für Radfahrer gesperrt ist, findet er gut. Die würden einen dort ja ansonsten totfahren. Die Schutzhaft wäre also gerechtfertigt. Ich wies auch darauf hin, dass wenn die B 10 auch auf diesem Abschnitt eine Kraftfahrstraße sein wird (die Teileinziehung ist ja bereits erfolgt), ich noch mit erheblich mehr Fahrzeugen wie seinem zu tun haben werde. Wir „diskutierten“ gute 7 Minuten lang. Auch über den schwerverletzten Radfahrer, der damals zwischen Wilgartswiesen und Rinnthal noch Glück hatte, dass er nicht erfroren ist.
Dann tauchte aus Richtung Hauenstein eine dreiköpfige Gruppe auf Rädern auf. Ein älterer Herr und zwei Frauen. Die dritte im Bunde benutzte ein Liegerad. Er und sie schoben ihre Räder an dem den Weg vollständig blockierenden Trecker und mir vorbei. Die beiden fragten ihre Begleiterin auf dem Liegerad, ob sie vorbeikäme. Und die meinte, wenn ich wegginge, käme sie vorbei. ICH!

Genau. Ich, der hier mit seinem Rennrad im Dreck Stehende und über diese unhaltbaren Zustände Diskutierende, war das Problem! Obwohl die drei einige Gesprächsfetzen zwischen mir und dem Treckerfahrer mitbekommen haben müssten, interessierten sie sich nicht dafür. Die Liegeradfahrerin quetschte sich einfach sehr eng an mir vorbei. Anschließend erntete ich noch vom Traktorfahrer einen blöden Kommentar von wegen, ich solle die Leute vorbeilassen. ICH!
Auch diese kleine Anekdote passt wunderbar zum allgemeinen Problem an der B 10, welches außer mir niemand wahrnehmen will. Der „Wirtschaftsweg“ war übrigens abschnittsweise mal wieder – der Jahreszeit entsprechend – extrem verdreckt und nass. Offenbar wurden an manchen Stellen vor einer Weile die Wegesränder rudimentär gemäht, aber der dabei entstehende Dreck einfach liegengelassen.
Die Kirsche auf der verschimmelten Sahnetorte war der Fakt, dass offenkundig bei jenen Mäharbeiten auch das (nicht der StVO entsprechende) Zusatzzeichen zur Freigabe des Radverkehrs in Richtung Hinterweidenthal abgeräumt wurde.

Gegenwärtig besteht also überhaupt keine legale Verbindung mehr im wichtigsten Nadelöhr im Pfälzerwald in Richtung Pirmasens. Ich habe die VG Hauenstein gefragt, warum die Freigabe aufgehoben wurde. Und warum sie den Weg, für den sie damals 25 % der Baukosten vom Bund erstattet bekam, auch in diesem Herbst kein einziges Mal gereinigt hat.
Außerdem habe ich bei der Kreisverwaltung Südwestpfalz eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen die VG Hauenstein wegen dieser absurden Nummer eingereicht. Denn auch gestern stand an der Einfahrt zu diesem Gewerbegebiet kein die zulässige Höchstgeschwindigkeit begrenzendes Verkehrszeichen.