„Radfahrer absteigen“ in Wilgartswiesen

Da das Zusatzzeichen 1012-32 momentan der absolut heißeste Scheiß in Pirmasens und Zweibrücken ist, möchte ich noch an eine mit diesem Thema im Zusammenhang stehende Geschichte erinnern, die ich im Juli vergangenen Jahres mit dem LBM Kaiserslautern erlebt hatte. Zu dieser Zeit wurde nämlich die K 56 zwischen Wilgartswiesen und dem Hermersbergerhof voll gesperrt. Beziehungsweise dann eben doch nicht voll, sondern nur teilweise. Die Pressemitteilung kann ich leider nicht mehr zitieren, weil der LBM im April 2024 seine Internetseite umgestaltet und hierbei den RSS-Feed ersatzlos gestrichen hatte. Die nach einiger Zeit gelöscht werdenden Pressemeldungen kann ich seitdem auch nicht mehr automatisch im Feed-Reader archivieren.

Am 12. Juli stellte ich anlässlich jener PM eine Anfrage an die Pressestelle des LBM. In Kopie informierte ich hierüber den Leiter der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Südwestpfalz und den damaligen Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern. Man möge mir doch bitte mitteilen, auf welche Weise sichergestellt werde, dass Radfahrer während der Vollsperrung der K 56 weiterhin den Hermersbergerhof erreichen können? Die B 10 (über welche die Umleitung laut PM verlaufen sollte) wäre ja auch weiterhin (rechtswidrig) per Zeichen 254 für den Radverkehr (und weiterhin ohne Umleitung) gesperrt.

Des Weiteren interessierte mich, warum der LBM es (entgegen einer früheren Auskunft seiner Pressestelle) seit Umstellung seiner Internetseite nicht geschafft hat, die RSS-Feeds wieder einzurichten und warum er jenen nützlichen Dienst für entbehrlich hält?

Auf diese Anfrage erhielt ich sogar am selben Tag noch eine Antwort. Allerdings nur bzgl. des zweiten Teils meiner Anfrage, warum man den RSS-Feed eingestellt hat. Den Grund nannte man mir nicht. Ich solle halt den täglichen e-mail-Newsletter abonnieren. Nein Danke. Auf eine weitere Kritik daran erhielt ich keine Antwort mehr. Ebenso nicht hinsichtlich der Frage, ob und wie Radfahrer weiterhin den Hermersbergerhof erreichen können. Also sendete ich eine weitere e-mail an den damaligen Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern.

Auf die ich ebenfalls keine Antwort erhielt, weshalb ich am 27. Juli noch einmal daran erinnerte. Am 30. Juli kam dann doch noch eine Antwort vom Leiter der Fachgruppe Projektmanagement, gleichzeitig Vertreter des Dienststellenleiters.

Wie sie dem beiliegenden Verkehrszeichenplan entnehmen können ist die K56 für Fußgänger und Radfahrer weiterhin nutzbar durch einen parallel zur Kanalbaustelle abgesicherten gemeinsamen Rad- und Gehweg; damit ist auch der Hermersbergerhof für Radfahrer erreichbar.

Warum kann man so etwas dann nicht einfach in der Pressemitteilung erwähnen? Als Anlage dieser e-mail war noch eine PDF-Datei mit einem am 2. März 2023 aufgestellten Verkehrszeichenplan beigefügt. Jener enthielt u. a. die beiden folgenden Grafiken. Zuerst die Ansicht in Richtung Wilgartswiesen.

Und jene in Richtung Hermersbergerhof.

Beschilderungstechnisch ist das hier auf jeden Fall mal wieder absolutes Champions-League-Niveau. Die Zeichen 254 Verbot für Radverkehr und 259 Verbot für Fußverkehr verbieten den Rad- und Fußverkehr im Zuge der K 56 vollständig. Oder nur im mittels der Absperrschranken bereits rechtswirksam und ausreichend abgesperrten Bereich?

Um die Verwirrung zu steigern, stellt man links(!) der hohlen Gasse ein Zeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg auf. Dies soll also ein „Geh- und Radweg“ sein, den anderer Verkehr nicht benutzen darf. Das Zusatzzeichen „Radfahrer absteigen“ darunter sagt allerdings, dass man auf diesem „Geh- und Radweg“ gar nicht Rad fahren darf? Was soll der Scheiß? Dachte ich mir. Und fragte dann halt doch noch einmal nach.


Sehr geehrter Herr X,

könnten Sie mir bitte kurz den Sinn der Kombination eines Zeichen 240 StVO mit einem Zz „Radfahrer absteigen“ erläutern?

Urteil des OLG Hamburg, 5 ORbs 25/23 vom 11.09.23, letzter Satz der Rn. 7:

Radfahrende sind auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“ anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.


Zu dieser Nachfrage fiel dem stellvertretenden Dienststellenleiter(!) des LBM Kaiserslautern am 31. Juli nur noch das Folgende ein:

Auf unsinnige Anfragen werden wir nicht antworten.

Ich meinte daraufhin, das einzige, was hier „unsinnig“ ist, wäre die vom LBM angeordnete Beschilderung.

Auch dieses Zitat werde ich mir – neben dem I-Stempel vom Ministerium oder den goldenen Fahrradlenker für das Ehrenamt – irgendwann mal einrahmen und an die Wand hängen. Als ich mich im September mit Frau Korz vom SWR auf dem Exerzierplatz unterhielt, meinte sie selbst, dass es teilweise schon ziemlich unverschämt und frech wäre, wie manche Behörden auf meine Anfragen reagieren würden.

Leider bin ich im letzten Jahr während der Sperrung nicht an dieser Baustelle vorbeigekommen, weshalb ich jene leider auch nicht selbst fotografisch oder mittels Video dokumentieren konnte.

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