Im Sommer diesen Jahres wurde die Kreisstraße 4 zwischen Kröppen und Trulben vom LBM saniert. Das Kreissträßchen befand sich stellenweise auch in einem fürchterlichen Zustand. Die hierfür notwendige Vollsperrung wurde meines Wissens irgendwann im Oktober (später als ursprünglich geplant) wieder aufgehoben. Als ich in den letzten Monaten immer wieder mal die Absperrung an der L 483 in Kröppen passierte, musste ich regelmäßig mit dem Kopf schütteln, denn dort wurde wieder mal (höchstwahrscheinlich vom LBM Kaiserslautern selbst) eine Freiluft-Ausstellung zum Thema Verkehrszeichen-Dadaismus eingerichtet.
Da der LBM seine Pressemitteilungen generell nicht archiviert, ist jene inzwischen auch nicht mehr auffindbar. Ganz lustig ist allerdings noch jene der berüchtigten Verbandsgemeindeverwaltung Pirmasens-Land. Diese teilte am 28. Mai 2025 unter anderem Folgendes mit:
Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung der Straßensperrung und Nutzung der eingerichteten Umleitungsstrecken. Die Benutzung etwaiger Rad- oder Wirtschaftswege als „Abkürzung“ während der Streckensperrung ist nicht erlaubt und wird sanktioniert.
Nun, für die Sanktionierung wäre allerdings die Polizei zuständig. Und die kontrolliert hier in der Region so etwas generell nicht. Bei den „etwaigen Rad- oder Wirtschaftswegen“ meint man jedenfalls die von der K 4 abzweigende HBR-Route (Siehe OSM) hinunter zur Hilster Mühle und weiter zur Schweixer Mühle an die K 1. Immerhin eine der wenigen „Radrouten“ auf dem Gebiet der VG Pirmasens-Land, die (zumindest in diese Richtung) sogar straßenverkehrsrechtlich freigegeben ist. Und dies sogar doppelt, wie das folgende, am 3. April 2020 aufgenommene Foto zeigt.

An diesem Tag hatte ich übrigens auch die wegen der beginnenden Corona-Massenhysterie verbarrikadierte Grenze nach Frankreich dokumentiert. Dieser ziemlich steile Wirtschaftsweg führt runter ins Tal der Trualbe, wo der sogenannte „Rückenwind-Radweg“ verläuft. Diese Route kann man (zumindest laut der bis heute überdauert habenden Beschilderung) berghoch auch weiterhin nur „auf eigene Gefahr“ benutzen.

Genau dort fuhr ich am 31. Juli mit dem MTB hoch in Richtung Kröppen. Und musste lachen, als ich an der Vollsperrung der Kreisstraße 4 ankam.
Wie man anhand der deutlich erkennbaren doppelten Fahrspur sieht, haben sich dort auch viele Autofahrer nicht an die Anordnung gehalten, indem sie etwa ausgestiegen wären, um ihr Auto über die grüne Wiese (die man mittels Zeichen 240 StVO in einen „Geh- und Radweg“ umgewandelt hatte) zu schieben. Diese absurde Beschilderung überdauerte dann auch in der Gegenrichtung (Siehe das Beitragsbild) bis zum 7. Oktober. Die „Führung“ des „schiebenden Radverkehrs“ war auch nur möglich, weil das Gelände (laut Liegenschaftskataster) noch zum Flurstück der K 4 gehört.
Warum man nun allerdings auf einem „Geh- und Radweg“ überhaupt absteigen soll (denn dann wäre es ja gerade kein „Radweg“, sondern ein Gehweg), erschließt sich mir in diesem Falle genauso wenig wie damals in Wilgartswiesen. Wozu mir der LBM Kaiserslautern ja allerdings in einem unfassbar arroganten Ton mitgeteilt hatte, dass man „unsinnige Anfragen“ zu unsinnigen Beschilderungen generell nicht zu beantworten gedenkt.
In diesem Falle hätte ich unter anderem gefragt, warum das Zeichen 240 eigentlich am rechten Rand der Absperrzäune steht? Soll man hier also absteigen und das Rad über den Zaun heben, um anschließend hinter der Barriere seine Fahrt fortzusetzen? Sieht der LBM hier etwa auch keinen Widerspruch zum ein paar Meter weiter links aufgestellten Zeichen 250, welches jeglichen Fahrzeugverkehr verbietet?
Man könnte es ja eigentlich positiv zur Kenntnis nehmen, dass die Existenz dieser Radroute überhaupt in die Planung der Baustellenbeschilderung mit eingeflossen ist. Die Umsetzung entsprach allerdings mal wieder dem üblichen „Niveau“.