Anliegerradlerdurchlässige Sackgasse

Ich hatte zur Meldung über die Vollsperrung der K 38 zwischen Hauenstein und Wilgartswiesen ja geschrieben, dass ich sehr gespannt darauf bin, wie denn die Absperrungsbeschilderung aussieht. Die Kreisverwaltung teilte ja mit, dass der Geh- und Radweg weiter benutzbar bliebe. In der Hauensteiner Ortsmitte an der Abzweigung von der L 495 zur K 38 (Landauer Straße) findet ein ortsfremder und unwissender Radfahrer allerdings nur eine Tafel mit einer Planskizze (Zeichen 458 StVO), auf der ein Verbot für Fahrzeuge aller Art darauf hinweist, dass die Durchfahrt nach Wilgartswiesen für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt ist. Fährt man dann trotzdem weiter, erreicht man an der Einmündung der Speyerstraße die im Beitragsbild gezeigte Absperrschranke. Also: Endstation! Die einzigen Radfahrer, die den genannten Geh- und Radweg überhaupt legal erreichen können, sind die, die ein Anliegen im gesperrten Bereich haben. Und die Benutzung eines Radwegs ist kein Anliegen.

Auch hier wurde ich also einmal mehr nicht von den Meisterleistungen der zuständigen Verkehrsbehörde enttäuscht. Aber: Für das korrekte Sackgassenschild gibt es wenigstens ein Fleißsternchen! 😉 Ich bin dann nicht nach Wilgartswiesen gefahren; gehe aber mal davon aus, dass es dort ähnlich aussieht.

Vollsperrung heißt Vollsperrung

Kürzlich hatte ich auf die verschobene Vollsperrung der B 427 in Hinterweidenthal hingewiesen. In einem Update kritisierte ich die vermutete „Umleitung“ des Radverkehrs über einen unbefestigten Trampelpfad, den ich bei dieser Gelegenheit mal näher vorstellen möchte. Jedenfalls kam ich am 28. November vom Waschtal (den asphaltierten Radweg von Münchweiler) her nach Hinterweidenthal und wollte mir mal ankucken, was man da denn Großartiges geleistet hat; schließlich wurde in der Pressemeldung ja ausdrücklich drauf hingewiesen, dass „Fußgänger und Radfahrer innerorts an der Baustelle vorbeigeführt“ werden würden. Im Ergebnis wird aber wieder nur das gleiche Drama wie bei Busenberg aufgeführt. „Vollsperrung heißt Vollsperrung“ weiterlesen

Freigaben in der VG Rodalben

Als Radverkehrsaktivist fängt man in der Pfalz ja im Grunde bei Adam und Eva an. Das betrifft beispielsweise unzählige Wald- und Wirtschaftswege, die anno dazumal pauschal per Verbot für Fahrzeuge aller Art gesperrt wurden, obwohl die Naturschutzgesetze, Gemeindeordnungen oder auch das Landeswaldgesetz eigentlich keine Grundlage beinhalten, auch den Radverkehr auf diesen Wegen zu verbieten. Der größte, für mich wichtigste Vorteil des Fahrrades (insb. von Mountainbikes) ist es, an viele Stellen zu kommen, die man mit dem Auto nicht erreichen kann – oder darf. So wird man eben zum Grauzonenbiker, der sich in mehrerlei Hinsicht im rechtlichen Zwielicht bewegen muss. „Freigaben in der VG Rodalben“ weiterlesen

Vollsperrungen und der Radverkehr

Hin und wieder habe ich ja im Rahmen der Kommentierung zu diversen Vollsperrungen (vor allem wegen Bauarbeiten in Ortsdurchfahrten) mein Unverständnis darüber geäußert, dass die ausgewiesenen Umleitungen oft äußerst umständlich – und vor allem den Radverkehr betreffend meist wegen enormer Umwege vollkommen inakzeptabel sind. Beispielsweise während der Vollsperrung der L 506 in Dernbach, wo man als Radfahrer einfach eine parallele Nebenstraße hätte nutzen können. Besonders frustrierend dabei ist, dass auch dem Radverkehr quasi immer die Zufahrt in die betroffenen Ortschaften durch ein Verbot für Fahrzeuge aller Art grundsätzlich verwehrt wird – und man somit der Möglichkeit beraubt wird, die Baustelle auf einer individuellen innerörtlichen Route legal zu umfahren. Oder bei einem nur sehr kurzen Baustellenbereich zur Not halt abzusteigen und ein paar Meter zu schieben. „Vollsperrungen und der Radverkehr“ weiterlesen

Das Wegelchen bei Burgalben

Im Beitrag zur „Abschussrampe“ an der Biebermühle hatte ich angemerkt, dass Radfahrer, die die B 270 zwischen Kaiserslautern und Pirmasens (oder umgekehrt) durchgehend befahren, auf über 26 Kilometern nur auf ca. 550 m (je nach Richtung und Erkennbarkeit / Interpretation der Beschilderung) von der Benutzung der Fahrbahn durch Gemeinsamer Geh- und Radweg abgehalten werden. Manch ein ortskundiger Autofahrer wird da jetzt einwenden, dass das doch gar nicht stimmt, weil es an der Moschelmühle bei Burgalben doch noch so ein weiteres blaues Schild samt „Radweg“ gibt! „Das Wegelchen bei Burgalben“ weiterlesen

Es geht auch ohne blaue Schilder

Vor einer kleinen Ewigkeit hatte ich mal eine exklusive Verkehrsmeldung über die Bauarbeiten am Parallelweg entlang der L 473 zwischen Hermersberg und Weselberg verfasst. Diese sind inzwischen fast vollständig abgeschlossen und jener Weg hat eine ganz neue Fahrbahndecke samt Bankette erhalten. Beschildert ist er weiterhin mit Verbot für Fahrzeuge aller Art + „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ und Radverkehr frei. Es ist einfach nur eine Legende, dass man in Deutschland straßenbegleitende „Radwege“ ohne Benutzungspflicht nicht beschildern könne. Das gilt grade außerhalb von geschlossenen Ortschaften. Für den Radfahrer hat diese Beschilderung sogar den Vorteil, dass Fußgänger hier auch mal auf ihn Rücksicht nehmen und möglichst nicht in der Mitte der Fahrbahn herumzuschlappen haben, da es sich hier eben um eine eigene Fahrbahn handelt! 😉 „Es geht auch ohne blaue Schilder“ weiterlesen

80 Meter Radweg bei Weselberg

Wer die ca. 21 km lange Süd-Nord-Route über die größtenteils parallel zur A 62 verlaufenden Landesstraßen 474, 473 und 472 sowie die K 60 auf der Sickinger Höhe zwischen Thaleischweiler-Fröschen und Landstuhl befährt, wird fast vollständig von benutzungspflichtigen Wegelchen verschont. Es gibt dort sogar mehrere parallele Wirtschaftswege, die von Radfahrern benutzt werden dürfen, aber nicht müssen. Lediglich an der Abzweigung der L 473 in die L 472 kurz vor dem Ortseingang von Weselberg wird man per Gemeinsamer Geh- und Radweg zur Nutzung eines etwa 80 Meter langen Stummelchens genötigt. Und dies gilt natürlich auch in der Gegenrichtung! Die (amateurhafte) Anlage des Wegelchens wirft dann (wie so oft) einige straßenverkehrsrechtliche Fragen auf. Fragen, die sich ohne derart überflüssige „Infrastruktur“ gar nicht erst stellen würden. „80 Meter Radweg bei Weselberg“ weiterlesen

„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle

Der Kampf mit den Straßenverkehrsbehörden ist eine ziemliche Sisyphus-Aufgabe. Und daher definitiv nichts für Leute ohne Geduld. ;o) Wo man an der einen Stelle versucht, überflüssige Benutzungspflichten an (mehr oder weniger) straßenbegleitenden Wegelchen aufheben zu lassen, muss man selbst im Jahr 2018 dafür an anderen Stellen noch dafür kämpfen, dass Radfahrer abgesetzte und eigenständige Wege überhaupt legal benutzen dürfen. Wie zum Beispiel auch jenen Weg entlang der B 270 zwischen der Biebermühle und Waldfischbach-Burgalben. Für das südliche Ende ist die VG Thaleischweiler-Wallhalben zuständig, für den (überwiegenden) nördlichen Teil die VG Waldfischbach-Burgalben. Die Verwaltung der Letztgenannten eignet sich recht gut als Beispiel dafür, mit welcher Ignoranz man den Hinweisen von Radfahrern auf unpassende oder gar rechtswidrige Verkehrszeichen immer noch begegnet. „„Radweg“ Moschelmühle – Biebermühle“ weiterlesen

Gefahrenlage in Burgalben

Oder: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende?

Könnte das Motto des 450 m kurzen Gemeinsamer Geh- und Radweg-Stummelchens entlang der K 25 im Klappertal bei Waldfischbach-Burgalben lauten. Auch dort wurde beim Ausbau und der Verlegung der Kreisstraße nach Hermersberg (am Beginn der Nullerjahre) ein Geh- und Radwegelchen neben die Fahrbahn gepflanzt. Jenes zeichnet sich vor allem durch eine äußerst blöde, gefährliche und nebenbei illegale Auffahrt auf jenes Wegelchen aus! Das nördliche Ende des Weges führt den Radfahrer dann auf einen (immerhin asphaltierten und nicht gänzlich unbrauchbaren) Forstweg in Richtung Hermersberg. Ab da darf man dann halt auch die K 25 wieder ganz selbstverständlich befahren. Dort war es dann nicht mehr lebensnotwendig, einen aufwändigen straßenbegleitenden Radweg in schwierigem topografischem Gelände (160 Höhenmeter Anstieg) neben die Fahrbahn zu bauen. „Gefahrenlage in Burgalben“ weiterlesen

Über schmale Brücken musst du fahrn

Nein, ich bin kein Schlagerfan. Überhaupt nicht…! Aber der Titel bot sich grade so schön an. ;o)

Entlang des (eigenständigen) Schwarzbachtal-Radwegs gibt es bei Rieschweiler-Mühlbach eine Brückenkonstruktion, damit Radfahrer und Fußgänger von der Nord- auf die Südseite des südwestpfälzischen Hauptflusses (bzw. umgekehrt) gelangen können. Jenes Brückchen ist auch noch nicht so unheimlich alt; ich kann mich noch dran erinnern, dass dieser Abschnitt des Schwarzbachtal-Radweges zu Beginn meiner Rennrad-Leidenschaft noch nicht existierte. Ich vermute mal, dass die Brücke vor ca. 15 Jahren installiert wurde. „Über schmale Brücken musst du fahrn“ weiterlesen