Gestern hatte ich einen Beitrag mit dem Titel „Einen vom (toten) Pferd erzählen“ geschrieben und veröffentlicht, der sich mit meiner sich weiterhin zuspitzenden Lebenssituation als vollkommen erfolgloser Journalist und Aktivist befasste. Ich habe ihn relativ schnell wieder depubliziert, weil ihn eh niemand verstehen würde. Wie auch niemand versteht, dass dieser Beitrag für mich Arbeit ist. Arbeit, die niemand honoriert. Mag sie auch noch so unbedeutend und irrelevant erscheinen. Als ich mich am 22. Juli mit der neuen Chefredakteurin des Portals „psst!“ am Rheinberger traf, war das für sie bezahlte Arbeitszeit. Für mich natürlich nicht. Auch nicht, als ich am Gebäude, welches auch das „Dynamikum“ beherbergt, einen mir bis dahin noch unbekannten Blödsinn bemerkte und dokumentierte.
Über das Treffen wollte ich damals eigentlich noch einen Beitrag schreiben, ließ es dann aber doch bleiben. Weil sich meine Skepsis sehr bald bestätigen sollte. Man hatte mir eine Art bebilderten Gastbeitrag über das Thema Radverkehr angeboten; allerdings (natürlich) ohne Honorar. Nachdem ich meinen ersten Entwurf übermittelt hatte, dauerte es ein paar Tage, bis man mir eine stark „redigierte“, vor allem auch inhaltlich und sprachlich fast bis zur Unkenntlichkeit entschärfte Fassung retour schickte. Ich lehnte das „Angebot“ ob dieser Zensur natürlich brüskiert ab.
Meine leise Hoffnung, dass das Ausscheiden des bisher gänzlich uninteressierten Ex-Chefredakteurs etwas verbessern würde, war also völlig unbegründet. Hinterher meldete man sich natürlich auch nie auf e-mails an die Verwaltung, über welche ich u. a. auch „psst!“ ab und zu in Kopie mit informierte.
Über das auch rechtlich zweifelhafte Radfahrverbot am Rheinberger-Gebäude hätte ich eigentlich schon im April 2022 einen Beitrag schreiben können. Denn mindestens seit dieser Zeit verkünden vor der großen Pflasterfläche auf der Südseite des Rheinbergers zwei fragwürdige Schilder ein Radfahrverbot.
Ich forderte die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde am 30. April 2022 am Rande einer Nachricht bzgl. meines Antrags zur Öffnung der Schillerstraße auf, mir mitzuteilen, wer für die Beschilderung am Dynamikum verantwortlich ist. Ich bezweifelte, dass diese Regelung überhaupt zulässig ist, denn es handelt sich meiner Meinung nach um öffentlichen Verkehrsraum.
Darauf erhielt ich natürlich keine zeitnahe Antwort. Erst auf wiederholte Nachfrage teilte man mir am 24. August 2022 Folgendes mit:
Ich habe mich nun über die Beschilderung informiert und muss Ihnen mitteilen, dass es sich hierbei nicht um angeordnete StVO-Schilder im öffentlichen Verkehrsraum handelt. Die Beschilderung wurde vom privaten Eigentümer auf seinem privaten Grundstück angebracht und ist auch nur dort gültig.
Mein wiederholter Einwand, dass es sich bei dieser Fläche bzw. Verbindung relativ eindeutig um öffentlichen Verkehrsraum im Sinne der StVO handelt und somit allein die Straßenverkehrsbehörde für die Regelung des Verkehrs zuständig ist, wurde am 8. September folgendermaßen zurückgewiesen:
Wer Eigentümer des Rheinbergergeländes ist, ist mir nicht bekannt. StVO konforme Schilder dürfen auf einem Privatgrundstück vom Eigentümer nicht aufgestellt werden.
Das stimmt, wenn überhaupt, nur zum Teil. Vielmehr hatte ich von der Behörde ja erwartet, der Bauhilfe die Aufstellung der Verbotsschilder zu untersagen, weil nur sie den Verkehr (mittels amtlichen Verkehrszeichen) regeln darf.
Beherrschender Eigentümer der Rheinberger-Besitzgesellschaft ist jedenfalls die Bauhilfe, eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft. Jene übernahm im Dezember 2021 weitere Anteile vom bisherigen Besitzer. Kurz darauf wurde das Radfahren vorm Rheinberger-Gebäude mittels der im Beitragsbild zu sehenden Schilder verboten. Bis heute.
Da ich damals im ausklingenden Corona-Wahn mit meinem Widerspruch und meiner Klage zur Öffnung der Schillerstraße mehr als genug zu tun hatte, vergaß ich, auch mal direkt bei der Bauhilfe nachzufragen, warum man meint, dort das Radfahren überhaupt verbieten zu müssen. Ich glaube jedoch nicht, dass ich, wenn ich in diesem Sommer eine Anfrage zu diesem Thema gestellt, eine halbwegs intelligente Antwort erhalten hätte.
Das Verbotsschild ist einerseits von der Fröhnstraße her sichtbar und aus Richtung des von der Zufahrt zum Parkhaus kommenden Serpentinenweges an einem Laternenmast angebracht.

Besonders absurd wird dieses Verbot angesichts der Tatsache, dass man ausgerechnet im einzigen für Radfahrer verbotenen Bereich des gesamten Rheinberger-Geländes eine (sogar überdachte) Radabstellanlage installiert hat.

Eine Radabstellanlage, die man mit dem Rad fahrend gar nicht legal erreichen kann! Und ausgerechnet auch noch an jenem Gebäude, an welchem der sagenumwobene „Dynamikum-Rundweg“ beginnt und endet! Mehr muss man nicht wissen. Gesellschafter der Bauhilfe sind überwiegend die gleichen Nasen, die einem auch aus der kommunalen Politik und Verwaltung hinlänglich bekannt sind.
Die Verwaltung hat übrigens auch weiterhin (das fiel mir noch nebenbei am Eingangstor zum Strecktalpark auf) bis heute nicht verstanden, dass das auf grünen Tafeln (rechtswidrig) verkündete pauschale Fahrradverbot auch in dieser städtischen Grünanlage weiterhin nicht aufgehoben wurde.

Obwohl man das inzwischen wohl schon mehrfach überklebte (und auch weiterhin der textlichen Regelung widersprechende) Piktogramm inzwischen folgendermaßen gestaltet hat:

Was genau ein „Hauptweg“ ist, kann man dann ja mit irgendwelchen grantigen Rentnern ausdiskutieren. Auch hierüber könnte ich einen rechtlich fundierten Beitrag schreiben. Mir also Arbeit machen. Arbeit, die keiner honoriert. Weshalb ich bald auf der Straße landen werde. Danke.