Ja, wie das halt so ist. Mit dem „pragmatischen“ Umgang des LBM mit geltendem Recht. Es müsste am 31. Oktober gewesen sein, als mich am Abzweig von der L 480 auf die K 13 am Kirschbacherhof erstmals eine am Wegweiser angebrachte Auskreuz-Vorrichtung verunsicherte. Diese suggerierte, die Kleinstadt Hornbach wäre von hier aus nicht erreichbar. Das stimmte aber nicht; von einer Vollsperrung war mir auch anderweitig nichts bekannt. Als ich am 11. November erneut mit dem Rennrad das Hornbachtal hinunterfuhr, traf ich erneut auf die merkwürdige, sicher auch andere Verkehrsteilnehmer nicht minder verwirrende Vorrichtung. Also schickte ich den Screenshot an den LBM und fragte einfach mal, was das denn bitteschön soll?
Meine vage Vermutung, dass die Sache eventuell mit der Vollsperrung der L 700 zu tun haben könnte, wurde dann letzten Endes auch vom LBM bestätigt. Man antwortete mir am 14. November folgendermaßen:
Die Auskreuzung des Zieles Hornbach wurde in Abstimmung mit den Ordnungsbehörden übergangsweise notdürftig umgesetzt, damit der Schwerverkehr nicht entgegen der ausgeschilderten Umleitungsstrecke für die Baumaßnahme im Zuge der Landesstraße L 700, über die Kreisstraße K13 und durch die Ortschaft Dietrichringen abkürzt. Für einen gezielten Begegnungsverkehr und ein umleitungsbedingtes erhöhtes Verkehrsaufkommen ist der Straßenquerschnitt der K13 nicht ausreichend.
Mittlerweile wurde die Auskreuzung wieder zurückgenommen und das zwischenzeitlich beschaffte VZ 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) mit Zusatzzeichen „Anlieger frei“ für die restliche Bauzeit der Landesstraße L 700 aufgestellt.
Also weil man (trotz vorangegangener Planungen der Umleitungen) kein passendes Verkehrszeichen vorrätig hatte, hielt man es für angebracht, ein für die meisten Verkehrsteilnehmer legal erreichbares Ziel einfach auszukreuzen? Und somit diese in einer nicht unerheblichen Weise zu verunsichern?
Zumal ich die Begründung in Zeiten von Navigationsgeräten für etwas weit hergeholt betrachte. Wenn die offizielle Umleitung für den Schwerlastverkehr nicht geeignet ist, wäre für diesen ja noch eine gesonderte Umleitung auszuweisen. Aber das soll jetzt nicht auch noch mein Problem sein. Keine Ahnung, ob man den „Fehler“ ohne meine Mitteilung überhaupt behoben hätte.