Die Fraktion Die Linke – PARTEI im Pirmasenser Stadtrat hatte bereits im vergangenen November eine Anfrage zum Thema Gehwegparken, zur vielseitigen Sperrung von Anliegerstraßen, Feld- und Waldwegen mit sowie auch der Mountainbike-Park-Route am Eisweiher mittels zusätzlicher Parkordnungsschilder gestellt. Jene wurde erst im Laufe dieser Woche beantwortet. Man hat mir die Antwort zukommen lassen und auch eine Pressemeldung dazu verfasst.
Die Art und Weise, wie die Stadtverwaltung den Anfragenden das Ergebnis mitteilt, ist vor allem in technischer Hinsicht relativ „eigenartig“, denn die Stadträte können offenbar nur Screenshots von ihren „Rats-Tablets“ ziehen. Weshalb ich gerade mehr als die Hälfte der Antwort von Hand abtippen musste. Selbst für ein OCR-Programm war die Auflösung zu gering. 🙄
Die Antwort im Einzelnen, beginnend mit jener auf Frage 1 zum Gehwegparken allgemein:
Selbstverständlich werden Gehwegparken und das Parken von Fahrzeugen auf Fahrradschutzstreifen grundsätzlich kontrolliert und bei Verstößen auch geahndet. Ausnahmsweise kann in Bereichen sehr schmaler Straßen bei gleichzeitiger großer Parkraumnot Gehwegparken teilweise toleriert werden, sofern eine Restgehwegbreite von mindestens 1 m eingehalten wird.
In „sehr schmalen Straßen“ hat in der Regel überhaupt niemand zu parken; vor allem nicht auf dem Gehweg. Das sind im Notfall nämlich auch Rettungswege, deren Zuparken im schlimmsten Fall auch Menschenleben kosten kann. Der Begriff „große Parkraumnot“ treibt mir auch regelrecht die Tränen in die Augen. ? Immerhin habe ich jetzt endlich auch mal einen dokumentierten Beweis für das „Pirmasenser Landrecht“ in Sachen „1-Meter-Regel“, bislang hatte ich das nur vom ehemaligen Leiter der Straßenverkehrsbehörde mündlich. Zum Thema rechtswidriger Duldung von (sogar fahrenden) Kraftfahrzeugen auf Gehwegen durch Straßenverkehrsbehörden gibt es übrigens ein relativ frisches Urteil des Mainzer Verwaltungsgerichts Neustadt, welches ich demnächst hier im Blog noch ausführlicher kommentieren werde.
Antwort auf Frage 2 zu privaten Anzeigen:
Private Anzeigen von Verkehrsteilnehmern werden an die Hilfspolizeibeamten(innen) regelmäßig weitergegeben und von diesen vor Ort kontrolliert. Diese Anzeigen werden jedoch nicht statistisch erfasst. Soweit sich aus der Kontrolle Verwarnungen ergeben, sind diese in der unter 3. und 4. aufgeführten Statistik enthalten.
Schade. Die Stadtverwaltung hat ja kürzlich zugegeben, im Falle der von der Polizei festgestellten 36 Parkverstöße am 10. Dezember im Berliner Ring kein einziges Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet zu haben.
Antwort auf Frage 3 zur Statistik des Jahres 2018:
Im Jahre 2018 wurden folgende Tatbestände erfasst:
- Gehwegparken: 824 Fälle
- Gehwegparken mit Behinderung: 35 Fälle
- Parken Schutzstreifen: 0 Fälle
- Parken Schutzstreifen mit Behinderung: 0 Fälle
Man kann davon ausgehen, dass die Fälle mit (konkreter) Behinderung wahrscheinlich von Privatpersonen angezeigt wurden; ggf. auch Leuten, die nicht mehr aus ihrer Grundstückszufahrt rauskamen oder eingeparkt wurden. 824 Fälle im Jahr sind angesichts der in der Stadt herrschenden Anarchie ein schlechter Scherz; das sind gerade mal etwas mehr als 2 Fälle pro Tag. Diese 2 Gehwegparker sehe ich, wenn ich durch die Stadt fahre, allein in 5 Minuten. Einen mehr als die 35 Jahres-Fälle mit Behinderung gab es im Berliner Ring am 10. Dezember 2019 nur an einem einzigen Tag. Und es hatte Null Konsequenzen! Dass die „Alten Bekannten„, die gewohnheitsmäßig auf den „Schutzstreifen“ parken, trotz mehrfacher Hinweise meinerseits nie ein Ticket erhielten, passt auch gut ins Bild. Heute früh stand z. B. der schwarze BMW in der Winzler Straße vorm Kreisel Arnulfstraße schon wieder halb auf dem Gehweg, halb auf dem „Schutzstreifen“.
Laut einem Bericht der Rheinpfalz wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 13.700 „Knöllchen“ verteilt. Die 824 Verwarnungen für Gehwegparker entsprachen somit gerade einmal einem Anteil von 6 Prozent. Das würde wiederum meine Beobachtung bestätigen, dass vom Ordnungsamt nur die von der Stadt bewirtschafteten Parkmöglichkeiten in einem nennenswerten Umfang kontrolliert werden.
Antwort auf Frage 4 zu den Statistiken der Vorjahre:
In den Jahren 2014 bis 2017 wurden folgende Tatbestände erfasst:
2014 2015 2016 2017 Gehwegparken 1054 1241 1371 1123 “ mit Behinderung 32 28 58 68 Parken Schutzstreifen 0 0 0 0 “ mit Behinderung 0 0 0 0 Die Differenzen zu den Verwarnungszahlen aus 2018 sind auf den krankheitsbedingten Ausfall von zwei Mitarbeiter(inne)n im Jahr 2018 zurückzuführen.
Man stelle sich mal vor, ein kleiner Unternehmer würde beim Finanzamt damit argumentieren, er hätte seinen steuerpflichtigen Gewinn in diesem Jahr leider nicht ermitteln können, weil seine Mitarbeiterin in der Buchhaltung für längere Zeit ausgefallen war. Meine ehemaligen Kollegen hätten sich wohl kurz totgelacht, den Gewinn geschätzt – und den Vollzieher rausgeschickt. In Deutschland hat man sich nach nun schon drei Jahrzehnten Neoliberalismus daran gewöhnt, dass der Staat seinen Aufgaben überhaupt nicht mehr nachkommt. Auch deshalb, weil kaum noch Personal eingestellt wird. Die genannten Zahlen sind übrigens ein Witz; 1371 Verwarnungen entsprechen nicht einmal 4 am Tag – und das werden auch nur die allerschlimmsten Fälle gewesen sein.
Ich finde es übrigens bedauerlich, dass die Stadtrats-Fraktion die Fragen in der finalen Version noch einmal leicht gekürzt hatte. Denn ursprünglich hatte ich auch angeregt, nach der Anzahl der veranlassten Umsetzungen zu fragen. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, wann ich es in Pirmasens das letzte Mal erlebt hätte, dass ein Falschparker abgeschleppt wird.
Antwort auf Frage 5 zur Sperrung von Feld- und Waldwegen sowie Anliegerstraßen:
Die Notwendigkeit einer Sperrung könnte sich aufgrund der Beschaffenheit und des Zustands eines Weges im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ergeben. Sofern solche Hinderungsgründe nicht vorliegen, ist die Freigabe für die Benutzung mit Fahrrädern durch Anbringen der entsprechenden Zusatzschilder angebracht. Die Überprüfung, an welchen Standorten diese Zusatzschilder erforderlich wären, ist nur durch eine Kontrolle vor Ort möglich und somit mit einem hohen personellen Aufwand verbunden.
Im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Pirmasens wurde in diesem Jahr mit der Überprüfung der Beschilderung auf Hinweis zur touristischen Beschilderung für den Radverkehr (HBR) begonnen. Im Zuge der nächsten regelmäßigen jährlichen Kontrolle werden alle weitere Feld- und Wirtschaftswege mit HBR Wegweisern und Routen des Mountainbikeparks in unserem Zuständigkeitsbereich geprüft und die Beschilderung bei Bedarf geändert.
Man hat also erst jetzt, im Jahr 2020(!) damit angefangen, die HBR-Routen zu überprüfen. Die ersten Hinweise in Sachen hatte ich aber vor nun rund 3 Jahren eingereicht. Ich hatte der Stadt auch mehrmals angeboten, ihren „personellen Aufwand“ zu reduzieren, indem ich alle Schilder und Wege dokumentiere; sogar die Anordnungen würde ich so vorbereiten, dass sie nur noch abgestempelt werden müssten. Das Angebot hatte man ja nicht angenommen, sondern mir im Gespräch am 23. Januar noch einmal vorgeworfen, dass ich hier nicht frei Haus liefere. Die Freigabe weiterer Feld- und Waldwege zögert die Stadt laut dieser Antwort weiter hinaus.
Siehe auch die Antwort auf Frage 6 zu Anliegerstraßen, im Speziellen zur Nichtfreigabe der Alten Landstraße im Zuge der Vollsperrung zw. Pirmasens und Lemberg im Oktober 2019:
Wegen der grundsätzlichen Freigabe beziehen wir uns auf die in 5. genannte Prüfung von Hinderungsgründen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
Während der Straßenbaumaßnahme zwischen Ruhbank und Lemberg wurde die Alte Landstraße als Umleitungsstrecke für langsam fahrende Fahrzeuge, die die B 10 nicht nutzen dürfen, also auch für Fahrräder freigegeben. Die Durchfahrt war wegen des schlechten Zustandes durch ein Tempolimit „30“ und den Hinweis auf die Straßenschäden beschränkt.
Eine allgemeine Freigabe der Alten Landstraße für Fahrräder ist in unserem Zuständigkeitsbereich bisher – vermutlich wegen des schlechten Zustandes – nicht erfolgt. Die Prüfung einer grundsätzlichen Freigabe ggf. mit Verkehrsbeschrankungen (z. B. Tempo 30 und Gefahr wegen Straßenschäden) soll in Zusammenarbeit mit der Straßenbaubehörde und Anhörung der Polizei erfolgen.
Die Alte Landstraße war aber zu dieser Zeit gar nicht freigegeben! Wer übrigens solche Wege freigibt (wegen der starken Regenfälle und fehlenden Entwässerungsgräben sind da inzwischen wieder richtig tiefe Canyons entstanden), hat auch alle anderen Feld- und Waldwege freizugeben. Verkehrssicherungspflichten werden dadurch (leider) ja eh keine ausgelöst. Außerdem kann bei einer Freigabe für Anlieger oder Wirtschaftsverkehr auch für den Radverkehr keine besondere örtliche „Gefahrenlage“ vorhanden sein. Ich ahne jedenfalls das Schlimmste, wo man demnächst überall „besondere örtliche Gefahrenlagen“ für den Radverkehr sehen möchte… ?
Antwort auf Frage 7 zum Zeichen 250 im Eisweiherpark, obwohl vorher von der Stadtverwaltung eine Freigabe kommuniziert wurde:
Die Freigabe durch Anbringen eines Zusatzschildes „Radfahrer Frei“ ist beabsichtigt und wird umgesetzt.
Das hätte den „Profis“ auch deutlich früher auffallen können.
Antwort auf Frage 8 zur fehlenden Korrektur der Parkordnungsschilder, die das Befahren mit Fahrzeugen weiter verbieten:
Auf den Parkordnungsschildern wurde wegen der Ausweisung des Mountainbike-Parcours bereits das Piktogramm mit dem Fahrradverbot überklebt. Zusätzlich wurden in Absprache mit dem Ordnungsamt und dem Rechtsamt Zusatzschilder mit dem Vermerk (Achtung Radfahrer bitte langsam fahren und auf spielende Kinder Rücksicht nehmen).
Bei dem schriftlichen Hinweis in Punkt 5.7 der Parkordnung auf ein Verbot von „Motorrädern u.a. Fahrzeugen“ liegt die Intention nach unserer Ansicht auf motorisierten Fahrzeugen. Die Reihenfolge der Aufzählung weist darauf hin, dass hier motorisierte Fahrzeuge angesprochen werden. Der Zusatz motorisierte Fahrzeuge kann aus unserer Sicht gerne ergänzt werden, falls Verständnisprobleme bestehen.
Das (sowieso nicht eindeutige) Piktogramm (ich sehe da z. B. auch eher ein Moped…) war es nicht, welches hier ein Verbot bewirkte, sondern die (schriftliche) Regelung auf dem Schild. Das gilt nämlich auch für das Abfall- und das Hundepiktogramm – jene dienen lediglich zur Klarstellung. Es sagt aber viel darüber aus, dass der Stadtverwaltung offensichtlich der Unterschied zwischen einem Fahrzeug und einem Kraftfahrzeug unbekannt ist. Die „Verständnisprobleme“ liegen hier eindeutig bei denen, die solche unklaren Regelungen erlassen.
Antwort auf Frage 9, ob die Stadtverwaltung einen generellen Handlungsbedarf sieht, das Totale Radfahr- und Mitführverbot in den städtischen „Grünanlagen“ aufzuheben:
Die Verwaltung sieht keinen generellen Handlungsbedarf. Falls Ausnahmen im Einzelfall erforderlich sind, müsste diese anlassbezogen geprüft werden.
Ähm, ihr habt verdammt nochmal VORHER „anlassbezogen“ zu prüfen, ehe ihr – dazu auch noch im öffentlichen Verkehrsraum – Wege für Radfahrer per Ortsrecht sperrt! Was euch sowieso nicht zusteht, erst Recht nicht Par Ordre du Mufti. Diese Antwort spricht aber wieder für die generelle Radfahrer-Feindlichkeit dieser Stadtverwaltung.
Siehe auch die Antwort auf Frage 10:
Die Anordnung von Verkehrszeichen richtet sich nach den Vorschriften der StVO und ist überall im öffentlichen Verkehrsraum – also auch Grünanlagen – zulässig, unabhängig von sonstigen Regelungen.
Falsch. Wenn auf bestimmten Wegen – da öffentlicher Verkehrsraum – die StVO (Bundesrecht) gilt, bricht die StVO Landesrecht (Satzung, Parkordnung). Landesrechtliche Verkehrsregelungen sind unzulässig. Siehe Artikel 31 GG und die VwV zu § 1 StVO.
Pressemeldung
Stadtratsfraktion DIE LINKE – PARTEI
Pressemitteilung 12. Februar 2020
Schleppende Freigabe von Radwanderwegen und Anliegerstraßen für Radverkehr
Stadtratsfraktion DIE LINKE – PARTEI: Krankheitsbedingte Ausfälle bei der Kontrolle von Gehwegparkern
Auf Anfrage der Stadtratsfraktion DIE LINKE – PARTEI vom November 2019 hat die Stadtverwaltung mitgeteilt, dass ordnungswidriges Parken auf Gehwegen und Fahrradschutzstreifen grundsätzlich kontrolliert und geahndet werde. Erstaunlich ist, dass in den 5 Jahren zwischen 2014 und 2019 laut Stadtverwaltung kein einziger Falschparker auf Schutzstreifen verwarnt wurde. Etwas anders sieht es beim sogenannten Gehwegparken aus: Dieser Tatbestand führte zu durchschnittlich 1200 Verwarnungen pro Jahr, ausgenommen im Jahr 2018, in dem durch krankheitsbedingten Ausfälle bei der Ordnungsbehörde nur 824 Fälle geahndet wurden. Verschwindend gering sind die geahndeten Fälle von ordnungswidrigem Gehwegparken mit Behinderungen: Während die Polizei am 10. Dezember 2019 in nur 10 Minuten auf wenigen Hundert Metern am Berliner Ring 36 Verstöße mit teils massiven Behinderungen für Fußgänger aufgenommen hat, bringt es das städtische Ordnungsamt auf 30 bis 70 Verwarnungen pro Jahr im gesamten Stadtgebiet.
Im zweiten Teil der Anfrage ging es um den merkwürdigen Zustand, dass selbst überregional ausgewiesene Radwanderwege, wie der „Pirminius-Radweg“ oder die Route des Mountainbikeparks Pfälzerwald entlang des Eisweihergeländes, durch Verbotsschilder auch für Radfahrer gesperrt sind. Laut Mitteilung der Stadtverwaltung wurde in diesem Jahr damit begonnen, die Beschilderung für den touristischen Radverkehr zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Die Überprüfung der Verkehrssicherheit der Strecken und das Anbringen von Zusatzschildern für den Radverkehr erfordere einen hohen personellen Aufwand, so die Stadtverwaltung. Die Freigabe des Eisweihergeländes durch das Anbringen einen Zusatzschildes „Radfahrer frei“ sei jedoch beabsichtigt. Auch die grundsätzliche Freigabe von Anliegerstraßen, Feld- und Wirtschaftswegen für den Radverkehr würde geprüft, insbesondere mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Einen Handlungsbedarf, das in der Park- und Grünanlagenverordnung geregelte Verbot für das Benutzen und Mitführen von Fahrzeugen aller Art, sieht die Stadtverwaltung nicht, denn die Intention dieses Verbots liege auf motorisierten Fahrzeugen. Diese Intention der Stadtverwaltung steht jedoch im krassen Gegensatz zu den aufgestellten Schildern: Dort ist das Fahrradverbot in Parks und Grünanlagen durch ein entsprechendes Piktogramm deutlich dargestellt. Wohl deshalb wurde das Piktogramm am Mountainbike Parcour am Eisweihergelände inzwischen überklebt. Aus den Augen aus dem Sinn? Ohne weiteren öffentlichen Druck wohl kaum.
Frank Eschrich, Vorsitzender Stadtratsfraktion DIE LINKE – PARTEI
Ich bedanke mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.