Das Kommunikationsverhalten vieler Straßenverkehrs- und -baubehörden, aber auch Verkehrsministerien (wie jenem in Mainz in Sachen B 10) ist mit „schweigsam“ noch sehr euphemistisch umschrieben. Ich habe ja selbst 3 Jahre lang im Staatsdienst studiert – und dort wurde während der Ausbildung wenigstens annähernd Wert darauf gelegt, den Bürger möglichst nicht ewig warten zu lassen, wenn er denn mal etwas wissen will oder ein berechtigtes Anliegen hat. Müsste ich Noten vergeben, bekämen die meisten Behörden eine 5 – oder eine glatte 6. Das teils beharrliche und monatelange Schweigen hat mit „moderner und bürgernaher Verwaltung“ meiner Ansicht nicht das Geringste zu tun! „Homburger Verwaltung sträubt sich“ weiterlesen
Schlagwort: Benutzungspflicht
Die Rheinpfalz zu Radwegen in Neustadt
Die Rheinpfalz befasst sich in einem Artikel vom 3. September mit dem Thema benutzungspflichtige Radwege in Neustadt an der Weinstraße. Der „Qualitätsjournalismus“ beginnt schon damit, dass man im Foto zum Artikel ein 
 abbildet und es als „Verkehrszeichen 240“ bezeichnet… „Die Rheinpfalz zu Radwegen in Neustadt“ weiterlesen
Gefahrenlage in Burgalben
Oder: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende?
Könnte das Motto des 450 m kurzen 
-Stummelchens entlang der K 25 im Klappertal bei Waldfischbach-Burgalben lauten. Auch dort wurde beim Ausbau und der Verlegung der Kreisstraße nach Hermersberg (am Beginn der Nullerjahre) ein Geh- und Radwegelchen neben die Fahrbahn gepflanzt. Jenes zeichnet sich vor allem durch eine äußerst blöde, gefährliche und nebenbei illegale Auffahrt auf jenes Wegelchen aus! Das nördliche Ende des Weges führt den Radfahrer dann auf einen (immerhin asphaltierten und nicht gänzlich unbrauchbaren) Forstweg in Richtung Hermersberg. Ab da darf man dann halt auch die K 25 wieder ganz selbstverständlich befahren. Dort war es dann nicht mehr lebensnotwendig, einen aufwändigen straßenbegleitenden Radweg in schwierigem topografischem Gelände (160 Höhenmeter Anstieg) neben die Fahrbahn zu bauen. „Gefahrenlage in Burgalben“ weiterlesen
Post aus Gersheim
Neulich hatte ich ja bei der Gemeindeverwaltung Gersheim Einwände gegen den Schildbürgerstreich bei Reinheim erhoben. Am heutigen 24. August erhielt ich vom zuständigen Sachbearbeiter per e-mail eine Antwort, in der versucht wird, die Regelung zu begründen. Der Einfachkeit halber dokumentiere ich hier die Konversation. „Post aus Gersheim“ weiterlesen
„Radfahrer absteigen“ in Reinheim
Am 21. Februar 2018 schrieb ich der Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Saarpfalz-Kreises eine e-mail mit u. a. folgenden Inhalt:
da ich heute wieder in Ihrem Zuständigkeitsgebiet unterwegs war: (…)
- An der (ehemaligen…?) L 208 („Zum Litzelbach“) zwischen Reinheim und Niedergailbach liegt ein in beide Richtungen benutzungspflichtiger Z-240-Weg. Er dürfte aber kaum breiter als 2 Meter sein. Außerdem fehlen die Querungshilfen und das Ende bei Niedergailbach liegt direkt an einer uneinsehbaren Stelle hinter einer Kapelle. Mindestens die linksseitige Bpfl. ist aufzuheben.
 
Post-apokalyptische Radwege
Radwege wachsen ja gerne mal zu, vor allem dann, wenn sie wenig bis gar nicht benutzt werden. Auch entlang der L 474 zwischen Petersberg und der B-10-Anschlussstelle gibt es ein etwa 400 Meter langes 
-Stummelchen. Es ist (wenigstens) sogar nur rechtsseitig bebläut. Der eigentliche Witz an diesem Weg ist vor allem der, dass ich mir zwischen der Einmündung der K 17 und der Kuppe wegen der kurzen, aber knackigen Steigung in einer langgezogenen Rechtskurve bei nicht allzu breiter Fahrbahn durchaus einen Seitenstreifen oder meinetwegen auch ein leicht abgesetztes Wegelchen (aber dann auch nur ohne beidseitige Benutzungspflicht!) vorstellen könnte. „Post-apokalyptische Radwege“ weiterlesen
Der Radweg entlang der L 700
Vor einigen Monaten hatte ich hier ja mal das Wegelchen am Zweibrücker Turbokreisel vorgestellt und kurz angemerkt, dass weiter südlich noch weitere Wegelchen um zwei Kreisverkehre herum dem die L 700 befahrenden Radfahrer das Leben schwer machen. Die sind zwar an und für sich nix besonderes, unspektakuläre Beispiele für die ganz normale Fahrbahnverbannung durch angeordnete Benutzungspflichten per 
. Solche einfachen Grundlagen aus der VwV wie z. B. Stetigkeit interessieren da nicht; auch die Vorgaben der ERA 2010 als auch die Erkenntnisse aus der Unfallforschung werden von der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde munter ignoriert. Mehr zur Gefährlichkeit von Radverkehrsführungen um Kreisverkehre im Beitrag zum geplanten Ixheimer Kreisel. „Der Radweg entlang der L 700“ weiterlesen
Kurzlebige Radwegschilder
Auf einer meiner Touren in die Nordpfalz fielen mir vor einiger Zeit an der L 395 zwischen Kaiserslautern-Vogelweh und Einsiedlerhof drei nagelneue 
 an der grade erst fertiggestellten Einmündung zu einem neuen Gewerbegebiet auf. Radfahrer, die die Fahrbahn der L 395 befahren, werden so gezwungen, auf etwa 25 Metern den Bürgersteig direkt an einer ebenfalls neu eingerichteten Bushaltestelle zu benutzen. In beiden Richtungen (also auch linksseitig)! Das Dritte hängt am extra eingerichteten Verbindungsweg von der Einmündung zum abgesetzten Geh- und Radweg. „Kurzlebige Radwegschilder“ weiterlesen
Radweg-Ende in Kurve mit 10 % Gefälle
Entlang der B 423 im Henschbachtal gibt es ebenfalls ein teilweise sehr schmales und abgesetztes Wegelchen. Es beginnt in Fahrtrichtung Glan-Münchweiler vor dem Ortsausgang von Henschtal. Man wird dort (also immer noch innerorts) erst für einige Meter per 
 auf den Bürgersteig gezwungen, um dann anschließend die beiden Fahrbahnen queren zu müssen. Dieses Prinzip liebe ich grade deshalb, weil man dann ja gem. § 10 StVO förmlich ausgebremst und schikaniert wird. „Radweg-Ende in Kurve mit 10 % Gefälle“ weiterlesen
Post aus Zweibrücken
Ich befuhr ja zuletzt nach längerer Zeit mal wieder die Homburger Straße, was mich anschließend dazu brachte, der Zweibrücker Straßenverkehrsbehörde die Meinung ob ihrer Ignoranz zu geigen. Hachja, man hat es nicht leicht…!
Der Radweg entlang der Homburger Straße wurde vor vielen Jahren im Zuge des Straßenausbaus entsprechend der damals gültigen Vorgaben angelegt. Zwischenzeitlich wurde – wie Sie dies ausführlich dokumentiert haben – an verschiedenen Stellen der Geh-/bzw. Radweg eingeschränkt, um dem wachsenden Parkraumbedarf nachzukommen oder auch um Busbuchten anzulegen. Im Ergebnis entspricht der Weg nun bekanntermaßen teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen bzw. Richtlinien, die auch Ausdruck eines neuen Verständnisses von Radfahren widerspiegeln.
In der Tat. Vor vielen, vielen Jahr(zehnt)en! „Post aus Zweibrücken“ weiterlesen