Pressemeldung der PD Landau vom 17. Juli 2018:
Klingenmünster (ots) – Am Montagnachmittag mussten Beamte der Polizeiinspektion Bad Bergzabern zu einem Unfall mit gestürztem Radfahrer nach Klingenmünster anfahren. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen auf einem abschüssigen Rad-und Wirtschaftsweg neben der Bundesstraße 48 gestürzten jugendlichen Radfahrer fest, der bei einem Bremsmanöver über die Lenkerstange und das Vorderrad geschleudert wurde und mit dem Kopf auf dem geteerten Weg aufschlug. Aufgrund der schweren Kopfverletzungen musste der 15jährige Junge mit dem Rettungshubschrauber in eine Klinik nach Karlsruhe geflogen werden.
Ich habe bei der PI Bad Bergzabern angefragt, wo genau der Unfall geschah. Der Beschreibung nach, vermute ich, dass der Junge auf dem auf der Ostseite der B 48 gelegenen, nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegebenen –Feldweg nördlich des Pfalzklinikums (in Richtung Eschbach) gestürzt ist.
Ebenfalls wollte ich wissen, ob evtl. Belagschäden oder Verschmutzungen den Sturz verursacht haben könnten. Bei einer Antwort reiche ich die Informationen nach.
Jedenfalls könnte der Unfall ein unschönes Beispiel dafür sein, was eine pauschale –Sperrung von parallelen Feldwegen im Falle eines Unfalls bewirken kann – denn so dürften die Eltern kaum Chancen haben, den Wegeigentümer ggf. wegen Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflichten zu belangen. Ich hoffe mal, dass der Junge nicht auch noch ein Knöllchen wegen des Befahrens des nicht freigegebenen Weges (den die PI offenbar bezeichnenderweise selber für einen „Radweg“ hält) bekommt. Zumindest auf der Rückseite des
(in Richtung Klingenmünster) hängt ein HBR-Wegweiser…!